Studium, Ausbildung und Beruf
 StudiumHome   FAQFAQ   RegelnRegeln   SuchenSuchen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin

Sieh an ! Die Schweiz kennt auch Niedertracht
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.
Foren-Übersicht -> Politik-Forum -> Sieh an ! Die Schweiz kennt auch Niedertracht
 
Autor Nachricht
Accounting
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 28 Apr 2012 - 10:30:33    Titel:

Zitat:
Wer einfach sich dasd Bundesverfassungsgerichtsurteil herunterlädt, der weiß, dass die Ansicht die ich vertrete richtig ist, weil gedeckt.

Nun, werter Abdul, das Urteil wurde hier gepostet, jeder konnte es lesen (also auch du). In dem Urteil wird die Rechmäßigkeit des Erwerbs der CDs nicht(!) behandelt. Falls du trotzdem darauf beharrst, dieses Urteil wertet den Erwerb der Daten, dann bitte zitiere die einzelnen Passagen. Für eine Diskussion wäre das mehr als hilfreich, da man dann qualifiziert Gedanken austauschen kann.

Also bitte: wiederhole die entsprechenden Urteile bzw. Passagen der Urteile, die den Ankauf von den sog. Steuer-CDs für legal erklären. Bitte zitiere die Passagen, damit es ersichtlich ist.
_________________
"Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund."
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 28 Apr 2012 - 12:24:30    Titel: IM Grunde alles sehr einfach,

accounting, den das Urteil von 1 StR 525/11 (BGH)basiert und flankiert das Urteik des höchsten deutschen Gerichts 2 BvR 21o1/09.

Lade Dir einfach das Urteil 2 BvR 2101/09 herunter und Du wirst plötzlich meine Diktion verstehen. Dieses höchste deutsche Gericht hat erkannt, dass der Erwerb der Steuerbetrugs CD's rechtens ist. Eine andere Deutung ist nach diesem Urteil garnicht möglich, wäre rechtswidrig, weil es kein gericht gibt, das die Bunderverfassungsgerichtsbarkeit aushebeln kann.

Das machen nur Politiker, die meinen, man brauche keine Verfassungsgemäßen Gesetzesvorhaben einzureichen, was aber vom Bundesverfassungsgericht jeweils in beeindruckender Weise widerlegt wird.

Also, sei nicht faul lese Dir das Urteil durch und dann erschleißt sich Dir das gesetzmäßige.

Abdul
Lamasshu
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen
Moderator


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 3344

BeitragVerfasst am: 28 Apr 2012 - 13:33:16    Titel:

Bislang ist hier viel versucht worden, um mit A.H.Hattray eine argumentativ gestützte Diskussion zu führen, die den Mindestanforderungen an ein akademische orientiertes Forum genügt. Bislang, wie erneut eindrucksvoll demonstriert, völlig fruchtlos. Langsam aber sicher bin ich auch der Vermittlungsversuche müßig, da ich eine hohe Diskrepanz zwischen der hier erwünschten und der A.H.Hattray möglichen Diskussionskultur zu erkennen fürchte.

A.H.Hattray, bislang hat ausnahmslos niemand außer deine dreizehnjährigen Nichte dich in deiner Deutung unterstützt. Jegliche vorgebrachte Quelle, sogar die von dir selbst angeführte, spricht erdrückend gegen dich und bist nach wiederholter, nachdrücklicher Aufforderung deine exklusive Meinung zu belegen, immer noch nicht dazu fähig eine einfache Zitation im einen hier aufgeführten Urteil vorzunehmen.

Einen letzten Vermittlungsversuch möchte ich noch unternehmen: Bitte benenne hier in diesem Forum einen etablierten User deiner Wahl, der bislang nicht an der Diskussion teilgenommen hat und den wir dann bitten, dazu Stellung zu nehmen. Wir verfügen etwa im Jura-Forum über ausgebildete Juristen. Es ist überhaupt nicht tragisch, wenn dir selbst der Sachverstand fehlt, dafür leistet sich eine Gesellschaft Spezialisten.

Dieses Forum ist ein (akademisches) Diskussionsforum. Es ist, wie du bereits mehrfach ermahnt wurdest, kein persönlicher Blog, der eine durch nichts gestützte Minderheitenmeinung akzeptieren muss. Dass sich derart viele Nutzer immer noch die Zeit und Mühe machen, dir einen grundsätzlich nicht sonderlich komplexen Sachverhalt zu erklären, ist lobenswert. Bitte bemühe dich ein wenig um Selbstreflexion, trete für einen Moment von der eigenen Position zurück und versuche dir die Diskussion frei davon anzuschauen. Eventuell ist es nützlich, wenn du in einem ersten Schritt kritische Freunde bittest, deinen Standpunkt zu überprüfen - die Konsultation deiner dreizehnjährigen Nichte war hier sicherlich kein Königsweg.

Es ist keine Schande, Unrecht zu haben. Eine Schande hingegen ist, eine derart traurige Diskussionskultur an den Tag zu legen. Dies trägt zu dem ebenfalls aufgekommenen Verdacht der Trollerei bei.
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 28 Apr 2012 - 16:13:35    Titel: Re: Nun könig ludwig

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Wenn einer wiederholt, dass es keine Rechtsprechung dahingehend gäbe, dass der Erwerb von Steuerbetrüger CD's, wie vom höchsten deutschen Gericht für rechtens erklärt, dann wiederhole ich, die entsprechende Urteile.

Du sollst keine Aktenzeichen nennen.
Du sollst die konkrete Stelle benennen bzw. zitieren.

Das kannst du aber natürlich nicht - weil nichts in diesen Urteilen steht, das deine Behauptung stützt. Wink

Lamasshu hat folgendes geschrieben:
Eine Schande hingegen ist, eine derart traurige Diskussionskultur an den Tag zu legen. Dies trägt zu dem ebenfalls aufgekommenen Verdacht der Trollerei bei.

Ich weiss, dass man da als Moderator immer lieber zu viel als zu wenig vorsichtig sein sollte. Und ich selbst bin mit diesem Vorwurf auch immer vorsichtig, aber:

Hier ist es doch völlig offensichtlich, dass A.H.Hattray hier trollt.

