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Deutschland hat sich erpressbar gemacht, muss sofort handeln
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Foren-Übersicht -> Politik-Forum -> Deutschland hat sich erpressbar gemacht, muss sofort handeln
 
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cyrix42
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 22645

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 15:18:49    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:

Wie schon jemand anderes hier sagte: Die anderen Staaten "um uns herum" gehen nicht zuletzt gerade deshalb pleite, weil wir diesen EURO mit seiner Zinspolitik erst eingeführt haben.


Jep, es gab so manche Fehler bei der Euro-Einführung. Deshalb den Euro zu kippen ist ungefähr genauso sinnvoll wie wegen der Fehler, die bei der Wiedervereinigung gemacht wurden, in den neuen Bundesländern wieder die DDR-Mark einzuführen, damit diese abwerten kann und man wieder wettbewerbsfähiger wird.

Das könnte aus rein ökonomischer Sicht vielleicht sogar sinnvoll sein; allein politisch ist es das nicht (und das ist auch gut so).

Ergo muss man da an anderen Hebeln drehen. Beim Thema "Soli" oder "Länderfinanzausgleich" kennen wir uns in Deutschland (zweiteres haben aber in entsprechend anderer Form auch viele andere Länder, sofern ich das beurteilen kann) ja aus. Verbunden mit einer gemeinsamen (Wirtschafts-)Regierung und entsprechender parlamentarischer Vertretung könnte man aus Europa richtig was machen.

Gerade die jetzige Krise sollte uns nicht wieder zurück in nationalistische Zeiten treiben, sondern vorwärts; "Mehr Europa wagen"!


Zitat:

"Dafür lehne ich mich als Grieche, der in wirtschaftliche nicht so guten Verhältnissen lebt, einfach zurück, da die Deutschen ja schon meine Schulden übernehmen werden, und mache nur gerade das nötigste an Reförmchen, dass der Geldhahn weiter fliesst?

Macht man das so in einer Gemeinschaft?"


Natürlich müssen auch entsprechende Maßnahmen erfolgen, damit eine Angleichung der Lebensverhältnisse erfolgt. Dies kann nur in gemeinsamer Anstrengung erfolgen.

Allerdings hängst du dich in deiner ja angedrohten Polemik auch etwas weit aus dem Fenster. Die dortigen Sparanstrengungen würden auch in Deutschland (gerade, da sie sozial unausgeglichen sind) zu massiven Protesten führen; die Proteste zu den Harz-Reformen waren da noch relativ klein...


Will sagen: Die Sicht, dass in Griechenland nichts passiert, ist eher eine von außen. Innen brodelt es doch mittlerweile deutlich.



Cyrix
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 16:12:02    Titel:

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Ergo muss man da an anderen Hebeln drehen. Beim Thema "Soli" oder "Länderfinanzausgleich" kennen wir uns in Deutschland (zweiteres haben aber in entsprechend anderer Form auch viele andere Länder, sofern ich das beurteilen kann) ja aus. Verbunden mit einer gemeinsamen (Wirtschafts-)Regierung und entsprechender parlamentarischer Vertretung könnte man aus Europa richtig was machen.

Der LFA wurde bisher nur von Bayern erfolgreich genutzt. Der LFA vergemeinschaftet auch keine Schulden, d.h. BaWü haftet nicht anteilig für die Schulden von Bremen. Im Prinzip ist er weit weniger als das was im Rahmen der EU gefordert wird und schon dies weniger funktioniert nicht, sonst hätte wir ja in etwa 8 Geberländer und 8 Nehmerländer.

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Natürlich müssen auch entsprechende Maßnahmen erfolgen, damit eine Angleichung der Lebensverhältnisse erfolgt. Dies kann nur in gemeinsamer Anstrengung erfolgen.


Warum? Aus welchem Grund müssen die Lebensverhältnisse in den Ländern, politisch forciert, angeglichen werden? Das hat doch gerade dafür gesorgt, dass GR am Abgrund steht.
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"Ja ich hätte hohen Anspruch euer "Knoff-Hoff" doch vielleicht en Plan B wie man das Steuerloch stopft.
Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund."
Julius_Dolby
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Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 16:23:46    Titel:

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Beim Thema "Soli" oder "Länderfinanzausgleich" kennen wir uns in Deutschland (zweiteres haben aber in entsprechend anderer Form auch viele andere Länder, sofern ich das beurteilen kann) ja aus.

In Europa gab es nie einen ähnlichen "Länderfinanzausgleich".
Zumindest keinen friedlichen.


Nicht alles von Deutschland ist auf Europa übertragbar.
Europa ist kein Land.
Und die überwältigende Mehrheit der Europäer begreift sich primär als "Deutscher", "Franzose", "Grieche" etc. - eben im Sinne des Nationalstaates.

"Ich bin kein Grieche, ich spreche kein Griechisch, ich war noch nie in Griechenland, und ich kenne auch keine Griechen persönlich - warum sollte ich hunderte oder tausende EURO für dieses Land in irgendwelche Eurofonds stecken?"

Ersetze Griechenland durch Spanien, Frankreich oder wen auch immer.
Füge als Bonus hinzu: "...damit sich irgendwelche korrupten Politiker und bürokratischen Sesselfurzer bereichern?"
Als Linker gerade in letzter Zeit auch populär: "...damit am Ende doch alles in die Taschen irgendwelcher raffgieriger Banker fliesst?"
Und für die Verschwörungstheoretiker und Antisemiten unter uns: "...wenn das letztendlich doch nur dazu dient, dass die jüdische Hochfinanz die Kontrolle über Europa übernimmt?".

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Natürlich müssen auch entsprechende Maßnahmen erfolgen, damit eine Angleichung der Lebensverhältnisse erfolgt. Dies kann nur in gemeinsamer Anstrengung erfolgen.

Arrow Dies kann nur bedeuten, dass der Lebensstandard in Deutschland auf absehbare Zeit sinken muss/wird.

Und genau das will eine Mehrheit der Leute eben nicht, wenn es "hart auf hart" kommt (ums Geld geht).
Es ist nicht so, dass sie es den "Südländern" nicht gönnten.
Aber die sollen das dann doch bitte aus eigener Kraft schaffen.
Klar, einen oder zwei Hunderter im Jahr drücken vermutlich viele gerne im Jahr für die friedliche europäische Integration ab.
Aber wenn es um vierstellige oder fünfstellige EUR-Beträge pro Jahr geht, dann ist Schluss mit lustig.

Wobei man ja zugeben muss, dass die Europäische Union ja relativ gut darin zu sein scheint, den Aufbau und das Ausmass der Transferunion vor den Bürgern zu verschleiern.

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Verbunden mit einer gemeinsamen (Wirtschafts-)Regierung und entsprechender parlamentarischer Vertretung könnte man aus Europa richtig was machen.

Ja, da könnte man "was" draus machen.
Ich weiss nur noch nicht, ob ich es Bürokratie oder Autokratie nennen soll.

(Vermutlich wird es so eine Mischung - eine Art bürokratische Autokratie)

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Allerdings hängst du dich in deiner ja angedrohten Polemik auch etwas weit aus dem Fenster. Die dortigen Sparanstrengungen würden auch in Deutschland (gerade, da sie sozial unausgeglichen sind) zu massiven Protesten führen; die Proteste zu den Harz-Reformen waren da noch relativ klein...

Will sagen: Die Sicht, dass in Griechenland nichts passiert, ist eher eine von außen. Innen brodelt es doch mittlerweile deutlich

Mal schauen, wie es in Deutschland "brodelt", wenn den Leuten (im Portemonnaie) die Folgen dieser Milliarden-"Hilfe"-Deals irgendwann klar werden.


Zuletzt bearbeitet von Julius_Dolby am 03 Aug 2012 - 16:36:17, insgesamt einmal bearbeitet
Heison
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 380

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 16:31:29    Titel:

@cyrix42: Das friedliche Europa ist ein Wert, den es unbedingt zu schützen gilt, ja.

Aber du fällst auf die Falschgleichung "Euro=Europa" bzw. "Euro=Frieden" herein. Dabei ist, wenn man darüber nachdenkt, das alles offenkundiger Humbug:

- Der Euro repräsentiert mitnichten Europa, denn er wurde längst nicht in allen europäischen Ländern eingeführt. Schon deshalb kann sein Scheitern auch nicht das Scheitern Europas bedeuten. Er führte vielmehr zwei Lager ein: Die Zusammenarbeit der Euroländer ist auch bei Treffen intensiver als die der EU-Länder, andere eh schon europaskeptische Nationen wie Großbritannien bleiben außen vor. Europa wird durch den Euro nicht besser konturiert und geformt, sondern um weitere Differenzen ergänzt (wie sie es auch politisch immer gab, man erinnere sich an "the old and the new europe"). Die Euroeinführung kam unter diesem Aspekt also viel zu früh. Länder ohne Euro wie Schweden oder Schweiz, denen es sehr gut geht, dürften sich in ihrer Position noch mehr bestärkt fühlen. Dass Länder unterschiedliche Wege fahren, ist aber auch nicht schlimm, nur "Euro=Europa" bzw. dass ohne Euro Europa scheitert, ist schlichtweg eine Irr-These.
- Der Euro hat innerhalb des Euroraums zu enormen Spaltungen geführt. Deutschfeindliche Gewalttaten in Griechenland, Massenproteste mit ständigen Nazi- und Hitlervergleichen südeuropaweit, ausländische Politiker fantasieren Kriegsschulden Deutschlands herbei. Deutsche werden immer stärker auf reale Mentalitätsunterschiede in anderen Ländern aufmerksam, was Hoffnungen und Vorstellungen über eine europäische Identität den Garaus machen dürfte.
- Die ständigen Uneinigkeiten über die Behandlung der Probleme und Fehlkonstruktionen des Euros führen dazu, dass Europa außenpolitisch lächerlich dasteht. Früher konnte Deutschland mit seiner hochangesehenen D-Mark wichtigen Einfluss in aller Welt ausüben, und auch das deutsche Wirtschaftswachstum war höher als in der Zeit nach Euroeinführung. Heute haben wir Mühe, Draghi, Monti & Co. vom Gelddrucken auf unsere Kosten abzuhalten. Wir haben zwar eine größere Währung, aber eine mit viel schwächerer Führung. Noch nie stand Europa wirtschaftlich so zerbrechlich da. Nachtrag: Zu mehr Gemeinsamkeiten in der Außenpolitik hat der Euro ebenfalls nicht erkennbar geführt, man erinnere sich nur an die stark abweichenden Haltungen der Euroländer zum Irakkrieg im Jahr 2003.
- Europa ist von Vielfalt geprägt. Daher haben die Südländer mit einer nordischen Währung genau so große Probleme wie die Deutschen mit einer Mittelmeerwährung.
- Manchmal ist zu hören, Deutschland solle beim Europroblem Hegemonie und natürliche Führung in Europa nutzen, Solidarität zeigen und mutig gestalten. Denn das Prinzip, dass ein kleiner Kern vorangeht und umfassende, einheitliche Regeln vorschreibt, der andere dann folgen können oder nicht, ist im Leben oft das bessere Konzept als zu versuchen, ständig eine Vielzahl auf Einstimmigkeit und Kompromisse zu trimmen. Aber wirklich folgen will schon aus Stolz Deutschland niemand, und Deutschland denkt auch nicht über einen neuen, anspruchsvolleren Währungsverbund nach, der klein, aber "deutsch" anfängt, und dann in alle Richtungen wachsen kann. Dabei wäre genau das in deutschem Interesse. Und in jedem Fall friedlicher und machtvoller, da homogener. Wenn schon Einheitswährung, dann bitte so.
- Europa braucht bei allen Entwicklungen eine natürliche, schrittweise und mühsame Bewegung und den Rückhalt der Bevölkerungen. Diese müssen jederzeit Stoppmarken setzen können, das aber ist nicht überall der Fall. Der Euro wurde gegen den Bevölkerungswillen der stärksten europäischen Volkswirtschaft, Deutschland, eingeführt und das auch noch mit falschen Versprechungen. Er ist letztlich ein politisches Experiment einer kleinen Elite, je nach Lesart auch eine heimliche, französische Bedingung für die Wiedervereinigung, die dem damaligen Bundeskanzler Kohl abgerungen würde und Deutschland an Ketten legen sollte.
- Nur weil Nachbarn mit zuvor eigenen Wohnungen in eine WG ziehen, wird es doch auch nicht automatisch friedlicher! Im Gegenteil, wenn man sich so auf die Pelle rückt und der eine den jeweils anderen über seine Vorstellungen von Haushaltsführung und Zahlungsmoral belehren will, wird es irgendwann knallen, wenn sich nicht einer durchsetzt und die anderen bereitwillig nachgeben.
- Das künstliche Konstrukt Jugoslawien hatte auch eine Währung. Friedensgarantie? Nachdem der erste Staat den Bund verlassen wollte, gab es einen furchtbaren Krieg.

