Prüfung evt. Durchgefallen ! Extern Fachabitur, geht das?
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Chris1990Chris Newbie


Anmeldungsdatum: 13.05.2012 Beiträge: 13
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Verfasst am: 31 Mai 2012 - 19:15:54 Titel: Prüfung evt. Durchgefallen ! Extern Fachabitur, geht das? |
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Eventuell habe ich meine Ausbildung nicht bestanden. Ergebnisse gibt es erst ab 4.06.2012. Ich habe gehört, dass man die Widehrolungsprüfung, welche dann in ca. einem halben Jahr ist auch extern machen kann. Ist das möglich nebenbei sein Fachabitur zu machen? Das hatte ich nämlich vor. Das geht allerdings durch die Ausbildung dann nur 1 Jahr anstatt 2 Jahre.
Aber die Ausbildung habe ich ja noch nicht bestanden. Wisst ihr da wie das abläuft? |
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surfdozi Full Member


Anmeldungsdatum: 28.04.2012 Beiträge: 105
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Verfasst am: 02 Jun 2012 - 17:14:52 Titel: Re: Prüfung evt. Durchgefallen ! Extern Fachabitur, geht das |
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| Chris1990Chris hat folgendes geschrieben: |
Eventuell habe ich meine Ausbildung nicht bestanden. Ergebnisse gibt es erst ab 4.06.2012. Ich habe gehört, dass man die Widehrolungsprüfung, welche dann in ca. einem halben Jahr ist auch extern machen kann. Ist das möglich nebenbei sein Fachabitur zu machen? Das hatte ich nämlich vor. Das geht allerdings durch die Ausbildung dann nur 1 Jahr anstatt 2 Jahre.
Aber die Ausbildung habe ich ja noch nicht bestanden. Wisst ihr da wie das abläuft? |
Grob gesagt:
a) die Voraussetzungen für das Fachabi sind Sache der Bundesländer...du müsstest also die Bedingungen für die Aufnahme in die Schule direkt auf der Schulseite finden.
b) Die Zulassung zur Externenprüfung für die Ausbildung ist Sache der zuständigen Kammer (Handelskammer, IHK oder Handwerkskammer). Dort finden sich die Regelungen für Antragstellung (wie, wann, mit welchen Unterlagen usw.)
Im Normalfall haben diejenigen, die die Prüfung nicht bestanden haben und auf keinen Fall länger im Betrieb bleiben wollen, in den sauren Apfel gebissen und einen Antrag auf die Zulassung zur Externenprüfung gestellt. Dazu mussten sie nachweisen, dass sie entsprechende Kenntnisse lt. Berufsbild erworben haben und mit den Zwischen- und BBS-Zeugnissen, dem "Durchfaller-Zeugnis" und einem Zeugnis aus dem Ausbildungsbetrieb belegen. Unterschiedlich sind da die vorgeschriebenen Zeiträume für die Berufspraxis
Nachteile: kein BBS-Unterrichtsanspruch mehr, Wegfall der Ausbildungsvergütung (bis zum nächsten Geld - woher auch immer - verging teilweise viel Zeit / keine Geld vom AA, weil selbstverschuldete Arbeitslosigkeit) und die Prüfungsgebühren muss man selbst zahlen...
Also vorher klären, wie hoch die Chance auf die Zulassung zur externen Prüfung ist, bevor die Frist abläuft... meine die beim Ausbildungsbetrieb, wo man die Verlängerung verlangen kann, wenn man durchgefallen ist.
Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Mündlichen... |
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Chris1990Chris Newbie


Anmeldungsdatum: 13.05.2012 Beiträge: 13
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 13:22:41 Titel: |
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Danke aber hat sich erledigt. Habe die schriftliche Bestanden  |
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Olgatux Newbie


Anmeldungsdatum: 11.05.2012 Beiträge: 32
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Verfasst am: 04 Jun 2012 - 15:27:13 Titel: |
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Herzlichen Glückwunsch, Chris!
Da sieht man doch, dass das Leben auch gerne mal Glücksmomente bereit hält die einem die blühende Zukunft sichern! |
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