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Abitur Nachholen
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JKOrange
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Anmeldungsdatum: 26.01.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2012 - 12:26:36    Titel: Abitur Nachholen

Hallo,

ich wende mich an euch, wie viele andere, in der Hoffnung hier Hilfe zu erlangen. Habe in meinem Leben einigen Mist gebaut und bemühe mich nun um Schadensreduzierung..

Habe in NRW das Abitur in der 12. Klasse abgebrochen um im Berufsleben wurzeln zu schlagen, das hat aber leider nicht geklappt.
Nach Zivildienst habe ich mich am Externen Abitur versucht, bin aber gescheitert, alleine Lernen ist nicht mein Ding, können vielleicht einige nachvollziehen.

Nun sitze ich hier mit 24 ohne geeigneten Berufsabschluss (Schulabschluss Realschule mit Quali. + schulischen Teil der FHR), ich würde gerne was im Wirtschaftsbereich studieren und weiss auch wenn ich es einmal schaffe das Studium anzutreten das ich es auch bestehen würde, keine Frage.

Die Frage ist, wie komm ich am besten an die AHR oder FHR. Die Abiturprüfung habe ich durch das externe Abitur 2 mal abgelegt, beim 2. mal war viel Pech dabei nur ist die Frage wie oft darf man was machen?

Darf ich es nochmal an einer Schule versuchen oder ist alles auf geraucht und ich sollte mich lieber um Berufsausbildung in Verbindung mit FHR kümmern?

Wie gesagt weiss ich das ich viel Müll gebaut habe, alleine im 12. Schuljahr aufzuhören war einfach sehr kurzsichtig, darüber lange zu heulen bringt mir nun aber auch nichts mehr, wichtig ist für mich nun etwas vernünftiges zu machen das mich weiterbringt.
Über Hilfe zu diesem, mir doch sehr wichtigen Thema, bin ich dankbar..

MfG JKOrange
Gozo
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 3685
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2012 - 13:09:49    Titel: Re: Abitur Nachholen

JKOrange hat folgendes geschrieben:

Nun sitze ich hier mit 24 ohne geeigneten Berufsabschluss (Schulabschluss Realschule mit Quali. + schulischen Teil der FHR), ich würde gerne was im Wirtschaftsbereich studieren und weiss auch wenn ich es einmal schaffe das Studium anzutreten das ich es auch bestehen würde, keine Frage.

Du hast "in der 12. Klasse" abgebrochen? Wieso hast Du dann den schulischen Teil der FHR? Egal.

Ich würde Dir erst einmal kein Studium empfehlen, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht weißt worauf es hinauslaufen wird.
Nächster Punkt - Da Du maximal den schulischen Teil der FHR hast, fehlt Dir immer noch der praktische. Vielleicht solltest du Dich erst einmal darum kümmern diesen zu bekommen bevor Du überhaupt an ein Studium denkst.

Zitat:
Die Frage ist, wie komm ich am besten an die AHR oder FHR.

Wenn die Lernerei nicht Deins ist, dann würde ich die AHR vergessen. An die FHR kommst Du durch ein einjähriges gelenktes Praktikum oder durch die Abschluß einer mind. zweijährigen Berufsausbildung (wenn ich mich in NRW richtig an die Regelungen erinnere).

Zitat:
Die Abiturprüfung habe ich durch das externe Abitur 2 mal abgelegt, beim 2. mal war viel Pech dabei nur ist die Frage wie oft darf man was machen?

Extern? Weiß ich nicht. Normalerweise - im normalen Fall - darfst Du nur einmal wiederholen.

Zitat:
Darf ich es nochmal an einer Schule versuchen oder ist alles auf geraucht und ich sollte mich lieber um Berufsausbildung in Verbindung mit FHR kümmern?

Ich würde grundsätzlich letzteres tun.

Zitat:
Wie gesagt weiss ich das ich viel Müll gebaut habe, alleine im 12. Schuljahr aufzuhören war einfach sehr kurzsichtig, darüber lange zu heulen bringt mir nun aber auch nichts mehr, wichtig ist für mich nun etwas vernünftiges zu machen das mich weiterbringt.
Über Hilfe zu diesem, mir doch sehr wichtigen Thema, bin ich dankbar..

Fehler macht man. Ist i.O.. An Deiner Stelle würde ich mal versuchen den Weg über eine Ausbildung zu gehen. Danach kannst Du Dich immer noch für oder gegen ein Studium entscheiden.

Grüße
Gozo
JKOrange
Newbie
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Anmeldungsdatum: 26.01.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2012 - 15:17:46    Titel:

Ok Danke schonmal.

Der schulische Teil der FHR ist in NRW und einigen anderen Bundesländern nach Abschluss des 11. Schuljahres erreicht, allerdings brauch man dann ne mindestens 2 Jährige Berufsausbildung um den praktischen Teil zu erfüllen.

Ich interessiere mich brennend für Wirtschaftliche Prozesse usw und wollte als Grundlage gerne BWL studieren und mich dann weiter spezialisieren. Nur würde ich da mit nem FHR schnitt von 3,1 (11. Klasse) blöd dar stehen, darum die Versuchungen hinsichtlich AHR oder kompletter FHR an einer Schule.

Gruß, JKOrange
Gozo
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 3685
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 26 Jan 2012 - 16:25:41    Titel:

JKOrange hat folgendes geschrieben:
Ok Danke schonmal.

Der schulische Teil der FHR ist in NRW und einigen anderen Bundesländern nach Abschluss des 11. Schuljahres erreicht, allerdings brauch man dann ne mindestens 2 Jährige Berufsausbildung um den praktischen Teil zu erfüllen.