Er verweist auf immer die gleichen Urteile, ohne die Stelle bzw. ein Zitat nennen zu können. Ohne jeden konstruktiven Beitrag zur Diskussion legt er es doch ganz offensichtlich darauf an, hier eine sachliche (und vor allem wahrheitsbasierte!) Diskussion zu verhindern und andere zu provozieren - bzw. rein persönlich (aber eben nicht inhaltlich!) zu diskreditieren.

Ich muss allerdings zugeben, dass er für einen Troll nicht nur sehr engagiert, sondern auch einigermassen talentiert ist (im Säen des Zweifels - zumindest gegenüber unwissenden Dritten - ob nicht doch etwas an seinen Ausführungen dran ist).
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 17 Mai 2012 - 22:06:14    Titel: Nun Lamasshu

sollten die von Dir avisierten Juristen in der Lage sein das Urteil 2 BvR 2101/09 zu kennen womit alle Unklarhieten über die von mir vertretene Ansicht beseitigt wären.

Dass Du einseitig versuchst an meinem wissenschaftlichen Sachverstand zu zweifeln um Dir die Handhabe zuu verschaffen, mich aus dem Forum zu werfen, mag zwar Dein Mütchen kühlen, trüge aber nicht zur Aufklärung bei an der Du ja auch intereyssiert sein solltest/könntest.

Dein Ansatz(völlig unwissenschaftlich) zu deuten, ich würde meine Ansichten nicht belegen ist falsch. Ich diene nur nicht aner aversiven Front von Ignoranz und Unkenntnis, die Du allerdings bei mir verorten willst.

Das ist unfair.

Abdul
Lamasshu
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen
Moderator


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 3344

BeitragVerfasst am: 17 Mai 2012 - 22:19:31    Titel:

Gerne stelle ich für dich heraus, dass "wissenschaftlicher Sachverstand" selbstverständlich kein Kriterium für Teilnahme oder Verbleib an und in diesem Forum ist. Wäre dies so, wärst du natürlich keineswegs der einzige und auch nicht der letzte Nutzer, den wir verweisen müssten. Das kann und soll also kein Kriterium sein.

Kritisieren - und davon rücke ich natürlich auch nicht ab - tue ich deine Diskussionskultur, die inzwischen sehr unwürdige Züge angenommen hat und die du längst ins Absurde hast abgleiten lassen. Damit verstößt du gegen keine Forenregel. Ob das bewusst von dir einkalkuliert ist, weiß ich nicht und darüber möchte ich auch nicht spekulieren. Dass du diese hier inzwischen auf breiter Front geäußerten Kritik nicht annehmen möchtest, ist offenkundig - jedoch führt dein Verhalten keineswegs zu einem Ausschluss, den du nicht ständig zur Pflege der eigenen Märtyrerrolle selbst ins Spiel bringen musst.

Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Eine Diskussion auf der Sachebene halte ich angesichts deiner hier und an anderer Stelle an den Tag gelegten Diskussionskultur für nicht fruchtbar und werde auch keine moderierende (im Sinne von vermittelnden) Rolle mehr einnehmen.
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 18 Mai 2012 - 09:07:19    Titel: Re: Nun Lamasshu

Es ist und bleibt wie gehabt:
Abdul lässt sich in wiederholten Verweisen auf "Allgemeinbildung" und das angebliche "Unvermögen" anderer aus..
An konkreten Belegen hat er hier weiterhin gar nichts geliefert

Die Aktenzeichen stehen hier im Thread.
Dort steht nicht drin, was Abdul behauptet, sondern ziemlich das Gegenteil.
Jeder kann sich vom Inhalt überzeugen.
Im übrigen habe ich auch relevante Passagen aus dem besagten Entscheid zitiert (!).
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 20 Mai 2012 - 10:17:40    Titel: Deine verzerrenden Interpretationen Dolby,

können zu nichts anderem führen als dem, was ich in im anderen Thread angeführt habe.

Das gilt auch für den Moderator Lamasshu, der ja angegeben hatte, Juristen "im Hause" zu haben, die das BVG-Urteil kennen "können".

Sollte dies der Fall sein, dass ein Steuerfachanwalt das Urteil 2 BvR 2101/09 und das sattsam bekannte BGH-Urteil anders bewerten, als die Finanzdirtektionen die die Steuerhinterzieher CD's ja ankaufen, also geltendes Recht anwenden, das nbur Du Dolby und deinesgleichen in Zweifel ziehen, kann es sich höchstens um einen Winkeladvokaten handeln, der eine rechtswidrige Grauzone austarieren will.

Das Übrige ist geschrieben. Die Belege über einschlägige Urteile, die es ja gibt, kannst Du Dir selber herunterladen, ich bin ja nicht Dein Diener.

Im Übrigen verhältg es sich ja so, dass die Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger selbst tätig werden, wenn ein Bundesland mal wieder Steuerbetrüger CD's erworben hat. Sie haben ja noch das Unrechtsbewusstsein und gehen den Weg der Selbstanzeige oder, qwenn möglich der ffreiwilligen Nachzahlung. Allein das zeigt, dass das gelgtende Recht in jenen Kreisen bekannt ist, die in der Lage sind Steuern hinterziehen zu können. Dass Dir dieses Recht nicht bekannt ist, mag ja sein. Aber Du kannst ja nicht einfach von Dir auf andere schließen.

Im Übrigen bringt meine Lebenserfahrung als Unternehmer und durch meine Tätigkeit an der TU Berlin mehr Nähe zur lebenswirklichkeit als Deine immer gleichen un bedarften und haltlosen Vorwürfe, es würde für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an Belegen mangeln.

Dass Du, und dder Moderator Lamasshu auch noch meine hbumnanistische Erziehung und bildungsbürgerlichen Hintergrund in Zweifel ziehen woillen, ruft lediglich mildes Lächeln hervor.

Abdul Halim Hattray
koenig_ludwig73
Valued Contributor
Benutzer-Profile anzeigen
Valued Contributor


Anmeldungsdatum: 30.07.2009
Beiträge: 5223
Wohnort: Neuschwanstein

BeitragVerfasst am: 20 Mai 2012 - 10:22:20    Titel:

komm Abdul,

Du hast den Preis, Du kannst wieder aufhören!
_________________
Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende.
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 20 Mai 2012 - 12:49:36    Titel:

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Die Belege über einschlägige Urteile, die es ja gibt, kannst Du Dir selber herunterladen, ich bin ja nicht Dein Diener.

