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marv12 Junior Member

Anmeldungsdatum: 05.10.2011 Beiträge: 12
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Verfasst am: 03 Mai 2012 - 18:54:47 Titel: Raub mit Todesfolge |
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Hallo,
ich sitze hier gerade rum und lerne den lieben Raub mit Todesfolge.
Ich würde gerne wissen, wenn ich einen Raub mit Todesfolge habe und bei dem Täter auch Tödungsvorsatz aus Habgier vorliegt.
Bejahe ich dann den Raub mit Todesfolge und prüfe dann noch den Mord, oder brauche ich den Mord nicht mehr zu prüfen?
Ich stehe da gerde ganz schön auf dem Schlauch!
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße
marv12 |
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marv12 Junior Member

Anmeldungsdatum: 05.10.2011 Beiträge: 12
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Verfasst am: 03 Mai 2012 - 19:42:42 Titel: |
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Ich meine, weil die Taten ja in Tateinheit zueinander stehen.
Sag ich das dann in der Klausur einfach oder muss ich wie gesagt den Mord, dann auch noch komplett durchprüfen und dann sagen, das er mit dem Raub mit Todesfolge in Tateinheit steht? |
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rOYAL. Senior Member

 Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 2099 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 04 Mai 2012 - 10:42:09 Titel: |
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Natürlich muss der Mord im Urteilstenor auftauchen. Ist schließlich das schwerste vom Täter verwirklichte Delikt. Der Mord beinhaltet auch nicht sämtliches mit einem Raub mit Todesfolge verwirklichtes Unrecht. Auch der Raub mit Todesfolge hat demnach im Urteilstenor zu stehen. Wenn dein Sachverhalt entsprechend aufgebaut ist, wurden Mord und Raub mit TF eben tateinheitlich verwirklicht. _________________ Wird Sperma [...] durch das Verschulden eines anderen vernichtet, dann steht dem Spender unter dem Gesichtspunkt der Körperverletzung ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
BGH NJW 1994, 127 |
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