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christian1001 Newbie


Anmeldungsdatum: 26.05.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: 01 Apr 2012 - 15:58:12 Titel: Hausarbeit Wohnrecht |
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A bezieht am 01.01.2010 eine Wohnung, die noch im gesamten Dezember für Sanierungsarbeiten Leerstand.
B sicherte Mündlich zu, das die Sanierungsarbeiten bis zum 31.12.2009 restlos beendet seien.
Als A am besagten Tag einziehen will, befindet sich seine Wohnung im unsanierten Zustand.
Frage:
Wie kann A gegen B vorgehen? Mietkürzung/Schadensersatz/
A=Mieter
B=Vermieter
Vielen lieben Dank
grüße
Christian  |
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EldoradoO Full Member


Anmeldungsdatum: 01.10.2009 Beiträge: 237
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Verfasst am: 01 Apr 2012 - 18:32:05 Titel: |
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Ich denke mal, dass der Mieter dann wohl zurücktreten kann vom Vertrag und gar nicht einziehen muss, weil was anderes vereinbart worden ist. Mietminderung ist wohl ausgeschlossen, weil der Mieter ja in Kenntniss des Mangels einzieht. Für Schadensersatz müsste der Mieter ja einen Schaden haben. |
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christian1001 Newbie


Anmeldungsdatum: 26.05.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: 01 Apr 2012 - 22:04:21 Titel: |
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Anderes Beispiel!
A besichtigt Anfang Dezember eine Wohnung zur Miete, die aber noch mit Mängel behaftet ist.
B sichert A zu die Mängel (sagen wir jetzt mal "Schimmel" ) bis Ende Dezember durch eine kleine Sanierung beseitigt zu haben.
A Unterzeichnet noch am selben Tag den Mietvertrag und auch noch eine Wohnungsübernahme mit Übergabe der Schlüssel und der Kaution mit inbegriffen.
A zieht Anfang Januar planmäßig in die Wohnung, stell aber fest ,dass die Mängel unberührt blieben.
Meine Frage wäre hier:
Wie kann A gegen B genau vorgehen? Mietkürzung/Schadensersatz/
"Vielen Dank im Voraus"!!  |
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Super-Gau Full Member


Anmeldungsdatum: 18.03.2011 Beiträge: 296 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 03 Apr 2012 - 13:21:40 Titel: Re: Hausarbeit Wohnrecht |
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christian1001 hat folgendes geschrieben: |
A bezieht am 01.01.2010 eine Wohnung, die noch im gesamten Dezember für Sanierungsarbeiten Leerstand.
B sicherte Mündlich zu, das die Sanierungsarbeiten bis zum 31.12.2009 restlos beendet seien.
Als A am besagten Tag einziehen will, befindet sich seine Wohnung im unsanierten Zustand.
Frage:
Wie kann A gegen B vorgehen? Mietkürzung/Schadensersatz/
A=Mieter
B=Vermieter
Vielen lieben Dank
grüße
Christian :D |
In erster Linie hängt es von den Vertragsbedingungen des Mietvertrages ab, die darf man dabei nicht ausser Acht lassen.
Wenn B dem A gegenüber etwas mündlich versichert hat, ist dies in meinen Augen ein rechtskräftiger Vertrag, denn auch mündliche Verträge sind rechtsgültig.
Mietminderung wird A auf jeden Fall erreichen dürfen, aber, Schadensersatz nur, wenn ein Schaden nachweisbar ist, der dadurch entstanden ist. |
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