Kann ich.
Das Bundesverfassungsgericht widerspricht in der von dir selbst genannten Entscheidung explizit deiner Behauptung:

"Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Die Gerichte haben für ihre Bewertung, ob die Daten einem für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht nicht zugrunde gelegt werden dürfen, unterstellt, dass die Beschaffung der Daten nicht mit geltendem Recht übereinstimmt. Gleiches gilt für die Behauptung der Beschwerdeführer, dass die Beschaffung der Daten gegen völkerrechtliche Übereinkommen verstoßen habe. Auch insoweit unterstellen die angegriffenen Entscheidungen, dass diese Übereinkommen bei der Beschaffung umgangen worden sein könnten"
(…)
Das Landgericht hat die Frage, ob die Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist, nicht abschließend beurteilt, sondern für die Beurteilung der Frage, ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, unterstellt, dass sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten

Bei der Beurteilung, ob der Verwendung der Daten für einen Anfangsverdacht schwerwiegende Rechtsverletzungen entgegenstehen, haben die Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer unterstellt, dass nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sei


http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101109_2bvr210109.html


A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen bringt meine Lebenserfahrung als Unternehmer und durch meine Tätigkeit an der TU Berlin mehr Nähe zur lebenswirklichkeit als Deine immer gleichen un bedarften und haltlosen Vorwürfe, es würde für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an Belegen mangeln.

Dass Du, und dder Moderator Lamasshu auch noch meine hbumnanistische Erziehung und bildungsbürgerlichen Hintergrund in Zweifel ziehen woillen

Mir ist deine Tätigkeit als Unternehmer und an der TU Berlin, sowie deine humanistische Erziehung und dein bildungsbürgerlicher Hintergrund scheissegal. Das spielt nicht die geringste Rolle dafür, was wahr ist, und was nicht.

Offensichtlich verhindern eine Tätigkeit als Unternehmer und an der TU Berlin, sowie eine humanistische Erziehung und ein bildungsbürgerlicher Hintergrund aber nicht, dass du wiederholt und insistierend mit haltlosen (s.o.) Behauptungen und dreisten Lügen hier im Internet herumtrollst.

Wink
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 00:37:28    Titel: Nun dolby

gebärdest als dahergelaufener Ignorant, forderst einschlägige Urteile,obwohl es längstens zur Allgemeinbildung gehört , dass es solche einschlägigen Urteole von Beginn an gibt, seit die ersten Steuerhinterzieher CDS aus Liechtenstein erworben wurden.

Der spektakulärste Fall ist allgemein bekannt und hat zur Verurteilung des Managers Klaus Zumwinkel beim Bochumer Landgericht geführt.

Das Dir als Ignorant alles scheissegal ist wie Du schreibst, mag ja sein, dass Du keine Einsicht zeigst(intelegere = einsehen) weil es Dir offenmkundig an der nötigen Bilödung mangelt, mag auch sein.Ich jedenfalls werde Deine Bildungsdefizite hier nicht aufarbeiten wollen.

Am Ende wirst Du auch noch bestreiten, dass eds Klazs Zumwinkel gibt. Du bist ´wirklich das Letzte hier.

Nach Klaus Zumwinkel und seine einschlägige Verurteilung kann sich jeder im Internet informieren(auch über 28 weitere spektakuläre Fälle in diesem Zusammenhang von Steuerbetrüger CD's die zu Verurteilungen führten. Man muss nur den Namen Klaus Zumwinkel eingeben um zu sehen, um welche n Ignoranten es sich bei Julius _ Dolby handelt!

Abdul
Accounting
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 06:38:35    Titel:

Zitat:
Nach Klaus Zumwinkel und seine einschlägige Verurteilung kann sich jeder im Internet informieren(auch über 28 weitere spektakuläre Fälle in diesem Zusammenhang von Steuerbetrüger CD's die zu Verurteilungen führten. Man muss nur den Namen Klaus Zumwinkel eingeben um zu sehen, um welche n Ignoranten es sich bei Julius _ Dolby handelt!

Ohne jetzt mir die einzelnen Urteile anzuschauen, handelt es sich bei den Fällen um die Verurteilung der begangenen Steuerhinterziehung und nicht um die Klärung der Frage, ob der Informationserwerb legal war. Falls dem so ist, bitte poste hier die Stelle an der das festgestellt wird und verweise nicht auf die Allgemeinbildung, schließlich war das deine Behauptung, wird ja wohl nicht so schwer sein.
_________________
"Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund."
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 12:20:01    Titel: Es handelt sich, accounting

um die Verwendung von Steuerbetrüger CD's in Gerichtsverfahren von denen 29 letztinstanzlich entschieden sind.

Insofern ist klar: Die Gerichte folgen dem 2 BvR 2101/09, dass sich jeder herunterladen kann.

Das hier von mir angeführte Urteil des BGH flankiert dieses höchstrichterliche Urteil. Da gibt es nichts anzumaßen , zu mutmaßen oder wie Dolby und Konsorten Wolkenkuckucksheime zu errichten, denn die Rechtsprechung ist, das wqerden die von Lamasshu aqvisierten Juristen dieses Forums bestätigen, stringent und geht nur in die Richtung.

Dass in Baden Württemberg, unter Mappus, noch einer anderen Rechtsanwendung gefolgt wurde ist beendet. Der Ermittler darf, wie bei der Kronzeugenregelunbg, bei V-Leuten, bei ZUträgern aus dem allgemeinen kriminelklen Milieu für Strafverfolgungen, die Steuer CD's rechtsgültiog anwenden.

