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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 21 Apr 2012 - 09:56:48 Titel: Re: Ja wo leben wir beide könig Ludwig |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Du glaubst wenn die Gazetten verkünden, dass die Sozialkassen und Rentenkassen sprudeln, dann ist alles gut und schön. Nur ein Beispiel dafür, könig ludwig, wie Du die Schlagzeilken falsch interpretierst:
Welches ist das am höchsten bezuschusste System in Deutschland?
Es ist das Rentensystem, das im Sozialhaushalt den größten Batzen darstellt. Warum aber sind die Rentenkassen ruiniert?
Weil sie zur Bezahlung der deutschen Einheit missbraucht wurden!
Du glaubst also, in einer Art dich selbst zu erhöhen, wenn eine Sozialkasse 3 Milliarden Überschuss erzielt, dann sei die Bezuschussung von 80 Milliarden obsolet?
In welcher Welt lebst Du könig ludwig, im Märchenland wie der Märchenkönig!
Abdul |
Oh wieder mal ein Ausflug in die Mythen und Legenden eines Abdul?
Du bringst hier eine berechigte Kritik an versicherungsfremden Leistungen, von denen die meisten in den letzten Jahren schon lang umgeschichtet wurden mit einem zur damaligen Zeit und wohl auch heute noch oft vertretenen Irrtum in Zusammenhang. Wenn ich 17 mio Ostbürger in das westdeutsche Sozialsystem integriere geht es dabei nicht nur um Leistungsempfänger. Die damalige Opposition kritisierte, dass ostdeutsche Rentner, ohne jemals in das westdeutsche System eingezahlt zu haben aus diesem Renten empfangen haben. Übersehen wurde dabei, das neben dem Leistungsempfängern natürlich auch Beitragszahler integriert wurden. Da es sich bei den Sozialsystemen um Beitragsgedeckte Systeme handelt gibt es keinen Topf aus dem man den einen etwas wegnimmt was sie früher mal eingezahlt haben und den anderen einfach gibt, sondern das was reinkommt geht auch wieder raus. Das die ostdeutsche Wirtschaft nach 40 Jahren linker Politik am Boden lag hindert Dich auch heute noch nicht diese Politik zu kritisieren, nein Du unterstützt sie sogar wieder. Eine zu Gunde gerichtete Wirtschaft erzeugte zum damaligen Zeitpunkt eine Arbeitslosenquote von über 20 Prozent die dazu führte, dass es natürlich für Ostdeutschland gesehen eine heftige Unterdeckung durch Beitragsleistungen gab und somit ostdeutsche Renten zum großen Teil durch westdeutsche Beiträge finanziert wurden. Das waren aber nicht die Kosten der Einheit, diese wurden durch den Solidarpakt getragen, grob geschätzt bisher 2 Billionen Euro, klasse Leistung der Kommunisten!
Aber ist schon komisch wie schnell Salonlinke den sonst geforderten Solidaritätsgedanken vergessen, was wohl auch damit zusammenhängt, dass es deren vertretene Ideologie war, die zu diesem Zustand führte. Erfreulicherweise hat der Kapitalismus das jetzt wieder mal halbwegs ins Lot gerückt. _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 21 Apr 2012 - 10:20:58 Titel: @könig ludwig |
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natürlich gibt es Mneschen die auf die Tricks der Pareteien herein fallen, die Überschüsse so verkünden, als gäbe es etwas in der Tat zu verteilen und Begehrlichkeiten wecken, mit der Hoffnung, dass die Wahlkreuzchen an der betreffenden Stelle gemacht werden.
Was hat es mit den Überschüssen auf sich, könig ludwig? Selbst wenn diese Überschüsse sich auf 79 Milliarden Euro erhöhen würden, müsste immer noch eine M;illiarde ZUschuss gewährt werden um den Betrieb der Rentenkasse nicht vor die Insolvenz zu stellen.
Das Procedere das wie mit der Rentenversicherund verfahren werrden soll, soll darauf hinauslaufen zu privatisieren. Darauf arbeiten die tumben Jens Spahn, CDUler,Bänker und Katholik(Wahlkreis 125 Steinfurt I-Borken I), wie Daniel Bahr, Bänker Katholik und FDPler, ebenso hin wie der CDU Mann FRiedrich Merz, die allesamt Vertreter nicht des deutschen Volkes, sondern von Privat-Versicherungen sind.
Sie sind es auch die Begehrtlichkeiten wecken, wenn einmal Überschüsse gezählt werden, die angesichts der Summen, die es braucht um die Rentenversicherung aufrecht zu erhalten, bedeutungslos sind.
Nicht anders verhält es sich mit den anderen Versicherungskassen, durch die Transferleistungen getätigt werden. Da sind Überschüsse von ein paar Milliarden wie der Tropfen auf den heißen Stein, so dass von einem "Füllhorn" oder gar ein er erfolgreichen Politik von FDP und CDU nicht geredet werden kann.
Diese beiden Parteien waren ja auch im Amt, als man die Rentenkassen missbrauchte. Schamhaft stellte man den Bundespräsidenten a.D. Horst Köhler als Qureinsteiger i die Politik vor, obwohl er als Staatssekretär unter Waugel, diesen Rentennissbrauch mitzuverantworten hatte. Die Rentenkassen zu missbrauchen hatten ja nur den Grund, die Politik und die Kreise der sich privat versichernden von den Beiträgen zur deutschen Einheit freizuhalten! Dafür opferte man das Rentensystem undbejklagte dann heuchlerisch, wie Spahn und Bahr das heuchlerisch tun, dass man die Redntenkassen bezuschussen muss.
Diese Kasse wäre noch heute voll gesund, wären die beiträge der Rentenbeitragszahler nicht missbraucht worden und hätte sie zu seriösen Konditionen angelegt! Die CDUCSU, die FDP und die SPD haben wesentliche Bereiche sozialer Errungenschaften ruiniert, nur um sich selbst und ihre Klientel von den Kosten freizuhalten.
Aber das ist noch nicht das Schlimmste, den das kommt erst noch, wenn die Pensionslasten jenen Zenit überschreiten, der die Ausgaben dafür um 100 %und mehr übersteigt. Dieser Knall wird nicht nur in Deutschland, sondern in Gesamteuropa zu hören sein.
Wenn Dur Dir die Begriff im Internet eingibst, findewst Du eine Fülle von Daten und Fakten, die über das Thema eindrucksvoll und sachlich berichten, ohne dass Du und Deinesgleichen hier wieder Bewqeise fordern müssen, odder mir anzulasten wir würden schlampig recherchieren. Das ist absolut nicht der Fall!
Abdul |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 21 Apr 2012 - 10:47:54 Titel: Re: @könig ludwig |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
natürlich gibt es Mneschen die auf die Tricks der Pareteien herein fallen, die Überschüsse so verkünden, als gäbe es etwas in der Tat zu verteilen und Begehrlichkeiten wecken, mit der Hoffnung, dass die Wahlkreuzchen an der betreffenden Stelle gemacht werden.
Was hat es mit den Überschüssen auf sich, könig ludwig? Selbst wenn diese Überschüsse sich auf 79 Milliarden Euro erhöhen würden, müsste immer noch eine M;illiarde ZUschuss gewährt werden um den Betrieb der Rentenkasse nicht vor die Insolvenz zu stellen.
Das Procedere das wie mit der Rentenversicherund verfahren werrden soll, soll darauf hinauslaufen zu privatisieren. Darauf arbeiten die tumben Jens Spahn, CDUler,Bänker und Katholik(Wahlkreis 125 Steinfurt I-Borken I), wie Daniel Bahr, Bänker Katholik und FDPler, ebenso hin wie der CDU Mann FRiedrich Merz, die allesamt Vertreter nicht des deutschen Volkes, sondern von Privat-Versicherungen sind.
Sie sind es auch die Begehrtlichkeiten wecken, wenn einmal Überschüsse gezählt werden, die angesichts der Summen, die es braucht um die Rentenversicherung aufrecht zu erhalten, bedeutungslos sind.
Nicht anders verhält es sich mit den anderen Versicherungskassen, durch die Transferleistungen getätigt werden. Da sind Überschüsse von ein paar Milliarden wie der Tropfen auf den heißen Stein, so dass von einem "Füllhorn" oder gar ein er erfolgreichen Politik von FDP und CDU nicht geredet werden kann.
Diese beiden Parteien waren ja auch im Amt, als man die Rentenkassen missbrauchte. Schamhaft stellte man den Bundespräsidenten a.D. Horst Köhler als Qureinsteiger i die Politik vor, obwohl er als Staatssekretär unter Waugel, diesen Rentennissbrauch mitzuverantworten hatte. Die Rentenkassen zu missbrauchen hatten ja nur den Grund, die Politik und die Kreise der sich privat versichernden von den Beiträgen zur deutschen Einheit freizuhalten! Dafür opferte man das Rentensystem undbejklagte dann heuchlerisch, wie Spahn und Bahr das heuchlerisch tun, dass man die Redntenkassen bezuschussen muss.
Diese Kasse wäre noch heute voll gesund, wären die beiträge der Rentenbeitragszahler nicht missbraucht worden und hätte sie zu seriösen Konditionen angelegt! Die CDUCSU, die FDP und die SPD haben wesentliche Bereiche sozialer Errungenschaften ruiniert, nur um sich selbst und ihre Klientel von den Kosten freizuhalten.
Aber das ist noch nicht das Schlimmste, den das kommt erst noch, wenn die Pensionslasten jenen Zenit überschreiten, der die Ausgaben dafür um 100 %und mehr übersteigt. Dieser Knall wird nicht nur in Deutschland, sondern in Gesamteuropa zu hören sein.
Wenn Dur Dir die Begriff im Internet eingibst, findewst Du eine Fülle von Daten und Fakten, die über das Thema eindrucksvoll und sachlich berichten, ohne dass Du und Deinesgleichen hier wieder Bewqeise fordern müssen, odder mir anzulasten wir würden schlampig recherchieren. Das ist absolut nicht der Fall!
Abdul |
häh?
bleib mal beim Thema, worin bestand das Plündern? Und welche Kosten der Einheit wurden damit beglichen? _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 23 Apr 2012 - 13:48:47 Titel: Worin bestand das Plündern? |
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Das Plündern der Rentenkassen zur Bezahlung der deutschen Einheit bestand darin, dass man die Finanzminister Waigel und sein Staatsekretär Köhler das Modell(3 Säulen-Model)l vorlegten wonach die Beiträge der gesetzlich Rentenversicherten zur Finanzierung der deutschen Einheit heran geogen werden.
Jedem halbwegs Gebildeten war klar, dass die Finanzierung über Steuern das gerechtere Modell gewesen wäre. Die Rentenkassen zu ruinieren hatte ja eben die Folge, dass die bezuschussung des Rentenhaushalts heute der größte Posten im Sozialministeriumn ist.(80 Milliarden)
Die Bezuschusssung beklagen die Bahrs(Bankier, katholisch)Landesliste NRW 08, Wahlkreis 130 Münster und wollen sie auf dem Wege der Privatiserung abschaffen, aber selbst nicht dafür gerade stehen, dass die CDUCSU und FDP diesen Ruin eingebrockt haben.
Abdul |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 25 Apr 2012 - 17:13:39 Titel: Re: Worin bestand das Plündern? |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Das Plündern der Rentenkassen zur Bezahlung der deutschen Einheit bestand darin, dass man die Finanzminister Waigel und sein Staatsekretär Köhler das Modell(3 Säulen-Model)l vorlegten wonach die Beiträge der gesetzlich Rentenversicherten zur Finanzierung der deutschen Einheit heran geogen werden.
Jedem halbwegs Gebildeten war klar, dass die Finanzierung über Steuern das gerechtere Modell gewesen wäre. Die Rentenkassen zu ruinieren hatte ja eben die Folge, dass die bezuschussung des Rentenhaushalts heute der größte Posten im Sozialministeriumn ist.(80 Milliarden)
Die Bezuschusssung beklagen die Bahrs(Bankier, katholisch)Landesliste NRW 08, Wahlkreis 130 Münster und wollen sie auf dem Wege der Privatiserung abschaffen, aber selbst nicht dafür gerade stehen, dass die CDUCSU und FDP diesen Ruin eingebrockt haben.
Abdul |
Man Abdul, warum betreibst Du wieder und wieder diesen Masochismus indem Du auf bereits widerlegte Standpunkten beharrst?? Wenn in einem beitragsgedeckten System Beiträge für Leistungen herangezogen werden, ist das ganz normal. Und ist kein Begleichen von Kosten der Einheit, ich fragte bereits welche, sondern ein ganz normaler Ablauf innerhalb einer Solidargemeinschaft.
Ansonsten bleib einfach beim Thema und führe aus welche Kosten der Einheit durch Rentenbeiträge bezahlt wurden. Nur weil Oskar Lafontaine mal so einen Unfug von sich gab wirds nicht richtig, egal wie oft Du das wiederholst. Es wird nur mit jedem Mal offensichtlicher wie fehlinformiert Du bist. Parolen ersetzen kein Wissen. _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 25 Apr 2012 - 23:44:40 Titel: Die Beiträge der Rentner |
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sind für die Rentner, weil es sich hier um personenbezogene Gelder handelt, die personenbezogene Renten ergeben.
Insofern ist schon dDein Ansatz falsch, Beiträge für verischerungsfremde Leistungen zu verwenden, gutzuheißen.
Du bist weder hier, noch auf vielen anderen Gebieten im Bild. Extra um die Beiträge aus der Rentenversiucherung zu missbrauchen, hat die CDUCSU und die FDP das Gesetz geändert und versucht mit dem 3 Säulenmodell etgwas darzustellen, was von vornherein ein Bewtrug an den Rentnern war, nämlich das 3 Säulenmodell von Waigel/Köhler.
Die Vermeidung die deutsche Einheit über Steuern zu bezahlen, war dem Kalkül geschuldet, dass Unternehmer, Politiker keinen Beitrag für die deutsche Einheit zu leisten brauchten, weil die ja nichts in die Rentenkassen einzahlen.
Hier hinkt das 3 Säulenmodell , ist ungerecht und unaufrichtig. Aber das erkennst Du könig ludwig nicht einmal im Ansatz.
Abdul |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 26 Apr 2012 - 06:13:58 Titel: Re: Die Beiträge der Rentner |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
sind für die Rentner, weil es sich hier um personenbezogene Gelder handelt, die personenbezogene Renten ergeben.
Insofern ist schon dDein Ansatz falsch, Beiträge für verischerungsfremde Leistungen zu verwenden, gutzuheißen.
Du bist weder hier, noch auf vielen anderen Gebieten im Bild. Extra um die Beiträge aus der Rentenversiucherung zu missbrauchen, hat die CDUCSU und die FDP das Gesetz geändert und versucht mit dem 3 Säulenmodell etgwas darzustellen, was von vornherein ein Bewtrug an den Rentnern war, nämlich das 3 Säulenmodell von Waigel/Köhler.