Der Euro fördert, ähnlich wie es eine politische Union jetzt tun würde, tendenziell den Nationalismus. Und zwar dann, wenn er seinen unvermeidlichen Preis für ungleiche Volkswirtschaften fordert: Zunächst massive Anpassungsprozesse bei Einkommen, Steuern, Produktivität, Verwaltung, Renten und Arbeitsrecht, deren Logik besonders in Ländern mit sozialistisch geprägten Gesellschaften auf massiven Unwillen stößt. Später, falls die Anpassungsprozesse scheitern, dauerhafte Transferzahlungen der übrigen Länder.
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Zuletzt bearbeitet von Heison am 06 Aug 2012 - 19:54:03, insgesamt 7-mal bearbeitet
Julius_Dolby
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Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 16:39:33    Titel:

@Heison: Super Beitrag!
cyrix42
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 22645

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 17:39:21    Titel:

Eine gemeinsame Währung ist kein Garant für Friedfertigkeit, richtig. Manchmal ist sie auch ökonomischer Unsinn.

Aber sie hat eine identitätsstiftende Wirkung.


Man erinnere sich an den 1. Juni 1990, als die DM in der DDR reguläres Zahlungsmittel wurde...


Cyrix
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Anmeldungsdatum: 07.02.2007
Beiträge: 5805
Wohnort: im Osten unseres Landes

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 17:54:11    Titel:

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Eine gemeinsame Währung ist kein Garant für Friedfertigkeit, richtig. Manchmal ist sie auch ökonomischer Unsinn.

Aber sie hat eine identitätsstiftende Wirkung.


Man erinnere sich an den 1. Juni 1990, als die DM in der DDR reguläres Zahlungsmittel wurde...


Cyrix


Welche Identität soll das denn sein?
Wer fühlt sich in erster Linie als Europäer statt als Pole, Grieche, Franzose ... ?

Der Verweis auf die D-Mark-Einführung hinkt gewaltig, da die DDR der BRD beigetreten ist, wie ein "ausgestiegener" Verwandter der wieder in seine Famiie aufgenommen wurde.
Es wurde lediglich der vor-der Aufteilung-in-Sektoren-Zustand wiederhergestellt.
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06 Okt 2012 - 16:21:01 xmisterDx:
"Griechenland wird die EU nicht verlassen. Unter Merkel nicht und unter Steinbrück schon gleich gar nicht ..."
Steve2525
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Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 1465

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 15:26:41    Titel:

Richtig, und wenn ich hier so den ein oder anderen Beitrag lese, dann muss ich mich schon sehr zurückhalten.

Aber was mich im Moment mehr umtreibt: Warum müssen wir mit Milliarden Beträgen für die Banken-Bailouts unserer südlichen Nachbarn geradestehen, wenn doch die EZB durch einfachen Aufkauf größerer Mengen an risikobelasteten Aktiva die Situation relativ schnell bereinigen könnte?

Es ist doch nicht so, dass bspw. in Griechenland unmittelbar eine Inflation droht...und ohne Eingreifen der Zentralbank kommen wir aus der Situation ohnehin nicht mehr raus, gegeben der Tatsache, dass auch die deutsche Leistungsfähigkeit begrenzt ist.

Ist es nur Prinzipienreiterei, oder verfolgen die Damen und Herren im Euro-Tower ihre ganz eigene Agenda?
Gaisler
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Anmeldungsdatum: 12.08.2009
Beiträge: 1209

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 07:55:45    Titel:

Steve2525 hat folgendes geschrieben:
Richtig, und wenn ich hier so den ein oder anderen Beitrag lese, dann muss ich mich schon sehr zurückhalten.

Aber was mich im Moment mehr umtreibt: Warum müssen wir mit Milliarden Beträgen für die Banken-Bailouts unserer südlichen Nachbarn geradestehen, wenn doch die EZB durch einfachen Aufkauf größerer Mengen an risikobelasteten Aktiva die Situation relativ schnell bereinigen könnte?

Es ist doch nicht so, dass bspw. in Griechenland unmittelbar eine Inflation droht...und ohne Eingreifen der Zentralbank kommen wir aus der Situation ohnehin nicht mehr raus, gegeben der Tatsache, dass auch die deutsche Leistungsfähigkeit begrenzt ist.

Ist es nur Prinzipienreiterei, oder verfolgen die Damen und Herren im Euro-Tower ihre ganz eigene Agenda?


Genau das verstehe ich auch nicht. Der Grund, warum weder die USA noch das UK nennenswerte Bonitätsprobleme haben (trotz desolater Haushaltslage) ist eben, dass diese Länder über Zentralbanken verfügen, die im Zweifel die Staatsanleihen am Markt aufkaufen werden. Der Grund für das ganze Euro-Theater ist, dass die EZB dies eben nicht tut.
Und es kam weder im UK, noch in den USA zu einer Hyperinflation bisher. Das ganze ist also mehr oder weniger von Panikmache getriebene Prinzipienreiterei.
xmisterDx
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Anmeldungsdatum: 11.11.2008
Beiträge: 7573

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 13:38:34    Titel:

Wieso ist eigentlich die Wiedervereinigung immer was vooooooollkommen anderes? Da hat man Milliarden, Milliarden und Abermilliarden versenkt und tut es noch heute. Gebracht hat es nicht sonderlich viel, viele Regionen sind immer noch strukturschwach, die Arbeitslosigkeit ist hoch, die Löhne immer noch deutlich niedriger als im Westen...

Bei allem gebotenen Respekt, aber mir ist der Fliesenleger in Athen in etwa genauso fern wie der Kioskbesitzer auf Rügen oder der Zimmermann in Görlitz...

Ich bin kein Thüringer und spreche kein thüringisch. Dafür fahre ich da aber über nigelnagelneue Autobahnen allerbester Qualität durch wirtschaftlich fast komplett tote Landstriche, während man im recht wirtschaftstarken Raum Hannover/Braunschweig/Wolfsburg über die Betonpiste namens A7 holpert...

Wieso soll ich als Hannoveraner meine Steuern an den Bund zahlen, der damit dann Autobahnen in oder Kindergärten in MeckPom fördert?
Wieso soll ich als Seelzer meine Steuern an die Stadt Hannover zahlen, die damit dann die Straßen in Kirchrode saniert?
Da hab ich doch nix von...

Wieso soll ich überhaupt Schulen usw. mitbezahlen? Ich habe keine Kinder und möchte wahrscheinlich auch keine. Ich nutze das also gar nicht...

Wohin soll das führen? Heiliges römisches Reich deutscher Nationen mit hunderten von Fürstentümern und Grafschaften, die wieder alle für sich alleine wurschteln?
Heison
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 380

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 19:50:16    Titel:

Man kann doch nicht die EZB einfach mit der Federal Reserve gleichsetzen! Die USA sind eine Nation mit einer zentralen Regierung - hier ist nicht jeder einzelne Staat souverän, und wird auch nicht von der Fed gestützt, die Bundesanleihen im Fokus hat. Außerdem sind die USA überhaupt nicht aus dem Schneider, denn durch die ständigen Aufkäufe wird auch das strukturelle Defizit und die negative Leistungsbilanz stetig größer. Die USA kaufen sich lediglich Zeit. Außerdem kamen die Ankäufe in einer Zeit der Disinflation, was die Inflationseffekte verringerte. Darüber hinaus wurden die Effekt teilweise durch Einlage-Regeln für Geschäftsbanken aufgefangen.

Würde dazu China - und irgendwann ist damit Schluss - nicht ständig US-Dollars sowie einige weitere Währungen aufsaugen (Chinas Devisenvermögen ist mittlerweise über 3 Billionen US-Dollar wert), wäre der Dollar längst abgeschmiert. Wenn China den Stecker zieht, geht es den USA schlecht, und das wäre nur noch mit einer riesigen Inflationierung zu bekämpfen. (Natürlich ginge es dann auch China schlecht, aber ein Crash / Umdenken für China kann nicht auf Dauer ausgeschlossen werden. In der Geschichte ging bisher noch jeder Boom vorbei.)

Aber davon abgesehen: Würde die EZB als systematischer Anleihenaufkäufer auftreten, hätte Deutschland keine Möglichkeit, die anderen europäischen Staaten anzuhalten, im Gegenzug hart zu sparen bzw. die Volkswirtschaft zu reformieren. Wir haben kein Durchgriffsrecht, und auch Brüssel hat keines. Da alle Subventionen Suchteffekte zur Folge haben und gleichzeitig die Ursachen dafür nicht energisch angegangen werden können, wäre das der Anfang vom Ende einer stabilen Währung.

Entsprechende Maßnahmen haben noch nicht mal eine signifikante Änderung des Zinsniveaus bewirkt, was das eigentliche Ziel war: Bei fehlendem Vertrauen wegen mangelhaftem Management einer Volkswirtschaft nützen nämlich auch Zentralbankkäufe nichts. Die EZB hat bisher über 200 Milliarden (!) Euro in die Hand genommen, und die spanischen bzw. italienischen Renditen werden dennoch immer wieder als "fast lebensbedrohlich" bezeichnet. Selbst in der EZB wird beklagt, dass Berlusconis Reformeifer schlagartig nachlies, als die ersten Stützungskäufe einsetzten.

Die in eine Wirtschaft per Notenpresse gepumptem Gelder müssen übrigens nicht zwangsläufig und sofort die Konsumartikel inflationieren. Sie wabern zunächst in Immobilien, andere Währungen, spekulative Investments, Rohstoffe, Gold - all das hat seit dem Anwerfen der US-Niedrigzinspolitik und der US-Dollar-Notenpresse gewaltig inflationiert - der alltägliche Einkauf folgt erst später bzw. bei Anspringen der Konjunktur. Ebenfalls wird die Inflationsrate auch in Deutschland ständig von den leistungsfähiger werdenden Elektroartikeln nach unten gedrückt. Es fließt als deflationär in die Berechnung ein, wenn ein Notebook das Gleiche kostet, aber 20% schneller rechnet.

Der Fehler liegt in der ganzen Konstruktion: Wir haben Staaten, die machen können, was sie wollen, sich aber eine gemeinsame Währung teilen, die alle wieder voneinander abhängig macht. In so einem System leidet immer derjenige, der seine Hausaufgaben besser erledigt. Wie in einer WG - der Unordentlichste bestimmt, wie es in der Wohnung aussieht, nicht der Ordentlichste. Wird dann ein Aufräumdienst bestellt, so müssen den dennoch alle zahlen bzw. der, der noch die Kohle hat. Solange Ordnung nicht durchgesetzt werden kann, wird das immer so bleiben.

Ich sehe es jedenfalls nicht ein, fanatisch ein System zu stützen oder gar auszubauen, in dem ausgerechnet derjenige der Dumme ist, der ehrlich, tüchtig und eigenverantwortlich lebt. Dazu bin ich einfach zu wenig masochistisch veranlagt.


@xmisterDx: Damals wurden auch viele monetäre Fehler gemacht, und eine davon war das 1:1-Umtauschverhältnis. Die Deutsche Bundesbank warnte damals ebenfalls, aber erfolglos. Folge: Inflation und Zinsanstieg, mehr Schulden, das belastet uns bis heute. Aber Du darfst nicht Völker mit ihren eigenen Sprachen, Kulturen, Wirtschaftsmodellen, Mentalitäten und Geschichte mit regionalen Unterschieden eines Landes gleichsetzen. Und Deutschland selbst ist politisch gesehen auch nicht wegen einer Währung zu dem geworden, was es ist. Geld ist so ziemlich das Geringste, was eine echte (also nicht künstlich herbeigeredete oder erzwungene) Verbundenheit zwischen Menschen erzeugen kann. Da wäre ein schrittweises, durch den Mehrheitswillen der Bevölkerungen getragenes, langsames Zusammenwachsen in einem demokratischen, europäischen Staatenbund mit viel gegenseitigem kulturellen Austausch der logischere Weg. Der dann irgendwann auch evtl. von einer gemeinsamen Währung gekrönt werden kann, um den Bürgern ihre 2,50 Euro Umtauschgebühren zu sparen und den Handelsunternehmen ihre Währungsabsicherungskosten.
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Anmeldungsdatum: 30.07.2009
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BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 21:35:16    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Naja, wie gesagt für mich ist der ESM Vertrag eindeutig.

Wenn an einer Stelle steht, dass die Haftung Deutschlands in "jedem" Fall auf x begrenzt ist

Nur steht da bei "x" eben keine Zahl!
Sondern vielmehr:

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt"

Wobei der Ausgabekurs für den grössten Teil des Stammkapitals noch unbekannt ist.

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Sprich egal zu welchem Wert, bei Summe x ist schluss.

Richtig, das könnte man so sagen.
Wobei der Wert von "Summe x" eben noch unbekannt ist.

Wir wissen also, dass gemäss Vertrag ohne Zustimmung des Bundestags irgendwann Schluss ist (nämlich wenn das nominale Stammkapital komplett einbezahlt wurde). Nur wissen wir halt noch nicht definitiv, bei welcher Summe das dann der Fall ist.


Doch die Zahl steht im Anhang 1 zum Vertrag. Im Vertrag steht, dass die Summe die dort genannt wird in keinem, keinem schließt auch den Vertrag mit ein, Fall überschritten werden darf.

Dieser Fakt könnte auch nícht faktischer werden indem ich ihn auf jeder Seite wiederhole oder wird die Auflistung der Vertragspartner ungültig, weil sie nicht bei jeder neuen Nennung des Wort4es Vertragspartner wiederholt wird.

