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Wo finde ich die Fundtsellen?
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JohnCoint
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05 Mai 2012 - 09:55:29    Titel: Wo finde ich die Fundtsellen?

Hallo liebe Juristen,

ich BWLer schreibe gerade meine Masterarbeit und muss hin und wieder auch einige Urteile zitieren. Im entsprechenden Rechtsprechungsverzeichnis muss ich dann natürlich das Urteil angeben, mitsamt Aktenzeichen und Fundstelle.
Ich habe leider absolut keine Ahnung, wie man an die Fundstelle gerät. Mir liegen zwar die Urteile vor (im Internet), allerdings kann ich ja nicht einfach die url als Fundstelle geben, sondern muss mich auf die gedruckte Version beziehen.

Kleines Beispiel: Wie finde ich die Fundstelle zu diesem Urteil
http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE556582007&st=ent

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus.

Gruß
John
Flauschi
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 397

BeitragVerfasst am: 05 Mai 2012 - 12:08:09    Titel:

*klugscheißmodus* das ist aber ein beschluss und kein urteil Razz
du kannst in die fußnote einfach "LG Hamburg vom 06.07.2007, Az 404 O 173/03" schreiben; das aktenzeichen ist ja quasi die fundstelle.
das aktenzeichen steht also direkt unter der überschrift. du kannst das Az+Datum auch bei Juris oder beck-online (solltest du über deine uni drauf zugreifen können) eingeben, da wird dir dann die entscheidung angezeigt und wenn du auf "weitere fundstellen" klickst, zb. "NZG 2007, 680 (Leitsatz)" angegeben, das schreibst du dann als "LG Hamburg, NZG 2007, 680." in die Fn.
JohnCoint
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05 Mai 2012 - 14:35:33    Titel:

Hi,

danke für deine Antwort.

Allerdings geht es mir nicht um die Fußnote, sondern um das Rechtsprechungsverzeichnis, das unbedingt nach folgendem Schema aussehen soll:
Urteil, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle, erste Seite

Beispiel: BFH, 25.8.1989, III R 95/87, BStBl. II 1989, S. 893


Zu den von mir zitierten Beschluss ( Smile ) finde ich die verflixte Fundstelle nicht.
Flauschi
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 397

BeitragVerfasst am: 06 Mai 2012 - 15:03:31    Titel:

okay, juristen machen keine "Rechtsprechungsübersicht", da kommt die rspr in die fußnote und gut ist. bei juris war als fundstelle "NZG 2007, 680" angegeben, nimm doch einfach das. im prinzip reicht ja schon das Az bei den neueren entscheidungen.
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