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ÖffR Hausarbeit für Fortgeschrittene, Heidelberg, Windoffer
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_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
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BeitragVerfasst am: 13 Feb 2012 - 12:48:09    Titel: ÖffR Hausarbeit für Fortgeschrittene, Heidelberg, Windoffer

sachverhalt ist raus: http://www.jura.uni-heidelberg.de/service/materialien.html

wer schreibt noch mit und möchte sich etwas austauschen
WillyXY
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Anmeldungsdatum: 14.02.2012
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BeitragVerfasst am: 14 Feb 2012 - 13:53:46    Titel:

Hi, ich schreibe die HA ebenfalls und habe mir den SV eben zum ersten Mal zu Gemüte geführt und bin nicht besonders davon angetan Wink
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 15 Feb 2012 - 17:49:30    Titel:

ich find sie etwas merkwürdig, da man keinen sachverhalt im klassischen sinn hat, sondern durch die klageschrift sich ein "eigenes bild" machen muss, das macht es etwas kompliziert, da es ungewohnt ist.
WillyXY
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Anmeldungsdatum: 14.02.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 12:43:42    Titel:

stimmt, ist etwas gewöhnungsbedürftig, aber denke das ändert nichts daran, dass man über die 25 Seiten einfach ne normale Klageprüfung durchführt, oder?
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 12:54:36    Titel:

so hab ich mir das auch vorgestellt, ich werd mir heut mal das urteil zum freiburger alkoholverbot durchlesen, ich denke, da wird man sich auch einige sachen "abschauen" können.
was mich an der art der klausurstellung allerdings etwas wundert ist, dass durch die klageschrift ja schon argumente geliefert werden, die man später im rahmen der verhältnismäßigkeit ansprechen kann

seit heute befasse ich mich nun intensiv mit der HA, was mich aber momentan etwas verwundert, ist die stellungnahme von konstanz, diese aufgeworfenen "probleme" wie klagebefugnis, klageart, zuständigkeit, sind in wirklichkeit ja keine probleme da das alles eindeutig im gesetz steht.
ich versteh auch nicht so ganz, warum in der stellungnahme von anfechtungsklage und festellungsklage gesprochen wird, bezieht sich die klageschrift doch eindeutig auf eine normenkontrollklage...
glamorous
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 15:48:20    Titel:

Hi, ich schreibe die HA auch mit. Hab mich genau dasselbe efragt warum von der festellungsklage gesprochen wird. Ich denke aber das bezieht sich auf die sache mit luxemburg. Ansonsten liegt ja eine normenkontrolle vor. Und irgendwie kommt es mir komisch vor dass der sachverhalt alle argumente schon liefert. Prüft ihr das in einer prüfung oder teilt ihr das wegen der zwei kläger in zwei prüfungen auf?
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 16:54:34    Titel:

glamorous hat folgendes geschrieben:
Hi, ich schreibe die HA auch mit. Hab mich genau dasselbe efragt warum von der festellungsklage gesprochen wird. Ich denke aber das bezieht sich auf die sache mit luxemburg.


jetz mal ne blöde frage, ist es möglich zwei verschiedene klagearten in der gleichen sache einzureichen und falls ja, müssten wir dann beide prüfen??


Zitat:
Ansonsten liegt ja eine normenkontrolle vor. Und irgendwie kommt es mir komisch vor dass der sachverhalt alle argumente schon liefert. Prüft ihr das in einer prüfung oder teilt ihr das wegen der zwei kläger in zwei prüfungen auf?


also ich weiß noch nicht genau wie ichs machen werde, momentan hab ich im sinn, die zulässigkeit getrennt zu machen, da der punkt "antragsbefungnis" sonst sehr unübersichtlich werden könnte und die begründetheit dann aber zusammenprüfen, da die ja unabhängig vom jeweiligen kläger ist
glamorous
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
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BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 20:33:36    Titel:

Also die idee gefällt mir, die zulässigkeit getrennt zu prüfen. Wäre definitiv übersichtlicher. Und was die klageart angeht ich glaub da kommts drauf an ob du doch für zwei verschiedene entscheidest oder die normenkontrolle beidir für bede durchgeht. Ich weiß noch nicht aber da könnte es ein problem geben. Vielelicht führz das im ergebnis wieder zur normenkontrolle aber so weit bin ich noch nicht.
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
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BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 22:40:11    Titel:

das "problem" mit der klageart ist für mich (wobei cih es auch noch nicht geprüft habe nur mal rein gedanklich), dass man ja in einem gutachten alle möglichkeiten prüfen muss, wenn nun sowohl anfechtung, als auch feststellung, als auch normenkontrollklage statthaft wären, würde das wieder sehr unüberischtlich werden, das macht mich shcon etwas nachdenklich

ansonsten seh ich viele kleine problemchen (die ganzen behauptungen der stadt z.b. was nicht geht) aber kein richtig großes, das gibt mir etwas zu denken
glamorous
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BeitragVerfasst am: 16 Feb 2012 - 22:47:48    Titel:

