Studium, Ausbildung und Beruf
 StudiumHome   FAQFAQ   RegelnRegeln   SuchenSuchen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin

Ab wann gilt man vor dem Arbeitsamt als Studentin?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Foren-Übersicht -> Community-Forum -> Ab wann gilt man vor dem Arbeitsamt als Studentin?
 
Autor Nachricht
muriel25
Newbie
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 05.02.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2012 - 20:51:38    Titel: Ab wann gilt man vor dem Arbeitsamt als Studentin?

Hey Leute,

ich bin im Moment noch arbeitslos bzw. arbeitssuchend und möchte aber bald anfangen zu studieren. Kann mir einer sagen, ab wann man vor dem Arbeitsamt als Studentin gilt und kein Hartz IV mehr bekommt?
Ingo30
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1509

BeitragVerfasst am: 05 Feb 2012 - 21:54:23    Titel:

... wenn man sich in einen Studiengang immatrikuliert hat? Ansonsten frag die netten Menschen bei der ARGE, die sind dafür da Smile
_________________
"Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..."
Cheater!
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 28.10.2007
Beiträge: 4248
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06 Feb 2012 - 01:16:36    Titel:

Du bekommst bis zum Tag der Immatrikulation Arbeitslosengeld II.
muriel25
Newbie
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 05.02.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06 Feb 2012 - 07:12:02    Titel:

Danke ihr beiden Smile
muriel25
Newbie
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 05.02.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06 Feb 2012 - 15:29:38    Titel: Neuigkeiten

Also...ich habe heute Neuigkeiten vom Amt erhalten. Bis das Semester ab April richtig anfängt, bekomme ich vom Amt noch Unterstützung-obwohl ich mich ja schon früher an der Uni einschreiben muss.

Vielleicht hilft das ja Einigen von euch auch weiter.

Smile
flossenfisch
Newbie
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 24.02.2012
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24 Feb 2012 - 17:05:37    Titel:

das ist irgendwie fair, dass nicht nur der Zeitpunkt der Immatrikulation zählt, sondern der Beginn der Tätigkeit.
cyrix42
God of Posting
Benutzer-Profile anzeigen

Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 21523

BeitragVerfasst am: 24 Feb 2012 - 19:22:45    Titel:

Natürlich zählt der Zeitpunkt der Immatrikulation. Man immatrikuliert sich ja zum Wintersemester, und das beginnt eben erst zum 1. Oktober...

Cyrix
_________________
Die Wurzel
--
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Foren-Übersicht -> Community-Forum -> Ab wann gilt man vor dem Arbeitsamt als Studentin?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Chat :: Nachrichten:: Lexikon :: Bücher :: Impressum