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Kostenstellenrechnung
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BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 13:01:43    Titel: Kostenstellenrechnung

Hallo,

mir ist bei der Anwendung der KLR in der Praxis eine Frage gekommen, die Ihr vielleicht klären könnt:

In unserem Dienstleistungsunternehmen (die KLR wird in der einschlägigen Literatur ja leider meist nur für ein Industrieunternehmen thematisiert) wollen wir nur die Kostenstellenrechnung zwecks Kostenkontrolle der einzelnen Kostenstellen einrichten. Kostenträger im ursprünglichen Sinne haben wir gar nicht. Bei der Kostenstellenrechnung werden ja lediglich die Gemeinkosten im BAB umgelegt- Einzelkosten umgehen den BAB und werden direkt auf den Kostenträger verrechnet. Wie kann denn die Kostenstellenrechnung bzw. der BAB seiner Funktion als Instrument der Wirtschaftlichkeitskontrolle gerecht werden, wenn die Einzelkosten dabei ignoriert werden? Da wir ja nur(!) die Kostenstellenrechnung betreiben, würden die Kostenträgereinzelkosten ignoriert werden.

Wo ist hier mein Denkfehler?

Danke im Voraus!
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 14:47:18    Titel:

Kostenträger müsst ihr haben, sonst wisst ihr schlicht nicht, mit was ihr wieviel verdient habt. Das will ich für euch nicht hoffen.

Ob es sich um einen Dienstleister oder ein produzierendes Unternehmen handelt tut was die Grundkonzeption angeht auch erstmal nichts zur Sache.

Ansonsten beschreibe doch mal, wo genau dein Problem liegt.
BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 15:04:47    Titel:

Zumindest ist die Identifizierung der einzelnen Kostenträger bei uns extrem komplex. Naja, das ist aber auch nochmal ein ganz anderes Thema.

Grundsätzlich habe ich folgendes noch nicht verstanden: Ein Industrieunternehmen fertigt nur das Produkt A mit den exakt auf das Produkt A verrechenbaren Materialkosten. Da wir der Einfachheit halber von einem Einprodukt-Unternehmen ausgehen, stellen diese Materialkosten ja dementsprechend Kostenträgereinzelkosten da und umgehen den BAB und damit die Kostenstellenrechnung. Um jetzt aber über die Kostenstellenrechnung einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit (und die Kosten) einzelner Kostenstellen zu bekommen, müssten wir diese Einzelkosten doch auch im BAB berücksichtigen. Diese Kosten sind ja nun mal angefallen... Irgendwo ist da mein Denkfehler, aber ich komm nicht drauf.

Mein Problem bei unserer KLR: Wir kaufen zentral für unsere Filialen IT-Hardware ein und "verkaufen" diese ohne Marge an die Filialen weiter. Diesen Kosten steht also ein eindeutiger Erlös in gleicher Höhe entgegen. Wie behandel ich diese Kosten? Stelle ich Ihnen den Erlös entgegen und "bereinige" ich so die Kostenstelle um diese Kostenart oder nehme ich diese Kosten in voller Höhe in die Kostenstellenrechnung mit auf?
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 15:19:41    Titel:

BWVWA hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich habe ich folgendes noch nicht verstanden: Ein Industrieunternehmen fertigt nur das Produkt A mit den exakt auf das Produkt A verrechenbaren Materialkosten. Da wir der Einfachheit halber von einem Einprodukt-Unternehmen ausgehen, stellen diese Materialkosten ja dementsprechend Kostenträgereinzelkosten da und umgehen den BAB und damit die Kostenstellenrechnung. Um jetzt aber über die Kostenstellenrechnung einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit (und die Kosten) einzelner Kostenstellen zu bekommen, müssten wir diese Einzelkosten doch auch im BAB berücksichtigen. Diese Kosten sind ja nun mal angefallen... Irgendwo ist da mein Denkfehler, aber ich komm nicht drauf.

