Olgatux Newbie


Anmeldungsdatum: 11.05.2012 Beiträge: 32
|
Verfasst am: 12 Jun 2012 - 10:50:27 Titel: |
|
|
Hallo HighV,
ich habe für dich mal recherchiert und kopiere Absatz 2 und 3 von §26 der Ausbildungsverordnung zum Drucker IHK (Frankfurt).
Dies kannst du als Grundlage auch für deine Ausbildung verweden.
(2) Soweit Fachliche Vorschriften
(§ 104 BBiG) nichts anderes regeln,
ist die Prüfung insgesamt bestanden,
wenn in den einzelnen Prüfungsteilen
gemäß § 15 Abs. 2 mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind.
(3) Dem Prüfling soll unmittelbar
nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden,
ob er die Prüfung „bestanden“ oder
„nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfling eine vom Vorsitz
zu unterzeichnende Bescheinigung.
Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten
Prüfungsleistung getroffen werden,
so hat der Prüfungsausschuss diese
unverzüglich zu treffen. Die zuständige Stelle hat das Prüfungsergebnis
dem Prüfling mitzuteilen.
Demnach hast du die Prüfung wahrscheinlich nicht bestanden, da du in dem Themenbereich Druckvorstufe nur 31 Pkt. erreicht hast (=mangelhaft) und du überall mindestens 50Pkt. benötigst.
Ich bin mir aber nicht 100% sicher, deswegen frag doch einfach bei deiner zugehörigen IHK nach, normalerweise (Absatz 3 , §26) solltest du umgehende Bescheid bekommen.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du deine Prüfungsfrage auch im Prüfungsfragen.info - Forum stellen wo ich auch aktiv bin.
Liebe Grüße,
Olgatux. |
|