Ich lass mir das mal durch den kopf gehen. Aber durchdie angabe der paragraphenkette denke ich sollte man hauptsächlich auf die normenkontrolle eingehen. und bei 25 seiten weiß ich net..ich denke es gibt mehrere kleine probleme aber ein hauptproblem hab ich bis jetzt auch noch nicht.
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
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BeitragVerfasst am: 17 Feb 2012 - 12:48:23    Titel:

ja, das mit der angegebenen paragraphenkette ist mir auch aufgefallen und daraus bin ich auch zu dem schluss gekommen, hauptsächlich auf die normenkontrolle zu kommen, aber andererseits sind halt in der stellungnahme die anderen beiden klagearten angegeben...
naja, aber es wär ja auch langweilig, ne HA zu haben über die man sich nicht den kopf zerbrechen kann Laughing
glamorous
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Anmeldungsdatum: 31.07.2007
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BeitragVerfasst am: 23 Feb 2012 - 22:20:23    Titel:

Bei mir funktionierte die Homepage seit Tagen nicht mehr Sad wie macht ihr das vom Aufbau her? Kann man in einem Nomrenkontrollantrag gleich zwei Normen prüfen? Ich hab mich gefragt ob man die Prüfung der beiden Paragraphen trennen sollte?
Mia54
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Anmeldungsdatum: 24.02.2012
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BeitragVerfasst am: 24 Feb 2012 - 16:45:21    Titel:

ich habe heute auch die Hausarbeit angefangen und würde mich auch gerne austauschen. Ich glaube, ich werde die Normenkontrolle mit beiden Normen zusammen prüfen... Prüft ihr eine atypische Feststellungsklage?
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 24 Feb 2012 - 19:15:10    Titel:

ich prüfe nur die normenkontrolle, in der statthaftigkeit hab ihc im urteilsstil kurz die anfechtungsklage "abgeschmettert" und die feststellungsklage dahinstehen lassen, da sie sowieso hinter der normenkontrolle zurücktreten würde
Mia54
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Anmeldungsdatum: 24.02.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25 Feb 2012 - 21:42:28    Titel:

Hat vielleicht irgend jemand lust sich mal zusammen zu setzen und die Hausarbeit komplett mal zu besprechen?
AyAy
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Anmeldungsdatum: 05.08.2010
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 13 März 2012 - 12:29:14    Titel:

Hi,
also ich hab mir überlegt, dass ich bei der Statthaftigkeit jeweils die Anfechtungsklage, weil kein VA, und die negative Feststellungsklage ablehne und mit einer Normenkontrolle weiter mache...

Bei "Antragsbefungnis" für BUND, prüft ihr da auch den § 64 BNatSchG und § 2 UmwRG und lehnt diese jeweils ab?
Eigentlich denke ich, dass die Antragsbefungnis sich aus dem Trianel-Urteil ergibt, aber das lehnt der Typ im SV ab, was denkt ihr?
_spike_
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Anmeldungsdatum: 17.08.2010
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 13 März 2012 - 12:38:18    Titel:

ja, die antragsbefugnisist so ne sache, ich denke da kannst du so ziemlich alles schreiben, so lange du dir ne gute begründung ausdenkst. alleine die antragsbefugnis macht bei mir 20% der gesamten HA aus

warum willst du die feststellungsklage ablehnen?? aus meiner sicht WÜRDE sie durchgehen, wenn man sie prüft, ich habs offen gelassen
Mia54
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Anmeldungsdatum: 24.02.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14 März 2012 - 11:55:51    Titel:

Habt ihr eigentlich die Polizeipflichtigkeit erwähnt bzw. seid ihr näher darauf eingegangen (auch bzgl. der Wirte in Freiausschankflächen)?
Ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen...bin mir aber jetzt unsicher.
AyAy
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Anmeldungsdatum: 05.08.2010
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 14 März 2012 - 12:06:27    Titel:

Ich wollte sie aufgrund des SV ablehnen!
Ich hatte sie noch nicht geprüft, aber wenn sie durchgeht macht das auch nur wenig sinn, da sie hinter NK zurücktritt.

Fliegt bei euch der BUND raus, da sie kein berechtigtes Interesse hat?
sonnenglück
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Anmeldungsdatum: 26.08.2009
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: 14 März 2012 - 12:35:51    Titel:

So, auch dabei und noch "etwas" ratlos.
Habe mich auch für den Normenk. entschieden.
Unklar ist mir leider der Aufbau bei der Antragsbefugnis. Gut, der SV gibt ja Anhaltspunkte, also § 2 U., § 64 BNat.... und Trianel- Urteil (sowie dieses andere Bären-Urteil Shocked ). § 64 kann man recht schnell ablehnen, das glaube ich noch zu verstehen. Aber wie jetzt § 2 mit dem Trianel Urteil und der RL einhergeht verstehe ich nicht wirklich. In dem Trianel-Urteil wird ja gesagt, dass § 2 die RL falsch auslegt. Muss ich dann das prüfen oder erst § 2 oder die RL oder wie? Ich hab bisher auch noch keinen guten Aufsatz dazu gefunden o.Ä.