Dies heruas zu finden ist so leicht, macht keine Probleme, dass ich mich frage, ob es bei den Ignoranten nicht um das Rechthaben wegen des Rechthabens willen geht oder schlicht der Versuch gemaqcht werden soll, einen User,,in dem Falle mich, zu diskrediteeren und zu denunzieren.
Auf solche Art von Teilnahme im Netz kann man nur zurückweisen. Irreführer gibt es schon genug.
Der Fall Zumwinkel war deutschlandweit bekannt.Die SteuerCD's stammten ihn betrefefend aus Liechtensteimn, was sogar zu diplomatischen Verwicklungen, anfänglich führte. Liechtenstein hat aber eingesehen, dass das deutsche Recht Vorrang vor dem Betrug in Leichtenstein hat.
AYbdul
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 13:26:37    Titel:

A.H.Hattray (vielfach hier im Thread):

"Der Bundesgerichtshof hat ja für Rechtens erklärt, nachdem BadenWürttemberg noch unter Mappus Klage erhoben hatte, dass deutsche Steuerbehörden die Steuerbetrugs CD'S ankaufen dürfen"

"Lade Dir einfach das Urteil 2 BvR 2101/09 herunter und Du wirst plötzlich meine Diktion verstehen. Dieses höchste deutsche Gericht hat erkannt, dass der Erwerb der Steuerbetrugs CD's rechtens ist."

"Wenn also der Erwerb der Steuerbetrugs-CD durch das höchste deutsche Gericht ausdrücklich für Recht erkannt wird, dann muss diese handhabe auch greifen."

"Der Fiskus folgt nur der deutschen gesetzgebung und von da ist vomn höchsten deutschen Gericht geurteilt worden(Az.: 1 StR 525/11), dass der Ankauf , der Erwerb von Steuerbetrüger CD's rechtens ist."

"Das zeigt, dass Du wider besserem Wissen behauptest, dass der Erwerb von SteuerbetrugsCD's durch den Fiskus, nicht rechtens sei. Das ist die Unwahrheit. "

"Dieser Vorgang ist durch die höchste deutsche Rechtsprechung bestätigt und ausdrücklich gewürdigt worden, dass der Erwerb von Steuerhinterziehungs-CD's rechtens ist"

"Als die Landesregierung BW auf den Ankauf von SteuerhinterzieherCD's verzichten wollte, weil sie deren Erwerb selbst für ein rechtswidriges Verhalten ansah, gab das höchste deutasche Gericht grünes Licht für den Erwerb der SteuerhinterzieherCD schon vorab, ehe mit dem Urteil vollständige Rechtsgrundlage geschaffen wurde.(2011) "

"Wenn einer wiederholt, dass es keine Rechtsprechung dahingehend gäbe, dass der Erwerb von Steuerbetrüger CD's, wie vom höchsten deutschen Gericht für rechtens erklärt, dann wiederhole ich, die entsprechende Urteile.

Wer einfach sich dasd Bundesverfassungsgerichtsurteil herunterlädt, der weiß, dass die Ansicht die ich vertrete richtig ist, weil gedeckt."




Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2101/09:

"Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Die Gerichte haben (…) unterstellt, dass die Beschaffung der Daten nicht mit geltendem Recht übereinstimmt"

"Das Landgericht hat die Frage, ob die Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist, nicht abschließend beurteilt, sondern (…) unterstellt, dass sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten."

"Bei der Beurteilung, ob der Verwendung der Daten für einen Anfangsverdacht schwerwiegende Rechtsverletzungen entgegenstehen, haben die Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer unterstellt, dass nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sei."
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 13:36:15    Titel: Der Bedarf Dolby

ist ja da: Mensch die Steuerbetrüger CD#s werden doch nicht im luftleeren Raum genutzt sondern von Finanzbehörden und Gerichten. Deren Urteile können sich doch nur auf die Daten stützen die auf Steuerbetrüger CD's enhthalten sind. Da sind letztinstanzliche Urteile gefällt die mit Verurteilung und Strafzahlungen endeten.

Wäre das Bundesverfassungsgericht den Anträgen von, damals noch Öttinger, gefolgt, dann könnte in Baden Württemberg kein auf einer Steuerbetrüger CD' angeführter Betrüger verurteilt werden.

Der rechtliche Rahmen wurde von den Anwälten des Managers Zumwinkel ausgeschöpft. Es änderte sich doch nichts daran, dass Zumwinkel und andere verurteilt wurden, eben weil das höchste deutsche Gericht udn der BGH flankiwerend, dies ermöglicht haben.

Alle nachfolgenden Verfahren, die Oberfinanzdirektionen sprechen von über 8000 fußen auf diesen Urteilen.

Wäre dem nichts so, dann würden doch die Verurteilungen kassiert werden. Das macht doch auch kein Richter an einem Landgericht mit. Das ist doch lebens- und weltfremd was Du hier an Uneinsichtigkeit an den tag legst dolby. Das Du nicht einsiehst (intelegere= einsehen) zeugt dass es Dir an Intelegere fehlt.

Abdul
Accounting
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 14:22:38    Titel:

Zitat:
Wäre dem nichts so, dann würden doch die Verurteilungen kassiert werden. Das macht doch auch kein Richter an einem Landgericht mit. Das ist doch lebens- und weltfremd was Du hier an Uneinsichtigkeit an den tag legst dolby. Das Du nicht einsiehst (intelegere= einsehen) zeugt dass es Dir an Intelegere fehlt.

Das BVG hat lediglich festgestellt, dass auch ein Verdachtsmoment besteht, wenn die Informationen, die zu diesem Verdachtsmoment führten, illegal beschafft wurden, besteht. Damit wird aus der illegalen Handlung noch lange kein legales Vorgehen. Du hast ein wirklich komisches Rechtsstaatverständnis.
_________________
"Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund."
Pauker
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen
Moderator


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 7763
Wohnort: Schwäbisch Hall

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 19:51:05    Titel:

Man macht es eben, so lange es noch nicht explizit verboten ist. Die Schlussfolgerung, dass alles was staatliche Behörden so machen per se legal ist, halte ich für gelinde sagt naiv.

Gruß
Pauker
_________________
and remember: the light at the end of the tunnel may be you!
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 21 Mai 2012 - 22:45:25    Titel: Re: Der Bedarf Dolby

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
ist ja da: Mensch die Steuerbetrüger CD#s werden doch nicht im luftleeren Raum genutzt sondern von Finanzbehörden und Gerichten. Deren Urteile können sich doch nur auf die Daten stützen die auf Steuerbetrüger CD's enhthalten sind. Da sind letztinstanzliche Urteile gefällt die mit Verurteilung und Strafzahlungen endeten.