Wie gesagt, die Thematik hat erstmal nichts mit Industrieunternehmen vs. Dienstleister zutun. Auch Industrieunternehmen können 10.000 Kostenträger haben, bei Dienstleistern sind es für gewöhnlich einzelne Aufträge. Und auch dass bei Industrieunternehmen Materialkosten anfallen tut was den Grundsätzlichen Aufbau angeht erstmal nichts zur Sache.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Mein Problem bei unserer KLR: Wir kaufen zentral für unsere Filialen IT-Hardware ein und "verkaufen" diese ohne Marge an die Filialen weiter. Diesen Kosten steht also ein eindeutiger Erlös in gleicher Höhe entgegen. Wie behandel ich diese Kosten? Stelle ich Ihnen den Erlös entgegen und "bereinige" ich so die Kostenstelle um diese Kostenart oder nehme ich diese Kosten in voller Höhe in die Kostenstellenrechnung mit auf?

Also entweder steht der ganze Kram auf einem Kostenträger oder auf einer Kostenstelle, anders geht es schlecht. Wink
Wie läuft es denn aktuell? Wo bucht ihr die Handelsware hin und wo die Erlöse?
BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 15:35:14    Titel:

Ich glaube Du hast mein grundsätzliches Problem allerdings noch nicht ganz verstanden. Ich versuchs nochmal, gänzlich unabhängig von der Betriebsform: Sämtliche Kostenträgereinzelkosten umgehen den BAB und finden keinen Eingang in die Kostenstellenrechnung. Somit weise ich diese Kosten auch keiner Kostenstelle zu. Aber sie sind doch angefallen und müssten somit auch (meinetwegen über Schlüsselung) den Kostenstellen zugeordnet werden. Wenn ich hinterher der GF mitteilen will wie viele Kosten der Kostenstelle Verwaltung unterm Strich zugeordnet worden sind, kann ich doch die Kostenträgereinzelkosten nicht einfach unter den Teppich kehren.

Zu "unserem" Problem: Den Wareneingang der Hardware buchen wir auf verschiedene Konten wie z.B. "EDV Drucker" und die Erlöse auf "EDV Erlöse Filiale XYZ"
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 15:41:55    Titel:

BWVWA hat folgendes geschrieben:
Sämtliche Kostenträgereinzelkosten umgehen den BAB und finden keinen Eingang in die Kostenstellenrechnung. Somit weise ich diese Kosten auch keiner Kostenstelle zu.

Richtig

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Aber sie sind doch angefallen und müssten somit auch (meinetwegen über Schlüsselung) den Kostenstellen zugeordnet werden. Wenn ich hinterher der GF mitteilen will wie viele Kosten der Kostenstelle Verwaltung unterm Strich zugeordnet worden sind, kann ich doch die Kostenträgereinzelkosten nicht einfach unter den Teppich kehren.

Doch, genau deshalb sind es Kostenträgereinzelkosten.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Zu "unserem" Problem: Den Wareneingang der Hardware buchen wir auf verschiedene Konten wie z.B. "EDV Drucker" und die Erlöse auf "EDV Erlöse Filiale XYZ"

Den Wareneingang oder den Verkauf? Der Wareneingang selbst ist erstmal nicht GuV-wirksam. Ansonsten haben die Konten auch erstmal garnichts mit Kostenträgern oder Kostenstellen zutun.
"Wo" sind denn die Kosten zugeordet? Sie müssen ja trotzdem auf einem Kostenträger oder einer Kostenstelle sein.
BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 15:54:21    Titel:

Okay, also habe ich das richtig verstanden: Konstenträgereinzelkosten werden direkt den KT zugeordnet und gehen somit auch nicht in die Kostenstellenrechnung ein. Somit sind diese Kosten auch nicht in den Kostenstellenrechnung vorzufinden und gehen nicht mit die Kostenkontrolle ein.

"Ansonsten haben die Konten auch erstmal garnichts mit Kostenträgern oder Kostenstellen zutun."
Darum habe ich mich auch gefragt, warum Du nach den Konten gefragt hast Wink
""Wo" sind denn die Kosten zugeordet? Sie müssen ja trotzdem auf einem Kostenträger oder einer Kostenstelle sein."
Wie gesagt wollen wir eine Kostenträgerrechnung eigentlich gar nicht durchführen. (Das machen aber viele Handels- und DLunternehmen so). Einer Kostenstelle sind diese Kosten nicht wirklich zuzuordnen, am ehesten der Kostenstelle "EDV". Wahrscheinlich schlüsseln wir diese Kosten aber auch einfach nach Köpfen. Trotzdem irritiert mich weiterhin (und das ist ja mein Grundproblem), dass diesen Kosten ja ein direkter Erlös gegenübersteht. Wenn ich mich jetzt z.B. dazu entscheide die Kosten auf die KST "EDV" zu legen, würde dadurch das Ergebnis total verfälscht werden, da die Kosten ja quasi einen durchlaufenden Posten darstellen.
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 16:05:38    Titel:

BWVWA hat folgendes geschrieben:
Darum habe ich mich auch gefragt, warum Du nach den Konten gefragt hast Wink

Ich hab nicht nach Konten gefragt, sondern "wo" (sprich Kostenstelle oder Kostenträger) das Zeug denn momentan gebucht wird.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Einer Kostenstelle sind diese Kosten nicht wirklich zuzuordnene, am ehesten der Kostenstelle "EDV".

Wie gesagt, irgendwo muss es doch gebucht sein. Sobald ihr das Zeug verkauft stellt es bei euch Aufwand für Handelswaren dar und muss entsprechend gebucht werden. Entweder auf einen Kostenträger oder auf eine Kostenstelle. Einfach so "verschwinden" kann es nicht.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Wahrscheinlich schlüsseln wir diese Kosten aber auch einfach nach Köpfen.

Was soll das für einen Sinn machen?

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Trotzdem irritiert mich weiterhin (und das ist ja mein Grundproblem), dass diesen Kosten ja ein direkter Erlös gegenübersteht.

Was genau irritiert dich daran?
Wenn ihr das Ganze auf eine Kostenestelle bucht, dann muss der entsprechende Erlös natürlich den Kosten ggü. stehen.
BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 16:21:12    Titel:

Okay, wir reden glaube ich grade völlig aneinander vorbei Very Happy

"Ich hab nicht nach Konten gefragt, sondern "wo" (sprich Kostenstelle oder Kostenträger) das Zeug denn momentan gebucht wird."

Du hast schon nach den Konten gefragt: "Wie läuft es denn aktuell? Wo bucht ihr die Handelsware hin und wo die Erlöse?"

Wir müssen mal grundsätzlich unterscheiden: Was wir wie wohin buchen hat ja mit den Kostenrechnung nichts zu tun. Wir nutzen zwar die Konten zum Teil als Leitfaden für die Kostenarten, allerdings nur grob.

"Wie gesagt, irgendwo muss es doch gebucht sein. Sobald ihr das Zeug verkauft stellt es bei euch Aufwand für Handelswaren dar und muss entsprechend gebucht werden. Entweder auf einen Kostenträger oder auf eine Kostenstelle. Einfach so "verschwinden" kann es nicht."

Wie wir die Sachen buchen habe ich ja vorhin geschrieben. Sobald wir das Zeug verkaufen, stellt es keinen Aufwand, sondern einen Erlös dar (oder habe ich dich irgendwie falsch verstanden). Wenn wir es einkaufen, stellt es einen Aufwand dar.

"Was genau irritiert dich daran?
Wenn ihr das Ganze auf eine Kostenestelle bucht, dann muss der entsprechende Erlös natürlich den Kosten ggü. stehen."
Also wenn wir jetzt z.B. 50.000 Euro Aufwand für IT-Hardware hatten, die wir weiterberechnet haben, stellen wir dem Aufwand den Erlös von 50.000 entgegen und damit erhöhen sich die Kosten der KST EDV um 0?
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 16:30:27    Titel:

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Du hast schon nach den Konten gefragt: "Wie läuft es denn aktuell? Wo bucht ihr die Handelsware hin und wo die Erlöse?"

Dann habe ich mich unglücklich ausgedrückt, mit "wo" meine ich den "Ort" (also Kostenstelle oder Kostenträger), nicht das Konto.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Wie wir die Sachen buchen habe ich ja vorhin geschrieben. Sobald wir das Zeug verkaufen, stellt es keinen Aufwand, sondern einen Erlös dar (oder habe ich dich irgendwie falsch verstanden). Wenn wir es einkaufen, stellt es einen Aufwand dar.