Eine Zahl steht auch deshalb nicht im Vertrag, weil man soweiso alle 5 Jahre neu verhandeln möchte, ansonsten würde sich auch der Beitrag nicht reduzieren lassen. Hierbei wird dann aber nur noch der Anhang neu geregelt, was wesentlich einfacher wäre, als alle paar Jahre die Vertragsformulierungen neu zu definieren. Es hat also rein praktische Gründe.
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Am Ende wird alles gut und wenns nicht gut ist ist es nicht das Ende.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 01:52:00    Titel:

Gaisler hat folgendes geschrieben:
Genau das verstehe ich auch nicht. Der Grund, warum weder die USA noch das UK nennenswerte Bonitätsprobleme haben (trotz desolater Haushaltslage) ist eben, dass diese Länder über Zentralbanken verfügen, die im Zweifel die Staatsanleihen am Markt aufkaufen werden

Mit Nullzinsen und dem Aufkauf von Staatsanleihen wird letztendlich die Geldmenge aufgebläht.
Fragt sich nur, mit welchem Ergebnis.

Gaisler hat folgendes geschrieben:
Und es kam weder im UK, noch in den USA zu einer Hyperinflation bisher

Bisher.

Die Frage ist: Wozu führt das?

xmisterDx hat folgendes geschrieben:
Ich bin kein Thüringer und spreche kein thüringisc

Du musst auch kein Thüringisch können.
Vielleicht bin ich Thüringer und spreche Thüringisch.
Und da wir beide (Standard-) Deutsch sprechen, führen wir möglicherweise diese (linguistisch durchaus anspruchsvolle) Diskussion hier im Internet.
Wir könnten das auch verbal machen, wenn wir uns träfen.
Aber mutmasslich könnten wir das beide nicht mit einem Griechen.

xmisterDx hat folgendes geschrieben:
Bei allem gebotenen Respekt, aber mir ist der Fliesenleger in Athen in etwa genauso fern wie der Kioskbesitzer auf Rügen oder der Zimmermann in Görlitz...

Du denkst vielleicht so.
Aber die allermeisten Deutschen eben nicht.

Da muss man sich einfach mal ein Spiel der Fussballnationalmannschaft anschauen.
Und es ist nicht nur der Fussball, oder, siehe oben, die gemeinsame Sprache:
Im übrigen gibt's Millionen Bundesbürger, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geboren wurden, in der DDR Verwandte hatten, etc.

Ein wichtigerer Punkt ist aber vielleicht der demokratischen Repräsentation:
Du wählst denselben Bundestag wie der Kioskbesitzer auf Rügen und der Zimmermann in Görlitz.
Und dieser wählt dieselbe Regierung für euch beide.
Mit Leuten, die dir Ihre Politik in deiner Muttersprache erklären können.
Julius_Dolby
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Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 3096

BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 01:55:51    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Doch die Zahl steht im Anhang 1 zum Vertrag. Im Vertrag steht, dass die Summe die dort genannt wird in keinem, keinem schließt auch den Vertrag mit ein, Fall überschritten werden darf.

Dieser Fakt könnte auch nícht faktischer werden indem ich ihn auf jeder Seite wiederhole
Rolling Eyes

Willst du hier A.H. Hattray Konkurrenz machen?
Wenn du nicht absichtlich ignoranterweise diesen Murks wiederholst, beschäftige dich bitte, bitte, bitte (!) dich endlich zuerst mit dem Konzept von Nennwert vs. Ausgabewert und verstehe es, bevor hier weiter postest.

Nennwert vs. Ausgabekurs!

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Doch die Zahl steht im Anhang 1 zum Vertrag

Mal ganz abgesehen davon, dass der Anhang zu diesem Vertrag wie oft nur informativen bzw. eben veränderlichen Charakter hat und kein für alle Zeiten fixer Vertragsbestandteil ist (darum macht man ja solche Anhänge und schreibt es nicht in den Vertrag - damit man es später ohne Vertragsänderung ändern kann): Im Anhang 1 steht der Anteil des Nennwert für Deutschland. Dies besagt Artikel 8, Abs. 1:

"Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR. Es ist aufgeteilt in sieben Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100 000 EUR, die gemäß dem in Artikel 11 vorgesehenen und in Anhang I berechneten Erstbeitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung stehen."

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Im Vertrag steht, dass die Summe die dort genannt wird in keinem, keinem schließt auch den Vertrag mit ein, Fall überschritten werden darf.

Nein, so steht das nicht drin.
Im Vertrag steht drin:

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt."

Wobei der Ausgabekurs - und ich wiederhole es jetzt zum x-ten Male vom Nennwert abweichen kann. Das steht ja im Vertrag explizit drin:

"Andere Anteile werden zum Nennwert ausgegeben, sofern der Gouverneursrat nicht unter besonderen Umständen eine anderweitige Ausgabe beschließt."


Arrow Wir wissen, wieviele Anteile am Stammkapital Deutschland maximal am ESM aufnehmen muss. Wir wissen, wie hoch der Nennwert des ESM ist, und welchen maximalen Anteil Deutschland daran erwirbt. Für 88.5% davont, kennen wir halt nur noch nicht den definitiven "Preis" (Ausgabekurs).

Arrow Die Haftung für Deutschland ist "auf alle Fälle" auf den deutschen Anteil am genehmigten Stammkapital (Nennwert, gemäss Vertrag und Anhang) "zum Ausgabekurs" begrenzt - wobei der Ausgabekurs eben noch nicht definitiv feststeht.
Heison
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 09:26:01    Titel:

Zwei aktuelle Entwicklungen:

1. Griechenland hat erneut "Notkredite" der EZB in Milliardenhöhe erhalten.

Diese Notkredite könnte Griechenland auch mit deutschen Veto verlangen. Deutschland alleine kann, man kann es nur wiederholen, nicht verhindern, dass sich Griechenland immer weiter eigene Euros druckt.

2. Sigmar Gabriel, Vorsitzender der größten Oppositionspartei im deutschen Bundestag, fordert Eurobonds mit strenger Haushaltskontrolle, also eine gemeinsame Haftung für die Schulden aller Euroländer. Dazu will er das Grundgesetz nach Volksabstimmung ändern.

Warum er nicht sofort Verfassungsklage erhebt, wenn es schon jetzt - auch nach seiner eigenen Aussage - Eurobonds gibt (nämlich 210 Milliarden Euro Anleihen der Krisenstaaten in den Händen der EZB), ist mir allerdings ein Rätsel. Das wäre konsequenter, als das Vermögen der Deutschen, nach dem Motto "jetzt erst recht", aufs Spiel setzen zu wollen und dabei vorzuheucheln, die SPD hätte jemals das Rückgrat, in Europa knallharte Regeln für Haushaltskontrollen aufzustellen und auch durchsetzen, wenn sie schon viel strengere Verfehlungen wie in Griechenland (Bilanzbetrug, Reformunwillen) milde lächelnd verharmlost hat und sich mit einem Präsidenten solidarisiert hat, der die Rente mit 60 anstrebt.

Aber auch Merkel und Schäuble haben mit dem Fiskalpakt bisher verkannt, dass Haushaltskontrollen nicht ausreichen, denn eine Volkswirtschaft lässt sich auch durch eine falsche Steuer-, Sozial-, Rechts-, Verwaltungs- und Unternehmenspolitik ruinieren, und dass Deutsche für die Fehler und Versäumnisse andere Regierungen zahlen müssen, ohne dass diese in wichtigen Bereichen unter Einfluss und Kontrolle Deutschlands bzw. einer mächtigen europäischen Instanz stehen, wäre ein bodenloser Skandal und ein Verrat am Grundgesetzeid.
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Zuletzt bearbeitet von Heison am 07 Aug 2012 - 19:33:39, insgesamt einmal bearbeitet
koenig_ludwig73
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 12:05:37    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Doch die Zahl steht im Anhang 1 zum Vertrag. Im Vertrag steht, dass die Summe die dort genannt wird in keinem, keinem schließt auch den Vertrag mit ein, Fall überschritten werden darf.

Dieser Fakt könnte auch nícht faktischer werden indem ich ihn auf jeder Seite wiederhole
Rolling Eyes

Willst du hier A.H. Hattray Konkurrenz machen?
Wenn du nicht absichtlich ignoranterweise diesen Murks wiederholst, beschäftige dich bitte, bitte, bitte (!) dich endlich zuerst mit dem Konzept von Nennwert vs. Ausgabewert und verstehe es, bevor hier weiter postest.

Nennwert vs. Ausgabekurs!

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Doch die Zahl steht im Anhang 1 zum Vertrag

Mal ganz abgesehen davon, dass der Anhang zu diesem Vertrag wie oft nur informativen bzw. eben veränderlichen Charakter hat und kein für alle Zeiten fixer Vertragsbestandteil ist (darum macht man ja solche Anhänge und schreibt es nicht in den Vertrag - damit man es später ohne Vertragsänderung ändern kann): Im Anhang 1 steht der Anteil des Nennwert für Deutschland. Dies besagt Artikel 8, Abs. 1:

"Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR. Es ist aufgeteilt in sieben Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100 000 EUR, die gemäß dem in Artikel 11 vorgesehenen und in Anhang I berechneten Erstbeitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung stehen."

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Im Vertrag steht, dass die Summe die dort genannt wird in keinem, keinem schließt auch den Vertrag mit ein, Fall überschritten werden darf.

Nein, so steht das nicht drin.
Im Vertrag steht drin:

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt."

Wobei der Ausgabekurs - und ich wiederhole es jetzt zum x-ten Male vom Nennwert abweichen kann. Das steht ja im Vertrag explizit drin:

"Andere Anteile werden zum Nennwert ausgegeben, sofern der Gouverneursrat nicht unter besonderen Umständen eine anderweitige Ausgabe beschließt."


Arrow Wir wissen, wieviele Anteile am Stammkapital Deutschland maximal am ESM aufnehmen muss. Wir wissen, wie hoch der Nennwert des ESM ist, und welchen maximalen Anteil Deutschland daran erwirbt. Für 88.5% davont, kennen wir halt nur noch nicht den definitiven "Preis" (Ausgabekurs).

Arrow Die Haftung für Deutschland ist "auf alle Fälle" auf den deutschen Anteil am genehmigten Stammkapital (Nennwert, gemäss Vertrag und Anhang) "zum Ausgabekurs" begrenzt - wobei der Ausgabekurs eben noch nicht definitiv feststeht.


Es wird durch Wiederholung nicht richtiger, bis jetzt konnte man mir noch nicht zweifelsfrei erklären, wie dieser "Ausgabekurs", den es bei Krediten, wenn dann nur unterhalb des Nennwertes geben kann, Kreditsumme = Nennwert 10.000, abzüglich zuvor festgelegter Verzinsung von 1.000 würde den Ausgabewert 9.000 ergeben.

Bleiben wir bei einem praktischen Beispiel. Griechenland möchte in 4 Jahren 10 mrd Euro weiterer Nothilfe. Der ESM hat aber die garantierten Summen bereits vollständig abgerufen. Sprich er hat keinen weiteren Spielraum. Wie macht nun der Gouverneursrat Simsalabim und Deutschland muß weitere 2,7 mrd zahlen?

Ihr versteift Euch weiterhin auf diesen einen Satz und tut so als würde dieser eine Satz den ganzen Vertrag ungültig machen und nur um diesen einen Satz zu erfüllen würde es Europa möglich sein gegen alle anderen Passagen aus dem ESM zu verstoßen.

Als Referenz werden dann hier einzelne Panikwissenschaftler zitiert, dass der Bundesrechnungshof, das Bundesfinanzministerium, das Parlament und der dafür zuständige Ausschuß das anders sieht und interpretiert, pah wen interessierts.

Gern noch mal, beide Passagen in diesem Vertrag wiedersprechen sich nicht im Geringsten. Der Gouverneursrat kann jederzeit mit Nennwert und Ausgabewert jonglieren, solange er nicht die Gesamtsumme, die unter keinen Umständen (kein Umstand heißt kein Umstand, heißt kein Umstand und heißt nicht son bisschen Umstand oder doch anderer Umstand sondern KEIN Umstand!) überschritten, Überschritten hieße oberhalb der im Anhang 1 verhandelten Summe, werden darf! Und das Witzigste ist dieser "kein Umstand" den Ihr hier so nebulös herbeiinterpretieren wollt, läßt sich nicht mal praktisch darstellen. Ein, wie ich finde, deutlicher Unterschied zu den Auftragsarbeiten eines Drowning! Von daher erklärt Euch endlich mal und nicht rein mit das Nennwert und Ausgabewert unterschiedlich sind, ja und? Das erklärt erst mal gar nichts und das weiß ich auch, gehört aber in andere Bereiche des Finanzmarktes und nicht in die Aufgaben des ESM!
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 15:23:51    Titel:

Was gibt es da noch zu rumzudeuteln? Höherer Ausgabekurs --> höhere Einzahlungen --> mit 700 Milliarden Euro ist nicht Schluss beim ESM, Deutschlands Haftung daher nicht auf 190 Milliarden Euro begrenzt.

Die Wirtschaftsredaktion der FAZ hat die widerstreitenden Stellungnahmen zwischen Prof. Homburg und Staatssekretär Kampeter übrigens auch unter die Lupe genommen und kommt zu dem Schluss:

"[...] Kampeter räumt ein, dass Kapital zu höherem Nennwert ausgegeben werden könne; das sei aber derzeit nicht vorgesehen.