Wie das Bundesverfassungsgericht feststellt: Deren Urteile können sich sehr wohl auf illegal beschaffte Daten stützen.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Wäre das Bundesverfassungsgericht den Anträgen von, damals noch Öttinger, gefolgt, dann könnte in Baden Württemberg kein auf einer Steuerbetrüger CD' angeführter Betrüger verurteilt werden.

Welchen Antrag von "Öttinger" meinst du eigentlich?
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Steuerstrafverfahren dürfen auch auf illegal beschaffte Daten stützen.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Wäre dem nichts so, dann würden doch die Verurteilungen kassiert werden. Das macht doch auch kein Richter an einem Landgericht mit.

Doch, genau das "machen die mit"! Ein Landgericht hat zugunsten des Angeklagten unterstellt, dass die Beschaffung der Daten rechtswidrig war - und trotzdem das Steuerstrafverfahren geführt. Sagt das Bundesverfassungsgericht selbst. Siehe mein Beitrag nur ein paar Zeilen weiter oben:

"Das Landgericht hat die Frage, ob die Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist, nicht abschließend beurteilt, sondern (…) unterstellt, dass sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten."

2 BvR 2101/09

Die Tatsache, dass du dies nicht eingestehst, zeugt... wovon?

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Das Du nicht einsiehst (intelegere= einsehen) zeugt dass es Dir an Intelegere fehlt.

Dass du nicht in der Lage bist, "intellegere" richtig zu schreiben, ist ein Indiz dafür, dass es dir an einem gewissen "bildungsbürgerlichen Hintergrund"* mangelt.

* Zitat A.H.Hattray über A.H.Hattray
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 23 Mai 2012 - 02:26:49    Titel: Nun Dolby

Du siehst doch daran, dass selbst nach den bilateralen Abmachungen der Bundesregierung mit der Schweiz in Sachen Besteuern von Geldanlagen in der Schweiz, nach wie vor Steuerbetrüger CD's angekauft werden.

Deine wahrwheitswidrige Behauptung, dass dies nicht rechtmäßig sei, steht im Gegensatz zum geltenden Recht, denn sonst würden diese CD's ja nicht zur Rechtsgültigkeit kommen.

Außerdem hast Du das Problem, dass Du versuchst die Leute zu verarschen, in dem Du einerseits danach fragst, ob ich Dir Urteile nennen könne und wie der Fall Zumwinkel zeigt Urteile bundesweit bekannt sind, dann greifst Du hinterlistig zu dem Vorwurf ich würde "Nebelbomben werfen. Der einzige Nebelbombenwerfer in der Sache hier, der bist Du. Du setzt auf das schlechte Gedächtnis um Deine cruden Ansichten aufrecht zu erhalten und zeigst alleine schon durch Dei8n hysterisches Schriftbild in Deinen Beiträgen, dass Du nicht die Sache, sondern mich persönlich meinst.

Da allerdings kann ich Dir nur ein Angebot machen: Lass uns treffen uhnd ich zeige Dir wie man angstfrei leben kann!

Abdul
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 23 Mai 2012 - 02:31:08    Titel: Interpretationen

Natürlich kann man ein Urteil, Pauker, egal ob von unteren oder oberen Gerichten interpretieren.

Was man beachten muss: wie ist die rechtsprechung und wie ist das Vorgehen der Behörden.

Die Behörden kaufen ja die Steiuerbetrüger CD's ja nicht an, um sie als Museumsstücke zu verwalten, sondern daraus Verfahren zu entwicjeln die dem Staat die hinterzogenen Steuern, wenigstens teilweise, zuzuführen.

Das ist doch der Maßstab den das BGH - Urteil und das BVG Urteil zugrunde legten. Man kann doch nicht meinen, ein solche Urteiol läge nicht vor, wo doch die Fuinanzdirektionen und die Strafjustiz genau diese Urteile zu den Verfahren zugrunde legen. Das ist doch absurd!

Abdul
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 23 Mai 2012 - 11:12:55    Titel: Re: Nun Dolby

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Deine wahrwheitswidrige Behauptung, dass dies nicht rechtmäßig sei, steht im Gegensatz zum geltenden Recht, denn sonst würden diese CD's ja nicht zur Rechtsgültigkeit kommen.

Nö. Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2101/09) hat festgestellt, dass selbst illegal beschaffte Daten in einem Steuerstrafverfahren verwendet werden dürfen.

Das haben wir ja nun schon x-mal durchexerziert.
Du willst das natürlich nicht akzeptieren und verbreitest hier weiterhin unwahre Behauptungen. Wink

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Außerdem hast Du das Problem, dass Du versuchst die Leute zu verarschen, in dem Du einerseits danach fragst, ob ich Dir Urteile nennen könne und wie der Fall Zumwinkel zeigt Urteile bundesweit bekannt sind, dann greifst Du hinterlistig zu dem Vorwurf ich würde "Nebelbomben werfen.

Tust du auch. Das Urteil zur Steuerhinterziehung im Fall Zumwinkel hat nichts damit zu tun, ob die Beschaffung gewisser Daten durch die Steuerbehörden legal oder illegal gewesen ist.

Wir könnten den Thread hier auch thematisch "weiterentwickeln" und über Zumwinkel diskutieren. Du hast hier allerdings schon im Ursprungsbeitrag damit angefangen, dass "höchste deutsche Gerichte" den Erwerb solcher Daten für "rechtens" erklärt hätten. Dies hast du wahrheitswidrig mehrfach (vielfach) wiederholt. Mehrere Benutzer haben dich mittlerweile wiederholt darauf hingewiesen.

Solange du die Wahrheit aber nicht akzeptierst und deine wahrheitswidrigen Behauptungen (bewusst) wiederholst, solange werde ich ich sie richtig stellen - und mich auch nicht von irgendeinem Zumwinkel-Urteil, das damit ja nichts zu tun hat, ablenken lassen.

Und so machen wir halt weiter, bis der Troll aufgibt, oder die Moderation schliesst.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Was man beachten muss: wie ist die rechtsprechung und wie ist das Vorgehen der Behörden.