Das ist nicht richtig.
Wenn ihr den Kram einkauft, dann kommt er erstmal in euer Lager und stellt solange keinen Aufwand dar, bis das Zeug verkauft wurde.
Erst in dem Moment entsteht euch der Erlös und der zugehörige Aufwand.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Also wenn wir jetzt z.B. 50.000 Euro Aufwand für IT-Hardware hatten, die wir weiterberechnet haben, stellen wir dem Aufwand den Erlös von 50.000 entgegen und damit erhöhen sich die Kosten der KST EDV um 0?

Wenn ihr es unbedingt auf die EDV-Kostenstelle buchen wollt (was ich nicht als sinnvoll erachte) dann ist das so korrekt.
BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
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BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 16:44:50    Titel:

Soweit ich weiß, gibt es sowohl die Aufwands-, als auch die Bestandsmethode. Insofern ist es nicht pauschal so, dass die Waren erst beim Abverkauf in die GuV eingehen und bis dahin nur bilanziell wirksam sind. Ich bin aber auch kein Buchhaltungsspezialist, insofern mag es auch stimmen was du sagst.

Das ist ja noch nicht durch, dass es auf die EDV-KST kommt Wink Wie würdest du es denn machen?

Gut aber, dass ich es dann zumindest annähernd verstanden habe: Ich dachte vorher nicht, dass man irgendwelche Erlöse in der Kostenrechnung beachten muss. Das heißt aber generell: Alle Kosten, denen ein Erlös gegenübersteht gehen quasi nicht in die KLR ein. Nur wenn ich Waren unterm Einstandspreis verkaufe, stellt die Differenz Kosten dar?
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 14 Mai 2012 - 17:04:48    Titel:

BWVWA hat folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß, gibt es sowohl die Aufwands-, als auch die Bestandsmethode. Insofern ist es nicht pauschal so, dass die Waren erst beim Abverkauf in die GuV eingehen und bis dahin nur bilanziell wirksam sind.

OK, in eurem Fall dürfte es so brauchbar sein, sofern ihr die eingegangene Hardware sehr zeitnah wieder verkauft, quasi nur sehr kurz zwischenlagert. Ansonsten habt ihr keinen korrekten Periodenausweis (Aufwand in einer Persiode, zugehöriger Ertrag erst in der nächsten).

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Das ist ja noch nicht durch, dass es auf die EDV-KST kommt Wink Wie würdest du es denn machen?

Wenn ihr schon keine Kostenträger einführen wollt, dann eine eigene Kostenstelle nur für diesen Sachverhalt.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Gut aber, dass ich es dann zumindest annähernd verstanden habe: Ich dachte vorher nicht, dass man irgendwelche Erlöse in der Kostenrechnung beachten muss.

Macht man normalerweise auch nicht (außer sowas wie übrige Erträge), dafür gibt es ja die Kostenträger, denen auch die zugehörigen Erlöse zugeordnet sind. Wink
Wenn man wie in eurem Fall keine Kostenträger hat, dann müssen die Erlöse ja auf Kostenstellen laufen, wo sollen sie denn sonst sein?
(je nach ERP-System könnte man das ganze u.U. auch ohne Angabe von Kostenträger oder Kostenstelle buchen, sodass es quasi "in der Luft" hängt und nur in der GuV auftaucht, finde ich aber nicht sinnvoll)

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Das heißt aber generell: Alle Kosten, denen ein Erlös gegenübersteht gehen quasi nicht in die KLR ein.

Doch, natürlich geht alles ein, die Kosten werden nur von den Erlösen ausgeglichen. Wenn ihr einen Kostenstelle speziell dafür verwendet, dann ist diese im Saldo also 0 und die anderen Kostenstellen sind davon nicht betroffen.
BWVWA
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Anmeldungsdatum: 14.05.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15 Mai 2012 - 10:22:44    Titel:

Wir kommen der Sache näher. Sehe ich das richtig: Sofern man Kostenstellen- UND Kostenträgerrechnung durchführt, laufen die Kosten und Erlöse der Kostenträger komplett auf eben diesen Kostenträger und laufen nicht auf die Kostenstelle. Die Materialkosten des Produktes A laufen also nicht auf die Kostenstelle Fertigung sondern auf den Kostenträger Produkt A. Selbiges gilt für die Erlöse des Produktes A. Will man sich also zwecks Kostenkontrolle die Wirtschaftlichkeit der Kostenstelle Fertigung anschauen, muss man sich auch gleichzeitig den Kostenträger Produkt A anschauen, weil ja alle Materialkosten dieses Kostenträgers auf dem Kostenträger und nicht auf der Kostenstelle liegen. Ich dachte bislang immer, die Kostenstellenrechnung wäre für sich alleine gestellt in der Lage, einen Überblick über die Kosten einzelner Abteilungen zu geben und die Kostenträgerrechnung nur für die Kalkulation der Produkte.