Wer hat recht? Homburg hat recht. Denn in Art. 8 Abs. 5 steht nichts von 190 Milliarden. Stattdessen steht dort das Wort Ausgabekurs, der aber kann ja gerade (Art. 8 Abs. 2) höher sein als der Nennwert. Wenn so etwas nicht vorgesehen ist (Kampeter), fragt man sich, warum die Möglichkeit dann überhaupt erwähnt wird."


"Kann ja", "derzeit nicht" - für wie dumm hält die deutsche Regierung eigentlich die Deutschen?

http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/debatte-ueber-den-rettungsschirm-esm-retten-ohne-ende-11843792.html

Es ist ein völlig unhaltbarer Zustand, dass so ein Vertrag überhaupt Bestandteile enthält, die andere Teile konterkarieren, die unscharf formuliert sind und zum Tricksen und Verbiegen geradezu einladen.

Nur mit allergrößter Naivität oder Vorsatz kann man darüber hinwegsehen.

Beispiel: Als die EZB-Regularieren verabschiedet wurde, hieß es immer wieder, dass der Notebank die Staatsfinanzierung untersagt ist. Vorbild deutsche Bundesbank. Noch heute wird sich darauf berufen.

Sieht man aber mal ganz genau hin, dann heißt es beim "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union":

"(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen [...] sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."

http://dejure.org/gesetze/AEUV/123.html

Das kleine Wörtchen "unmittelbar" im Gesetz hat gereicht, dass die EZB für über 210 Milliarden Euro Staatsanleihen von Italien, Spanien usw. gekauft hat. Und nun weitere Aufkäufe plant.

Sie hat zwar nicht den Staaten direkt (unmittelbar) Geld geliehen, aber einfach einen Teil ihrer ausstehenden Verbindlichkeiten gekauft (mittelbar), was auf das Gleiche hinausläuft, denn Gläubiger ist nun die EZB und Schuldner der jeweilige Staat, dazu kommt eine Erhöhung der Geldmenge.

In jeden Fall haftet die EZB und damit auch der deutsche Haushalt bzw. der deutsche Steuerzahler für alle Ausfälle, die aus diesen Krediten erwachsen.

Diese Maßnahme hat einen Euroaustritt der jeweiligen Länder bzw. einen Euroaustritt Deutschland verteuert, weil er eine Art Gemeinschaftshaftung darstellt. Der deutsche EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark hatte sich wegen der Anleihenkäufe mit der EZB überworfen und trat anschließend zurück.

Man merke: Bei Verträgen zu EU und Euro sollte man in der Tat jedes Wort auf die Goldwaage legen. Abgesehen davon, dass auch eindeutige Vertragsbrüche bisher nicht unbedingt Konsequenten nach sich gezogen haben.
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Julius_Dolby
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 15:43:10    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Es wird durch Wiederholung nicht richtiger, bis jetzt konnte man mir noch nicht zweifelsfrei erklären, wie dieser "Ausgabekurs", den es bei Krediten, wenn dann nur unterhalb des Nennwertes geben kann, Kreditsumme = Nennwert 10.000, abzüglich zuvor festgelegter Verzinsung von 1.000 würde den Ausgabewert 9.000 ergeben. !

Ich kann das langsam echt nicht mehr mehr lesen, was du hier schreibst...

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
bis jetzt konnte man mir noch nicht zweifelsfrei erklären, wie dieser "Ausgabekurs", den es bei Krediten, wenn dann nur unterhalb des Nennwertes geben kann, Kreditsumme = Nennwert 10.000, abzüglich zuvor festgelegter Verzinsung von 1.000 würde den Ausgabewert 9.000 ergeben. !

Nochmals ganz langsam für dich zum Mitmeisseln:
Es geht bei genannten Ausgabekurs nicht um "Kredite"!


Nochmals: Es geht beim Ausgabekurs nicht um "ausgegebene" Kredite.
Es geht dabei um die Ausgabe von eingezahlten Anteilen des Stammkapitals an die einzahlenden Länder!


Lesen - nachdenken - verstehen!

Um es mal ganz salopp zu formulieren.

Stammkapital: Woher bezieht der ESM seine Eigenmittel?
Kreditvergabe: Was macht er damit, an wen leiht er sie aus?

Oder noch einfacher:

Stammkapital = "Rein"
Kreditvergabe = "Raus"

Das Stammkapital entspricht dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Dessen Ausgabe unter Nennwert ist gesetzlich nicht erlaubt.

Über Nennwert dagegen völlig problemlos.
Anleihen dagegen notieren oft unter ihrem Nennwert (gerade wenn sie keinen Kupon haben).


koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Der Gouverneursrat kann jederzeit mit Nennwert und Ausgabewert jonglieren, solange er nicht die Gesamtsumme, die unter keinen Umständen (kein Umstand heißt kein Umstand, heißt kein Umstand und heißt nicht son bisschen Umstand oder doch anderer Umstand sondern KEIN Umstand!) überschritten, Überschritten hieße oberhalb der im Anhang 1 verhandelten Summe, werden darf!

Was darf nicht überschritten werden?
Ich habe es hier auch schon mehrfach geschrieben.
Auch hier zitiere ich es gerne nochmals:

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt"

"Der Ausgabekurs ist aber nirgendwo fix definiert!
Er ist also unbekannt.


koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Von daher erklärt Euch endlich mal und nicht rein mit das Nennwert und Ausgabewert unterschiedlich sind, ja und? Das erklärt erst mal gar nichts

Äh doch… das erklärt alles.
Was heisst hier "Ja und?"?
Genau das ist der springende Punkt (einer davon).

Die ersten 80 Mrd. Stammkapital werden zum Nennwert ausgegeben.
Bei 80 Mrd. Nennwert werden also 80 Mrd. effektiv eingezahlt.
Und davon trägt einen fest definierten Anteil.
Steht ja so im Vertrag.

Die weiteren 620 Mrd. Stammkapitel können "unter besonderen Umständen" auch zu einem anderen Ausgabekurs als dem Nennwert ausgegeben werden.
Vielleicht zahlt ein Land dann für 100 Mrd. Stammkapitalanteil 200 Mrd. EUR. (Ausgabekurs von 200.000 EUR je Anteil à 100.000 EUR Nennwert). Es ist dort auch keine Beteiligung des Bundestags bzw. kein anderes nationales Verfahren nötig.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 17:59:10    Titel:

Heison hat folgendes geschrieben:
Was gibt es da noch zu rumzudeuteln? Höherer Ausgabekurs -->


höher Ausgabekurs als waaaaahaaaas?

höher Ausgabekurs als beantragte Kreditsumme?

Höher Ausgabekurs als das zugesicherte Kapital geht ja nicht. Da ist der Vertrag mehr als eindeutig.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 18:05:21    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Es wird durch Wiederholung nicht richtiger, bis jetzt konnte man mir noch nicht zweifelsfrei erklären, wie dieser "Ausgabekurs", den es bei Krediten, wenn dann nur unterhalb des Nennwertes geben kann, Kreditsumme = Nennwert 10.000, abzüglich zuvor festgelegter Verzinsung von 1.000 würde den Ausgabewert 9.000 ergeben. !

Ich kann das langsam echt nicht mehr mehr lesen, was du hier schreibst...

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
bis jetzt konnte man mir noch nicht zweifelsfrei erklären, wie dieser "Ausgabekurs", den es bei Krediten, wenn dann nur unterhalb des Nennwertes geben kann, Kreditsumme = Nennwert 10.000, abzüglich zuvor festgelegter Verzinsung von 1.000 würde den Ausgabewert 9.000 ergeben. !

Nochmals ganz langsam für dich zum Mitmeisseln:
Es geht bei genannten Ausgabekurs nicht um "Kredite"!


Nochmals: Es geht beim Ausgabekurs nicht um "ausgegebene" Kredite.
Es geht dabei um die Ausgabe von eingezahlten Anteilen des Stammkapitals an die einzahlenden Länder!


Lesen - nachdenken - verstehen!

Um es mal ganz salopp zu formulieren.

Stammkapital: Woher bezieht der ESM seine Eigenmittel?
Kreditvergabe: Was macht er damit, an wen leiht er sie aus?

Oder noch einfacher:

Stammkapital = "Rein"
Kreditvergabe = "Raus"

Das Stammkapital entspricht dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Dessen Ausgabe unter Nennwert ist gesetzlich nicht erlaubt.

Über Nennwert dagegen völlig problemlos.
Anleihen dagegen notieren oft unter ihrem Nennwert (gerade wenn sie keinen Kupon haben).


koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Der Gouverneursrat kann jederzeit mit Nennwert und Ausgabewert jonglieren, solange er nicht die Gesamtsumme, die unter keinen Umständen (kein Umstand heißt kein Umstand, heißt kein Umstand und heißt nicht son bisschen Umstand oder doch anderer Umstand sondern KEIN Umstand!) überschritten, Überschritten hieße oberhalb der im Anhang 1 verhandelten Summe, werden darf!

Was darf nicht überschritten werden?
Ich habe es hier auch schon mehrfach geschrieben.
Auch hier zitiere ich es gerne nochmals:

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt"

"Der Ausgabekurs ist aber nirgendwo fix definiert!
Er ist also unbekannt.


koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Von daher erklärt Euch endlich mal und nicht rein mit das Nennwert und Ausgabewert unterschiedlich sind, ja und? Das erklärt erst mal gar nichts

Äh doch… das erklärt alles.
Was heisst hier "Ja und?"?
Genau das ist der springende Punkt (einer davon).

Die ersten 80 Mrd. Stammkapital werden zum Nennwert ausgegeben.
Bei 80 Mrd. Nennwert werden also 80 Mrd. effektiv eingezahlt.
Und davon trägt einen fest definierten Anteil.
Steht ja so im Vertrag.

Die weiteren 620 Mrd. Stammkapitel können "unter besonderen Umständen" auch zu einem anderen Ausgabekurs als dem Nennwert ausgegeben werden.
Vielleicht zahlt ein Land dann für 100 Mrd. Stammkapitalanteil 200 Mrd. EUR. (Ausgabekurs von 200.000 EUR je Anteil à 100.000 EUR Nennwert). Es ist dort auch keine Beteiligung des Bundestags bzw. kein anderes nationales Verfahren nötig.


Ah und ausgegeben werden dann also keine Kredite sondern Lutscher und Gummischlangen oder was?

Der ESM vergibt Kredite! Bei Krediten kann der Ausgabekurs des Kreditgebers nur unterhalb des Nennwertes des Kredites liegen.

Das viele Gesabbel soll nur davon ablenken, dass hier zwar mit Fachbegriffen um sich geworfen wird, diese sind aber gar nicht anwendbar und eine Haftung Deutschlands oberhalb der zugesicherten Summe durch den ESM unter allen Umständen ausnahmslos niemals nie nicht in keinem Fall möglich, außer Deutschland wird in spätestens 5 Jahren andere Zusicherungen geben.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 19:40:23    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
höher Ausgabekurs als waaaaahaaaas?

Welchen der folgenden Absätze meines obigen Beitrags hast du nicht verstanden?

1. "Nochmals: Es geht beim Ausgabekurs nicht um "ausgegebene" Kredite.
Es geht dabei um die Ausgabe von eingezahlten Anteilen des Stammkapitals an die einzahlenden Länder!"

2. Das Stammkapital entspricht dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Dessen Ausgabe unter Nennwert ist gesetzlich nicht erlaubt.
Über Nennwert dagegen völlig problemlos.

3. "Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt"

4. "Die ersten 80 Mrd. Stammkapital werden zum Nennwert ausgegeben.
Bei 80 Mrd. Nennwert werden also 80 Mrd. effektiv eingezahlt.
Und davon trägt einen fest definierten Anteil.
Steht ja so im Vertrag. "
Die weiteren 620 Mrd. Stammkapitel können "unter besonderen Umständen" auch zu einem anderen Ausgabekurs als dem Nennwert ausgegeben werden.

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:

höher Ausgabekurs als beantragte Kreditsumme?

Welchen der beiden folgenden Sätze meines obigen Beitrags hast du nicht verstanden?

1. Es geht bei genannten Ausgabekurs nicht um "Kredite"!
2. Nochmals: Es geht beim Ausgabekurs nicht um "ausgegebene" Kredite.

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Höher Ausgabekurs als das zugesicherte Kapital geht ja nicht.

Nein, so eindeutig ist er nicht.
Aber das ist ein anderes (und nebensächliches Thema).

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Der ESM vergibt Kredite! Bei Krediten kann der Ausgabekurs des Kreditgebers nur unterhalb des Nennwertes des Kredites liegen.

Welchen der folgenden (Ab)Sätze meines obigen Beitrags hast du nicht verstanden?

1. Es geht bei genannten Ausgabekurs nicht um "Kredite"!
2. Nochmals: Es geht beim Ausgabekurs nicht um "ausgegebene" Kredite.
Es geht dabei um die Ausgabe von eingezahlten Anteilen des Stammkapitals an die einzahlenden Länder!
3. Das Stammkapital entspricht dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Dessen Ausgabe unter Nennwert ist gesetzlich nicht erlaubt.
Über Nennwert dagegen völlig problemlos.

