Nata666 Newbie


Anmeldungsdatum: 24.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 28 Mai 2012 - 14:06:01 Titel: Abwechung der Kündigungsfrist des Hauptvertrages und Rechnun |
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Vielleicht kann mir einer helfen...
Es geht um folgendes:
A und B sind beide Kaufleute, schließen miteinander einen Vertrag, indem B dem A Telekommunikationsleistungen anbietet. Der Vertrag zählt einzelne Leistungen dieser Dienste auf. Über einige einzelne Leistungen soll individuell abgerechnet werden. Nach dem Vertragsschluss schickt der B Bestätigung über die bestellten Leistungen samt Rechnung zu UND eine abweichende Kündigungsfrist dieser Leistungen vom Hauptvertrag.
Der Hauptvertrag dauert grundsätzlich ein Jahr und kann 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden. Die Bestätigungen über die einzelnen Leistungen enthalten eine Frist, wo der Besteller schon 3 Monate vor dem Schluss des Hauptvertrages kündigen soll.
60 Tage vor Vertragsschluss kündigt A den Vertrag. Der B möchte nun die streitgegenständlichen einzelnen Leistungen für das Folgejahr bezahlt bekommen, weil A nicht rechtzeitig 90 Tage vor Vertragsende gekündigt hat. Mit den Einzelleistungen kann A aber nichts anfangen. Der Fristabweichung hat er aber nicht widersprochen.
Ist nun der ganze Vertrag gekündigt oder muss A die Zahlungen der einzelnen Leistungen weiter bezahlen?
Danke für Eure Hilfe. |
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