Die Vermeidung die deutsche Einheit über Steuern zu bezahlen, war dem Kalkül geschuldet, dass Unternehmer, Politiker keinen Beitrag für die deutsche Einheit zu leisten brauchten, weil die ja nichts in die Rentenkassen einzahlen.
Hier hinkt das 3 Säulenmodell , ist ungerecht und unaufrichtig. Aber das erkennst Du könig ludwig nicht einmal im Ansatz.
Abdul |
also nun mal langsam,
personenbezogen? personenbezogene Gelder?
ja genau,
und Politiker haben 2 Billionen Euro aus der Rentenkasse genommen, weil sie selbst nichts zahlen wollten für ein durch linke Ideologie runtergewirtschaftetes Land.
Wenn da mal nicht auch noch klerikalfaschistische bielefelder Bilderbergfreimaurertempelritterlogen dahinterstecken.
Kann es sein, dass Deine 3 Säulen die Gitterstäbe vor Deinem Fenster sind?
hier mal die Basics,
http://de.wikipedia.org/wiki/Altersvorsorge
an welcher Stelle habe ich versicherungsfremde Leistungen gutgeheißen?
Wo an welcher Stelle werden im 3 Säulenmodell, gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Rente, Gelder der Rentenkasse für die Kosten der deutschen Einheit verwendet? _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 27 Apr 2012 - 13:22:39 Titel: Ja, könig ludwig: da staunst Du: |
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Jede Rente unterliegt dem persönlichen Beitragskonto, nach der die Höhe der Rente berechnet wird.
Gezählt werden die Arbeitsjahre, die Monate und je nachdem wie hoch der Lohn war, werden Beträge für die Rentenkassen abgeführt, nach denen allein sich die Rente bemisst.
Bei den Pensionären ist das genau so, nur die Gesetzeslage gewährt Pensionären teilweise schon nach 2 Jahren Arbeit eine Pension und je naqch Staffelung weitere Pensionsgrößen.
Bei der Rente ist definiert nach wievielen Arbeitsjahren jemand rentenberechtigt ist, wobei die Mindestzeit 45 Jahre(Pflichtjahre) beträgt.
Natürlich bekommt auch einer auch schon nach 35 Jahren Rente wen die Voraussetzungen erfüllt sind, aber nur mit Abschlägen die ebenfalls pro Jahr berechn et werden(3%derzeit)
Arbeiter und kleine Angestellte können also bereits mit Beginn der Arbeitsaufnahme absehen oder ausrechnen, wie hoch ihre Rente sein kann.
Insofern, dass die Rente also konkret nach Umfang der Beiträge berechnet wird, liegt ein Missbrauch der Retenbeiträge vor. Weil man die Rntenkassen missbraucht hat, muss man die Zuschüsse bezahlen, damit die rechtsgültig erworbenen Ansprüche durch beitragszahlung überhaupt geleistet werden können. Wurde der Zuschuss wegfallen, könnten ab in 3 Monaten kein Euro an Rente mehr gezahlt werden können.
Das Alles nur weil die Politiker und Unternehmer, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, nichts für die deutsche Einheit beisteuern mussten/müssen.
Deshalb wäre eine Finanzierung der deutschen Einheit per Steuern gerechter gewesen. Es hätten dann alle gezahlt die Steuern zahlen.
Dass Dir dieser Missbrauch nicht geläufig ist und Du so wenig Allgemeinbildung hast könig ludwig, hätte ich nicht für möglich gehalten. So was ist doch spätestens in der Oberstufe Gegenstand des Unterrichts.
Außerdem gab und gibt es zahllose Literatur über diesen Missbrauch der CDUCSU/FDP Reegierung und selbst die damaligen 5 Weisen haben vor der Missbrauchspraxis gewarnt. Aus diesem Grunde ist das Meckern über die Bezuschussung der Rentenkassen durch Spahn, Bahr und die übrigen antisozialen Kräfte in Deutschland pure Heuchelei: Erst den Karren in den Dreck fahren und dann meckern, dass man n icht mehr heraus kommt.
Die Rentenkassen waren nämlich solide. Doch das was durch diesen Betrag (80 Milliarden) wird ein Klacks sein gegenüber dem, was an Pensionslasten auf die Republik zukommt, die schlicht nicht mehr finanzierbar sind.
Abdul |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 27 Apr 2012 - 17:11:05 Titel: Re: Ja, könig ludwig: da staunst Du: |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Jede Rente unterliegt dem persönlichen Beitragskonto, nach der die Höhe der Rente berechnet wird.
Gezählt werden die Arbeitsjahre, die Monate und je nachdem wie hoch der Lohn war, werden Beträge für die Rentenkassen abgeführt, nach denen allein sich die Rente bemisst.
Bei den Pensionären ist das genau so, nur die Gesetzeslage gewährt Pensionären teilweise schon nach 2 Jahren Arbeit eine Pension und je naqch Staffelung weitere Pensionsgrößen.
Bei der Rente ist definiert nach wievielen Arbeitsjahren jemand rentenberechtigt ist, wobei die Mindestzeit 45 Jahre(Pflichtjahre) beträgt.
Natürlich bekommt auch einer auch schon nach 35 Jahren Rente wen die Voraussetzungen erfüllt sind, aber nur mit Abschlägen die ebenfalls pro Jahr berechn et werden(3%derzeit)
Arbeiter und kleine Angestellte können also bereits mit Beginn der Arbeitsaufnahme absehen oder ausrechnen, wie hoch ihre Rente sein kann.
Insofern, dass die Rente also konkret nach Umfang der Beiträge berechnet wird, liegt ein Missbrauch der Retenbeiträge vor. Weil man die Rntenkassen missbraucht hat, muss man die Zuschüsse bezahlen, damit die rechtsgültig erworbenen Ansprüche durch beitragszahlung überhaupt geleistet werden können. Wurde der Zuschuss wegfallen, könnten ab in 3 Monaten kein Euro an Rente mehr gezahlt werden können.
Das Alles nur weil die Politiker und Unternehmer, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, nichts für die deutsche Einheit beisteuern mussten/müssen.
Deshalb wäre eine Finanzierung der deutschen Einheit per Steuern gerechter gewesen. Es hätten dann alle gezahlt die Steuern zahlen.
Dass Dir dieser Missbrauch nicht geläufig ist und Du so wenig Allgemeinbildung hast könig ludwig, hätte ich nicht für möglich gehalten. So was ist doch spätestens in der Oberstufe Gegenstand des Unterrichts.
Außerdem gab und gibt es zahllose Literatur über diesen Missbrauch der CDUCSU/FDP Reegierung und selbst die damaligen 5 Weisen haben vor der Missbrauchspraxis gewarnt. Aus diesem Grunde ist das Meckern über die Bezuschussung der Rentenkassen durch Spahn, Bahr und die übrigen antisozialen Kräfte in Deutschland pure Heuchelei: Erst den Karren in den Dreck fahren und dann meckern, dass man n icht mehr heraus kommt.
Die Rentenkassen waren nämlich solide. Doch das was durch diesen Betrag (80 Milliarden) wird ein Klacks sein gegenüber dem, was an Pensionslasten auf die Republik zukommt, die schlicht nicht mehr finanzierbar sind.
Abdul |
Welche Kosten der deutschen Einheit wurden damit finanziert?
Du ruderst schon wieder! _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 28 Apr 2012 - 03:24:59 Titel: Siehst Du König ludwig |
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Du bist ein wandelndes Fragezeichen.
Sollte es wirklich Dein Interesse sein, über die Gelder die zur Finanzierung der deutschen Einheit eingesetzt wurden, dann googele Dir das durch. Es gibt eine Fülle von Seiten in denen nachzulesen steht, welche Summen eingesetzt wurden.
Eine Rechnunmgslegung der befassten Ministerien entsprechend einer buchhalterischen Aufstellung in Klarheit und Wahrheit gibt es nicht. Selbst die Verwendung der Mittel für den Solidarpakt I und II sind nicht belegt.
Es ist aber richtig, dass beispielsweise Mittel aus den Rentenkassen in den Solidarpakt geflossen sind.
Der Kern der Frage aber wäre doch, falls Du ehrlich interssiert wärst:
Wieso wurden die Renbtenkassen überhaupt zur Finazierung der deutschen Einheit verwendet und warum wurde die deutsche Einheit NÌCHT über Steuern finanziert, was gerechter gewesen wäre?
Darüber hast Du Dir offenkundig,in Deiner kurzsichtigen Betrachtungsweise offenkundig noch nie Gedanken gemacht, könig Ludwig. Aber das ist Dein Problem.
Abdul |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 28 Apr 2012 - 10:32:48 Titel: |
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Wie wäre es, wenn du dir angewöhnst, an deine Behauptungen einfach mal Belege anzuheften, anstatt einfach auf Google zu verweisen. Google ist keine gültige Quelle. _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 28 Apr 2012 - 12:18:00 Titel: Nun, accounting |
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Bei google sind sämtliche gültigen Quellen erwähnt.
Sofern etwas fachspezifisch ist, wie etwa bei Jura oder den Wissenschaften, kann man sich die veröffentlichten Artikel und Schriften selber herunterladen. Das wäre ja noch schöner accounting, wenn ich für einen Ignoranten wie Dich auch noch den Diener spielen würde.
Also sei nicht so faul, denn in jedem meiner Beiträge finden sich die Stichworte, zu denen die Sachverhalte herunterzuladen sind. Sollte ich Angaben gemacht haben zu Angelegenheiten die noch nicht veröffentlicht sind, reiche ich das Datum der Veröffentlichung, wie etwa den 10. Band von Karlheinz Deschner oder die wissenschaftlichen Beweise dass Julius, Tiberius Abdes Pantera(römischer Soldat) der leibliche Vater von Jesus Christus ist, nach.
Wenn Du mal wirklich über Inhalte diskutieren willst, dann kanst Du Dich ja wieder melden.
Abdul |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 28 Apr 2012 - 19:32:11 Titel: |
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Wir können die sachliche Diskussion hier erfahrungsgemäss (wie schon im anderen Thread) abbrechen und abschliessend feststellen, dass A.H.Hattray uns hier wohl wieder einmal eine seiner Märchen- und Lügengeschichten auftischt.
Denn an sinnvollen und nachvollziehbaren Fakten oder Belegen wird hier einfach nichts mehr kommen.
Wenn noch etwas von A.H.Hattray hier kommen wird, dann nichts zum Thema, sondern
a) entweder ein Ablenken auf ein anderes Thema oder einen anderen Aspekt
b) oder die reine Wiederholung der Behauptung, verbunden mit dem dem ewig gleichen Sermon, dass andere zu faul oder dumm seien, dies zu überprüfen.
Aber wo keine geeigneten Fakten existieren, da können auch keine "gefunden" werden.
(Und nein, ein einziges Aktenzeichen oder Stichwort ist kein Beleg für irgendetwas, wenn dort nichts geeignetes drinsteht) |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 29 Apr 2012 - 19:38:10 Titel: |
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| Zitat: |
| Sofern etwas fachspezifisch ist, wie etwa bei Jura oder den Wissenschaften, kann man sich die veröffentlichten Artikel und Schriften selber herunterladen. Das wäre ja noch schöner accounting, wenn ich für einen Ignoranten wie Dich auch noch den Diener spielen würde. |
Nun, du stellst Behauptungen auf, das Liefern von Belegen ist somit deine Aufgabe. Es wäre ja noch schöner Abul, wenn ich für dich hier die einzelnen Belege heraussuche, die deine Argumente stützen. Das ist deine Aufgabe.
| Zitat: |
| Also sei nicht so faul |
Faul? Du bist der mit den unbelegten Behauptungen (vorwiegen im Schweiz Thread). Verlang nicht von Usern Belege für deine Behauptungen zu suchen. Google ist keine gültige Quelle. _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 17 Mai 2012 - 22:00:20 Titel: Du, accounting und Dein alter ego |
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Dolby setzen doch Zweifel in allgemein bekannte Zu- und Umstände.
Ihr wollt die Allgemeinbildung aufheben und bestreiten, dass es sowohl vom BGH als auch vom BVR Rechtsprechung in der Richtung gibt, die ich vertrete.
Also liegt es bei euch zu widerlegen. Darüber hinaus ist es ein leichtes sich die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2BvR 2101/09 herunterzuladen, es sei denn, es fehlt an Fähigkeit, was ich hiwermit insitsiere.
Allerdings sollte ein InternetUser in derr Lage sein, die nötigen Quellen ausschöpfen zu können, um keinen Blödsinn zu kolportieren.
Abdul |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 17 Mai 2012 - 22:38:06 Titel: |
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| Zitat: |
| Ihr wollt die Allgemeinbildung aufheben und bestreiten, dass es sowohl vom BGH als auch vom BVR Rechtsprechung in der Richtung gibt, die ich vertrete. |
Ich hebe nicht die Allgemeinbildung auf noch will ich diese aufheben. Ich stellte nur fest, dass der Verweis auf Google oder Allgemeinbildung keine gültigen Quellen darstellen.
| Zitat: |
| Also liegt es bei euch zu widerlegen |
Wie wäre es, wenn du deine Behauptungen ersteinmal belegst? Das von dir genannte Urteil beschäftigt sich mit der Fragestellung ob eine Wohnungsdurchsuchung aufgrund von Daten der "Steuer-CD" rechtens sind. In dem von dir genannten Urteil, stellt das Gericht nicht dar, ob der Ankauf legal oder illegal ist/war.
Das Urteil sagt:
| Zitat: |
| Bei der Frage, ob die aus Liechtenstein stammenden Daten für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts für eine strafprozessuale Durchsuchung zugrunde gelegt werden dürfen, geht es nicht um die unmittelbare Geltung eines Beweisverwertungsverbotes, denn dieses betrifft grundsätzlich lediglich die unmittelbare Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln im Strafverfahren zur Feststellung der Schuldfrage (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, Einl. Rn. 55). Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts einer Durchsuchung herangezogen werden dürfen, betrifft vielmehr die Vorauswirkung von Verwertungsverboten und gehört in den größeren Zusammenhang der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten (vgl. Beulke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 152 Rn. 26 f.). Insoweit ist anerkannt, dass Verfahrensfehlern, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge haben, nicht ohne weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zukommt (vgl. auch BVerfGK 7, 61 <63>). |
Weiterhin wird gesagt:
| Zitat: |
| Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot |
Das Urteil prüft garnicht ob die Beschaffung der Steuer-CD legal war, sondern nur ob die Wohnungsdurchsuchung gerechtfertigt war.
| Zitat: |
Allerdings sollte ein InternetUser in derr Lage sein, die nötigen Quellen ausschöpfen zu können, um keinen Blödsinn zu kolportieren. |
Dann halte dich auch dran, der mit den Behauptungen hier bist du und dann liegt es an dir diese auch zu belegen nicht an der Gegenseite.
Das von dir benannte Urteil ist auf jeden Fall kein Beleg für die Legalität für die Ankäufe von Steuer-CDs noch weniger ist es ein Beleg für die hier diskutierte Fragestellung _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 18 Mai 2012 - 14:23:05 Titel: Re: Du, accounting und Dein alter ego |
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Ist eigentlich der falsche Thread, da es hier ja eigentlich nicht um die Steuer-CDs, sondern um die Finanzierung der deutschen Einheit aus den Rentenkassen.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Dolby setzen doch Zweifel in allgemein bekannte Zu- und Umstände.