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Das viele Gesabbel soll nur davon ablenken, dass hier zwar mit Fachbegriffen um sich geworfen wird, diese sind aber gar nicht anwendbar und eine Haftung Deutschlands oberhalb der zugesicherten Summe durch den ESM unter allen Umständen ausnahmslos niemals nie nicht in keinem Fall möglich

Wenn hier jemand sabbelt, dann du.
Entweder, um davon abzulenken, wie massiv du hier auf dem Schlauch standest und stehst.
Oder du machst es böswillig-ignorant, so wie du es von A.h. Hattray gelernt hast.
Aber ja, sorry, jetzt wurde es etwas zu persönlich, muss ja nicht sein.
Ich probiere es noch mal.
koenig_ludwig73
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 20:08:26    Titel:

Julius_Dolby hat folgendes geschrieben:

Es geht dabei um die Ausgabe von eingezahlten Anteilen des Stammkapitals an die einzahlenden Länder!


Also gut,

im Topf liegen 100 Euro, das eingezahlte Kapital der Länder. Dort liegen die natürlich nicht mehr sondern sind in Form von Krediten an Griechenland und Co ausgezahlt worden. Sprich im Fond liegen jetzt die Papiere, die ausweisen, dass Deutschland 27 Euro dieser hundert Euro eingezahlt hat und welche Länder die ausgezahlten Kredite zurückzahlen müssen und mit welchem Plan. Jetzt soll Deutschland, so verstehe ich Deinen Satz, also Schuldanerkenntnisse der Nehmerländer, zu einem 27 zurückerhalten. Hierbei würde dann der Ausgabekurs durch Angebot und Nachfrage über dem Nennwert, 27 Euro liegen, Sprich die Finanzmärkte wären so scharf auf die Schuldpapiere, dass sie bereit wären 10 Prozent Aufschlag für solche Papiere zu zahlen. Wie bei einer Aktiengesellschafft. Coole Sache, oder Deutschland würde mit dem Verkauf 2,70 Euro Gewinn machen und am Ende 29,70 Euro haben.

Ansonsten wäre die "Ausgabe" des Stammkapitals die 100 Euro, die an Krediten vergeben wurden.

Oder erkläre mir einfach, an welcher Stelle der Sprung vom Nennwert zum Ausgabewert stattfindet, der Deutschland in unvorstellbare unbegrenzte Ausgabewertnachzahlungsverpflichtungen reißen würde.

Ist das denn so schwer? Nimm einfach den Topf als Beispiel.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 20:30:50    Titel:

Wie funktioniert der ESM?
Wir machen einen gemeinsamen "Topf" mit Geld auf.
Aus diesem Topf können wir dann anderen Geld leihen:

"Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESM-Mitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen"

Natürlich wird unser gemeinsamer Topf nicht unbegrenzt viel Geld enthalten, es muss schon eine Grenze geben:

"Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR. Es ist aufgeteilt in sieben Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100 000 EUR"

Stammkapital = das ist die Summe bis zu der die Mitglieder haften.
Wie das in jeder GmbH oder Aktiengesellschaft eben auch der Fall ist.
Damit das Ganze keine Farce wird, muss man natürlich - wie in jeder anständigen GmbH oder AG auch - am Anfang (wenngleich nicht alles, so doch) zumindest einen Teil wirklich effektiv einzahlen:

"Das genehmigte Stammkapital wird in eingezahlte Anteile und abrufbare Anteile unterteilt. Der anfängliche Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile beläuft sich auf 80 Milliarden EUR. Die Anteile des genehmigten Stammkapitals am anfänglich gezeichneten Stammkapital werden zum Nennwert ausgegeben"

Das ist verständlich, oder? Anteile im Gesamtnennwert von 80 Milliarden werden sofort eingezahlt, wobei diese auch zum Nennwert ausgegeben (!) werden.

Wenn Anteile für 80 Milliarden Nennwert zu ihrem Nennwert ausgegeben werden (Ausgabekurs also 1:1), dann zahlen die EURO-Länder zahlen also gemeinschaftlich 80 Milliarden EUR sofort ein. Das versteht jeder.

Und Deutschland trägt daran seinen Teil von 27,15%.
Das ist eine einfache Rechnung, die jeder Sechstklässler schafft.

Die restlichen Anteile im Wert von 620 Milliarden EUR Nennwert (Nennwert!) müssen erst auf Abruf einbezahlt werden:

"Andere Anteile werden zum Nennwert ausgegeben, sofern der Gouverneursrat nicht unter besonderen Umständen eine anderweitige Ausgabe beschließt."

Doch halt! Da ist ein Hintertürchen offen.
Offensichtlich muss der ESM die restlichen 620 Milliarden EUR nicht zum Nennwert, also einem Ausgabekurs von 1:1 ausgeben. Der Gouverneursrat kann auch einen anderen beschliessen. Er kann also sagen:

"Liebe EURO-Länder, wir rufen jetzt weitere 100 Milliarden EUR" Anteil am Stammkapital (zum Nennwert!) ab. Das sind eine Million Anteile à 100.000 EUR Nennwert (s.o.).

Allerdings zahlt ihr dafür nicht nur den Nennwert von 100.000 EUR pro Anteil, sondern 200.000 EUR pro Anteil.

Tja, wenn das beschlossen wird (und dafür benötigt es kein nationales Verfahren), dann zahlen die Länder für Stammkapitalanteil mit einem Nennwert von in der Summe 100 Milliarden EUR in Wirklichkeit aber 200 Milliarden EUR. Es könnten prinzipiell auch deutlich mehr sein. Das wäre ein Ausgabekurs von 2:1 (Ausgabepreis : Nennwert).

Anders formuliert: Der Ausgabekurs bestimmt, wieviel ein Land für einen Stammkapitalanteil im Nennwert von 100.000 EUR effektiv zahlen muss. Er stimmt also quasi den "Preis" pro Anteil. Das können auch 200.000 EUR als "Preis" pro Anteil im Nennwert von 100.000 EUR sein.

Tönt lustig oder sogar etwas absurd? Nun, so funktioniert das in der wundervollen Welt der Finanzwissenschaft und des Kapitalsgesellschaftsrechts nun einmal.

Könnten es auch weniger als 100.000 EUR pro Anteil (im - fixen - Nennwert von 100.000 EUR) sein?

Aber weniger?
Nein, das wohl kaum.

Schliesslich ist eine Ausgabe von Grundkapital- oder Stammkapital-Anteilen einer Gesellschaft für einen Preis unter dem Nennwert ja in den meisten (allen?) EURO-Ländern verboten - zumindest für anständige GmbHs und AGs. Sonst würde ja Haftungssubstrat fehlen.

Nota bene: Bis jetzt haben wir noch gar nichts über die Kreditvergabe gesagt. Wie ich schon so oft sagte: Der Ausgabekurs bezieht ja nicht auf "ausgegebene" Kredite, sondern er bezieht sich auf das "einzunehmende" Stammkapital.
Noch einmal ganz langsam zum Mitmeisseln:
Der "Ausgabekurs" bezieht ja nicht auf "ausgegebene" Kredite, sondern er bezieht sich auf das "einzunehmende" Stammkapital.
Anteile Stammkapital werden "ausgegeben" - und harte EUR werden dafür "eingenommen"."

Nun wollen wir natürlich wissen, wie das mit der Haftung aussieht.
Dafür setzen wir natürlich auch eine Regelung in den Vertrag:

"Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt"

Schauen wir uns diesen Satz einmal an, nicht wahr?

- "Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds…"
Ah, da steht drin, wie hoch mein Risiko als Mitglied wirklich ist, schön…

- bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital (…) begrenzt
Super, es gibt ein Ende!
Genehmigtes Stammkapital sind ja 700 Milliarden.
Und der Anteil für Deutschland beträgt gemäss Verteilungsschlüsse 27.15%, also rund 190 Milliarden.

- zum Ausgabekurs
Doch halt! Da lauert noch eine Falle! Was bedeutet das?
Wie hier im Thread schon x-fach gesagt wurde:
Der "Ausgabekurs" hat nichts mit bewilligten Krediten zu tun.
Es geht da keineswegs darum, wie "das Geld ausgegeben" wurde.

Damit ist gemeint: die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds ist nicht auf seinen Stammkapitalanteil am ESM zum Nennwert (in der Summe max. 700 Milliarden Nennwert) begrenzt. Nein, die Haftung ist auf den Stammkapitalanteil zum jeweiligen Ausgabekurs begrenzt. Wie wir bereits wissen, kann der Ausgabekurs dieser

Arrow D.h., die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds ist auf das beschränkt, was es effektiv für seinen Anteil am Stammkapital einbezahlt hat.

Was wir wissen ist, dass für die ersten 80 Mrd. EURO Stammkapital genau der Nennwert bezahlt werden muss. Für die anderen dagegen… naja… "unter besonderen Umständen" ggf. auch mehr.

Also für Deutschland beispielsweise:

1.) 80 Mrd. EUR Stammkapital (Nennwert!) x Ausgabekurs der ersten 80 Mrd. EUR Anteile ("eins zu eins", Ausgabe zum Nennwert) x 27,15% (Anteil, den Deutschland gemäss Verteilungsschlüssel trägt)

und dazu zu addieren

2. 620 Mrd. EUR Stammkapital x 27,15% x durchschnittlicher Ausgabekurs dieser Stammkapitalanteile.

Das Problem ist: Den Ausgabekurs der später abrufbaren Stammakapitalanteile im Nennwert von insgesamt 620 Milliarden kennen wir noch nicht. Von daher kennen wir auch den maximalen Umfang der Haftung für die Länder nicht. Und man kann es nicht oft genug wiederholen: Mit Ausgabekurs ist hier quasi der "Preis" für diese Stammkapitalanteile gemeint. Es geht dabei nicht um die Verwendung ("Ausgabe von Kredite") oder sowas...
Julius_Dolby
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 20:44:03    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Ist das denn so schwer? Nimm einfach den Topf als Beispiel.

Weiss du, was witzig ist? Meinen obigen Beitrag von 20:30 Uhr habe ich geschrieben und abgeschickt, bevor ich deinen gesehen habe - ich habe dort allerdings auch von ganz allein den "Topf" als Beispiel genommen Wink

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Ansonsten wäre die "Ausgabe" des Stammkapitals die 100 Euro, die an Krediten vergeben wurden.

Es geht beim "Ausgabekurs" nicht um eine "Geldausgabe" durch den ESM (in Form von Krediten beispielsweise), sondern es geht dabei um den "Preis" für die Ausgabe von "Stammkapitalanteilen". Du kannst dir diese Stammkapitalanteile wie eine Aktie vorstellen.

Auf den ESM bezogen könnte man auch (fälschlich, aber vielleicht intuitiver) statt "Ausgabekurs" von einem "Einnahmekurs" oder "Verkaufspreis" (für Stammanteile) sprechen.

Und erst wenn diese "verkauft" sind (d.h. das Geld für die Anteile zum "Ausgabekurs" einbezahlt wurde, erst dann kann man überhaupt Kredite vergeben.

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
im Topf liegen 100 Euro, das eingezahlte Kapital der Länder

Um im Bild zu bleiben: Der Topf wird "aufgemacht" durch die "Ausgabe" von Stammkapitalanteilen zum Nennwert von 100 EUR, dem eingezahlten Kapital der Länder.

Wenn diese allerdings nicht zum Nennwert "ausgegeben" wurden bzw. werden, dann mussten/müssen die Länder für diese möglicherweise nicht nur 100 EUR zahlen, sondern vielleicht auch 200 EUR. Oder 300. Oder 500. Oder was auch immer - je nach "Ausgabekurs" eben.

Wenn diese allerdings nicht zum Nennwert "ausgegeben" wurden bzw. werden, dann mussten/müssen die Länder für diese vielleicht 200 EUR zahlen. Oder 300. Oder 500. Oder was auch immer - je nach "Ausgabekurs" eben.

Bedeutet das, dass auch effektiv 100 EUR Bargeld im Topf liegen?
Nein! Es könnten auch 200 sein. Oder 300. je nach Ausgabekurs.


Selbst wenn diese 100 EUR Summe zum Nennwert eine vereinbarte Grenze sind:
Es ist nur eine Nennwertgrenze.
Die tatsächliche zu leistenden Einzahlungen für diese sind mit dem sogenannten "Ausgabekurs" zu multiplizieren.

Vorausgesetzt natürlich, Stammkapitalanteile dürfen auch zu einem anderen Kurs als dem Nennwert "ausgegeben" werden. Aber genau dies erlaubt ja der Vertrag.
Heison
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 21:08:09    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Heison hat folgendes geschrieben:
Was gibt es da noch zu rumzudeuteln? Höherer Ausgabekurs -->


höher Ausgabekurs als waaaaahaaaas?


Zum 1000. Mal: Als der Nennwert! So könnte das über 80 Mrd. Euro gehende ESM-Kapital aus Papieren bestehen, auf denen zwar als Nennwert (nominal value) 100.00 Euro pro Aktie bzw. Anteil steht, die aber z.B. das doppelte kosten, weil der Ausgabekurs (issue price) höher gesetzt wurde, also nicht pari. (Solche Abweichungen sind Alltag an der Börse.) Dann hat das ESM-Kapital am Ende zwar einen Nennwert von 700 Mrd. Euro, die Staaten haben aber deutlich mehr einzahlen müssen. Bitte informiert Dich über Nennwerte und Emissionspreis.