Falls jmd nen Tipp hätte, wäre echt dankbar....
AyAy
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Anmeldungsdatum: 05.08.2010
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 14 März 2012 - 14:19:12    Titel:

Seit ihr euch eigentlich sicher, dass die Verordnung kein VA ist? Spricht doch vieles dafür, dass hier eine Allgemeinverfügung iSd § 35 S. 2 VwVfG vorliegt...
*tinkerbell*
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Anmeldungsdatum: 15.03.2012
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15 März 2012 - 14:01:13    Titel:

Meines Erachtens nach sind für eine PVO alle Voraussetzungen gegeben. Sprich die Form, die Bekanntmachen und die Zustimmung des Gemeinderates... somit ist ein VA auszuschließen.
Was genau meinst du mit Polizeipflichtigkeit bezogen auf die Wirte?

LG
chill7
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Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 23 März 2012 - 17:19:25    Titel:

Wie problematisiert ihr die Antragsbefungnis des Klägers zu 1, Art. 56,
Dienstleistungsfreiheit, Voraussetzungen und dann ablehnen, weite Auslegung?, aktiver Schwimmsportler am Weekend Art. 56 + -

als EU- Ausländer wegen Wohnsitz, aber bleibt denn nicht Jedermann GR für K 1, Art. 2 GG

Antragsbefugnis zu BUND, beides vertretbar, bei Ablehnung dann hilfsgutachterlich weiter prüfen...


Begründetheit:

Prüft ihr die Normen §§ 2 und 4 PVO getrennt, jeweils mit

polizeirechtlichen Rmäßigmaßstäben

bspw wie im Kniesel beschrieben Bestimmtheitgebot und Verhältnismäßigkeitgrundsatz, Grundrechtskonformität oder die gesamte PVO mit einbezogen und an dieser dann die Bestimmtheitsprüfung und VHM Prüfung ansetzen



Servus!!
WillyXY
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Anmeldungsdatum: 14.02.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30 Apr 2012 - 12:06:36    Titel: Vorlesung und Klausuren

Hi,

war eigentlich jemand bereit in den zwei Übungsstunden, die bisher gehalten wurden. Bin leider komplett in mein Rep eingeschnürt und wüsste deshalb gerne ob mir einer von euch sagen kann, ob bereits Hinweise darauf gegeben wurden, welche Themen in der ersten oder zweiten Klausur voraussichtlich drankommen werden bzw. ob er irgendwelche Themen kategorisch ausgeschlossen hat.

Wäre super wenn mir jemand von euch helfen könnte.

Grüße Willy
Murka
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Anmeldungsdatum: 06.08.2009
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 06 Mai 2012 - 22:23:07    Titel:

Hi Willy,

in der 1. klausur kommt polizeirecht
viel glück!
tearchen
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Anmeldungsdatum: 26.07.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07 Mai 2012 - 11:13:51    Titel:

Kann mir jemand das Passwort für die Materialien sagen? Bitte Embarassed
WillyXY
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Anmeldungsdatum: 14.02.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21 Jun 2012 - 15:23:15    Titel:

so, da da mit der ersten Klausur nix wurde, nun zur zweiten. ich sehe an den Fällen, dass bisher was zum Kommunalrecht gemacht wurde. kann ich daraus ableiten, dass das auch so in der Klausur drankommen wird? hat der Dozent was dazu gesagt?
CM Specter
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Anmeldungsdatum: 24.08.2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07 Jul 2012 - 13:23:30    Titel:

Auch in diesem Fred mal die kurze Frage, ob ihr in HD einen guten Lösungsvorschlag / Musterlösung erhalten habt?

Wie in dem anderen Fred bereits gepostet, war der Lerneffekt in Freiburg durch Besprechung und Lösungsfolien leider äußerst gering, Fragen bzgl. Aufbau, Schwerpunkt, Meinungsstreitigkeiten usw. sind bei mir nach wie vor offen geblieben. Mithin sind gerade mal 4 (!) PP-Folien, von denen 2 einen sehr groben Aufbau (LSK) ohne jegl. Details zeigen, alles, woraus man dann seine Lehren ziehen möge.

Bsp: zum Punkt Antragsbefugnis:
- Ast. zu 2. ‐ (§ 64 BNatSchG (‐‐), § 2 I UmwRG (‐‐), EuGH‐Trianel (‐‐),EuGH C‐240/09 „Aarhus‐Konv“ (‐‐, PVO ist keine (EU‐)Umweltnorm)

würde mich echt interessieren!
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