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schustfa Newbie

Anmeldungsdatum: 03.05.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03 Mai 2012 - 22:48:15 Titel: Sonnenbad Minderjähriger |
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Ich habe d mal eine Frage
ich habe gestern eine Staatsrecht II -Klausur geschrieben, in der eine Mutter Verfassungsbeschwerde erhoben hatte, weil ihre 14-jährige Tochter gar nicht ins Solarium gelassen wurde wegen eines Gesetzes zum Schutze vor nicht-ionisierender Strahlung. ich hatte dieser Beschwerde stattgegeben im Hinblick auf das Erziehungsrecht der Eltern und das recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und den eingriff als unverhältnismäßig abgetan, da ich der Meinung war, eine zeitliche Beschränkung täte es auch (d.h. minderjährige müssen halt nach soundsoviel Minuten aus dem Solarium raus), habe nun aber mir die originale BVerfGE angesehen, in der das BVerfG den eingriff als verhältnismäßig abtut und die Beschwerde daher als unbegründet bezeichnet und ablehnt. es steht ja in den Übungsbüchern am Ergebnis meistens "andere Auffassung vertretbar", ich habe jetzt bloß die Befürchtung, dass ein Korrektor, der ja pro Klausur nicht all zu viel zeit hat, das einfach als falsch abtun wird, da ich ja als "kleiner Student" gegen das BVerfG anrede. Sind meine Bedenken berechtigt? |
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hani125 Senior Member

Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 1104 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03 Mai 2012 - 23:02:04 Titel: |
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Kommt drauf an, wie du argumentiert hast.
"Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden." (BVerfGE 84, 34) |
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Ronnan Senior Member

Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 05 Mai 2012 - 12:23:34 Titel: |
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man muss ja (eigentlich) auch die entscheidungen nicht kennen, bzw nacbeten
aber bei bverfg und eugh ist es da schon manchmal etwas kritischer als zb bgh
wer primäre sitzblockaden als nötigung wertet bekommt womöglich eins auf den deckel |
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Flauschi Senior Member

Anmeldungsdatum: 30.06.2008 Beiträge: 397
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Verfasst am: 06 Mai 2012 - 15:07:10 Titel: |
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| Ronnan hat folgendes geschrieben: |
| wer primäre sitzblockaden als nötigung wertet bekommt womöglich eins auf den deckel |
das hat aber weniger was damit zu tun, dass das ein hohes gericht schon entschieden hat, sondern dass es ziemlich blödsinnig ist, bloßes rumstitzen als gewalt zu definieren.
in der verhältnismäßigkeit kann man so ziemlich alles vertreteten, man muss halt gute argumente haben. beim sonnenbaden ist es glaub ich beides gut argumentativ erklärbar, da war das bverfg auch bestimmt nicht so ganz einig.
und auch entscheidungen des bverfg sind nicht unumstößlich |
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