ESM Artikel 8 im Original:

"1. The authorised capital stock shall be EUR 700 000 million. It shall be divided into seven million shares, having a nominal value of EUR 100 000 each, which shall be available for subscription according to the initial contribution key provided for in Article 11 and calculated in Annex I.
2. [...] Other shares shall be issued at par, unless the Board of Governors decides to issue them in special circumstances on other terms.
[...]
5. The liability of each ESM Member shall be limited, in all circumstances, to its portion of the authorised capital stock at its issue price. [...]"


http://www.european-council.europa.eu/media/582311/05-tesm2.en12.pdf


Etwas Anderes:

Deutschland Erpessbarkeit wird erneut sichtbar. "Der IWF will die Euro-Länder zu einem weiteren Schuldenverzicht für Griechenland zwingen. Sonst dreht der Fonds den Geldhahn zu. Für die Steuerzahler würde das Ausfälle in Milliardenhöhe bedeuten."

http://www.welt.de/wirtschaft/article108515028/IWF-droht-mit-Ausstieg-aus-der-Griechen-Rettung.html
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 21:22:15    Titel:

Der "Ausgabekurs" bezieht ja nicht auf "ausgegebene" Kredite, sondern er bezieht sich auf das "einzunehmende" Stammkapital.
Anteile Stammkapital werden "ausgegeben" - und harte EUR werden dafür "eingenommen"."



witzig 26 Finanzminister sollten also einstimmig beschließen, einfach so zu tun, als wären die Anteile nun doppelt so viel wert um diese dann auf dem Finanzmarkt in harte Euro tauschen zu können oder aber selbst aus dem eigenen Steuersäckel zu bezahlen? Aha und dabei geht es nicht um Kredite? Wie das, wenn das Geld doch nur dann in den Topf kommt wenn es bereits als zugesagter Kredit benötigt wird? Und aus welchem Grund sollte überhaupt Geld abgerufen werden, wenn nicht um damit Kredite an Nehmerländer zu finanzieren wenn es denn nicht um Kredite geht? Und Kredite haben keinen Ausgabewert! Wir drehen uns im Kreis, weil Du meiner Frage ausweichst oder wiederholt unlogisch beantwortest. Weiterhin blendest Du den Rest des Vertrages konsequent aus und verweist auf Mechanismen die laut Vertrag gar nicht vorgesehen sind.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 21:28:31    Titel:

Und erst wenn diese "verkauft" sind (d.h. das Geld für die Anteile zum "Ausgabekurs" einbezahlt wurde, erst dann kann man überhaupt Kredite vergeben.

Das würde heißen, dass der Finanzmarkt so viel Vertrauen in die geplanten Kredite setzt, dass er bereit ist dafür einen Bonus zu bezahlen.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 21:57:28    Titel:

Heison hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
Heison hat folgendes geschrieben:
Was gibt es da noch zu rumzudeuteln? Höherer Ausgabekurs -->


höher Ausgabekurs als waaaaahaaaas?


Zum 1000. Mal: Als der Nennwert! So könnte das über 80 Mrd. Euro gehende ESM-Kapital aus Papieren bestehen, auf denen zwar als Nennwert (nominal value) 100.00 Euro pro Aktie bzw. Anteil steht, die aber z.B. das doppelte kosten, weil der Ausgabekurs (issue price) höher gesetzt wurde, also nicht pari. (Solche Abweichungen sind Alltag an der Börse.) Dann hat das ESM-Kapital am Ende zwar einen Nennwert von 700 Mrd. Euro, die Staaten haben aber deutlich mehr einzahlen müssen. Bitte informiert Dich über Nennwerte und Emissionspreis.

ESM Artikel 8 im Original:

"1. The authorised capital stock shall be EUR 700 000 million. It shall be divided into seven million shares, having a nominal value of EUR 100 000 each, which shall be available for subscription according to the initial contribution key provided for in Article 11 and calculated in Annex I.
2. [...] Other shares shall be issued at par, unless the Board of Governors decides to issue them in special circumstances on other terms.
[...]
5. The liability of each ESM Member shall be limited, in all circumstances, to its portion of the authorised capital stock at its issue price. [...]"


http://www.european-council.europa.eu/media/582311/05-tesm2.en12.pdf


Etwas Anderes:

Deutschland Erpessbarkeit wird erneut sichtbar. "Der IWF will die Euro-Länder zu einem weiteren Schuldenverzicht für Griechenland zwingen. Sonst dreht der Fonds den Geldhahn zu. Für die Steuerzahler würde das Ausfälle in Milliardenhöhe bedeuten."

http://www.welt.de/wirtschaft/article108515028/IWF-droht-mit-Ausstieg-aus-der-Griechen-Rettung.html


Der ESM hat kein Kapital er braucht es erst wenn er Kredite vergibt. Dazu ruft er die zugesagten Summen ab, zum Nennwert des Kredites den er vergibt. An wen und in welchen Auflagen bestimmt der Gouverneursrat, damit die von Euch erdachte Eigendynamik, mehr Nehmer, als Geberländer nicht eintritt sind Nehmerländer nicht von der Einzahlungspflicht befreit,

im übrigen würde, wenn die jetzt genehmigten 700 mrd nicht reichen die nationalen Parlamente zustimmen müssen. So wie für die ersten 700 mrd.

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.<<

Die Finanzausstattung des ESM ist also immer an ein Darlehenvolumen gekoppelt.
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BeitragVerfasst am: 07 Aug 2012 - 23:16:49    Titel:

Heison hat folgendes geschrieben:
Zwei aktuelle Entwicklungen:
[...]
2. Sigmar Gabriel, Vorsitzender der größten Oppositionspartei im deutschen Bundestag, fordert Eurobonds mit strenger Haushaltskontrolle, also eine gemeinsame Haftung für die Schulden aller Euroländer. Dazu will er das Grundgesetz nach Volksabstimmung ändern.

Warum er nicht sofort Verfassungsklage erhebt, wenn es schon jetzt - auch nach seiner eigenen Aussage - Eurobonds gibt (nämlich 210 Milliarden Euro Anleihen der Krisenstaaten in den Händen der EZB), ist mir allerdings ein Rätsel. Das wäre konsequenter, als das Vermögen der Deutschen, nach dem Motto "jetzt erst recht", aufs Spiel setzen zu wollen und dabei vorzuheucheln, die SPD hätte jemals das Rückgrat, in Europa knallharte Regeln für Haushaltskontrollen aufzustellen und auch durchsetzen, wenn sie schon viel strengere Verfehlungen wie in Griechenland (Bilanzbetrug, Reformunwillen) milde lächelnd verharmlost hat und sich mit einem Präsidenten solidarisiert hat, der die Rente mit 60 anstrebt.


Mal abseits von Kampfbegriffen ("Eurobonds"): Der deutsche Staat ist via der Bundesbank anteilig an den Einlagen der EZB beteiligt. Wenn es dort zu Abschreibungsbedarf kommt, schlägt das entsprechend durch und im Notfall müsste die Bundesbank notwendig werdende Geldreserven nachschießen.

Ist erst einmal dies so richtig?

Wenn ja, in welchem Rahmen wäre die Bundesbank durch Beschlüsse des Bundestags beschränkt? Ich meine, durch gar keine, da sie formal unabhängig ist.


Wenn auch dem so ist, ist mir eine offene Vergemeinschaftung der Schulden unter einer Überwachung durch entsprechende Legislativ-Elemente deutlich lieber...


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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 09:37:45    Titel:

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
witzig 26 Finanzminister sollten also einstimmig beschließen, einfach so zu tun, als wären die Anteile nun doppelt so viel wert um diese dann auf dem Finanzmarkt in harte Euro tauschen zu können oder aber selbst aus dem eigenen Steuersäckel zu bezahlen? Aha und dabei geht es nicht um Kredite? Wie das, wenn das Geld doch nur dann in den Topf kommt wenn es bereits als zugesagter Kredit benötigt wird? Und aus welchem Grund sollte überhaupt Geld abgerufen werden, wenn nicht um damit Kredite an Nehmerländer zu finanzieren wenn es denn nicht um Kredite geht? Und Kredite haben keinen Ausgabewert! Wir drehen uns im Kreis, weil Du meiner Frage ausweichst oder wiederholt unlogisch beantwortest. Weiterhin blendest Du den Rest des Vertrages konsequent aus und verweist auf Mechanismen die laut Vertrag gar nicht vorgesehen sind.

Einfaches Beispiel: GR ruft 80 Mrd EUR als Kredit ab. Alle bisherigen ESM Mittel sind ausgeschöpft bzw. langfristig gebunden.
Spanien ruft 100 Mrd EUR ab. Diese Mittel sind nicht eingezahlt. 620 Mrd EUR Anteile des ESM Eigenkapitals zu Nennwert sind aber noch nicht eingezahlt. Der Gouverneursrat kann diese mittel nun abrufen und eine Zahlungspflicht generieren. Er kann diese Anteile zum Nennwert abrufen, das verbleibene Kapital verringert sich auf 520 Mrd oder aber einen anderen (höheren) Ausgabekurs von bspw. 2:1 festsetzen. Ein niedriger Ausgabekurs ist aufgrund eines Emissionsverbot unter pari nicht möglich. Durch diesen Abruf im Verhältnis 2:1 werden lediglich 50 Mrd Nennwertkapital abgerufen, es müssen aber 100 Mrd eingezahlt werden, die zur Kreditvergabe an Spanien bereit stehen.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Der ESM hat kein Kapital er braucht es erst wenn er Kredite vergibt. Dazu ruft er die zugesagten Summen ab, zum Nennwert des Kredites den er vergibt. An wen und in welchen Auflagen bestimmt der Gouverneursrat, damit die von Euch erdachte Eigendynamik, mehr Nehmer, als Geberländer nicht eintritt sind Nehmerländer nicht von der Einzahlungspflicht befreit,

im übrigen würde, wenn die jetzt genehmigten 700 mrd nicht reichen die nationalen Parlamente zustimmen müssen. So wie für die ersten 700 mrd

Nein müssen sie nicht. Nur wenn die 700 Mrd EUR Eigenkapital zum Nennwert vollständig einbezahlt wurden. Sonst lässt sich das Eigenkapital beliebig erweitern ohne das eben diese Zustimmung erforderlich ist. Aus dem Vertragswerk des ESM geht eindeutig nicht(!) hervor, dass das einzuzahlende Eigenkapital auf 700 Mrd gedeckelt ist. Vielmehr wird durch den Verweis auf den Ausgabekurs ein höheres Eigenkapital ermöglicht.
Der Zweck ist auch relativ einfach zu erklären. Es geht hier um Schnelligkeit, bei der Verabschiedung einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist ein langer Abstimmungsprozess über den Gouverneursrat und Länderparlamente erforderlich. Dies inkludiert Diskussionen und Verhandlungen mit der Opposition sowie Querläufer in den eigenen Reihen. Der ESM soll aber gerade schnell reagieren können und nötige Mittel kurzfristig zur Verfügung stellen. Durch den Mittelabruf über Nennwert muss nur Einigkeit von 26 Personen herrschen, ein wesentlich kleinerer Kreis.
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Die Finanzausstattung des ESM ist also immer an ein Darlehenvolumen gekoppelt.

Stimmt, aber wer sagt das für ein Kredit von 100 Mrd auch Eigenkapital in Höhe von 100 Mrd zu Nennwert beschafft werden muss. Man kann auch 500 tsd Anteile zu einem Kurs von 200.000 EUR abrufen und würde ebenfalls ein Volumen von 100 Mrd erhalten. Man könnte auch 250 tsd Anteile zu einem Ausgabewert von 400.000 EUR abrufen etc. Die Kopplung der abgerufenen Eigenkapitalhöhe an das Darlehenvolumen sagt nunmal nichts darüber aus, zu welchem Kurs das Eigenkapital abgerufen wird. Das Darlehen stellt ja nur ein Aktivposten (Forderung) dar, ist also eine Mittelverwendung.

edit: Sorry die Anteilsanzahl war zu hoch.
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Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund."


Zuletzt bearbeitet von Accounting am 08 Aug 2012 - 16:39:27, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 09:43:13    Titel:

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Heison hat folgendes geschrieben:
Zwei aktuelle Entwicklungen:
[...]
2. Sigmar Gabriel, Vorsitzender der größten Oppositionspartei im deutschen Bundestag, fordert Eurobonds mit strenger Haushaltskontrolle, also eine gemeinsame Haftung für die Schulden aller Euroländer. Dazu will er das Grundgesetz nach Volksabstimmung ändern.

Warum er nicht sofort Verfassungsklage erhebt, wenn es schon jetzt - auch nach seiner eigenen Aussage - Eurobonds gibt (nämlich 210 Milliarden Euro Anleihen der Krisenstaaten in den Händen der EZB), ist mir allerdings ein Rätsel. Das wäre konsequenter, als das Vermögen der Deutschen, nach dem Motto "jetzt erst recht", aufs Spiel setzen zu wollen und dabei vorzuheucheln, die SPD hätte jemals das Rückgrat, in Europa knallharte Regeln für Haushaltskontrollen aufzustellen und auch durchsetzen, wenn sie schon viel strengere Verfehlungen wie in Griechenland (Bilanzbetrug, Reformunwillen) milde lächelnd verharmlost hat und sich mit einem Präsidenten solidarisiert hat, der die Rente mit 60 anstrebt.