Nehmen wir jetzt unseren Fall.

Szenario I: Wir bilden auch Kostenträger. Da wir keine Aufträge in dem Sinne haben, hätten wir dann z.B. den Kostenträger "EDV-Dienstleistungen". Darauf laufen dann die Kosten und Erlöse aus dem An- und Verkauf der Hardware, Saldo=0. Wenn auch sämtliche andere Kosten zugerechnet sind, kommt man hinterher auf z.B. einen Stundensatz X, den man mindestens verlangen muss, um die Kosten der Abteilung zu decken (Stichwort PuG).

Szenario II: Wir bilden nur Kostenstellen um die einzelnen Kosten der Abteilungen zu kontrollieren. Dann würden wir hier Kosten und Erlöse verrechnen und hätten dann hinterher eine Summe X, die an Kosten in der Abteilung anfallen. Der Saldo bestünde dann aus all denjenigen Kosten, denen kein quantifizierbarer Erlös gegenüber steht (z.b. eigens genutzte Hard- und Software, Gehälter, Abschreibungen, Anteilige Gebäudenebenkosten usw.).

Bis hierhin richtig?

"(je nach ERP-System könnte man das ganze u.U. auch ohne Angabe von Kostenträger oder Kostenstelle buchen, sodass es quasi "in der Luft" hängt und nur in der GuV auftaucht, finde ich aber nicht sinnvoll)."

Ich verstehe noch nicht ganz den Zusammenhang zum buchen und zu der GuV. Unsere Kostenrechnung ist wirklich nur für interne Steuerungszwecke und hat mit der GuV (außer als Quelle für diverse Kostenarten) nichts zu tun...
Otscho
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Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 1373

BeitragVerfasst am: 15 Mai 2012 - 12:17:30    Titel:

BWVWA hat folgendes geschrieben:
Wir kommen der Sache näher. Sehe ich das richtig: Sofern man Kostenstellen- UND Kostenträgerrechnung durchführt, laufen die Kosten und Erlöse der Kostenträger komplett auf eben diesen Kostenträger und laufen nicht auf die Kostenstelle.

Was die Primärbuchungen betrifft, ja.
Dazu kommen aber Buchungen über Sekundärkostenarten wie ILV, welche den Kostenträgern verursachungsgerecht zugeordnet werden können, deren Primärbuchung aber auf eine Kostenstelle läuft. Dieser Sachverhalt läuft dann alleine in der Kostenrechnung, nicht in der Finanzbuchhaltung.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Die Materialkosten des Produktes A laufen also nicht auf die Kostenstelle Fertigung sondern auf den Kostenträger Produkt A. Selbiges gilt für die Erlöse des Produktes A.

Richtig

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Will man sich also zwecks Kostenkontrolle die Wirtschaftlichkeit der Kostenstelle Fertigung anschauen, muss man sich auch gleichzeitig den Kostenträger Produkt A anschauen, weil ja alle Materialkosten dieses Kostenträgers auf dem Kostenträger und nicht auf der Kostenstelle liegen.

Nein, die Materialkosten gehen die Kostenstelle ansich nichts an, genau deshalb sind sie ja auf dem Kostenträger gebucht.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Ich dachte bislang immer, die Kostenstellenrechnung wäre für sich alleine gestellt in der Lage, einen Überblick über die Kosten einzelner Abteilungen zu geben...

Tut sie ja auch, s.o.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Szenario I: Wir bilden auch Kostenträger. Da wir keine Aufträge in dem Sinne haben, hätten wir dann z.B. den Kostenträger "EDV-Dienstleistungen". Darauf laufen dann die Kosten und Erlöse aus dem An- und Verkauf der Hardware, Saldo=0. Wenn auch sämtliche andere Kosten zugerechnet sind, kommt man hinterher auf z.B. einen Stundensatz X, den man mindestens verlangen muss, um die Kosten der Abteilung zu decken (Stichwort PuG).