Die Behörden kaufen ja die Steiuerbetrüger CD's ja nicht an, um sie als Museumsstücke zu verwalten, sondern daraus Verfahren zu entwicjeln die dem Staat die hinterzogenen Steuern, wenigstens teilweise, zuzuführen

Die Behörden kauf(t)en die Daten, weil sie nutzbar waren.
Aber nicht alles, was Behörden machen oder nutzen ist auch legal.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Das ist doch der Maßstab den das BGH - Urteil und das BVG Urteil zugrunde legten. Man kann doch nicht meinen, ein solche Urteiol läge nicht vor, wo doch die Fuinanzdirektionen und die Strafjustiz genau diese Urteile zu den Verfahren zugrunde legen. Das ist doch absurd!

Nur mal so "nebenbei": auch das von dir wiederholt (und anfangs sogar als einziges) angeführte BGH-Urteil hat nichts damit zu tun, ob die Beschaffung der Daten illegal war/ist, sondern bezieht sich einfach "nur" auf das Strafmass für Steuerhinterziehung.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 18:09:25    Titel: Deine Vorwürfe Tolby

ich würde unwahre Behauptungen verbreiten sind defacto widerlegt.

Die Steuerbetrüger CD's wurden angekauft; auf deren Grundlage wurden Verfahren durchgeführt udn geurteilt und das alles auf geltender Rechtsgrundlage wie gehabt.

Wäre richtig was Du behauptest, wären die Verfahren rechtswidrig und das ist nicht der Fall. Wäre das nämlich der Fall, dann wurden die befassten Anwälte von Verurteilten massiv intervenieren und die Medien würden das kolportieren.

Das ist nicht der Fall. Alle Deine mit hysterischem Schriftbild vorgebrachten Einwände sind Luftballons die in der Wirklichkeit zerplatzen.

Abdul
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 18:14:10    Titel: Ein weiterer Fall

von Schweizer Niedertracht spielt sich mit dem BMW-Konzern ab. DEm will die Schweiz, deren marode Bankengesetze Kriminelle begünstigen, 130 Millionen Sfr abzocken, weil es den Direktimport unterbinden würde.

Diese hanewbüchenen Behauptungen sind nur ein weiterer Beleg dafür, wie die Schweiz ihr angeschlagenes Renomee' wieder aufzubessern gedenkt, nachdem sie, als die USA ihr die "Pistole auf die Brust setzten", die Konten von US_Bürgern offenlegen musste, was die Schweiz gegenüber jedem anderen Staat verweigert.

Doch auch hier liegen die unwürdigen Geheoimnisse in der Schweiz selbst, deren Wahrung nicht mehr durchgehalten werden kann.

Abdul
koenig_ludwig73
Valued Contributor
Benutzer-Profile anzeigen
Valued Contributor


Anmeldungsdatum: 30.07.2009
Beiträge: 5223
Wohnort: Neuschwanstein

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 18:16:34    Titel:

Hallo Abdul???
_________________
Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 18:20:21    Titel: Auf wen bist Du neidisch könig Ludwig?

Auf die Schweiz oder auf BMW?

Abdul
koenig_ludwig73
Valued Contributor
Benutzer-Profile anzeigen
Valued Contributor


Anmeldungsdatum: 30.07.2009
Beiträge: 5223
Wohnort: Neuschwanstein

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 18:26:41    Titel: Re: Auf wen bist Du neidisch könig Ludwig?

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Auf die Schweiz oder auf BMW?

Abdul


egal,

wollt nur mal sehen ob Du die Beiträge hier liest bevor Du Dich wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder wiederholst und Deine Lügengeschichtchen verbreitest. Ist Dir das nicht langsam peinlich?
_________________
Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende.
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 20:21:39    Titel: Re: Deine Vorwürfe Tolby

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
ich würde unwahre Behauptungen verbreiten sind defacto widerlegt.

Ganz genau, deine unwahren Behauptungen sind de facto widerlegt.

Arrow Siehe mein Beitrag vom 21. Mai, 13:26 Uhr (oben)

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Wäre richtig was Du behauptest, wären die Verfahren rechtswidrig und das ist nicht der Fall.

Das ist falsch. Die Daten dürfen auch dann verwendet werden, wenn sie illegal beschafft wurden.
Das hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht ja festgestellt.

Arrow Siehe mein Beitrag vom 21. Mai, 13:26 Uhr (oben)

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Wäre das nämlich der Fall, dann wurden die befassten Anwälte von Verurteilten massiv intervenieren und die Medien würden das kolportieren.

Genau das haben die Anwälte eines Angeklagten ja auch gemacht:
Sie haben eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Verfassungsgericht hat diese allerdings dicht angenommen, und festgestellt, dass auch illegal erworbene Daten verwendet dürfen.
Es hat wie das Landgericht sogar unterstellt, dass Daten illegal beschafft worden sein könnten.

Arrow Siehe mein Beitrag vom 21. Mai, 13:26 Uhr (oben)

Die Fakten stehen alle oft genug (und mit Zitaten und Links belegt) in diesem Thread.

Häufiges Wiederholen macht deine Unwahrheiten nicht wahrer, Abdul.
Alles, was du damit säst, sind Unsicherheit und Zweifel beim unbedarften Mitleser.
Dies freilich um den Preis, dass du dich als ernstzunehmender Diskutant hier selbst völlig diskreditiert hast.
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 24 Mai 2012 - 23:01:27    Titel: Re: Ein weiterer Fall

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Ein weiterer von Schweizer Niedertracht spielt sich mit dem BMW-Konzern ab. DEm will die Schweiz, deren marode Bankengesetze Kriminelle begünstigen, 130 Millionen Sfr abzocken

Inhaltlicher Zusammenhang: quasi null.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
weil es den Direktimport unterbinden würde

Was in der Schweiz offensichtlich verboten ist.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Diese hanewbüchenen Behauptungen

Wieso "hanebüchen"?
Es gibt mehrere übereinstimmende Meldungen an die schweizerische Wettbewerbskomission.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
ein weiterer Beleg dafür, wie die Schweiz ihr angeschlagenes Renomee' wieder aufzubessern gedenkt

Was hat das mit "angeschlagenem Renommee aufbessern" zu tun, wenn man einen der bekanntesten und renommiertesten Konzerne des Nachbarlandes (BMW) mit einer Millionenstrafe belegt?