Ihr wollt die Allgemeinbildung aufheben |
Nein.
Du behauptest, der aktive Ankauf von Steuer-CDs sei höchstrichterlich für legal erklärt worden.
Ich will nur, dass du uns das einschlägige Urteil nennst.
Und zwar bitte nicht nur einfach irgendeines, wo irgendwas zum Thema Steuerhinterziehung drinsteht.
Sondern genau das Urteil, wo auch drinsteht, was du hier behauptest.
Nicht irgendwelche nebulösen Ausflüchte in "Allgemeinbildung", "allgemeine Zustände", dass das sogar deine 15-jährige Nichte finden könnten etc. pp.
Einfache Fakten.
Ein Zitat aus dem betreffenden Urteil
Kinderspiel (wenn so ein Urteil denn existierte).
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Also liegt es bei euch zu widerlegen. |
Bullshit.
Du stellst eine Tatsachenbehauptung auf.
(Eine Behauptung, der - notabene - sogar ein Professor für Wirtschaftsstrafrecht in der FAZ widerspricht)
Du bist dafür verantwortlich, diese zu belegen.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Darüber hinaus ist es ein leichtes sich die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2BvR 2101/09 herunterzuladen |
…so wie ich es ja auch gemacht habe, und woraus ich auch zitiert habe.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Allerdings sollte ein InternetUser in derr Lage sein, die nötigen Quellen ausschöpfen zu können, um keinen Blödsinn zu kolportieren. |
Ganz genau.
Wieso kolportierst du dann solchen Blödsinn, ohne für uns die geeigneten Quellen auszuschöpfen?
(Weil es eben in deinen angegebenen Aktenzeichen nicht drinsteht) |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 18 Mai 2012 - 14:24:46 Titel: |
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Wie ich schon vor drei Wochen schrieb:
| Julius_Dolby hat folgendes geschrieben: |
Denn an sinnvollen und nachvollziehbaren Fakten oder Belegen wird hier einfach nichts mehr kommen.
Wenn noch etwas von A.H.Hattray hier kommen wird, dann nichts zum Thema, sondern
(...) die reine Wiederholung der Behauptung, verbunden mit dem dem ewig gleichen Sermon, dass andere zu faul oder dumm seien, dies zu überprüfen. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 20 Mai 2012 - 10:05:52 Titel: Ach Dolby |
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wenn dass höchste deutsche Gericht mit 2 BvR 2101/09 den ERwerb von Steuerhinterzieher CD's für rechtens erklärt hat und der BGH mit dem hier schon sattsam erörterten Urteil dieses flankiert, dann sind die bisherigen 28 Urteile ff, nebst vielen Anhängigen doch sehr sekundär.
Dass Du völlig das Verhalten der Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger ignorierst, kann ja hier jeder nachlesen, denn, sobald in einem Bundesland Steuer CD's der o.a. Art erworben wurden, nahmen viele ganz freiwillig eine Selbstanzeige oder Nachzahlung vor(so weit dies möglich war).
Das bedeutet, dass die Hinterzieher und Betrüger ja noch ein Unrechtsabewusstsein besitzen und ganz klar von der geltenden Rechtslage ausgehen.
Natürlich kannst Du Belege fordern, ohne Dir selber Beöege zu besachaffen. Ich bin aber weder Dein Diener, noch der Diener irgendwelcher aversiv denkender Moderatoren, sondern vertrete eine freie unabhängige Meinung, die ich mir inhaltlich leisten kann, weil, sie ein fach stimmt.
Wer nämlich wie Du, u.a. meine Ansichten anzweifelt, der kann auch nachgereichte Belege anzweifeln, nach dem Motto: Es ist zwar belegt, aber abstreiten kann man Alles. Es soll ja selbst Leute geben, die den inflagranti Beweis abstreiten.zu denen ich Dich noch nicht zählen will.
Tatsache ist doch, dass die Bundesländer(auch Baden Württemberg bei dem es ja explizit in der Rechtsstreitigkeit ging) Steuer CD's erwerben und in Frage zu stellen, dass sie dies rechtswidrig tun, mag Dir zwar näher sein, als die Tatsache, dass es dafür eine Rechtsgrundlage(einschlägig) gibt.
Deine sonstigen Versuche, mit einer ignorant-intriganten Verve, meine Ansichten in zweifel zu ziehen scheitern schon im Ansatz, denn ich kann mir keinen Juristen hier in diesem Forum, der seriösen Art vortsellen, der die genannten Urteile in zweifel zieht; und wer Steuerfachanwalt ist diese geltencde Rechtsprec hung nicht kennt, es sei denn, es handelt sich um einen Winkeladvokaten, der sich mit Interpretationen rechtswidrige Grauzonen schaffen will.
Meine Kenntnisse beruhen jedenfalls nicht nur auf dem geltenden Recht, sondern einer wirklichkeitsnahen Lebenserfahrung , die ich in meinem eigenen Unternehmen und meiner Tätigkeit an der TU Berlin Tag für tag mache. Du, oder Lamasshu sind nicht in der Lage auch nur etwas daran rütteln.
Die Unterstellung, dass meine Ansichten aus dem luftleeren, bildungsfreien Raum stammen könnten, sind von euch völlig aus der Luft gegriffen, die nichts weiteres als mildes Lächeln bewirken. Die möglichen Absichten meine unerwünschten Ansicht aus diesem Forum zu verbannen, haben wir wohl vernommen, kann aber keine Wirkung erzielen, die mehr als eine Selbstentlarvung wäre.
Abdul Halim Hattray |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 20 Mai 2012 - 10:20:49 Titel: |
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Der "Troll des Monats" geht wie schon lang vermutet, _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 20 Mai 2012 - 12:41:18 Titel: |
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Wie ich bereits vor einigen Wochen sagte:
"an sinnvollen und nachvollziehbaren Fakten oder Belegen wird hier (von A.H. Hattray) einfach nichts mehr kommen
Wenn noch etwas von A.H.Hattray hier kommen wird, dann nichts zum Thema, sondern …"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| wenn dass höchste deutsche Gericht mit 2 BvR 2101/09 den ERwerb von Steuerhinterzieher CD's für rechtens erklärt hat und der BGH mit dem hier schon sattsam erörterten Urteil dieses flankiert |
"die reine Wiederholung der Behauptung"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Dass Du völlig das Verhalten der Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger ignorierst, kann ja hier jeder nachlesen, denn, sobald in einem Bundesland Steuer CD's der o.a. Art erworben wurden, nahmen viele ganz freiwillig eine Selbstanzeige oder Nachzahlung vor(so weit dies möglich war).
Das bedeutet, dass die Hinterzieher und Betrüger ja noch ein Unrechtsabewusstsein besitzen und ganz klar von der geltenden Rechtslage ausgehen.
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"ein Ablenken auf ein anderes Thema oder einen anderen Aspekt"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Natürlich kannst Du Belege fordern, ohne Dir selber Beöege zu besachaffen. Ich bin aber weder Dein Diener, noch der Diener irgendwelcher aversiv denkender Moderatoren |
"verbunden mit dem dem ewig gleichen Sermon, dass andere zu faul oder dumm seien, dies zu überprüfen"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| vertrete eine freie unabhängige Meinung, die ich mir inhaltlich leisten kann, weil, sie ein fach stimmt. |
"die reine Wiederholung der Behauptung"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Wer nämlich wie Du, u.a. meine Ansichten anzweifelt, der kann auch nachgereichte Belege anzweifeln, nach dem Motto: Es ist zwar belegt, aber abstreiten kann man Alles. Es soll ja selbst Leute geben, die den inflagranti Beweis abstreiten.zu denen ich Dich noch nicht zählen will. |
"verbunden mit dem dem ewig gleichen Sermon, dass andere zu faul oder dumm seien, dies zu überprüfen"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Tatsache ist doch, dass die Bundesländer(auch Baden Württemberg bei dem es ja explizit in der Rechtsstreitigkeit ging) Steuer CD's erwerben und in Frage zu stellen, dass sie dies rechtswidrig tun, mag Dir zwar näher sein, als die Tatsache, dass es dafür eine Rechtsgrundlage(einschlägig) gibt. |
"die reine Wiederholung der Behauptung"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Deine sonstigen Versuche, mit einer ignorant-intriganten Verve, meine Ansichten in zweifel zu ziehen scheitern schon im Ansatz, denn ich kann mir keinen Juristen hier in diesem Forum, der seriösen Art vortsellen, der die genannten Urteile in zweifel zieht; und wer Steuerfachanwalt ist diese geltencde Rechtsprec hung nicht kennt, es sei denn, es handelt sich um einen Winkeladvokaten, der sich mit Interpretationen rechtswidrige Grauzonen schaffen will. |
"verbunden mit dem dem ewig gleichen Sermon, dass andere zu faul oder dumm seien, dies zu überprüfen"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Meine Kenntnisse beruhen jedenfalls nicht nur auf dem geltenden Recht, sondern einer wirklichkeitsnahen Lebenserfahrung , die ich in meinem eigenen Unternehmen und meiner Tätigkeit an der TU Berlin Tag für tag mache. Du, oder Lamasshu sind nicht in der Lage auch nur etwas daran rütteln.
Die Unterstellung, dass meine Ansichten aus dem luftleeren, bildungsfreien Raum stammen könnten, sind von euch völlig aus der Luft gegriffen, die nichts weiteres als mildes Lächeln bewirken. Die möglichen Absichten meine unerwünschten Ansicht aus diesem Forum zu verbannen, haben wir wohl vernommen, kann aber keine Wirkung erzielen, die mehr als eine Selbstentlarvung wäre. |
Ah, das ist mal was neues: Selbstbeweihräucherung.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| wenn dass höchste deutsche Gericht mit 2 BvR 2101/09 den ERwerb von Steuerhinterzieher CD's für rechtens erklärt hat |
Fakt ist: Das ist und bleibt eine Lüge
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen und schreibt in der Begründung, dass selbst illegal erworbene Daten ("Daten-CDs") einen Anfangsverdacht und eine folgende Hausdurchsuchung begründen können. Zu der Frage, ob der Erwerb dieser CDs illegal gewesen sein könnte, nimmt es explizit keine Stellung. Die untergeordneten Gerichte hätten in ihren Entscheidungen sogar angenommen, dass der Erwerb illegal gewesen sein könnte:
"Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Die Gerichte haben für ihre Bewertung, ob die Daten einem für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht nicht zugrunde gelegt werden dürfen, unterstellt, dass die Beschaffung der Daten nicht mit geltendem Recht übereinstimmt. Gleiches gilt für die Behauptung der Beschwerdeführer, dass die Beschaffung der Daten gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen habe. Auch insoweit unterstellen die angegriffenen Entscheidungen, dass diese Übereinkommen bei der Beschaffung umgangen worden sein könnten"
(…)
Das Landgericht hat die Frage, ob die Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist, nicht abschließend beurteilt, sondern für die Beurteilung der Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, unterstellt, dass sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten
(..)
Bei der Beurteilung, ob der Verwendung der Daten für einen Anfangsverdacht schwerwiegende Rechtsverletzungen entgegenstehen, haben die Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer unterstellt, dass nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sei
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101109_2bvr210109.html
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Also liegt es bei euch zu widerlegen |
Ich denke, das haben Accounting und ich hier ausreichend getan.
Wir haben ja beide aus der angegebenen Entscheidung zitiert. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 00:41:47 Titel: Nun Dolby |
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umn welchen Ignoranten es sich bei Dir handelt, kann jeder einsehen, der den Namen Klaus Zumwinkel im Internet eingibt, der den Anfang einschlägiger Verurteilungen gemacht hat(Landgericht Bochum), die aus dem Erwerb der Leichtensteiner Steuerbetrüger-CD's resultieren.
Dass Du Dolby nix weißt und auch noch so tust als ob Du etwas wisasen wolltest, obwohl die Fällle und die Urteole lang und breit in der Presse und den Medien abgehandelt wurden, ist mir nach Deinem Lügenvorwurf längst klar.
Dass Du der Lügner bist sieht jeder dann wenn er den Namen Klaus Zujmwinkel eingegeben hat. Du bist ein kleiner Ignorant, Dolby, nichts weiter!
Abdul |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 00:45:57 Titel: Ach und könig ludwig |
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Ja sicher doch: jeder sieht wie der Markt, der Kapitalismus alles ins rechte Lot rückt. Alles keine Probleme. Nein, und Banken- oder Wirtschaftskrise sind alles Legenden und Erfinungen von Verschwörungstheoretikern. Die 20 Billionben Schulden von Deutschland, den USA und Großbritannien, das sind ja nur Chips aus der Spielbank denen keine realen Wertverluste zugrunde liegen.
Ja ja, könig ludwig, Du hast wohl keinen Friseur dem Du das erzählen kannst, aber doch nicht hier vor gebildetem Publikum, wenn man mal Dolby den Ignoranten ausnimmt.
Abdul |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 06:44:26 Titel: Re: Nun Dolby |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
umn welchen Ignoranten es sich bei Dir handelt, kann jeder einsehen, der den Namen Klaus Zumwinkel im Internet eingibt, der den Anfang einschlägiger Verurteilungen gemacht hat(Landgericht Bochum), die aus dem Erwerb der Leichtensteiner Steuerbetrüger-CD's resultieren.
Dass Du Dolby nix weißt und auch noch so tust als ob Du etwas wisasen wolltest, obwohl die Fällle und die Urteole lang und breit in der Presse und den Medien abgehandelt wurden, ist mir nach Deinem Lügenvorwurf längst klar.
Dass Du der Lügner bist sieht jeder dann wenn er den Namen Klaus Zujmwinkel eingegeben hat. Du bist ein kleiner Ignorant, Dolby, nichts weiter!
Abdul |
Nur weil Zumwinkel verurteilt wurde, heißt das nicht, dass der Ankauf legal war, das sind 2 paar Schuhe. Bitte poste die Stelle aus dem Zumwinkel-Urteil, die den Ankauf für legal erklärt.
Urteil Zumwinkel:
Landgericht Bochum, 12 KLs 350 Js 1/08
Datum:
26.01.2009
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
12. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 KLs 350 Js 1/08
Rechtskraft:
26.01.2009
Tenor:
Der Angeklagte wird kosten- und auslagenpflichtig wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
- §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; 25 Abs. 3 EStG; 53, 56 StGB -
1
G r ü n d e
2
(abgekürzt gem. § 267 Abs. 4 StPO)
3
I. Prozessgeschichte
4
Die Staatsanwaltschaft Bochum hat am 03.11.2008 Anklage wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen gegen den Angeklagten erhoben und ihm zur Last gelegt, in den Jahren 2002 bis 2007 Steuern dadurch verkürzt zu haben, dass er gegenüber dem zuständigen Finanzamt für die Jahre 2001 bis 2006 unvollständige Angaben im Rahmen der jeweiligen Steuererklärungen gemacht hat.