Richtig. Mit diesem Stundensatz würde dann die Abteilung welche leistet entlastet, der Kostenträger belastet.

BWVWA hat folgendes geschrieben:

Szenario II: Wir bilden nur Kostenstellen um die einzelnen Kosten der Abteilungen zu kontrollieren. Dann würden wir hier Kosten und Erlöse verrechnen und hätten dann hinterher eine Summe X, die an Kosten in der Abteilung anfallen. Der Saldo bestünde dann aus all denjenigen Kosten, denen kein quantifizierbarer Erlös gegenüber steht (z.b. eigens genutzte Hard- und Software, Gehälter, Abschreibungen, Anteilige Gebäudenebenkosten usw.).

Bis hierhin richtig?

Ja, das sollte so passen.


BWVWA hat folgendes geschrieben:

Ich verstehe noch nicht ganz den Zusammenhang zum buchen und zu der GuV. Unsere Kostenrechnung ist wirklich nur für interne Steuerungszwecke und hat mit der GuV (außer als Quelle für diverse Kostenarten) nichts zu tun...

Üblicherweise ist ein ERP-System, welche eine Kostenträger und Kostenstellenrechnung beinhaltet so konfiguriert, dass jeder Buchung entweder ein Kostenträger oder eine Kostenstelle mitgegeben werden muss. Das ist auch sinnvoll, denn es kann keinen Fall geben, wo ein Sachverhalt weder dem einen noch dem anderen zugeordet werden kann. Wenn man nun alle Kostenträger auswertet, separat dazu alle Kostenstellen und anschließend beides zusammenpackt (auf (Primär-)Kostenartenebene), so muss exakt die GuV aus der FiBu herauskommen.
Man könnte das ERP-System nun so einstellen, dass Kostenträger/Kostenstelle kein Pflichtfeld bei Buchungen sind. Ein Teil der Buchungen würden dann nur über die FiBu GuV auswertbar sein, man kann die Kostenrechnung dadurch nicht 1:1 in eine GuV überführen.
Darum auch mein Vorschlag, eine eigene Kostenstelle für den Sachverhalt zu verwenden. Diese nimmt dann quasi die Rolle eines "Sammelkostenträgers" ein und man kann beides sauber getrennt auswerten.
MrMotto
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Anmeldungsdatum: 24.04.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31 Mai 2012 - 15:50:35    Titel:

@otscho

Tolle Zusammenfassung für den aktuellen Fall!

Allgemein sollte man sich ggf. noch eine Definition zur Kostenstelle anschauen, damit das Thema rund wird. Und geschlossen werden kann?

    Ort der Kostenentstehung und Leistungserbringung
    wird nach Verantwortungsbereichen, räumlichen, funktionalen, aufbauorganisatiorischen oder verrechnungstechnischen Aspekten gebildet
    = Kostenrechnungsobjekt mit der Aufgabe, die in einem Unternehmensteil (meist einer Abteilung) angefallenen Kosten zu sammeln
    Beispiele: Materialkostenstelle, Fertigungskostenstelle, Verwaltungskostenstelle, Vertriebskostenstelle
    Material (-> Beschaffung, Disposition, Wareneingang, Lagerhaltung)
    Fertigung (-> Produktion, Montage, Qualitätssicherungssystem, Arbeitsvorbereitung, Entwicklung)
    Verwaltung (-> Geschäftsführung, Buchhaltung, Finanzwesen, Personalwesen, Betriebsorganisation, Controlling)
    Vertrieb (-> Marketing, Vertrieb, Versand, Fakturierung, Auftragswesen, Lager für fertige / unfertige Erzeugnisse)
    Handel (-> Fabrikverkauf, Direktverkauf, Absatzmittler)

    Quelle: Kostenstelle Definition

    Unterscheidung in Haupt- und Hilfskostenstellen

    Hauptkostenstellen –> Kosten können direkt einer Kostenstelle zugeordnet werden

    Hilfskostenstellen –> werden zum Zweck der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung gebildet, da sie ihre Leistungen an andere Kostenstellen abgeben

Quelle: Glossar - Kostenstelle

Beste Grüße MrMotto
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