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captainkirk Newbie


Anmeldungsdatum: 23.04.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 23 Apr 2012 - 11:37:16 Titel: EBV - Immobilienkauf |
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Hallo,
folgender Sachverhalt:
A verkauft und übereignet B ein Grundstück im Wert von 100.000 Euro.
B baut darauf eine Villa im Wert von 250.000 Euro und nun hat das Grundstück einen Gesamtwert von 450.000 Euro. A war unerkannt geisteskrank und fordert nun die Herausgabe des Grundstück nach § 985 BGB.
Was mir unklar ist:
Voraussetzungen für EBV:
- Anspruchsteller ist Eigentümer: A ist Eigentümer geblieben da Vertrag unwirksam
- Anspruchsgegner ist Besitzer: B ist Besitzer da tatsächliche Gewalt über die Sache. (bzw. Übereignung hat stattgefunden)
- fehlendes Besitzrecht: B hat kein Besitzrecht, da es keine Grundlage hierzu gibt
Richtig? Ich bekomme irgendwie die Überleitung zu dem Abstraktionsprinzip nicht hin bzw. wie ich die einzelnen o. g. Punkte erklären kann.
Bitte um Anmerkungen/Kommentare.
Danke!!! |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 25 Apr 2012 - 17:16:53 Titel: |
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nachdem das forum nun wieder geht:
an sich richtig, aber vorsicht mit den formulierungen
"- Anspruchsteller ist Eigentümer: A ist Eigentümer geblieben da Vertrag unwirksam "
korrekt, allerdings weil der dingliche auflassungsvertrag unwirksam ist
das sollte man anders formulieren, da man bei vertrag regelmäßig erstmal an den kaufvertrag denkt und um den geht es hier gerade nicht!
"- Anspruchsgegner ist Besitzer: B ist Besitzer da tatsächliche Gewalt über die Sache. (bzw. Übereignung hat stattgefunden)"
der klammerzusatz ist missverständlich bis falsch
die übereigung als solche hat nichts mit dem besitz zu tun, zumal ja sogar noch unwirksam war
statt dem tatsächlichen besitzt kann man hier auch noch an den buchbesitz wegen eintragung ins grundbuch denken
hier gilt das ebv analog
"- fehlendes Besitzrecht: B hat kein Besitzrecht, da es keine Grundlage hierzu gibt "
insbesondere da der kaufvertrag unwirksam ist |
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captainkirk Newbie


Anmeldungsdatum: 23.04.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 04 Mai 2012 - 10:42:56 Titel: |
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Danke für die Antwort. Die Übereignung und der Kaufvertrag ist mir nun klar.
Wie erkläre ich aber den Besitz ? Buchbesitz, da im Grundbuch eingetragen ?
Vielen Dank. |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 04 Mai 2012 - 18:08:43 Titel: |
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| es kann sowohl tatsächlicher als auch buchbesitz sein |
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