5
Mit Beschluss vom 02.12.2008 hat die Kammer die Anklage der Staatsanwaltschaft bezüglich der Taten aus den Jahren 2003 bis 2007 (Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2006) zugelassen und das Hauptverfahren insoweit eröffnet. Hinsichtlich der Tat aus dem Jahr 2002 (Einkommensteuer für das Jahr 2001) ist die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Verjährung des entsprechenden Tatvorwurfs abgelehnt worden.
6
Unter dem 30.12.2008 hat die Staatsanwaltschaft Bochum ihre Anklage gemäß dem Eröffnungsbeschluss der Kammer neu gefasst.
7
II. Feststellungen zur Person
8
Der heute 65-jährige Angeklagte wurde am 00.00.0000 in S am Niederrhein als jüngerer von zwei Brüdern geboren. Sein Vater starb in den sechziger Jahren, seine Mutter verstarb Mitte der neunziger Jahre. Beide Eltern waren erfolgreich in dem von ihnen gegründeten Handelsunternehmen – Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Lebensmitteln - tätig.
9
1950 wurde der Angeklagte altersgerecht in die Volksschule eingeschult und wechselte nach vier Jahren auf ein Gymnasium in Moers, welches er im Jahr 1963 mit dem Abitur abschloss. Danach begann der Angeklagte das Studium der Betriebswirtschaftslehre - Schwerpunkt Marketing, Treuhand- und Revisionswesen - in Münster. Sein Studium beendete er 1969 erfolgreich mit dem Diplom. Die folgenden zwei Jahre verbrachte der Angeklagte in den USA und besuchte dort die Wharton School of Business Administration in Philadelphia, wo er zusätzlich den Master of Science (US-amerikanisches Äquivalent zum Diplom der Betriebwirtschaftslehre) erlangte. Bereits 1969 hatte der Angeklagte parallel hierzu seine Promotionsarbeit an der Universität Münster begonnen, der er sich allerdings erst ab 1971 intensiv widmete. 1973 schloss er seine Promotion erfolgreich mit dem Titel Dr. rer. pol. ab.
10
Anschließend war der Angeklagte beratend sowie begleitend und auch nicht maßgeblich im elterlichen Betrieb tätig, den sein Bruder bereits Ende der sechziger Jahre übernommen hatte. In dieser Zeit – nämlich 1973/1974 – fiel die Entscheidung, die elterliche Unternehmensgruppe an den S1-Konzern zu veräußern. Aus dem nicht unerheblichen Verkaufserlös erhielt der Angeklagte seinen Anteil ausgezahlt. Der Angeklagte verfügte spätestens ab diesem Zeitpunkt über ein im Laufe der Jahre stetig anwachsendes beträchtliches Vermögen.
11
Zum weiteren beruflichen Werdegang des Angeklagten:
12
1974 wurde er als Berater bei der US-Unternehmensberatung N in Düsseldorf und New York angestellt. Bereits 1979 stieg er zum Partner von N Deutschland auf und erlangte schließlich im Jahre 1984 die Funktion des Director und Mitglieds der weltweiten Geschäftsführung von N. Im gleichen Jahr übernahm er die Beratung des Großversandhauses R AG. In der Zeit von Juli 1985 bis Februar 1986 wurde er aufgrund seiner vorangegangenen erfolgreichen Beratertätigkeit als Vorstand für Sonderaufgaben und Unternehmensentwicklung der R AG berufen. Nachdem der Angeklagte ab Februar 1986 für ein Jahr mit den Aufgaben des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der R AG betraut worden war, ernannte man ihn im Februar 1987 zum Vorstandsvorsitzenden der R AG. Diese Funktion übte er bis Juni 1989 aus. Aufgrund seiner beruflichen Leistungen wurde dem Angeklagten schließlich im September 1989 die Position des Vorstandsvorsitzenden der E übertragen. In der Folgezeit gelang es ihm, aus der defizitären Behörde ein erfolgreiches wirtschaftliches Unternehmen zu entwickeln, obwohl zu den bereits vorhandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Integration der DDR-Staatspost aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands bewerkstelligt werden musste. Letztendlich gelang dem Angeklagten die Umwandlung der finanziell angeschlagenen Staatsbetriebe in ein Milliardengewinne erzielendes Wirtschaftsunternehmen.
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Dabei wurden zunächst die bereits vorhandenen unterschiedlichen Sparten (Postdienst, Telefondienst und Postbank) in drei tatsächlich voneinander getrennte Unternehmen ausgegliedert, die C, die U und die Q. Im Zuge der weiteren Umstrukturierung wurde die C in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und der Angeklagte übernahm 1995 den Vorstandsvorsitz der E1. Ab Januar 1999 übertrug man ihm ferner die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden der E2 AG. Neben weiteren Aufsichtsratsmandaten bei der B AG, B1 (vormals L) AG, C1 AG, M AG, U1 AG und der US-amerikanischen Investmentbank N1 war er seit März 2003 auch als Aufsichtsratsvorsitzender der E2 AG tätig. Damit war der Angeklagte auf höchster Ebene in alle drei Unternehmen der ehemaligen C eingebunden.
14
Nebenbei fungierte der Angeklagte als Berater der Bundesregierung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und war als solcher sowohl für die ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl und Gerhard Schröder als auch die derzeitige Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützend tätig. Diese begleitete er jeweils mehrfach zu Wirtschafts- und Regierungstreffen etwa nach Japan oder China. Die Tätigkeit des Angeklagten war dabei Ausfluss der weltweiten Anerkennung seiner Leistungen im Zusammenhang mit der Privatisierung der E zu einem der weltweit größten und erfolgreichsten internationalen Logistik-Konzerne.
15
Dementsprechend erhielt der Angeklagte auch in Deutschland diverse Auszeichnungen. 1993 wurde ihm aufgrund seiner besonderen Verdienste um Deutschland das Verdienstkreuz erster Klasse (Leistungen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung) und im Jahre 2001 das große Bundesverdienstkreuz (Erfolg der Postreform) verliehen. Es folgte 2002 der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen. 2003 wählte ihn das Managermagazin zum Manager des Jahres.
16
Unmittelbar nach der Durchsuchung seines Wohnhauses am 14.02.2008, worauf unten näher eingegangen wird, ist der Angeklagte von seinem Vorstandsvorsitz bei der E1 zurückgetreten. Bis zum 31.12.2008 hat er seinen Aufsichtsratsvorsitz sowie sämtliche weitere Aufsichtsratsmandate niedergelegt. Er befindet sich nunmehr im Ruhestand.
17
Die von dem Angeklagten und seiner Familie in Deutschland bewohnte Villa ist angemietet. Er ist allerdings Eigentümer einer 800 Jahre alten Burg am Gardasee, welche er vor zehn Jahren erworben und renoviert hat. Der heutige Verkaufswert beläuft sich auf 5 Mio. €. Ferner besitzt der Angeklagte Aktien, Fonds und Beteiligungen im Wert von ca. 8 Mio. €. Sein Nettoeinkommen für das Jahr 2009 beziffert der Angeklagte mit etwa 600.000,- €.
18
Der Angeklagte verfügt über zwei hochklassige Fahrzeuge und eine Motorjacht am Gardasee.
19
Der Angeklagte ist seit 37 Jahren verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Sein erster Sohn verstarb vor 32 Jahren im Säuglingsalter, die weiteren zwei Kinder sind derzeit 28 und 29 Jahren alt.
20
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
21
III. Feststellungen zur Sache
22
1. Tatgeschehen
23
Wie oben geschildert stammt der Angeklagte aus wohlhabenden Verhältnissen und erbte nach dem Tod seines Vaters sowie dem späteren Verkauf der elterlichen Handelsgruppe einen nicht unerheblichen Anteil des Familienvermögens. Da er selbst aufgrund seiner erfolgreichen beruflichen Tätigkeit über ein beträchtliches monatliches Einkommen verfügte, waren der Angeklagte und seine Familie zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht auf das ererbte Vermögen angewiesen. Der Angeklagte beschloss daher, seine Erbschaft zumindest in Teilen gewinnbringend anzulegen.
24
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt Ende 1985 / Anfang 1986 fand ein Treffen des Angeklagten mit seinen Finanzberatern statt. Im Laufe der Gespräche wurden neue Anlagemöglichkeiten diskutiert, welche einerseits möglichst profitabel, andererseits auch wenig kostenintensiv waren. Hierbei thematisierten die Finanzberater des Angeklagten u.a. die Möglichkeit, dass bei ausländischen Geldanlagen der Anfall der deutschen Einkommensteuer (Einkommen aus Zins- und Fonderträgen sowie Kapitaleinkünften) durchaus vermieden und damit der Gewinn maximiert werden könne. Der Vorschlag wurde seitens der Finanzberater damit begründet, dass man nicht zwangsläufig bereits versteuerte Gelder und Einnahmen ein zweites Mal versteuern müsse. Selbst wenn dies vielleicht nicht konkret angesprochen wurde, so war sämtlichen Beteiligten und insbesondere dem Angeklagten dennoch bewusst, dass eine Besteuerung der im Ausland erzielten Mehreinkünfte nur dann vermieden werden kann, wenn die entsprechenden Gewinne im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.
25
Nachdem der Angeklagte in der Folgezeit die Vor- und Nachteile einer derartigen Vermögensanlage sowie der unterschiedlichen ausländischen Standorte (wie etwa die Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein) und die jeweiligen bestehenden Risiken gegeneinander abgewogen hatte, entschied er sich für eine Geldanlage in Liechtenstein. Gleichzeitig beschloss er, die hieraus erzielten Einnahmen gegenüber dem deutschen Fiskus nicht zu erklären, um keine weitere Einkommensteuer abführen zu müssen. Dem Angeklagten war dabei allein aufgrund seiner beruflichen Kenntnisse und Stellung – ohne dass es eines entsprechenden Hinweises seitens seiner Berater bedurfte – bewusst, dass es sich hierbei um strafrechtlich relevantes Verhalten in Form von Steuerhinterziehung handelte.
26
Um das Risiko einer Entdeckung der beabsichtigten Einkommensteuerhinterziehung zu minimieren, fiel die Wahl des Angeklagten auf eine liechtensteinische Familienstiftung, welche - wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt - den Höchstgrad der zu erreichenden Anonymisierung bietet.
27
Den Auftrag zur Einrichtung einer solchen Stiftung erteilte er mit Schreiben vom 14.03.1986 der in Vaduz/Liechtenstein ansässigen M AG. Dort wurde am 20.03.1986 über eine Treuhandgesellschaft, die (vormals C1 und heutige) M1 AG – beides Tochtergesellschaften der M2 –, die E3 in Vaduz/Liechtenstein gegründet. Hierbei handelt es sich um eine nach Liechtensteiner Personen- und Gesellschaftsrecht verselbständigte Vermögensmasse. Handelndes Organ ist allein der Stiftungsrat, während der Stifter selbst nicht als Organ der Stiftung gilt und somit keine entsprechenden organschaftlichen Verwaltungsrechte besitzt. Die Eintragung in das liechtensteinische Öffentlichkeitsregister wird im Falle einer Familienstiftung durch Hinterlegung der Stiftungsurkunde ersetzt. Die entsprechenden Daten sind für Dritte nicht ohne weiteres einsehbar. Die Person des oder der Begünstigten wird in der Regel in gesonderten Statuten oder Beistatuten festgesetzt, welche nicht hinterlegt werden müssen. Hierdurch bleibt die Person des Stifters und Begünstigten, wobei insoweit in der Regel Personenidentität besteht, auch im Falle eines Rechtsstreits unbekannt.
28
Die hohe Anonymität des Angeklagten als Stifter und Erstbegünstigten wurde ferner dadurch gewährleistet, dass er namentlich nicht in der Gründungsurkunde erwähnt ist. Vielmehr ließ er sich gemäß den Anweisungen in seinem Auftragsschreiben bei der vertraglichen Stiftungsgründung durch die entsprechend konzessionierte C1 Aktiengesellschaft, der jetzigen M1 AG, vertreten. Das Stiftungskapital betrug 30.000,- Franken, die Herren S1 und C2 von der C1 AG wurden zu Stiftungsräten bestellt.
29
Die Statuten der E3 vom 20.03.1986 wurden nach Genehmigung durch den Angeklagten ebenfalls treuhänderisch von der C1 AG unterzeichnet. Darin heißt es u.a.:
30
"§ 1
31
Stiftungsname
32
Unter dem Namen E1 besteht eine Stiftung mit selbständiger juristischer Persönlichkeit im Sinne der Art. 552 ff. des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR).
33
§ 2
34
Stiftungsorgan
35
Das oberste und einzige Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. …
36
§ 4
37
Stiftungsvermögen
38
Das der Stiftung gewidmete Stiftungskapital beträgt Fr. 30.000.—(in Worten: Franken dreissigtausend). Es kann durch weitere Zuwendungen des Stifters oder von dritter Seite beliebig erhöht werden und zwar auch durch Schaffung eines Reservefonds.
39
§ 5
40
Stiftungszweck
41
Der Stiftungszweck besteht in der Erhaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, der Bestreitung und Sicherung des standesmässen Lebensunterhaltes, der Erziehung und Ausbildung, sowie überhaupt der Unterstützung der Stiftungsbegünstigten. Das Stiftungsvermögen ist sachgerecht anzulegen und zu verwalten.
42
§ 6
43
Aufgaben des Stiftungsrats
44
Der Stiftungsrat hat die Geschäfte der Stiftung nach Massgabe der Statuten zu führen und den Stiftungszweck nach bestem Vermögen zu erfüllen. Ausserdem nimmt er die ihm besonders übertragenen Aufgaben wahr. Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen.
45
§ 10
46
Bestimmung von Stiftungsbegünstigten
47
Stiftungsbegünstigte und der Umfang einer Begünstigung können jederzeit vom Stifter oder vom Stiftungsrat mit Zustimmung des Stifters bestimmt werden. …."
48
Unter dem 11.02.1998 wurden neue Statuten der E1 verabschiedet, wobei sich die Änderung im Wesentlichen auf eine sprachliche Neufassung beschränkte. Lediglich die Wahl und Zusammensetzung des Stiftungsrates sowie dessen Entscheidungsbefugnisse wurden abweichend bestimmt.
49
In dem Beistatut der E1 vom 04.07.1986, dessen Regelungen unverändert beibehalten wurden, trafen die damaligen Stiftungsräte – wiederum nach vorangegangener Abzeichnung durch den Angeklagten – in Artikel I folgende Vereinbarungen über die Begünstigung von Personen:
50
(1) Solange der Stifter lebt, sind Drittpersonen nicht begünstigt.
51
(2) Im Falle des Todes des Stifters ist alleinige Begünstigte die Gattin des Stifters, Frau A, geb. T, geb. 00.00.0000.
52
(3) Nach dem Tode des Stifters und seiner Frau A sind deren Kinder, nämlich
53
- O, geb. 00.00.0000
54
- B2, geb. 00.00.0000
55
zu gleichen Teilen nach Stämmen begünstigt.