Weil wir schon dabei sind:

Sieh an: Deutschland kennt auch Niedertracht!
Deutsche Banken in Grenznähe akzeptieren Schwarzgeld und fördern Steuerhinterziehung von Schweizern.


http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/deutsche-banken-buhlen-um-schweizer-schwarzgeld

Die gleichen Tests gab's vor einigen Jahren auch schon ein mal. Auch da akzeptierten die deutschen Banken nur zu gerne das Schweizer Geld zur Anlage.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 11 Aug 2012 - 17:11:29    Titel: Die unseriöse Schweizer Bankenkultur

Sie tut alles, um den Steuerhinterziehern und Steuerbetrügern auas Deutschland die Hintertürchen zum fortgesetzten Steuerbetrug, zur fortgesetzten Steuerhinterziehung zu öffnen. Derzeit ist die Lücke nach Singapur ausgemacht. Was wird es demnächst sein.

Dabei ist klar, der Ankauf durch SPD -regierte oder mitregierte- Bundesländer(NRW,HH,SWH, BR und Rhld.Pf.und BW) ist rechtens und vom BGH und BVG gestützt.

Aus diesem Grunde kann die Bundesregierung die Länder ja nur bitten, keine Steuerbetrüger- oder Steuerhinterzieher-DVD's anzukaufen und nicht Anweisung geben. Doch inzwischen wissen die Länder, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen würden, würden sie den Anklauf solcher DVD's ablehnen.

Im Übrigen werden diese Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger DVD's auch den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt, weil es sich bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, wie allgemein bekannt(Nur Unwissenden ist das nicht bekannt)um sogenannte Offizialdelikte handelt und nicht um Kavaliersdelikte. Darum sind die Staatsanwaltschaften längst aufgefordert und verpflichtet schon von ihrer Amtgsgewalt aus die entsprechenden Verfahren einzuleiten.

Wer sich hinter dubiosen Interpretationen verschanzt oder per Rhetorik meint die geltende Rechtssprechung negieren zu können handedlt oder theorisiert dumm an der geltenden Gesetzeslage herum.

Dass nun die CDUCSU und die FDP ein Interesse daran haben, dass diese Steuerbetrüger-und Steuerhinterzieher-DVD's nicht angekauft werden , liegt allein darin begründet, dass es sich bei den Steuerbetrügern und Steuerhinterziehern, um mehrheitliche Wählerklientel der CDUCSU und FDP handelt.

Wie man diese Parteien noch als Rechtstaatsparteien bezeichnen kann ist schleierhaft.

Abdul
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 11 Aug 2012 - 20:20:09    Titel: Re: Die unseriöse Schweizer Bankenkultur

Heute schaue ich mir wieder die Thread-Übersicht im Politik-Forum an.
Thema "Sieh an ! Die Schweiz kennt auch Niedertracht"
"Letzter Beitrag" 11 Aug 2012 - 17:11:29 A.H.Hattray"

Ich muss nicht mal draufklicken, um zu wissen, was drin steht..:
A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Dabei ist klar, der Ankauf durch SPD -regierte oder mitregierte- Bundesländer(NRW,HH,SWH, BR und Rhld.Pf.und BW) ist rechtens und vom BGH und BVG gestützt.

Abdul, deine Lügen werden auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht wahrer.
Sachlich ist ja oben schon alles zur Genüge ausgeführt und oft genug wiederholt worden.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Doch inzwischen wissen die Länder, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen würden, würden sie den Anklauf solcher DVD's ablehnen.

Abdul, deine Lügen werden auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht wahrer.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 10:17:53    Titel: Nun dolby,

Deine Lügen werden auch durch noch so hysterische Beiträge nicht wahrer: Die Fakten sprfechen für sich. Die Steuerbetrüger DVD's werden von den Bundesländern auf geltender Rechtsgrundlage angekauft. Wäre das nicht so, könntest Du ja die Bundesländerfinanzminister anzeigen, was Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht tun würdest. Nichtg nur weil Dir die Größe dazu fehlt, sondern weil Du im Grunde ja weißt, dass Du von Beginn an im Unrecht bist.

Du argumentierts doch nur um des Rechthabens willen. Du bist ein Schaumschläger dolby und zhwar der klassischen Art: Nix wissen, aber trotzdem schreiben.

Abdul
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 15:28:56    Titel: Re: Nun dolby,

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Die Steuerbetrüger DVD's werden von den Bundesländern auf geltender Rechtsgrundlage angekauft.


Nein. Und Wiederholung macht es nicht wahrer, Abdul. Unbestritten ist, dass auch illegal beschaffte Daten unter Umständen genutzt werden dürfen. Das macht die Beschaffung aber nicht weniger oder mehr legal. Dies hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht festgestellt. Ich habe die Position des Bundesverfassungsgerichts oben schon deutlich genug (und auch oft genug) zitiert:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:
A.H.Hattray (vielfach hier im Thread):
Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2101/09:

"Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Die Gerichte haben (…) unterstellt, dass die Beschaffung der Daten nicht mit geltendem Recht übereinstimmt"

"Das Landgericht hat die Frage, ob die Beschaffung der Daten rechtswidrig oder gar strafbar gewesen ist, nicht abschließend beurteilt, sondern (…) unterstellt, dass sich die Amtsträger nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig verhalten oder sogar Straftatbestände verwirklicht hätten."

"Bei der Beurteilung, ob der Verwendung der Daten für einen Anfangsverdacht schwerwiegende Rechtsverletzungen entgegenstehen, haben die Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer unterstellt, dass nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sei."


Im übrigen wäre es auch nichts neues, sondern etwas alltägliches, wenn festgestellt würde, dass deutsche Behörden unrechtmäßig gehandelt haben.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Wäre das nicht so, könntest Du ja die Bundesländerfinanzminister anzeigen, was Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht tun würdest.

Nein. Die Vorstellung, man könnte einen Finanzminister wegen solcher Tätigkeit seiner Verwaltung persönlich anzeigen, entbehrt jeder Grundlage - sie zeigt höchstens ein Unverständnis für das geltende Rechtssystem.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 18:23:20    Titel: Nun Dolby,

wie Du der Aktulaität der Ereignisse entnehmen kannst, hat nunmehr der Oppositionsführer im deutschen Bundestag , Sigmar Gabriel eine härtere Gangart der Justiz sowohl gegenüber Steuerbettrügern als auch Steuerhinterziehern, wie auch gegen die involvierten Schweizer Banken gefordert.