? Wenn G8 oder? Bei uns (NRW) ist es eigentlich so, dass der schulische Teil der FHR erst kommt, wenn man die Versetzung in die Operprima schafft. Vielleicht ist bei mir auch alles nur zulange her, aber das wäre mir neu.

Zitat:
Ich interessiere mich brennend für Wirtschaftliche Prozesse usw und wollte als Grundlage gerne BWL studieren und mich dann weiter spezialisieren. Nur würde ich da mit nem FHR schnitt von 3,1 (11. Klasse) blöd dar stehen, darum die Versuchungen hinsichtlich AHR oder kompletter FHR an einer Schule.

Na ja - wenn Du das Abi nicht schaffst stehst Du kaum besser da und nochmal die FHR zu wiederholen würde ich Zweifel dran haben, dass es geht.

Mach Deine Ausbildung und gut ist. Danach gehst Du im Zweifel an eine HS die keine Zulassungsbeschränkungen hat - erfordert natürlich von Dir etwas Felxibilität und Mobilität.

Grüße
Gozo

Gruß, JKOrange[/quote]
Chrischii
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 522

BeitragVerfasst am: 27 Jan 2012 - 15:28:08    Titel:

Nach der "alten", auslaufenden APO - GOSt (APO-GOSt A) war es noch möglich nach der 11. Klasse (G9) den schulischen Teil der Fachhochschulreife in NRW zu erlangen, das ist richtig. Siehe: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_GOSt_auslaufend.pdf §40. Dafür braucht man dann unbedingt einen Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht. Die dann erlangte Fachhochschulreife berechtigt aber nur zu einem Studium in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland. Vgl. die Anlage 17 der Verwaltungsvorschrift zur APO-GOSt: http://www.du.nw.schule.de/gesmitte/infos/apogost/erlass/2007/apogost-juni2007mit%20VV-212.pdf Die "gleiche Regelung" existiert imo heute noch am Berufskolleg in NRW (vgl. Anlage D § 13a Abs. 1 APO-BK).

Nach der neuen APO-GOSt B bzw. C gibts nur noch die Möglichkeit zur Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase.

Ob du jetzt noch einen Versuch fürs Abitur hast, schwer zu sagen. I.d.R. sagt man zwei Versuche, das wars (Härteregelungen mal ausgenommen). Das legt auch die KMK in ihren Rahmenvereinbarungen eigentlich so fest. Nun ist es aber so, dass es Bundesländer gibt, die das nicht so 1a) umsetzen oder konkret auch Ausnahmeregelungen einbauen (kenne ich bspw. von BW!). Ich habe jetzt mal fix in die APO-BK geschaut und imo steht dort in der Anlage D (u.a. berufliches Gymnasium) nix dbzgl. Eine Aufnahme könnte daher evtl. klappen, bei der Zulassung zur Abiprüfung (§15) könnte folgender Passus aber kritisch sein:

Zitat:
Über die Zulassung zur Abiturprüfung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss in der ersten Konferenz.


Am besten fragst du mal nach...

Trotzdem gibt es für die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung Alternativen: bspw. über den Weg als beruflich Qualifizierter (das würde aber dauern...) oder aber übers Ausland (bspw. Matura in Schweiz/Österreich, die als HZB in Deutschland anerkannt wird).
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Ingo30
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Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 27 Jan 2012 - 17:19:53    Titel:

Also entweder begibst Du dich jetzt nochmal in eine wirkliche Vollzeitschulform (vielleicht auch Abendschule) und ziehst erstmal einen vernünftigen Schulabschluss durch oder es bleibt halt ein Ausbildungsberuf. Nach dem Abi kannst Du mal über Deine hohen Ziele nachdenken - denn bisher hast Du ausser Träumerein "noch nicht mal" das Abitur geschafft - wie soll das Bitte im Studium aussehen? Und das, wo man heute schon den Eindruck hat, das Abi wird den Leuten "nachgetragen". Mach einen vernünftigen Abschluss und dann kannst Du weiterschauen.
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Chrischii
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 522

BeitragVerfasst am: 27 Jan 2012 - 20:52:28    Titel:

Ingo30 hat folgendes geschrieben:
Also entweder begibst Du dich jetzt nochmal in eine wirkliche Vollzeitschulform (vielleicht auch Abendschule) und ziehst erstmal einen vernünftigen Schulabschluss durch oder es bleibt halt ein Ausbildungsberuf.


Leichter gesagt als getan in seinem aktuellen Fall. Für ein Abendgymnasium oder Kolleg fehlt ihm derzeit schlicht die berufliche Vorbildung. Dazu kommt halt erschwerend, dass er das Abitur bereits 2x nicht bestanden hat Rolling Eyes
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Hörschli
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Anmeldungsdatum: 15.12.2011
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 30 Jan 2012 - 18:53:18    Titel:

Bist du dir mit der beruflichen Vorbildung sicher? Für den Besuch des Kollegs muss meines Wissens nach nicht zwingend eine Berufsausbildung vorhanden sein.

"Anstelle einer Berufsausbildung werden auch folgende Tätigkeiten anerkannt:
Wehr- und Zivildienst,
Ein soziales oder ökologisches Jahr,
Ein Jahr als Entwicklungshelfer/in,
Erziehungszeiten von Kindern,
Arbeitslosigkeit (maximal 18 Monate)"

Quelle: http://www.abitur-nachholen.org/weitere-wege-zum-abitur/kolleg
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