56
(4) Im Falle des Todes eines Begünstigten ohne Hinterlassung von Nachkommen geht der freiwerdende Begünstigtenanteil auf den verbleibenden begünstigten Stamm über.
57
(5) Im Falle des Todes alles Begünstigten von Ziff. I (2) bis Ziff. I (4) ist
58
- Herr A1, geb. 00.00.0000, wohnhaft in D-#### N, O #
59
zum Begünstigten bestellt.
60
Hinsichtlich der Kontakthaltung zum Angeklagten heißt es unter Artikel III:
61
Der Stiftungsrat hat sicherzustellen, dass wenigstens einmal innerhalb 12 Monaten, beginnend vom Gründungstage, Kontakt mit dem Stifter bzw. den dannzumal Begünstigten zustande kommt. Ueber diese Kontakte ist ein Kurzprotokoll anzufertigen.
62
In Artikel IV wurde das Innenverhältnis zum Stiftungsrat wie folgt geregelt:
63
Der Stifter behält sich zeitlebens das Recht vor, diese Bestimmungen zu ändern. Nach dem Tode des Stifters haben die jeweils dannzumal Begünstigten das Recht, diese Bestimmungen einstimmig zu ändern.
64
Damit sicherte sich der Angeklagte die Möglichkeit der nachträglichen Einflussnahme auf die Stiftung selbst und insbesondere das Stiftungsvermögen, welche bei anderen ausländischen Stiftungen grundsätzlich nicht besteht.
65
Somit diente das Stiftungsgebilde ausschließlich dem Zweck der Verschleierung von Vermögenswerten zugunsten des wirtschaftlich Berechtigten und damit des steuerpflichtigen Angeklagten.
66
Das eingebrachte Vermögen des Angeklagten wurde in der Folgezeit durch die Stiftungsräte gewinnbringend überwiegend in Obligationen, sprich in festverzinsliche Wertpapiere, Festgelder, Aktien aber auch kurzfristige Anlagen sowie Fonds angelegt.
67
Hinsichtlich der Fondsanlagen ist zwischen den sog. nicht registrierten oder auch intransparenten (früher schwarzen) sowie den registrierten bzw. transparenten (früher weißen) Fonds zu unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich um ausländische Fonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen worden sind oder an der deutschen Börse gehandelt werden (daher registrierte oder transparente/weiße Fonds). Ihre Besteuerung ist grundsätzlich unproblematisch. Als nicht registrierte oder intransparente/schwarze Fonds bezeichnet man demgegenüber die ausländischen Geldanlagen, welche im Inland eben nicht registriert sind und bei denen weder ein inländischer Vertreter bestellt ist noch die Besteuerungsgrundlagen nachgewiesen werden (deswegen intransparent bzw. früher schwarze Fonds). Die Besteuerungsberechnung ist insoweit sowohl in steuerlicher als auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht strittig. Hierauf wird unten (Punkt 2. Tatnachverhalten) näher eingegangen.
68
Die Investition der Einlage des Angeklagten erfolgte sowohl in nicht registrierte (intransparente/schwarze) als auch registrierte (transparente/weiße) Fonds.
69
Die Depotverwaltung nahm die M AG wahr. Das Gründungsvermögen wuchs im Laufe der Zeit durch die Kapitalzuflüsse aus den Erträgen stetig an. Gelegentlich entnahm der Angeklagte in den Folgejahren aber auch Gelder.
70
Sofern der Angeklagte persönlich nach Liechtenstein reiste, ließ er sich von seinem Fahrer mit dem Dienstwagen der E AG nicht vor Ort abholen. Es wurde vielmehr ein Treffen andernorts z.B. in Grenznähe bei Bludenz oder Feldkirch vereinbart. Auf diese Weise sollte vermieden werden, dass persönliche Fahrer zu einem späteren Zeitpunkt Angaben über die Besuche in Liechtenstein machen konnten. Auch die grundsätzlich detailliert erstellten Wochenpläne im Sekretariat des Angeklagten ließen keine Rückschlüsse auf die Besuche in Liechtenstein zu. Den Stiftungsräten wurden hinsichtlich etwaiger Kontaktaufnahmen dezidierte Vorgaben seitens des Angeklagten gemacht. Es sollte lediglich einmal im Jahr Kontakt zum Angeklagten aufgenommen werden. Eine Namensnennung am Telefon hatte unter allen Umständen zu unterbleiben. Darüber hinaus wurden - für den Fall der Kontaktaufnahme mit dem Angeklagten - Codewörter vereinbart, die eine Identifizierung des Angeklagten erschweren sollten.
71
Im Laufe der Jahre wuchsen die Geldanlagen zu erheblichen Vermögensbeträgen in mehrfacher Millionenhöhe an.
72
Die ausländischen Depot- und Vermögensbewertungen bei der M AG wiesen für den hier in Rede stehenden Zeitraum unter der Kontonummer ###### nebst Unterkonten jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres die nachfolgenden Guthaben auf:
73
für das Jahr 2002: 8.967.258,13 €,
74
für das Jahr 2003: 9.708.385,68 €,
75
für das Jahr 2004: 10.255.517,76 €,
76
für das Jahr 2005: 11.280.176,52 €,
77
für das Jahr 2006: 11.893.007,71 €.
78
Aus diesem Gesamtvermögen bezog der Angeklagte in den Jahren 2002 bis 2006 Einkünfte aus Kapitalerträgen sowie aus nicht registrierten (intransparenten/schwarzen) Fonds und registrierten (transparenten/weißen) Fonds. Ferner erlangte er in den Jahren 2004 bis 2006 weitere Mehreinnahmen aus Kapitalerträgen/Halbeinkünften. Abzüglich der anzurechnenden Werbungskosten ergaben sich für jedes einzelne Jahr Kapitalmehreinkünfte, welche er in den Jahren 2003 bis 2007 im Rahmen der jeweiligen Einkommensteuererklärung bewusst und gewollt nicht deklarierte. 2004 sowie 2006 erzielte der Angeklagte darüber hinaus Spekulationseinkünfte, die er in den Folgejahren ebenfalls gegenüber dem Finanzamt vorsätzlich nicht angab.
79
Im Einzelnen ergeben sich diesbezüglich folgende Berechnungen:
80
Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien sowie Festgeldanlagen, welche der Angeklagte aus dem angelegten Vermögen erzielte, wurden gem. § 20 Abs. 1 EStG in folgender Höhe ermittelt:
81
Jahr Kapitalerträge Kapitalerträge Halbeinkünfte
2002 471.475,97 €
2003 412.405,25 €
2004 384.133,68 € 897,23 €
2005 384.942,95 € 1.158,82 €
2006 373.684,34 € 2.932,34 €
Gesamt: 2.026.642,19 € 4.988,25 €
82
Bei den nicht registrierten (intransparenten/schwarzen) Fonds handelte es sich um eigene Fonds der M AG. Die Besonderheiten bei der diesbezüglichen Besteuerungsberechnung werden wie erwähnt unten im Zusammenhang mit dem Tatnachverhalten näher erläutert. Für die strafrechtliche Berechnung hat die Kammer insoweit zugunsten des Angeklagten die tatsächlichen Erträge pro Anteil berücksichtigt, die sich aus einem für die schweizerischen und österreichischen Anleger erstellten sog. Erträgnisausweis ergeben. Es lassen sich daraus folgende Fondserträge errechnen:
83
Jahr Fondserträge
2002 14.297,00 €
2003 15.672,00 €
2004 14.814,94 €
2005 18.843,30 €
2006 3.381,00 €
Gesamt: 67.008,24 €
84
Die Zinseinnahmen aus Ausschüttungen bei registrierten (transparenten/weißen) Fonds belaufen sich jeweils auf:
85
Jahr Fondserträge
2002 10.294,00 €
2003 12.869,40 €
2004 19.641,95 €
2005 31.552,72 €
2006 36.794,55 €
Gesamt: 111.152,62 €
86
Die gem. § 9 EStG abzugsfähigen Werbungskosten, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Zinserträge dienten, wurden wie folgt berücksichtigt:
87
Jahr Werbungskosten
2002 23.356,53 €
2003 28.319,53 €
2004 43.437,51 €
2005 58.686,59 €
2006 70.618,99 €
Gesamt: 224.419,15 €
88
Insgesamt ergeben sich somit für die Jahre 2002 bis 2006 nachfolgend aufgeführte nicht erklärte Kapitaleinkünfte sowie innerhalb der Spekulationsfrist durch den Kauf- und Verkauf von Depot- bzw. Fondanteilen erzielte Spekulationsgewinne (Spekulationseinkünfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG):
89
Jahr Kapitaleinkünfte Spekulationseinkünfte
2002 472.710,00 €
2003 412.627,00 €
2004 376.050,00 € 19.871,00 €
2005 377.811,00 €
2006 346.173,00 € 17.246,00 €
Gesamt: 1.985.371,00 € 37.117,00 €
90
Diese Gesamteinkünfte aus der E3 hat der Angeklagte wie oben ausgeführt bewusst und gewollt in den Jahren 2003 bis 2007 im Rahmen seiner jeweiligen Jahreserklärung nicht angegeben, um die ansonsten insoweit entstehende Einkommensteuer nicht an das zuständige Finanzamt Köln-Süd abführen zu müssen.
91
Die jährlichen Hinterziehungsbeträge berechnen sich wie folgt:
92
Neben den oben geschilderten Geldanlagen in Liechtenstein hatte der Angeklagte weiteres Vermögen bei einer deutschen Großbank in Wertdepots, registrierte (transparente/weiße) Fonds etc. investiert. Die hieraus resultierenden Einkünfte hatte er in den Jahren 2003 bis 2007 im Rahmen seiner jeweiligen Einkommensteuererklärung wie aus nachfolgender Übersicht erklärt:
93
Jahr Eingang der Steuererklärung Datum des Erstbescheides
2002 11.09.2003 09.10.2003
2003 21.06.2004 09.08.2004
2004 02.09.2005 17.10.2005
2005 08.06.2006 21.07.2006
2006 22.06.2007 07.08.2007
94
Die einzelnen Rückforderungsbeträge aus den auf seine Erklärungen hin ergangenen Einkommensteuerbescheiden für 2002 bis 2006 (Betrag vor Prüfung) glich der Angeklagte jeweils zeitnah aus.
95
Demgegenüber ergeben sich unter Berücksichtigung der oben dargestellten Kapitalmehreinkünfte aufgrund der neu berechneten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2006 nunmehr abweichende jährliche Erstattungsansprüche des Finanzamts (Betrag nach Prüfung). Von den neu errechneten Erstattungsansprüchen (Betrag nach Prüfung) sind die für das jeweilige Jahr ursprünglich festgesetzten Beträge (Betrag vor Prüfung) zu subtrahieren.
96
Entsprechendes gilt für den Solidaritätszuschlag.
97
Somit ergeben sich konkret die folgenden Hinterziehungsbeträge:
98
Einkommensteuer:
99
Jahr Betrag nach Prüfung Betrag vor Prüfung hinterzogene Einkommensteuer
2002 267.384,00 38.134,00 229.250,00
2003 247.706,00 47.578,00 200.128,00
2004 250.164,00 72.269,00 177.895,00
2005 201.155,00 42.821,00 158.334,00
2006 235.593,00 83.839,00 151.754,00
Gesamt: 1.202.002,00 284.641,00 917.361,00
100
Solidaritätszuschlag:
101
Jahr Betrag nach Prüfung Betrag vor Prüfung hinterzogener Solidaritätszuschlag
2002 14.503,03 1.894,28 12.608,75
2003 13.522,32 2.515,28 11.007,04
2004 13.657,41 3.873,19 9.784,22
2005 10.962,10 2.253,73 8.708,37
2006 12.856,21 4.509,74 8.346,47
Gesamt: 65.501,07 15.046,22 50.454,85
102
Zusammenfassend ergibt sich das aus nachfolgender Übersicht ersichtliche Zahlenwerk:
103
2002 2003 2004 2005 2006 Gesamtsumme
Vermögen bei LGT Bank insg. 8.967.258,13 9.708.385,68 10.255.517,76 11.280.176,52 11.893.007,71
Kapitalerträge 471.475,97 412.405,25 384.133,68 384.942,95 373.684,34 2.026.642,19
Kapitalerträge/Halbeinkünfte hälftiger Betrag 897,23 1.158,82 2.932,19 4.988,25
Fonderträge n. registriert 14.297,00 15.672,00 14.814,94 18.843,30 3.381,00 67.008,24
Fonderträge registriert 10.294,00 12.869,40 19.641,95 31.552,72 36.794,55 111.152,62
Zwischensumme aus Erträgen 496.066,97 440.946,65 419.487,80 436.497,79 416.792,08
abzgl. Werbungskosten 23.356,53 28.319,53 43.437,51 58.686,59 70.618,99 224.419,15
Kapitalmehreinkünfte insg. 472.710,00 412.627,00 376.050,00 377.811,00 346.173,00
Spekulationseinkünfte 19.871,00 17.246,00
hinterzogene Einkommensteuer 229.250,00 200.128,00 177.895,00 158.334,00 151.754,00 917.361,00
hinterzogener Solidaritätszuschlag 12.608,75 11.007,04 9.784,22 8.708,37 8.346,47 50.454,85
104
Der Angeklagte hat somit für die Jahre 2002 bis 2006 einen Gesamtbetrag in Höhe von 967.815,85 € dem deutschen Fiskus vorenthalten.
105
Demgegenüber hat er im gleichen Zeitraum Steuern von rund 8 Mio. € an das Finanzamt abgeführt.
106
2. Tatnachverhalten
107
Im Zuge von umfangreichen Ermittlungen wurde auch der Name des Angeklagten als einer von hunderten Anlegern bei der M AG den deutschen Behörden bekannt.
108
Am frühen Morgen des 14.02.2008 sollten Durchsuchungen der Wohn- und Arbeitsräume des Angeklagten stattfinden. Obwohl die Maßnahme unter strenger Geheimhaltung eingeleitet worden war und durchgeführt werden sollte, drangen entsprechende Informationen auf bislang unbekanntem Wege an die Medien. Dies führte dazu, dass bereits bei Eintreffen der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungsbeamten und der Steuerfahndung die ersten Journalisten, Fotografen und Fernsehteams vor Ort waren. Im Laufe des Vormittags sammelten sich vielzählige Medienvertreter vor der Villa des Angeklagten. Gegen Mittag sollte der Angeklagte zur richterlichen Vernehmung nach Bochum gebracht werden. Aufgrund der enormen Medienpräsenz konnte nicht vermieden werden, dass der Angeklagte beim Verlassen der Villa in Begleitung seines Verteidigers und der ermittelnden Staatsanwältinnen von diversen Kamerateams gefilmt wurde. Diese Aufnahmen wurden anschließend weltweit verbreitet. Hierdurch wurde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die bis dahin nur vermuteten Vergehen des Angeklagten über das übliche Maß hinaus geweckt. Bis heute werden die damals gefertigten Bildmaterialien im Zusammenhang mit Steuervergehen, auch ohne tatsächlichen Bezug zum Angeklagten, in den Medien verwandt. Ferner wurden der Angeklagte sowie seine gesamte Familie mehrfach bedroht und insbesondere telefonisch belästigt. Infolge der umfangreichen Berichterstattungen wurden sogar touristische Stadtrundfahrten an der Villa des Angeklagten vorbeigeführt.