Was glaubst Du denn, bei all Deinem Interpretationsgedrehe auf welcher rechtsgrundlage dies der Gabriel macht, wenn er doch auf einschlägige Gesetzesauslegungen des BGH und des BVG Bezug nimmt.

Meinst Du im ERnst alle anderen sind doof nur Du und Deine Claqueure wüssten wie es um die Rechtsauffassung des BVG und des BGH bestellt ist?

Schon Deine hysterischen Schriftbilder zeigen, dass Du auf der Schiene des Ignoranten fährst. Eine Fahrt in s Nichtssagende, mehr nicht.

Abdul
koenig_ludwig73
Valued Contributor
Benutzer-Profile anzeigen
Valued Contributor


Anmeldungsdatum: 30.07.2009
Beiträge: 5223
Wohnort: Neuschwanstein

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 18:52:47    Titel: Re: Nun Dolby,

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
wie Du der Aktulaität der Ereignisse entnehmen kannst, hat nunmehr der Oppositionsführer im deutschen Bundestag , Sigmar Gabriel eine härtere Gangart der Justiz sowohl gegenüber Steuerbettrügern als auch Steuerhinterziehern, wie auch gegen die involvierten Schweizer Banken gefordert.



>>Kann es sein, dass jemand immer noch SPD wählt. Ja, wenn wahr wäre was Gabriel fordert. Doch erst mal will man Taten sehen. Allein den Mund mit Versprechen voll zu nehmen reicht nicht.<<
_________________
Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 19:34:35    Titel: Nun könig ludwig

das ist richtig. Doch völlig im luftleeren Raum kann Gabriel ja keine UMsetzung von Gesetzen fordern, die er bislang nicht, in seinem Sinne,tätig gesehen hat.

Völlig klar, dass sich Gabriel am Papier von Bofinger, Habermas und Nida- Rümelin orientiert, letzten Sympathisanten der SPD aus dem Lager der Intellektuellen. Von selbst wäre er vielleicht, als Neuneoliberaler gar nicht darauf gekommen, dass es Deutschland und Europa mit weniger Betrügern und Hinterziehern besser geht als mit betrügerischen Schweizer Banken.

Abdul
koenig_ludwig73
Valued Contributor
Benutzer-Profile anzeigen
Valued Contributor


Anmeldungsdatum: 30.07.2009
Beiträge: 5223
Wohnort: Neuschwanstein

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 20:08:35    Titel: Re: Nun könig ludwig

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
das ist richtig. Doch völlig im luftleeren Raum kann Gabriel ja keine UMsetzung von Gesetzen fordern, die er bislang nicht, in seinem Sinne,tätig gesehen hat.

Völlig klar, dass sich Gabriel am Papier von Bofinger, Habermas und Nida- Rümelin orientiert, letzten Sympathisanten der SPD aus dem Lager der Intellektuellen. Von selbst wäre er vielleicht, als Neuneoliberaler gar nicht darauf gekommen, dass es Deutschland und Europa mit weniger Betrügern und Hinterziehern besser geht als mit betrügerischen Schweizer Banken.

Abdul


häh was? Ägypten? Koffer am Bahnhof?
_________________
Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 20:12:59    Titel: Ich glaube König ludwig

Du hast zu tief ins Glas geguckt.

Abdul
Julius_Dolby
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 21:28:43    Titel:

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
wie Du der Aktulaität der Ereignisse entnehmen kannst, hat nunmehr der Oppositionsführer im deutschen Bundestag , Sigmar Gabriel eine härtere Gangart der Justiz sowohl gegenüber Steuerbettrügern als auch Steuerhinterziehern, wie auch gegen die involvierten Schweizer Banken gefordert.

Er kann fordern, was er will.
In Deutschland herrscht Gewaltenteilung.
Die Justiz hat sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten, nicht an das, was Sigmar Gabriel fordert.
Wobei Gabriel unbestritten in der Position ist, das Gesetz zu beeinflussen.

A.H.Hattray hat folgendes geschrieben:
Meinst Du im ERnst alle anderen sind doof nur Du und Deine Claqueure wüssten wie es um die Rechtsauffassung des BVG und des BGH bestellt ist?

Nein, eben gerade nicht. Der einzige, der hier zu... naja, "doof" bist du sicher nicht. Du willst die Wahrheit einfach nicht anerkennen.

Ich meine, dass sich jeder von der Meinung des Verfasssungsgerichts selbst überzeugen kann. Ich habe das ja hier auch zitiert und verlinkt.


Die Nutzung auch illegal beschaffter Daten in Steuerstrafverfahen ist möglich.
Ob der Ankauf solcher Daten legal oder illegal ist - das wurde noch nicht entschieden.
Es gibt Jus-Professoren, die der Meinung sind, es sei illegal.
A.H.Hattray
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2011
Beiträge: 941

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 21:50:07    Titel: Nun dolby

wenn Du halbwegs gebildet ist un d Dich in der Jurisprudenz einigermaßen auskennst und die Gewaltenteilung auch noch berücksichtigst, dann me3inst Du also, dass die Bundesländer widerechtlich handeln und die Steuerhinterzieher- und Steuerbetrüger DVD's ohne rechtliche Grundlage ankaufen?

Das meinst Du allen Ernstes, ausgrechnet Du. Geh' mal wider in die kirche und lass Dir dort Wissen beibringen dolby!

Abdul
Lamasshu
Moderator
Benutzer-Profile anzeigen
Moderator


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 3344

BeitragVerfasst am: 12 Aug 2012 - 22:15:09    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:
Ich meine, dass sich jeder von der Meinung des Verfasssungsgerichts selbst überzeugen kann. Ich habe das ja hier auch zitiert und verlinkt.


Mit diesem schönen Schlusswort sollten wir diese Farce hier nun auch endlich beenden.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Foren-Übersicht -> Politik-Forum -> Sieh an ! Die Schweiz kennt auch Niedertracht
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Chat :: Nachrichten:: Lexikon :: Bücher :: Impressum