Mal abseits von Kampfbegriffen ("Eurobonds"): Der deutsche Staat ist via der Bundesbank anteilig an den Einlagen der EZB beteiligt. Wenn es dort zu Abschreibungsbedarf kommt, schlägt das entsprechend durch und im Notfall müsste die Bundesbank notwendig werdende Geldreserven nachschießen.

Ist erst einmal dies so richtig?

Wenn ja, in welchem Rahmen wäre die Bundesbank durch Beschlüsse des Bundestags beschränkt? Ich meine, durch gar keine, da sie formal unabhängig ist.


Wenn auch dem so ist, ist mir eine offene Vergemeinschaftung der Schulden unter einer Überwachung durch entsprechende Legislativ-Elemente deutlich lieber...


Cyrix

Dieses Überwachung gibt es schon, sie heißen Maastricht Kriterien. Die Nichteinhaltung wird derzeit sehr erfolgreich sanktioniert, nämlich garnicht. Zwangssanktionen würden immer gegen demokratische Prinzipien verstoßen, also müssen diese aufgeweicht werden. So ist es im Fiskalpakt ja auch geschehen. Man braucht nun nur eine qualifizierte Mehrheit um Sanktionen zu umgehen. Kurz drüber nachgedacht wieviel Stimmen Frankreich, Italien und Spanien zusammen bekommen....>50%.
Das mit der Vergemeinschaftung funktioniert nur mit einer Zentralstaatsregierung, also etwas was derzeit unvorstellbar für die EU ist.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 10:11:15    Titel:

Accounting hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
witzig 26 Finanzminister sollten also einstimmig beschließen, einfach so zu tun, als wären die Anteile nun doppelt so viel wert um diese dann auf dem Finanzmarkt in harte Euro tauschen zu können oder aber selbst aus dem eigenen Steuersäckel zu bezahlen? Aha und dabei geht es nicht um Kredite? Wie das, wenn das Geld doch nur dann in den Topf kommt wenn es bereits als zugesagter Kredit benötigt wird? Und aus welchem Grund sollte überhaupt Geld abgerufen werden, wenn nicht um damit Kredite an Nehmerländer zu finanzieren wenn es denn nicht um Kredite geht? Und Kredite haben keinen Ausgabewert! Wir drehen uns im Kreis, weil Du meiner Frage ausweichst oder wiederholt unlogisch beantwortest. Weiterhin blendest Du den Rest des Vertrages konsequent aus und verweist auf Mechanismen die laut Vertrag gar nicht vorgesehen sind.

Einfaches Beispiel: GR ruft 80 Mrd EUR als Kredit ab. Alle bisherigen ESM Mittel sind ausgeschöpft bzw. langfristig gebunden.
Spanien ruft 100 Mrd EUR ab. Diese Mittel sind nicht eingezahlt. 620 Mrd EUR Anteile des ESM Eigenkapitals zu Nennwert sind aber noch nicht eingezahlt. Der Gouverneursrat kann diese mittel nun abrufen und eine Zahlungspflicht generieren. Er kann diese Anteile zum Nennwert abrufen, das verbleibene Kapital verringert sich auf 520 Mrd oder aber einen anderen (höheren) Ausgabekurs von bspw. 2:1 festsetzen. Ein niedriger Ausgabekurs ist aufgrund eines Emissionsverbot unter pari nicht möglich. Durch diesen Abruf im Verhältnis 2:1 werden lediglich 50 Mrd Nennwertkapital abgerufen, es müssen aber 100 Mrd eingezahlt werden, die zur Kreditvergabe an Spanien bereit stehen.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Der ESM hat kein Kapital er braucht es erst wenn er Kredite vergibt. Dazu ruft er die zugesagten Summen ab, zum Nennwert des Kredites den er vergibt. An wen und in welchen Auflagen bestimmt der Gouverneursrat, damit die von Euch erdachte Eigendynamik, mehr Nehmer, als Geberländer nicht eintritt sind Nehmerländer nicht von der Einzahlungspflicht befreit,

im übrigen würde, wenn die jetzt genehmigten 700 mrd nicht reichen die nationalen Parlamente zustimmen müssen. So wie für die ersten 700 mrd

Nein müssen sie nicht. Nur wenn die 700 Mrd EUR Eigenkapital zum Nennwert vollständig einbezahlt wurden. Sonst lässt sich das Eigenkapital beliebig erweitern ohne das eben diese Zustimmung erforderlich ist. Aus dem Vertragswerk des ESM geht eindeutig nicht(!) hervor, dass das einzuzahlende Eigenkapital auf 700 Mrd gedeckelt ist. Vielmehr wird durch den Verweis auf den Ausgabekurs ein höheres Eigenkapital ermöglicht.
Der Zweck ist auch relativ einfach zu erklären. Es geht hier um Schnelligkeit, bei der Verabschiedung einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist ein langer Abstimmungsprozess über den Gouverneursrat und Länderparlamente erforderlich. Dies inkludiert Diskussionen und Verhandlungen mit der Opposition sowie Querläufer in den eigenen Reihen. Der ESM soll aber gerade schnell reagieren können und nötige Mittel kurzfristig zur Verfügung stellen. Durch den Mittelabruf über Nennwert muss nur Einigkeit von 26 Personen herrschen, ein wesentlich kleinerer Kreis.
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Die Finanzausstattung des ESM ist also immer an ein Darlehenvolumen gekoppelt.

Stimmt, aber wer sagt das für ein Kredit von 100 Mrd auch Eigenkapital in Höhe von 100 Mrd zu Nennwert beschafft werden muss. Man kann auch 50 Mio Anteile zu einem Kurs von 200.000 EUR abrufen und würde ebenfalls ein Volumen von 100 Mrd erhalten. Man könnte auch 25 Mio Anteile zu einem Ausgabewert von 400.000 EUR abrufen etc. Die Kopplung der abgerufenen Eigenkapitalhöhe an das Darlehenvolumen sagt nunmal nichts darüber aus, zu welchem Kurs das Eigenkapital abgerufen wird. Das Darlehen stellt ja nur ein Aktivposten (Forderung) dar, ist also eine Mittelverwendung.


Ja allerdings hätte der Gouverneursrat ein Problem, da die Kreditlinie die ja nur zum Nennwert betrachtet werden kann, Kredite haben keinen Ausgabewert, nicht erhöht werden kann. Es macht deshalb keinen Sinn nicht abgerufene Einlagen durch einen Ausgabewert zu erhöhen, wenn ich diese dann eh nicht als Kredit ausgeben kann, weil die maximale Kreditlinie von 700 mrd Euro bereits ausgeschöpft ist. Der ESM könnte dann auch dieses Geld nicht abrufen, da er daraus eh keine weiteren Kredite generieren kann, für die wieder der von mir kopierte Part eintritt nach welcher eine Erhöhung der Kreditlinie über die nationalen Parlamente genehmigt werden muß.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 10:38:12    Titel:

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Ja allerdings hätte der Gouverneursrat ein Problem, da die Kreditlinie die ja nur zum Nennwert betrachtet werden kann, Kredite haben keinen Ausgabewert, nicht erhöht werden kann. Es macht deshalb keinen Sinn nicht abgerufene Einlagen durch einen Ausgabewert zu erhöhen, wenn ich diese dann eh nicht als Kredit ausgeben kann, weil die maximale Kreditlinie von 700 mrd Euro bereits ausgeschöpft ist. Der ESM könnte dann auch dieses Geld nicht abrufen, da er daraus eh keine weiteren Kredite generieren kann, für die wieder der von mir kopierte Part eintritt nach welcher eine Erhöhung der Kreditlinie über die nationalen Parlamente genehmigt werden muß.

Das ist falsch. Der Nennwert eines Kredites ist der nominelle, vertraglich ausgehandelte Betrag eines Schuldverhätnisses. Der Nennwert des Kredites bezieht sich also auf den Kreditvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Wenn Spanien jetzt einen Kredit über 100 Mrd. abruft, dann hat der Kredit einen Nennwert von 100 Mrd Eur. Dies impliziert aber nicht, dass auch das abgerufene Eigenkapital in Höhe von 100 Mrd zum Nennwert abgerufen wurde. Es ist garnicht notwendig dies zum Nennwert abzurufen, sondern nur diese 100 Mrd an Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Sinn macht dieser Abruf schon, da immernoch leicht abrufbares Kapital zur Verfügung bleibt. Das Darlehenvolumen kann durch den Gouverneursrat jederzeit durch Einvernehmen angepasst werden (Art 5 Abs. 6 Buchstabe d). Durch Immunität ist kein Parlamentsbeschluss erforderlich.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 12:31:57    Titel:

Accounting hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Ja allerdings hätte der Gouverneursrat ein Problem, da die Kreditlinie die ja nur zum Nennwert betrachtet werden kann, Kredite haben keinen Ausgabewert, nicht erhöht werden kann. Es macht deshalb keinen Sinn nicht abgerufene Einlagen durch einen Ausgabewert zu erhöhen, wenn ich diese dann eh nicht als Kredit ausgeben kann, weil die maximale Kreditlinie von 700 mrd Euro bereits ausgeschöpft ist. Der ESM könnte dann auch dieses Geld nicht abrufen, da er daraus eh keine weiteren Kredite generieren kann, für die wieder der von mir kopierte Part eintritt nach welcher eine Erhöhung der Kreditlinie über die nationalen Parlamente genehmigt werden muß.

Das ist falsch. Der Nennwert eines Kredites ist der nominelle, vertraglich ausgehandelte Betrag eines Schuldverhätnisses. Der Nennwert des Kredites bezieht sich also auf den Kreditvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Wenn Spanien jetzt einen Kredit über 100 Mrd. abruft, dann hat der Kredit einen Nennwert von 100 Mrd Eur. Dies impliziert aber nicht, dass auch das abgerufene Eigenkapital in Höhe von 100 Mrd zum Nennwert abgerufen wurde. Es ist garnicht notwendig dies zum Nennwert abzurufen, sondern nur diese 100 Mrd an Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Sinn macht dieser Abruf schon, da immernoch leicht abrufbares Kapital zur Verfügung bleibt. Das Darlehenvolumen kann durch den Gouverneursrat jederzeit durch Einvernehmen angepasst werden (Art 5 Abs. 6 Buchstabe d). Durch Immunität ist kein Parlamentsbeschluss erforderlich.


Immunität besteht für die Geschäftsführung diese ruft Mittel ab im Auftrag des Gouverneurrates. Das Einvernehmen des Gouverneurrates muß im Anschluss durch die nationalen Instanzen bestätigt werden. Ich habe den entsprechenden Passus bereits kopiert gehabt.

Entsprechend Buchstabe c gleicher Artikel und Absatz.

Der Gouverneursrat kann innerhalb der genehmigten Kreditlinie hin und her bewerten wie er möchte er kann sie aber nicht überschreiten ohne zuvor die nationalen Gremien drüber abstimmen zu lassen, zuvor müßten sich 26 Finanzminister einstimmig darauf verständigt haben mehr als die bis jetzt vereinbarten 700 mrd als Kredit einzusetzen. Ziemlich hohe Hürden wie ich finde. Und nach 5 Jahren spätestens wäre das sowieso die Aufgabe des Gouverneurates.

Also selbst wenn ich Dir zustimmen würde, dass der Gouverneursrat theoretisch die Anteile höher bewerten könnte kann er trotzdem nicht mehr als 700 mrd Euro an Kredit ausgeben ohne das die Heimatparlamente zustimmen. Was sollte ihm diese Möglichkeit dann bringen? Noch dazu ja nicht ganz klar ist ob mit einer Neubewertung der Anteile auch die Haftungssumme für Deutschland steigen dürfte, ich sage nein. Der Bundesrechnungshof sagt nein, das Bundesfinanzministerium, einem Gouverneur unterstellt, sagt nein der derzeitige deutsche Gouverneur sagt ebenfalls nein und der Finanzausschuß des Bundestages sagt auch nein.

Die FAZ benennt einen hysterischen Eurogegner der Ja sagt.

Hmmm
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 14:02:54    Titel:

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Immunität besteht für die Geschäftsführung diese ruft Mittel ab im Auftrag des Gouverneurrates. Das Einvernehmen des Gouverneurrates muß im Anschluss durch die nationalen Instanzen bestätigt werden. Ich habe den entsprechenden Passus bereits kopiert gehabt.

Das ist falsch, der ESM Vertrag sagt dazu folgendes:

ESM Vertrag Art. 35 hat folgendes geschrieben:

(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des
Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats
, die Mitglieder des Direktoriums,
die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und
die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher
Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen
Schriftstücke und Unterlagen.