109
Noch am Tag der Durchsuchung legte der Angeklagte vor dem Ermittlungsrichter in Bochum über seinen Verteidiger eine geständige Einlassung ab. Ferner überwies er an das Finanzamt Köln-Süd einen Betrag von 4 Millionen Euro, welcher als Sicherheit und zur Begleichung der Steuerschuld bestimmt war. Tatsächlich verrechnete das Finanzamt Köln-Süd diesen Betrag mit den für die Jahre 1996 bis 2006 angefallenen, noch nicht beglichene Steuerschulden nebst Zinsen in Höhe von etwa 3,9 Mio. €. Damit ist nicht nur die dem Angeklagten strafrechtlich vorgeworfene Hinterziehungssumme, sondern der insgesamt steuerrechtlich geschuldete Betrag ausgeglichen worden.
110
In diesem Zusammenhang ist die oben bereits angesprochene Problematik der Besteuerung bzw. Berechnungsgrundlage bei nicht registrierten (intransparenten/schwarzen) Fonds zu erwähnen. Die Frage, ob und wenn ja in welcher Form eine Besteuerung bzw. deren Berechnung vorzunehmen ist, wird sowohl in steuer- als auch steuerstrafrechtlicher Hinsicht unterschiedlich beurteilt. Insoweit werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum diverse abweichende Meinungen vertreten. Streitpunkt ist dabei unter anderem die möglicherweise vorliegende Europarechtswidrigkeit der angewandten Vorschriften. Höchstrichterliche Entscheidungen zu dieser Thematik liegen bislang nicht vor. Aber auch die von der Kammer zu Gunsten des Angeklagten verwendete Berechnungsgrundlage ist nicht unumstritten. Vor dem Hintergrund dieser schwierigen und unklaren Rechtslage haben der Angeklagte und seine Verteidiger dennoch die oben zu Grunde gelegte Berechnung anerkannt und akzeptiert. Gleiches gilt für die abweichende, nach dem Auslandsinvestmentgesetz bzw. Investmentsteuergesetz vorgenommene Besteuerung durch das Finanzamt Köln-Süd. Aufgrund dieser abweichenden Berechnungsweise lagen die vom Finanzamt ermittelten Mehreinnahmen aus nicht registrierten (intransparenten/schwarzen) Fonds um ein Vielfaches (im Schnitt etwa um das zwanzigfache) höher als die oben zu diesem Punkt von der Kammer berücksichtigten Einkünfte. Die vom Finanzamt berechnete Steuerschuld hat der Angeklagte auch insoweit vollumfänglich beglichen.
111
Des Weiteren übergab der Angeklagte im Verlauf des Ermittlungsverfahrens drei Leitzordner mit Kontounterlagen und weiteren Dokumenten der E3 aus Liechtenstein. Diese Unterlagen waren bis dahin nicht Gegenstand des Verfahrens und hätten ohne Mithilfe des Angeklagten im Zweifelsfall nicht beigebracht werden können. Die oben dargestellten Berechnungen der Mehreinkünfte beruhen vollumfänglich auf diesen Urkunden. Ohne deren Vorliegen hätten Schätzungen vorgenommen werden müssen.
112
Die E3, Vaduz, besteht auch weiterhin in Liechtenstein.
113
IV. Beweiswürdigung
114
Die getroffenen Feststellungen beruhen auf der geständigen Einlassung des Angeklagten sowie der sich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergebenden Verlesung und Erörterung von Urkunden.
115
Der Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig im Sinne der getroffenen Feststellungen eingelassen. Hierbei hat er nicht nur seine Angaben aus der Verteidigererklärung im Rahmen der richterlichen Vernehmung wiederholt, sondern persönlich weitergehende Angaben zum Sachverhalt gemacht. Seine Einlassung ist in sich stimmig und widerspruchsfrei. Sie wird gestützt und belegt durch den Inhalt der verlesenen Urkunden.
116
V. Rechtliche Würdigung
117
Der Angeklagte hat sich gemäß den getroffenen Feststellungen der Einkommensteuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO schuldig gemacht.
118
Indem er in den Jahren 2003 bis 2007 im Rahmen der Steuererklärung für die Jahre 2002 bis 2006 seine Einkünfte aus den unterschiedlichen Kapitalanlagen der E3 in Vaduz jeweils nicht anzeigte, hat er gegenüber den Finanzbehörden unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gemacht. Ihm war dabei bewusst, dass er grundsätzlich verpflichtet war, auch diese Einnahmen aus ausländischen Geldanlagen gegenüber dem deutschen Finanzamt als Einkünfte zu deklarieren. Es kam ihm darauf an, diese Einnahmen nicht gegenüber dem Fiskus zu erklären, um keine weitere Einkommensteuer abführen zu müssen.
119
Die einzelnen Tathandlungen der Jahre 2003 bis 2007 stehen zueinander in Realkonkurrenz nach § 53 StGB.
120
VI. Strafzumessung
121
Die Kammer ist im Rahmen der Strafzumessung vom Strafrahmen der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, welcher Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, ausgegangen.
122
Die Annahme eines besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. kam demgegenüber nicht in Betracht, da unter Berücksichtigung der nachfolgenden konkreten Strafzumessungsgründe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Angeklagte grob eigennützig i.S. von § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. Steuern verkürzt hat. Die Kammer verkennt dabei nicht, dass über einen sehr langen Zeitraum Steuern in erheblichem Umfang hinterzogen wurden. Die Motivlage beim Angeklagten lässt dennoch nicht darauf schließen, dass er sich bei seinem Verhalten von dem Streben nach eigenem Vorteil in einem besonders anstößigen Maße hat leiten lassen. Vielmehr ging der Wunsch des Angeklagten, sein Vermögen zu vermehren, nicht wesentlich über das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben hinaus. Aber auch wenn man vorliegend grob eigennütziges Handeln des Angeklagten annehmen würde, wäre ein besonders schwerer Fall zu verneinen, da das Tatbild auf Grund einer Gesamtabwägung von Tat und Täter nicht die erforderliche Schwere erreicht und die Indizwirkung des Regelbeispiels für die Annahme eines besonders schweren Falles durch die Gesamtumstände entkräftet wird. Denn bei einer Gesamtwürdigung der Taten und der Täterpersönlichkeit sowie der die jeweilige Tat begleitenden Umstände weichen die abzuurteilenden Taten vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle des besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung in einem so erheblichen Maß ab, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens als unangemessen hart erscheint.
123
Im Rahmen der konkreten Strafzumessung hatte die Kammer folgende für und gegen den Angeklagten sprechende Umstände umfassend zu würdigen und in ihre Entscheidung einzustellen:
124
Zugunsten des Angeklagten waren die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen:
125
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft, er ist bereits fortgeschrittenen Alters und hat sein Leben bislang beanstandungsfrei geführt. Darüber hinaus ist die anzuerkennende Lebensleistung, welche sich zweifelsfrei aus seinem beruflichen Werdegang ergibt, zu nennen.
126
In ganz entscheidendem Maße war das glaubhafte, von Einsicht und Reue getragene Geständnis des Angeklagten zu bedenken. Der Angeklagte hat bereits im Rahmen seiner Festnahme, und damit zum frühstmöglichen Zeitpunkt, ein Geständnis abgegeben. Im weiteren Ermittlungsverfahren wirkte er durch Übergabe der wesentlichen Kontounterlagen aktiv und maßgeblich an der Sachverhaltsaufklärung mit. Aufgrund dieser Dokumente war eine genaue Steuerberechnung für den Tatzeitraum möglich. Insoweit ist ferner hervorzuheben, dass der Angeklagte im Rahmen seiner Einlassung über den strafbefangenen sowie steuerrechtlich relevanten Zeitraum hinaus weitergehende Angaben gemacht und damit eine Steuerhinterziehung auch für die vorangegangenen zwei Jahrzehnte eingeräumt hat. Darüber hinaus hat er von Beginn an die durchaus strittige Steuerberechnung der nicht registrierten (intransparenten/schwarzen) Fonds sowohl im Steuer- als auch im Steuerstrafverfahren, anerkannt. Im Rahmen der Hauptverhandlung hat der Angeklagte sodann umfassende, detaillierte und auch auf Nachfrage weitere erläuternde Angaben gemacht sowie diese ergänzt. Demzufolge hat der Angeklagte nicht nur das eingeräumt, was bereits bekannt war und ohnehin hätte festgestellt werden können. Vielmehr hat er vollumfänglich und in wesentlichem Maße zur Sachaufklärung beigetragen. Somit handelt es sich um ein gehaltvolles und keinesfalls wertloses Geständnis, was dementsprechend Berücksichtigung finden musste.
127
Aufgrund des Einlassungsverhaltens des Angeklagten konnten daher umfangreiche Ermittlungen und eine langwierige Beweisaufnahme vermieden werden. Er hat somit zu einer wesentlichen Verfahrensverkürzung beigetragen.
128
Ferner hat der Angeklagte im Rahmen seiner Einlassung die von ihm begangenen Taten nicht beschönigt. Er hat sein Bedauern bzgl. seiner Tathandlungen und deren Folgen nicht nur für sich und seine Familie, sondern auch für seine ehemaligen Mitarbeiter zum Ausdruck gebracht. Angesichts des von dem Angeklagten in der Hauptverhandlung insgesamt gewonnenen Eindrucks geht die Kammer davon aus, dass es sich hierbei nicht um ein von versierten Verteidigern angeratenes Zweckgeständnis handelt, sondern der Angeklagte sein Fehlverhalten ehrlich eingesehen und eingeräumt hat und zu den gemachten Angaben steht.
129
Im Übrigen hat er den zu berücksichtigen Steuerschaden, welcher weit über den strafrechtlich maßgeblichen Hinterziehungsbetrag hinausgeht, insgesamt vor Beginn der Hauptverhandlung ausgeglichen. Auch insoweit hat der Angeklagte die streitigen und für ihn nachteiligen Berechnungen hinsichtlich der nicht registrierten (intransparenten/schwarzen) Fonds ohne Zögern hingenommen.
130
In diesem Zusammenhang war ebenfalls zu berücksichtigen, dass der hinterzogene Betrag im Verhältnis zu den tatsächlich gezahlten Einkommensteuern eher gering war und der Angeklagte damit zum überwiegenden Teil steuerehrlich gewesen ist.
131
Schließlich musste sich die Situation anlässlich der Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten sowie die Umstände seiner Festnahme und Verbringung nach Bochum strafmildernd auswirken. Die zu diesem Zeitpunkt bestehende öffentliche Aufmerksamkeit hatte ein Ausmaß erreicht, welches weit über das Übliche – und von einer Person des öffentlichen Lebens hinzunehmende – hinaus ging. Insoweit sind auch die negativen Folgen aus dieser übermäßigen Medienpräsenz für die Familie des Angeklagten anzuführen. Klarstellend sei diesbezüglich angemerkt, dass damit nicht die Berichterstattung bis zur Verurteilung insgesamt angesprochen ist, da der Angeklagte diese grundsätzlich als Person der Zeitgeschichte zu akzeptieren hat.
132
Schließlich sind die beruflichen Konsequenzen für den Angeklagten zu erwähnen, auch wenn er diese selbst zu vertreten hat. Er ist unverzüglich von seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender zurückgetreten und hat letztendlich alle weiteren sämtlichen Ämtern und Aufsichtsratsposten niedergelegt.
133
Demgegenüber wirkten sich die folgenden Gesichtspunkte strafschärfend aus:
134
Hierbei ist zunächst der lange Tatzeitraum von fünf Jahren anzuführen. Darüber hinaus hatte der Angeklagte seine Einnahmen aus den ausländischen Anlagen auch in den vorangegangenen 16 Jahren - und damit über einen Zeitraum von insgesamt 21 Jahren - nicht gegenüber den Finanzbehörden angegeben. Auch wenn eine Aburteilung der vor 2003 liegenden Taten wegen Verjährung nicht mehr in Frage kam, so war diese enorme Zeitspanne dennoch im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.
135
Maßgeblich war ferner der mit fast 1 Mio. € beträchtliche Gesamthinterziehungsbetrag. Aber auch die auf die einzelnen Taten und damit Jahre bezogenen Hinterziehungssummen von rund 229.000 (2002) bis 150.000 (2006) Euro sind nicht unerheblich.
136
Aufgrund seiner Berufsausbildung war der Angeklagte sich des Umfangs und der Konsequenzen seiner Taten vollumfänglich bewusst. Der Angeklagte kann sich daher nicht dadurch entlasten, dass er lediglich dem Rat seiner Finanzberater gefolgt sei. Insofern kann ihm lediglich zu Gute gehalten werden, dass der Anstoß zur Tatausführung nicht von ihm selbst kam, sondern ihm dies von seinen Beratern unterbreitet wurde. Den Entschluss zur Umsetzung fasste der Angeklagte nach umfassender Abwägung jedoch eigenständig, ohne finanzielle Not und im vollen Bewusstsein der strafrechtlichen Relevanz seines Tuns. Er persönlich traf letztendlich die Entscheidung, wo, in welcher Form, welchem Umfang und in welcher konkreten Ausgestaltung die Geldanlage erfolgen sollte. Dementsprechend handelte er im Rahmen der konkreten Tatausführung – wie sich schon aus der Wahl des höchsten Grades der Anonymisierung ergibt – planvoll, akribisch, dauerhaft, mithin mit krimineller Energie. Dies zeigt sich nicht nur in der Wahl der liechtensteinischen Familienstiftung, sondern auch in der weiteren Ausgestaltung der Kontakthaltung und Besuche in Liechtenstein.
137
Damit ist er der von ihm selbst auch angestrebten Stellung in der Gesellschaft sowie seiner Position bei den von ihm geleiteten Wirtschaftsunternehmen und der sich hieraus ergebende Vorbildfunktion nicht gerecht geworden und hat damit die angesprochene auf beruflich, wirtschaftlicher Ebene sicherlich anerkennenswerte Lebensleistung deutlich geschmälert.
138
Unter Berücksichtigung sämtlicher für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände hat die Kammer auf folgende Einzelstrafen als tat- und schuldangemessen erkannt:
139
Steuerhinterziehung 2002 1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe
Steuerhinterziehung 2003 1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe
Steuerhinterziehung 2004 1 Jahr Freiheitsstrafe
Steuerhinterziehung 2005 1 Jahr Freiheitsstrafe
Steuerhinterziehung 2006 1 Jahr Freiheitsstrafe
140
Bei der Gesamtstrafenbildung hat die Kammer unter nochmaliger Abwägung der vorgenannten Strafzumessungsgründe die Person des Täters und die einzelnen Strafen zusammenfassend gewürdigt (§ 53 Abs. 1 S. 3 StGB). Hierbei fielen insbesondere nochmals das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten und die umfassende Schadenswiedergutmachung über den strafrechtlich relevanten Betrag hinaus ins Gewicht.
