Jurakopf Newbie


Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 40
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Verfasst am: 07 Jun 2012 - 20:29:16 Titel: Widerspruchsverfahren in NRW nach dem 31.10.2012 |
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Da ein Widerspruchsverfahren nach § 110 I S. 1 JustG NRW ja nur für Verwaltungsakte entbehrlich ist, die zwischen dem 1.11.2007 und dem 31.10.2012 erlassen wurden, stellt sich für mich die Frage, ob jemand weiß, ob bzgl. dieser Regelung bereits eine Verlängerung in Planung ist oder ob danach wieder ein Vorverfahren durchgeführt werden muss !?
Soweit ich weiß, beruht diese Regelung auf dem Bürokratieabbaugesetz II !? Daher verstehe ich die Befristung dahingehend als Test, ob es durch den Wegfall des Vorverfahrens tatsächlich zu einer Reduzierung des Arbeitsaufwandes der Behörden kommt oder ob stattdessen die Gerichte durch direkte Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklagen stärker belastet werden !?
Da die (dann ggf. geänderte) Regelung für viele relevant werden dürfte, die kurz nach dem 31.10.2012 ihr Examen absolvieren möchten, sehe ich die Gefahr darin, dass man im Examen schnell mal irritiert sein kann, wenn man plötzlich doch die ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens im Falle der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage prüfen muss (insofern bis dahin noch keine neue Reglung geschaffen wurde), darin aber überhaupt keine Übung hat, weil es bisher im Studium nicht notwendig gewesen ist. |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 772 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 07 Jun 2012 - 21:13:51 Titel: |
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Also ich verstehe das auch nicht. Es sind doch gerade die Gerichte, die überproportional belastet sind. Wenn jetzt noch mehr Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen kommen, dann wird das doch wohl kaum besser. Schon klar, dass die Gubernative die Administrative mal wieder entlasten will.^^ Das Vorverfahren hat doch schon seinen Sinn. Die Verwaltung kann interne Fehler unmittelbar selbst korrigieren und es muss kein langwieriges Verfahren vor Gericht durchlaufen werden...
Aber ich habe zu deiner Frage keine Ahnung. Wollte mich dir dahingehend nur anschließen. |
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