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roht Full Member


Anmeldungsdatum: 02.03.2011 Beiträge: 250
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Verfasst am: 07 Mai 2012 - 14:17:53 Titel: Vorteil GbR gegenüber nicht eingetragenen Verein |
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Was ist der Vorteil einer GbR gegenüber einem nicht eingetragenen Verein?
Die Haftung ist doch bei einem Verein besser, weil die Gesellschafter nicht haften, bei der GbR schon. |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 07 Mai 2012 - 14:54:19 Titel: |
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das gilt aber nur für den idealverein
bei wirtschaftlichen vereinen nimmt man den 54 S1 ernst
bei einem verein darf anders als bei einer gbr grundsätzlich kein vermögen ausgeschüttet werden
verein ist bereits bei überschuldung insolvent
gbr erst bei zahlungsunfähigkeit
mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen mitglieder geringer |
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roht Full Member


Anmeldungsdatum: 02.03.2011 Beiträge: 250
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Verfasst am: 07 Mai 2012 - 20:43:40 Titel: |
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Meinst du wirklich den § 54 S. 1 BGB? Da steht doch kaum etwas drin.
Warum sollte sich ein Verein nicht wirtschaftlich betätigen können und Vermögen von der Körperschaft auf die Mitglieder verschieben können?
Aus diesem Grund wurde doch das EStG geändert und die Besteuerung von solchen Verschiebungen eingeführt |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 07 Mai 2012 - 20:50:13 Titel: |
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54 S1 verweist ja auf das gesamte gesellschaftsrecht, also steckt schon bisschen was dahinter
insbesondere die akzessorische persönliche haftung
das mit der ausschüttung hab ich so ausm kommentar
muss zugeben, dass ich mich da insoweit nicht ganz genau auskenne
auch mit dem estg nicht
ein verein soll sich nicht wirtschaftlich betätigen, damit nicht die dafür vorgesehen rechtsformen der ag und gmbh und deren gläubigerschutzvroschriften, insbesondere das stammkapital umgangen werden können indem man einfach nen wirtschaftlichen verein ohne stammkapital und ohne haftung gründet
die handelndenhaftung nach §54 S2 gleich das nicht aus |
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