141
Die Kammer hat danach unter Erhöhung der Einsatzstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von
142
zwei Jahren
143
als tat- und schuldangemessen erkannt.
144
VII. Bewährung
145
Die Vollstreckung der verhängten Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs künftig keine Straftaten mehr begehen wird, da er durch das hiesige Strafverfahren augenscheinlich hinreichend beeindruckt ist. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und hat bislang ein beanstandungsfreies Leben geführt. Es kann ihm insoweit eine günstige Sozialprognose gestellt werden.
146
Darüber hinaus liegen besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB vor, welche eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen. Zunächst hat der Angeklagte bereits im Ermittlungsverfahren in wesentlichem Maße an der Aufklärung der abgeurteilten Taten mitgewirkt. Er hat das Unrecht seiner Taten erkannt und umfassend gestanden. Sein Geständnis war von Reue und Einsicht geprägt. Ferner hat er sich für sein Fehlverhalten entschuldigt und als Konsequenz des öffentlich Werdens seiner Tathandlungen umgehend sämtliche Posten und Ämter aufgegeben. Des Weiteren ist von dem Angeklagten noch vor Beginn der Hauptverhandlung der im strafrechtlich sowie steuerrechtlich maßgeblichen Zeitraum entstandene Schaden vollumfänglich ausgeglichen worden.
147
VIII. Kosten
148
Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO. _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 12:32:07 Titel: Nun accounting |
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Deine Fragestellung ist falsch. Richtig wäre auf welcher Grundlage Zumwinkel verurteilt worden ist und welche Beweise zugelassen wurden.
ZUgelassen wurden die Steuerbetrüger CD's dier deutsche ´Steuerermittler erworben haben und die aus Liechtenstein stammten.
Ohne diese Steuerbetrüger CD's hätte es die Verfahren gegen Zumwinkel und andere nicht geben können. Ja die Ermittler sind ja erst durch die Steuernetrüger CD's auf den inzwiswchen verurteilten erst gekommen.
Derzeit sind weit über 8000 Daten in Verarbeitung, in denen es um weitere Anklagen geht, nachdem die Finanzbehörden ihre Anklagetexte fertig gestellt haben.
Über 50 000 Bürger haben aufgrund der Steuer CD's hinterzogene Steuern nachgezahklt oder haben aufgrund des Ankaufs von Steuerb etrüger CD's Selbstanzeige bei den Finanzämtern gestellt.
Das Fass, das Du aufmachzen willst um die Verwenund von Steuerbetrüger CD's anzuzweifeln ist längst leer. Zumwinkel hat die Urteile ja akzeptiert. Hätte er eine Möglichkeit gesehen, dass es beim Einsatz der Steuerbetrüger CD's um eine rechtswidrige Handlung geht, hätte er die 2 Millionen Euro mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt.
Außerdem, Accounting solltest Du davon ausgehen, dass sich der Spitzenmanager ZUmwinkel durch hervorragende Anwälte beraten ließ, die auch Steuerfachanwälte sind und sich sehr gut auf diesem rechtsgebiet auskennen.
All das sind Tatsachen, die in Zweifel zu ziehen nichts weiter als uneinsichtige verbohrtheit sind odder weil Du als mutmaßlicher Schweizer den deutschen behörden nicht vertrauen kannst oder willst. |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 13:07:48 Titel: Re: Nun accounting |
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Wie ich schon sagte:
"an sinnvollen und nachvollziehbaren Fakten oder Belegen wird hier (von A.H. Hattray) einfach nichts mehr kommen. Wenn noch etwas von A.H.Hattray hier kommen wird, dann nichts zum Thema, sondern …"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| umn welchen Ignoranten es sich bei Dir handelt, kann jeder einsehen, der den Namen Klaus Zumwinkel im Internet eingibt, der den Anfang einschlägiger Verurteilungen gemacht hat(Landgericht Bochum), die aus dem Erwerb der Leichtensteiner Steuerbetrüger-CD's resultieren. |
"…ein Ablenken auf ein anderes Thema oder einen anderen Aspekt"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Dass Du Dolby nix weißt und auch noch so tust als ob Du etwas wisasen wolltest, obwohl die Fällle und die Urteole lang und breit in der Presse und den Medien abgehandelt wurden, ist mir nach Deinem Lügenvorwurf längst klar. |
"…verbunden mit dem dem ewig gleichen Sermon, dass andere zu faul oder dumm seien, dies zu überprüfen"
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
umn welchen Ignoranten es sich bei Dir handelt, kann jeder einsehen, der den Namen Klaus Zumwinkel im Internet eingibt, der den Anfang einschlägiger Verurteilungen gemacht hat(Landgericht Bochum), die aus dem Erwerb der Leichtensteiner Steuerbetrüger-CD's resultieren.
Lügner bist sieht jeder dann wenn er den Namen Klaus Zujmwinkel eingegeben hat. Du bist ein kleiner Ignorant, Dolby, nichts weiter! |
Zur Sache: Das ist natürlich Bullshit, da es auch bei Zumwinkel nicht wirklich um die Legalität der Informationsbeschaffung ging.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Deine Fragestellung ist falsch. Richtig wäre auf welcher Grundlage Zumwinkel verurteilt worden ist und welche Beweise zugelassen wurden. |
Wie auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 2 BvR 2101/09 schon feststellte, ergibt sich auch für ggf. illegal besorgte Daten nicht unbedingt ein Beweisverwertungsverbot.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Das Fass, das Du aufmachzen willst um die Verwenund von Steuerbetrüger CD's anzuzweifeln ist längst leer. Zumwinkel hat die Urteile ja akzeptiert. Hätte er eine Möglichkeit gesehen, dass es beim Einsatz der Steuerbetrüger CD's um eine rechtswidrige Handlung geht, hätte er die 2 Millionen Euro mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt. |
Du bist hier der, der ein anderes Fass aufmacht.
Wie schon mehrere Leute mit Zitaten wiederholt belegt haben:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 2 BvR 2101/09 schon festgestellt, dass auch ggf. illegal besorgte Daten nicht unbedingt einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, sondern zur Begründung eines Verdachts herangezogen werden können.
Das macht aber die Art und Weise der Informationsbeschaffung nicht legal (wie du hier wahrheitswidrig wiederholt behauptest) |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 13:22:27 Titel: Re: Nun Dolby |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
umn welchen Ignoranten es sich bei Dir handelt, kann jeder einsehen, der den Namen Klaus Zumwinkel im Internet eingibt, der den Anfang einschlägiger Verurteilungen gemacht hat(Landgericht Bochum), die aus dem Erwerb der Leichtensteiner Steuerbetrüger-CD's resultieren.
Dass Du der Lügner bist sieht jeder dann wenn er den Namen Klaus Zujmwinkel eingegeben hat. Du bist ein kleiner Ignorant, Dolby, nichts weiter! |
Ablenkung durch Nebelbomben.
Zumwinkel hat damit herzlich wenig zu tun.
Da ging es ja gar nicht um die Legalität der beschafften Daten
Und wie schon das Bundesverfassungsgericht feststellte, können ja auch illegal erworbene Daten einen Verdacht begründen, bzw. als Beweis herangezogen werden.
Zum Thema steht alles in meinem Beitrag hier:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewtopic.php?p=2273058#2273058 |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 13:43:42 Titel: Du Dolby willst also selber Nebelbomben |
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Du Dolby willst also bestreiten, dass Zumwinkel infolge von Daten die auf einer Steuerbetrüger CD enthalten waren verurteilt wurde?
Das ist typisch für Dich. Wie willst Du uns dieses Unwissen erklären. Etwa mit Vorwürfen dass alle anderen lügen nur Du nicht? Das mag für einen Ignoranten wie Dich angehen und kann ja Dein allgemeiner Diskussionstil sein.
Aber jeder kann sich die Ereignisse um Zumwinkel herunterladen , der ja nur ein Fall von insgesamt 29 letztinstanzlich entschiedenen ist, aber eben der spektakulärste war.
In allen anderen Fällen wird so verfahren, dass die Daten der Steuerbetrüger CD's ausgewertet werden und danach die Anklageschriften zu fertigen sind. Wäre dem nicht so, hätte es zur verurteilung Zumwinkels nicht kommen können. Du Dolby bist nicht mehr als der geisterfahrer, der alle ihm entgegen kommenden Autofahrer als geisterfahrer bezeichnet. Und Deiune Dreistigkeit mit der Du Tatsachen abtsfreitest, den Fachanwälten Zumwinkels quasi Unfähigkeit attestierst, das ist schon ein starkes Stück an fehlendem Wissen. Was suchst Du also hier in einem Bildungsforum?
Abdul |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 14:24:10 Titel: |
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| Zitat: |
| In allen anderen Fällen wird so verfahren, dass die Daten der Steuerbetrüger CD's ausgewertet werden und danach die Anklageschriften zu fertigen sind. Wäre dem nicht so, hätte es zur verurteilung Zumwinkels nicht kommen können. |
Was hat die Verurteilung mit der Frage nach der Legalität der Datenbeschaffung zu tun? _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 16:54:18 Titel: Re: Du Dolby willst also selber Nebelbomben |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Was suchst Du also hier in einem Bildungsforum?
Abdul |
diese Frage stellst ausgerechnet Du, als größter Blender aller Zeiten in diesem Forum der bereits mehrfach der Lüge und Unwahrheit überführt wurde und sich bis auf die Knochen weiter blamiert??
Abdul Du nervst! _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 21 Mai 2012 - 22:35:54 Titel: |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Du Dolby willst also bestreiten, dass Zumwinkel infolge von Daten die auf einer Steuerbetrüger CD enthalten waren verurteilt wurde? |
Haha... wo soll ich das denn geschrieben haben?
"Empört" etwas widerlegen, dass der andere nie behauptet hat:
Nein, Abdul, das ist ein rhetorischer "Kunstgriff" der allerbilligsten Schublade.
Nein, will ich keinesfalls bestreiten, das Zumwinkel es stimmt ja. Aber du willst hier mit einem billigen rhethorischen Kunstgriff auf ein anderes Thema ablenken. Wie ich bereits sagte: Entweder wiederholst du deine unwahren Behauptungen, oder du versuchst abzulenken.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| In allen anderen Fällen wird so verfahren, dass die Daten der Steuerbetrüger CD's ausgewertet werden und danach die Anklageschriften zu fertigen sind. Wäre dem nicht so, hätte es zur verurteilung Zumwinkels nicht kommen können. Du Dolby bist nicht mehr als der geisterfahrer, der alle ihm entgegen kommenden Autofahrer als geisterfahrer bezeichnet. Und Deiune Dreistigkeit mit der Du Tatsachen abtsfreitest, den Fachanwälten Zumwinkels quasi Unfähigkeit attestierst, das ist schon ein starkes Stück an fehlendem Wissen. Was suchst Du also hier in einem Bildungsforum? |
Steuerhinterziehung ist illegal..
Zumwinkel wurde verurteilt, weil er erwiesenermassen Steuern hinterzogen hat.
Dies geschah wohl aufgrund von Daten auf sogenannten "Daten-DVDs".
Wirtschaftsspionage und die Anstiftung anderer zu Straftaten ist auch illegal.
Das Bundesverfassunggericht hat festgestellt, dass auch illegal beschaffte Daten ggf. für ein Steuerstrafverfahren herangezogen werden können. Das macht das Beschaffen der Daten aber keinesfalls legal.
Die Dreistigkeit, mit der du diese Tatsache abstreitest, ist schon ein starkes Stück an Trollerei im Internet.
Denn ich halte dich keineswegs für zu doof, diese wiederholt genannten Fakten zu verstehen. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 23 Mai 2012 - 02:33:34 Titel: Genau das habe ich doch immer behauptet |
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Du Troll, dass die Gerichte das beschaffen von Steuerbetrüger CD's für legal erklärt haben.
Was willst Du also noch Du Fehlzünder! |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 23 Mai 2012 - 07:13:05 Titel: |
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| Zitat: |
| Du Troll, dass die Gerichte das beschaffen von Steuerbetrüger CD's für legal erklärt haben. |
Ja, und damit bist du der einzige. Kein Gericht hat das Beschaffen der Steuer-CDs für legal erklärt, sondern nur, dass der nötige Verdacht auch mit illegal beschafften Daten entstehen kann. Verstehst du das?
Damit wird die Beschaffung nicht legalisiert, sie bleibt illegal. _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 23 Mai 2012 - 09:40:16 Titel: Ach Accounting |
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Dann erklär' doch mal dem geneigten Forenpublikum wieso diese Steuerbetrüger CD's vor gericht Verwenung finden dürfen, wenn deren Beschaffung illegal sei, ja daraus sogar Urteile gefolgert werden?
Deine Argumentation ist platt Accounting und ich vermute Du weißt das auch.
Diue Anklagen konnten doch nur gefertigt werden, weil die Daten auf den Steuerbetrüger CD's eingesehen wurden. Das siehst Du und Deinesagleichen nicht ein. Du bist wie der Hamster im Perpetuum Mobile und denkst dabei noch dass es immer vorwärts geht. Du tust mir leid.
Abdul |
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Accounting Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009 Beiträge: 517
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Verfasst am: 23 Mai 2012 - 10:24:00 Titel: |
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| Zitat: |
Dann erklär' doch mal dem geneigten Forenpublikum wieso diese Steuerbetrüger CD's vor gericht Verwenung finden dürfen, wenn deren Beschaffung illegal sei, ja daraus sogar Urteile gefolgert werden?
Deine Argumentation ist platt Accounting und ich vermute Du weißt das auch.
Diue Anklagen konnten doch nur gefertigt werden, weil die Daten auf den Steuerbetrüger CD's eingesehen wurden. Das siehst Du und Deinesagleichen nicht ein. Du bist wie der Hamster im Perpetuum Mobile und denkst dabei noch dass es immer vorwärts geht. Du tust mir leid.
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In dem von dir zitierten Urteil steht drin, dass Daten illegal beschafft werden können und durch Auswertung trotzdem ein Verdachtsmoment entsteht. Liest du eigentlich die Quellen, die du hier postest nicht durch?
Das BVG hat sich diesbezüglich geäußert. Die CDs werden ja nun auch nicht direkt als Beweis zugelassen, sondern dienen zur Begründung des Anfangverdachts, der die Durchsuchung und Sicherstellung von Beweisen erlaubt. Das steht so in der von dir genannten Quelle. _________________ "Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund." |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 23 Mai 2012 - 11:04:31 Titel: Re: Genau das habe ich doch immer behauptet |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Du Troll, dass die Gerichte das beschaffen von Steuerbetrüger CD's für legal erklärt haben. |
Du kannst das noch so oft wiederholen, Abdul.
Das macht es nicht richtiger.
Dass du lügst, davon kann sich jeder ganz einfach selbst überzeugen.
Wenn dass Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht sagt, dass die Beschaffung solcher Daten illegal gewesen sein könnte, dann hat es die Beschaffung ganz sicher nicht für "legal erklärt":
"Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Die Gerichte haben (…) unterstellt, dass die Beschaffung der Daten nicht mit geltendem Recht übereinstimmt"
"Das Landgericht hat die Frage, ob die Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist, nicht abschließend beurteilt, sondern (…) unterstellt, dass sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten."
