|
|
| Autor |
Nachricht |
Septemberfall Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2009 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 17 Mai 2012 - 16:22:16 Titel: §242 BGB- Rechtsmissbräuchlich |
|
|
Hallo,
ist eine Klageerhebung rechtsmissbräuchlich, wenn ein Arbeitnehmer klagt, obwohl er einen Antrag stellt, der genau dem durch die Klage gewolltem widerspricht?
Sachverhalt:
A klagt auf Vorruhestandsbezug, hat aber gleichzeitig einen Antrag auf Sozialversicherung gestellt. (Wenn Sozialversicherung, dann kein Vorruhestandsgeld).
Ich finde dies allerdings überhaupt nicht rechtsmissbräuchlich. Denn sonst hätte A in einem Fall, wo sie als AN rausgeworfen wird und dagegegen klagt und einen Antrag auf ALG stellt, ja auch rechtsmissbrauchlich gehandelt oder?
Ein widersprüchliches Verhalten ist ja auch nicht immer gleich rechtsmissbräuchlich. "Ein widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen." |
|
 |
Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2108 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
|
Verfasst am: 17 Mai 2012 - 16:53:16 Titel: |
|
|
"Wenn Sozialversicherung, dann kein Vorruhestandsgeld"
dann ist die klage eben unbegründet
wenn man aber die versicherung quais nur vorsorglich beantragt, für den fall dass man verliert ist es jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich oder widersprüchlich, sonst hätte man ja beim verlieren gar nichts |
|
 |
Septemberfall Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2009 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 17 Mai 2012 - 16:57:57 Titel: |
|
|
Ja, das ist wohl wahr.  |
|
 |
Flauschi Full Member


Anmeldungsdatum: 30.06.2008 Beiträge: 397
|
Verfasst am: 19 Mai 2012 - 13:42:43 Titel: |
|
|
| ist das nicht sowas wie n hilfsantrag? also "wenn x nicht geht, dann wenigstens y"? das geht ja sogar bei der klage, dass man in die klageschrift schreibt erfüllung, hilfsweise schadensersatz o.ä. |
|
 |
|