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AnonymSC Newbie


Anmeldungsdatum: 10.06.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10 Jun 2012 - 14:51:16 Titel: Versetzung Grundschule 1. Klasse? |
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Hallo,
ein Junge in der ersten Klasse soll sitzen bleiben, da er in Mathe und Deutsch schwächer ist, als seine Klassenkameraden.
Dürfen die Lehrer ihn einfach sitzen bleiben lassen, ohne die Erlaubnis der Eltern?
Können die Eltern das Kind versetzten lassen, ohne die "Erlaubnis" der Lehrer?
Der Schüler hat sich auch verbessert...
Gruß Seyma |
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Ingo30 Senior Member


Anmeldungsdatum: 04.05.2008 Beiträge: 1815
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Verfasst am: 10 Jun 2012 - 19:26:43 Titel: |
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Am besten immer sofort die Schule verklagen, dann wird das Kind schon weiterkommen und lernt gleich, wie man sich im Leben verhalten sollte.
Und bitte niemals auf die Lehrer hören, die können ein Kind sicherlich nicht einschätzen. Nur die Eltern wissen was für ihr Kind gut ist ...
Ich hoffe du merkst selber, dass ein Forum hier eher nicht helfen kann. Und ohne Angabe zum Bundesland schon gar nicht. _________________ "Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..." |
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KevMin Junior Member


Anmeldungsdatum: 03.05.2012 Beiträge: 50
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Verfasst am: 11 Jun 2012 - 01:17:39 Titel: |
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Wenn man nicht in die nächste Klassenstufe versetzt wird, dann wird man eben nicht versetzt. _________________ Abitur 2012 RLP - Biologie, Deutsch, Erdkunde, Latein |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22633
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Verfasst am: 11 Jun 2012 - 13:44:55 Titel: |
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Die rechtliche Situation hängt natürlich vom konkreten Bundesland ab.
Cyrix _________________ Die Wurzel
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AnonymSC Newbie


Anmeldungsdatum: 10.06.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 13 Jun 2012 - 13:10:34 Titel: |
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| Das Bundesland ist Hessen |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22633
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Verfasst am: 13 Jun 2012 - 16:04:50 Titel: |
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| Hessisches Schulgesetz hat folgendes geschrieben: |
§17 Grundschule
[...]
(3) Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit; die Schülerinnen und Schüler rücken ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 2 vor. Die Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigt würde. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz nach Anhörung der Eltern. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand.
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Quelle: http://www.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=c1f7ee3ac049d51fa14df6f30a1b156a
Cyrix _________________ Die Wurzel
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f.j.neffe Newbie


Anmeldungsdatum: 18.10.2008 Beiträge: 49 Wohnort: Pfaffenhofen
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Verfasst am: 27 Jul 2012 - 17:57:40 Titel: Die Talente stärken und zum Wachsen bringen |
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Der Lernerfolg des Kindes spiegelt natürlich auch den Lehrerfolg seiner Lehrer wider.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer halte ich es für fahrlässig, bei Misserfolgen der Schüler stets vollautomatisch über den damit verbundenen Misserfolg des Lehrers hinwegzugehen.
Abgesehen von einem "iuristischen Sieg" finde ich die menschliche Entwicklung wichtiger.
In der 1.Klasse lernt man großenteils lesen & schreiben - also 2 x 26 Buchstaben und man rechnet im 20er-Raum. Das können oft Fünfjährige schon in ein paar Tagen. Wenn ihre Talente dazu noch zu schwach sind, dann muss man a) sie weiterhin hochachten, b) sie nicht unter Druck setzen, c) sie STÄRKEN und wachsen machen und d) ihnen am besten begeistert Orientierung geben. Wenn man das in der Schule nicht kann, ist es am einfachsten, die Mama stärkt und orientiert die kindlichen Kräfte zu Hause. Sie hat doch die innigste Beziehung dazu! Wenn sie ihrem Kind im Schlaf sagt, wie gut es ist und noch werden wird, wirkt das besonders tief und gut. Im Coué Brief 9 finden sich Beispiele zu dieser "Schlafsuggestion", die nicht weiteres ist als ein gutes Gespräch mit den tatsächlich zuständigen Kräften unter besonders günstigen Bedingungen.
Ich freue mich auf Euren Erfolg.
Franz Josef Neffe _________________ "Immer wenn ich nichts im Kopf habe, ist die Gefahr besonders groß, dass mir was einfällt." fjn |
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