"Bei der Beurteilung, ob der Verwendung der Daten für einen Anfangsverdacht schwerwiegende Rechtsverletzungen entgegenstehen, haben die Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer unterstellt, dass nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sei."
Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2101/09
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Dann erklär' doch mal dem geneigten Forenpublikum wieso diese Steuerbetrüger CD's vor gericht Verwenung finden dürfen, wenn deren Beschaffung illegal sei, ja daraus sogar Urteile gefolgert werden? |
Weil selbst eine illegaln Beschaffung dieser Daten kein absolutes Verwendungshindernis begründet.
Sagen ja auch die Gerichte (Landgericht, Bundesverfassungsgericht).
Siehe das Zitat oben. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 24 Mai 2012 - 18:19:11 Titel: Wenn Du einerseits |
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behauptest ich würde lügen und anderseits die beschafften Steuerbetrüger CD's kein Verfahrenshindernis sind, dann ist deren Verwenung auf der Grundlage geltenden Rechts legal, denn sonst würde man sie ja nicht verwenden.
Es sei denn Du mit Deiner großmäuligen Attitüde würdest die Verurteilungen von nSteuierbetrüger auf der Grundlage jener Daten die aufd Steuerbetrüger CD's enthalten sind für rechtswidrig halten. Damit stündest Du wie der Ochse hintermn Berg, Dolby.
Du versuchst lediglich mit rhetorischen Tricks die Rechtsgültigkeit der Verwendung vo n SteierbetrügerCD's in Gerichtsverfahren in Zweifel zu ziehen und schwimmst dabei gegen den bisher vorhandenen Urteilsstrom. Das hälst Du nicht durch Tollby |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 24 Mai 2012 - 18:33:39 Titel: Re: Wenn Du einerseits |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
behauptest ich würde lügen und anderseits die beschafften Steuerbetrüger CD's kein Verfahrenshindernis sind, dann ist deren Verwenung auf der Grundlage geltenden Rechts legal, denn sonst würde man sie ja nicht verwenden.
Es sei denn Du mit Deiner großmäuligen Attitüde würdest die Verurteilungen von nSteuierbetrüger auf der Grundlage jener Daten die aufd Steuerbetrüger CD's enthalten sind für rechtswidrig halten. Damit stündest Du wie der Ochse hintermn Berg, Dolby.
Du versuchst lediglich mit rhetorischen Tricks die Rechtsgültigkeit der Verwendung vo n SteierbetrügerCD's in Gerichtsverfahren in Zweifel zu ziehen und schwimmst dabei gegen den bisher vorhandenen Urteilsstrom. Das hälst Du nicht durch Tollby |
Deine Behauptung war aber, dassdas Beschaffen dieser Daten nicht illegal sei. Bitte halte doch andere nicht für so blöd. Entweder Du stellst Deine Behauptung damit richtig, dann brauchst Du andere aber auch nicht so angehen oder Du bleibst beim Thema und lieferst endlich mal den Nachweis für Deine Behauptung.
Und da wir hier ja noch immer nicht wissen welche Beträge zu welchem Zweck der Finanzierung der Einheitskosten aus der Rentenkasse entnommen wurden, liefer das doch gleich mit.
Und ja, ich bin zu blöd selbst nach Nachweisen für Deine falschen Behauptungen zu suchen. Bitte hilf mir. _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 24 Mai 2012 - 20:33:16 Titel: Re: Wenn Du einerseits |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| die beschafften Steuerbetrüger CD's kein Verfahrenshindernis sind, dann ist deren Verwenung auf der Grundlage geltenden Rechts legal, denn sonst würde man sie ja nicht verwenden |
Richtig.
Niemand hat etwas anderes behauptet.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Du versuchst lediglich mit rhetorischen Tricks die Rechtsgültigkeit der Verwendung vo n SteierbetrügerCD's in Gerichtsverfahren in Zweifel zu ziehen |
Blödsinn. Niemand hat das Gegenteil behauptet.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja festgestellt, dass illegal beschaffte Daten genutzt werden dürfen.
Ich widerspreche dem Bundesverfassungsgericht nicht.
Du widersprichst dem Bundesverfassungsgericht.
Du behauptest, das Bundesverfassungsgericht habe den Ankauf dieser Daten für "rechtens" erklärt.
Nein, hat es explizit nicht.
Das Bundesverfassungsgericht sagt, es sei nicht nötig, diese Frage endgültig zu klären, und unterstellt in seiner Entscheidungsbegründung sogar, dass Daten illegal beschafft worden sein könnten.
| koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben: |
| Und da wir hier ja noch immer nicht wissen welche Beträge zu welchem Zweck der Finanzierung der Einheitskosten aus der Rentenkasse entnommen wurden, liefer das doch gleich mit. |
Wie ich schon sagte: es ist offensichtlich, dass wir das von A. H. Hattray nicht erwarten können, dass er seine Aussagen auch wirklich belegt. Er "haut einfach mal einen raus" - und wenn die Fakten seine Behauptungen nicht hergeben, dann wird abgelenkt, dann werden andere für zu faul und dumm zum Belege finden bezeichnet, dann wird auf seine Tätigkeit als Unternehmer und an der TU Berlin, sowie seinen bildungsbürgerlichen Hintergrund verwiesen, bzw. einfach alles so oft wiederholt, bis andere - so hofft er - es wohl aufgeben. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 11 Aug 2012 - 16:58:47 Titel: Zwei Rechtsauffassungen |
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Die eine ist gestützt durch BGH und BVG, nämlich die SPD-regierter Bundesländer, die endlich durchdekliniert haben, dass es rechtens ist Steuerbetrüger- und Steuerhinterzieher CD's anzukaufen und dies auch tun.
Damit erreichen diese Bundesländer bei fast jeder dieser CD's Steuern in Milliardenhöhe, die in jedem Falle die Summe übersteigen, die dcer Bundesfinanzminister den Ländern in Aussicht stellte(10 Milliarden), falls sie dem Steuerbetrügerbegünstigungsgesetz der Bundesregierung mit der Schweiz zustimmen.
Dieses Angebot des Bundesfinanzministeriums ist ja eine Bitte, denn der Bund kann schwerlich eine gegen die Rechtsprechung gerichtete Anweisung erteilen.
Die Bundesregierung ist ja nur deshalb gegen den legalen Ankauf der Steuerbetrüger-CD's, weil es sich bei den Hinterziehern und Betrügern mehrheitlich um das Wählerklientel der CDUCSU un d FDP handelt.
Abdul |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 11 Aug 2012 - 18:07:11 Titel: Re: Zwei Rechtsauffassungen |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Die eine ist gestützt durch BGH und BVG, nämlich die SPD-regierter Bundesländer, die endlich durchdekliniert haben, dass es rechtens ist Steuerbetrüger- und Steuerhinterzieher CD's anzukaufen und dies auch tun.
Damit erreichen diese Bundesländer bei fast jeder dieser CD's Steuern in Milliardenhöhe, die in jedem Falle die Summe übersteigen, die dcer Bundesfinanzminister den Ländern in Aussicht stellte(10 Milliarden), falls sie dem Steuerbetrügerbegünstigungsgesetz der Bundesregierung mit der Schweiz zustimmen.
Dieses Angebot des Bundesfinanzministeriums ist ja eine Bitte, denn der Bund kann schwerlich eine gegen die Rechtsprechung gerichtete Anweisung erteilen.
Die Bundesregierung ist ja nur deshalb gegen den legalen Ankauf der Steuerbetrüger-CD's, weil es sich bei den Hinterziehern und Betrügern mehrheitlich um das Wählerklientel der CDUCSU un d FDP handelt.
Abdul |
also bisher liegen die Einnahmen im 3 stelligen Mio Bereich grob überschlagen bei 700 mio gekostet hat es ca. 10 mio damit dürfte der Staat der größte Hehler im Land sein parallel blockiert die SPD 10 mrd Euro Einnahmen auf legalem Weg. Da rechnet mal wieder ein Milchmädchen. _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 11 Aug 2012 - 18:10:30 Titel: Re: Zwei Rechtsauffassungen |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Die eine ist gestützt durch BGH und BVG, nämlich die SPD-regierter Bundesländer, die endlich durchdekliniert haben, dass es rechtens ist Steuerbetrüger- und Steuerhinterzieher CD's anzukaufen und dies auch tun.
Damit erreichen diese Bundesländer bei fast jeder dieser CD's Steuern in Milliardenhöhe, die in jedem Falle die Summe übersteigen, die dcer Bundesfinanzminister den Ländern in Aussicht stellte(10 Milliarden), falls sie dem Steuerbetrügerbegünstigungsgesetz der Bundesregierung mit der Schweiz zustimmen.
Dieses Angebot des Bundesfinanzministeriums ist ja eine Bitte, denn der Bund kann schwerlich eine gegen die Rechtsprechung gerichtete Anweisung erteilen.
Die Bundesregierung ist ja nur deshalb gegen den legalen Ankauf der Steuerbetrüger-CD's, weil es sich bei den Hinterziehern und Betrügern mehrheitlich um das Wählerklientel der CDUCSU un d FDP handelt.
Abdul |
also bisher liegen die Einnahmen im 3 stelligen Mio Bereich grob überschlagen bei 700 mio gekostet hat es ca. 10 mio damit dürfte der Staat der größte Hehler im Land sein parallel blockiert die SPD 10 mrd Euro Einnahmen auf legalem Weg. Da rechnet mal wieder ein Milchmädchen. _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 11 Aug 2012 - 20:22:25 Titel: Re: Zwei Rechtsauffassungen |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Die eine ist gestützt durch BGH und BVG, nämlich die SPD-regierter Bundesländer, die endlich durchdekliniert haben, dass es rechtens ist Steuerbetrüger- und Steuerhinterzieher CD's anzukaufen |
Abdul, deine Lügen werden auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht wahrer.
Sachlich ist dies ja schon im anderen Thread ausführlich und oft genug "durchdekliniert" worden. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 10:14:00 Titel: Nun dolby |
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weil Du lügst musst Du natürlich behaupten , dass andere lügen.
Die Fakten indes sprechen für sich. Die Steuerbetrüger DVD's werden auf geltender Rechtsgrundlage angekauft. Gäbe es diese nicht, würden sich die Länder rechtswidrig verhalten. Dieser ZUsammenhang erschließt sich Deiner Größe, die Dir fehlt nicht.
Abdul |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 15:32:44 Titel: Re: Nun dolby |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Die Fakten indes sprechen für sich. Die Steuerbetrüger DVD's werden auf geltender Rechtsgrundlage angekauft. Gäbe es diese nicht, würden sich die Länder rechtswidrig verhalten |
...was ja nichts wäre, was nicht häufiger vorkommt.
Im übrigen wurde keinesfalls eine "geltende Rechtsgrundlage" dafür festgestellt. Stehe ja alles schon im anderen Thread:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/290671,50.html |
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koenig_ludwig73 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 30.07.2009 Beiträge: 5210 Wohnort: Neuschwanstein
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 18:51:21 Titel: Re: Aber dolby, |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
Dummerchen, was glaubst Du denn auf welcher Rechtsgrundlage der Oppositionsführer im deutschen Bundestag, Sigmar Gabriel, die Justiz gestern aufgefordert hat, Fahrt aufzunehmen, um sowohl die Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger, als auch die Schweizer als auch die Schwiezer Banken schärfer zu verfolgen.
GLaubst Du und Deine Konsorten taqtsächlich immer noch, dass es dafür keine einschlägige Rechtsgrundlage des BGH und des BVG gibt?
Das wäre schon ein dreistes Stück an Ignoranz und Intoleranz.
Abdul |
>>Kann es sein, dass jemand immer noch SPD wählt. Ja, wenn wahr wäre was Gabriel fordert. Doch erst mal will man Taten sehen. Allein den Mund mit Versprechen voll zu nehmen reicht nicht.<< _________________ Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 19:35:55 Titel: Ja , das reicht nicht. |
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Aber auch Bundestagsabgeordneten kann ja Vernunftbegabung nicht abgesprochen werden.
Abdul |
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Julius_Dolby Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 3096
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 21:21:37 Titel: Re: Aber dolby, |
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| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Dummerchen, was glaubst Du denn auf welcher Rechtsgrundlage der Oppositionsführer im deutschen Bundestag, Sigmar Gabriel, die Justiz gestern aufgefordert hat, Fahrt aufzunehmen |
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Auf gar keiner.
Die Justiz ist unabhängig (nennt sich auch "Gewaltenteilung") und hat sich an geltendem Recht und Gesetz zu orientieren.
Nicht an markigen Stammtischparolen, mit denen Sigmar Gabriel Wahlkampf macht.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| GLaubst Du und Deine Konsorten taqtsächlich immer noch, dass es dafür keine einschlägige Rechtsgrundlage des BGH und des BVG gibt? |
Ja, glaube ich.
Weil das Bundesverfassungsgericht das selbst schreibt.
Und weil ich glaube, dass das Bundesverfassungsgericht das sehr viel fachkundiger beurteilen kann als ein stimmungsmachender Bundestagsabgeordneter.
Und nicht zuletzt, weil du nichts, aber auch gar nichts und wieder nichts hier als Belege für deine Behauptungen anführen konntest.
| A.H.Hattray hat folgendes geschrieben: |
| Das wäre schon ein dreistes Stück an Ignoranz und Intoleranz |
Ignoranz? Es soll jeder selbst beurteilen, der hier mitliest, wer hier ignorant ist.
Intoleranz? Da hast du dich wohl in der Wortwahl vergriffen. |
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A.H.Hattray Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 941
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 21:55:53 Titel: Ausgrechnet Du |
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als so eine Art Winkeladvokaturersatz meinst also, dass si die Bundesländer die Steuerbetrüger und Steuerhinterzieher DVD's ankaufen ohne Rechtsgrundlage, ohne die Grundlage von BGH und BVG und stattdessen eine rechtswidrige Praxis ausüben?
Das meint ja nicht mal der Bundesfinanzminister Schäuble und seine Ministerialbeamten, die die Länder "nur" bitten können, diese nicht zu erwerben, geht es doch letztendlich darum die eigene Klientel, die sich unter den Steuerbetrügern und Steuerhinterziehern befinden vor der Zahlung zu bewahren.
Ich glaube Deine Kenntnissse von der Gewaltenteilung, von der Jurisprudenz hast Du eher auf dem Parkplatz der einer Universität als in einem Hörsaal erworben.
Abdul |
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Lamasshu Moderator


Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 3344
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Verfasst am: 12 Aug 2012 - 22:15:39 Titel: |
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| Julius_Dolby hat folgendes geschrieben: |
| Ich meine, dass sich jeder von der Meinung des Verfasssungsgerichts selbst überzeugen kann. Ich habe das ja hier auch zitiert und verlinkt. |
Mit diesem schönen Schlusswort sollten wir diese Farce hier nun auch endlich beenden. |
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