Wie du unschwer erkennen kannst genießt der Gouverneursrat sehr wohl Immunität. Der muss überhaupt nichts von Parlamenten absegnen lassen, sondern nur einen Rechnungsbericht einmal im Jahr vorlegen.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Der Gouverneursrat kann innerhalb der genehmigten Kreditlinie hin und her bewerten wie er möchte er kann sie aber nicht überschreiten ohne zuvor die nationalen Gremien drüber abstimmen zu lassen, zuvor müßten sich 26 Finanzminister einstimmig darauf verständigt haben mehr als die bis jetzt vereinbarten 700 mrd als Kredit einzusetzen. Ziemlich hohe Hürden wie ich finde. Und nach 5 Jahren spätestens wäre das sowieso die Aufgabe des Gouverneurates.

Nochmal: Die Darlehenvolumen kann durch den Gouverneursrat jederzeit angehoben werden.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

Entsprechend Buchstabe c gleicher Artikel und Absatz.

dieser Buchstabe verweist auf das Einsammeln von Eigenkapitaltiteln zum Ausgabekurs. Nicht gerade der Passus, der beweist, dass der Gouverneursrat keine Immunität besitzt und auch nicht über die Möglichkeit verfügt das Darlehensvolumen des Fonds zu erhöhen.
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Noch dazu ja nicht ganz klar ist ob mit einer Neubewertung der Anteile auch die Haftungssumme für Deutschland steigen dürfte, ich sage nein

Das macht nichts, der Vertrag sagt ja, da die Haftung auf den Ausgabekurs beschränkt wird und eben nicht auf den Nennwert des Eigenkapitals.
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Der Bundesrechnungshof sagt nein, das Bundesfinanzministerium, einem Gouverneur unterstellt, sagt nein der derzeitige deutsche Gouverneur sagt ebenfalls nein und der Finanzausschuß des Bundestages sagt auch nein

Das ist so nicht ganz korrekt, es wird gesagt, es gebe derzeit keine Anzeichen warum man einen Betrag über Nennwert zahlen müsste. Es wird nicht gesagt: "Durch einen höheren Ausgabekurs als den Nennwert ändert sich nichts an der Haftungshöher für die Bundesrepublik Deutschland" es wird auch nicht gesagt "Ein Kurs über dem Nennwert führt nicht zu einer Auszahlungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland ohne das vorher das Parlament zustimmen muss". Das sind erhebliche Unterschiede.
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Doch dann könnt' ich es nicht bringen aus 'nem rechtlichen Grund, ja Stumpf ist Trumpf doch manchmal echt nicht gesund."
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 16:05:40    Titel:

Accounting hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Immunität besteht für die Geschäftsführung diese ruft Mittel ab im Auftrag des Gouverneurrates. Das Einvernehmen des Gouverneurrates muß im Anschluss durch die nationalen Instanzen bestätigt werden. Ich habe den entsprechenden Passus bereits kopiert gehabt.

Das ist falsch, der ESM Vertrag sagt dazu folgendes:

ESM Vertrag Art. 35 hat folgendes geschrieben:

(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des
Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats
, die Mitglieder des Direktoriums,
die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und
die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher
Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen
Schriftstücke und Unterlagen.


Wie du unschwer erkennen kannst genießt der Gouverneursrat sehr wohl Immunität. Der muss überhaupt nichts von Parlamenten absegnen lassen, sondern nur einen Rechnungsbericht einmal im Jahr vorlegen.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Der Gouverneursrat kann innerhalb der genehmigten Kreditlinie hin und her bewerten wie er möchte er kann sie aber nicht überschreiten ohne zuvor die nationalen Gremien drüber abstimmen zu lassen, zuvor müßten sich 26 Finanzminister einstimmig darauf verständigt haben mehr als die bis jetzt vereinbarten 700 mrd als Kredit einzusetzen. Ziemlich hohe Hürden wie ich finde. Und nach 5 Jahren spätestens wäre das sowieso die Aufgabe des Gouverneurates.

Nochmal: Die Darlehenvolumen kann durch den Gouverneursrat jederzeit angehoben werden.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

Entsprechend Buchstabe c gleicher Artikel und Absatz.

dieser Buchstabe verweist auf das Einsammeln von Eigenkapitaltiteln zum Ausgabekurs. Nicht gerade der Passus, der beweist, dass der Gouverneursrat keine Immunität besitzt und auch nicht über die Möglichkeit verfügt das Darlehensvolumen des Fonds zu erhöhen.
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Noch dazu ja nicht ganz klar ist ob mit einer Neubewertung der Anteile auch die Haftungssumme für Deutschland steigen dürfte, ich sage nein

Das macht nichts, der Vertrag sagt ja, da die Haftung auf den Ausgabekurs beschränkt wird und eben nicht auf den Nennwert des Eigenkapitals.
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:
Der Bundesrechnungshof sagt nein, das Bundesfinanzministerium, einem Gouverneur unterstellt, sagt nein der derzeitige deutsche Gouverneur sagt ebenfalls nein und der Finanzausschuß des Bundestages sagt auch nein

Das ist so nicht ganz korrekt, es wird gesagt, es gebe derzeit keine Anzeichen warum man einen Betrag über Nennwert zahlen müsste. Es wird nicht gesagt: "Durch einen höheren Ausgabekurs als den Nennwert ändert sich nichts an der Haftungshöher für die Bundesrepublik Deutschland" es wird auch nicht gesagt "Ein Kurs über dem Nennwert führt nicht zu einer Auszahlungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland ohne das vorher das Parlament zustimmen muss". Das sind erhebliche Unterschiede.


hierum geht es

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.<<

Demnach ist der Gouverneursrat nicht bemächtigt ohne Zustimmung der Mitglieder die vereinbarte Kreditlinie zu überschreiten.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 16:30:23    Titel:

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

hierum geht es

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.<<

Demnach ist der Gouverneursrat nicht bemächtigt ohne Zustimmung der Mitglieder die vereinbarte Kreditlinie zu überschreiten.

Dieser Auszug weist nur darauf hin, das der Gouverneursrat mindestens alle 5 Jahre die Höhe des Eigenkapitals und des Kreditvolumens auf Angemessenheit prüft. Bisher wurde ein Stammkapital zu einem Nennwert von 700 Mrd EUR genehmigt. Die Zustimmung nationaler Parlamente ist dann erforderlich, wenn das Stammkapital voll eingezahlt ist und nach Angemessenheitsprüfung festgestellt wird, dass der ESM weitere Mittel braucht. Es steht dort nicht, dass eine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich wird, um das Darlehensvolumen auszuweiten, sofern die 700 Mrd Nominalkapital noch nicht voll eingezahlt sind. Es kann also problemlos über dem Gouverneursrat das Darlehensvolumen erweitert werden wenn, wie im vorliegenden Fall, noch Anteile des Stammkapitals nicht einbezahlt wurden. Aktuell sind es 620 MRD EUR Nominalkapital, welches nicht eingezahlt wurde. Daraus lassen sich durch Beschluss bei Einstimmigkeit zu einem Kurs von 2:1 1240 MRD Effektivkapital machen, das Darlehensvolumen kann dann auf 1240 + 80 Mrd EUR = 1320 MRD EUR ausgeweitet werden ohne das eine Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich ist. Diese ist erst dann erforderlich, wenn das Nominalkapital vollständig eingezahlt ist. Nominalkapital wäre hier das Stammkapital zum Nennwert bewertet während Effektivkapital das Stammkapital zum Ausgabekurs beschreibt. Im vorliegenden Beispiel wären also nach der Gewährung von 1320 MRD EUR als Kredit und dessen entsprechende Einzahlung das nominale Stammkapital erschöpft bzw. gebunden, weil erst zu diesem Zeitpunkt alle 7 Mio Anteile ausgeben wurden bzw. bezahlt wurden.
Der Gouverneursrat ist also sehr wohl bemächtigt die Kreditlinie zu erweitern und zusätzliche Mittel abzurufen. Art 5 Abs 6 Buchstabe c i.V.m d erlauben genau das. Der von dir zitierte Passus greift erst nachdem die ursprünglichen Eigenkapitaltitel vollständig eingezahlt wurden und quasi ein ordentliche Kapitalerhöhung notwendig wird. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Gouverneursrat sich aber zusätzliches Kapital über den Ausgabekurs beschaffen. Da er mindestens alle 5 Jahre die Kapital- und Darlehenshöhe überprüfen muss, kann er dies jederzeit tun. Er ist nicht an diesen zyklus gebunden.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 16:38:38    Titel:

Accounting hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

hierum geht es

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindesten jedoch alle fünf Jahre. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.<<

Demnach ist der Gouverneursrat nicht bemächtigt ohne Zustimmung der Mitglieder die vereinbarte Kreditlinie zu überschreiten.

Dieser Auszug weist nur darauf hin, das der Gouverneursrat mindestens alle 5 Jahre die Höhe des Eigenkapitals und des Kreditvolumens auf Angemessenheit prüft. Bisher wurde ein Stammkapital zu einem Nennwert von 700 Mrd EUR genehmigt. Die Zustimmung nationaler Parlamente ist dann erforderlich, wenn das Stammkapital voll eingezahlt ist und nach Angemessenheitsprüfung festgestellt wird, dass der ESM weitere Mittel braucht. Es steht dort nicht, dass eine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich wird, um das Darlehensvolumen auszuweiten, sofern die 700 Mrd Nominalkapital noch nicht voll eingezahlt sind. Es kann also problemlos über dem Gouverneursrat das Darlehensvolumen erweitert werden wenn, wie im vorliegenden Fall, noch Anteile des Stammkapitals nicht einbezahlt wurden. Aktuell sind es 620 MRD EUR Nominalkapital, welches nicht eingezahlt wurde. Daraus lassen sich durch Beschluss bei Einstimmigkeit zu einem Kurs von 2:1 1240 MRD Effektivkapital machen, das Darlehensvolumen kann dann auf 1240 + 80 Mrd EUR = 1320 MRD EUR ausgeweitet werden ohne das eine Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich ist. Diese ist erst dann erforderlich, wenn das Nominalkapital vollständig eingezahlt ist.
Der Gouverneursrat ist also sehr wohl bemächtigt die Kreditlinie zu erweitern und zusätzliche Mittel abzurufen. Art 5 Abs 6 Buchstabe c i.V.m d erlauben genau das. Der von dir zitierte Passus greift erst nachdem die ursprünglichen Eigenkapitaltitel vollständig eingezahlt wurden und quasi ein ordentliche Kapitalerhöhung notwendig wird. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Gouverneursrat sich aber zusätzliches Kapital über den Ausgabekurs beschaffen. Da er mindestens alle 5 Jahre die Kapital- und Darlehenshöhe überprüfen muss, kann er dies jederzeit tun. Er ist nicht an diesen zyklus gebunden.


Sorry, das ist Blödsinn.

Dort steht eindeutig was ich sagte.

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig<<

Das maximale Darlehendsvolumen ist derzeit auf 700 mrd Euro begrenzt. Darlehen haben keinen Ausgabewert. Sprich der Gouverneursrat kann wegen meiner gern aus 100 mrd Einlagen zum nennwert 200 mrd Darlehensvolumen machen, solange bis er die 700 mrd voll als Darlehen ausgegeben hat.

Danach könnte der Gouverneursrat eine neue höhere maximale Darlehenssumme beschließen, Wirkung erlangt diese aber erst, nachdem Irland seine Volksabstimmung, Deutschland seine Bundestagsabstimmung mit nachfolgender Verhandlung des BVG, Belgien seine Königsentscheidung oder was auch immer getroffen hat und die die Genehmigung zurückmeldet.

>>Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 16:52:19    Titel:

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

Sorry, das ist Blödsinn.

Dort steht eindeutig was ich sagte.


Nein, das steht da nicht. Du wirst auch gleich sehen warum.

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig<<

Das maximale Darlehendsvolumen ist derzeit auf 700 mrd Euro begrenzt. Darlehen haben keinen Ausgabewert. Sprich der Gouverneursrat kann wegen meiner gern aus 100 mrd Einlagen zum nennwert 200 mrd Darlehensvolumen machen, solange bis er die 700 mrd voll als Darlehen ausgegeben hat.


Stimmt. Er hat 700 Mrd als Darlehen ausgegeben 3,5 Mio Anteile abgerufen mit einem Kurs von 200.000. Es verbleiben noch 3,5 Mio Anteile. Das Stammkapital ist noch nicht voll eingezahlt, das Kreditvolumen ist erschöpft.

Dann steht in Art 10 Abs. 1 weiter:

ESM Vertrag Art 10 Satz 2 hat folgendes geschrieben:

Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.

Es wurde ein Nennwertstammkapital in Höhe von 700Mrd Euro vereinbart. Du unterstellst das Ausgabekurs und Nennwert stets identisch sind. Fakt ist, dass das Stammkapital erst dann vollständig eingezahlt ist, wenn alle Anteile vergeben wurde. Der Fonds verfügt dann über ein Stammkapital von 700 Mrd Euro zum Nennwert. Der effektive Wert kann davon aber abweichen, bilanziell korrekt abgebildet in der Kapitalrücklage. Dieser Artikel 10 Abs 1 verweist auf den Fall das bereits das komplette Stammkapital eingesammelt wurde.
Im Beispiel sind aber noch 3,5 Mio Anteile nicht eingesammelt. Das Stammkapital ist also noch garnicht vollständig im Forderungsvolumen gebunden. Die notwendige Kapitalerhöhung durch die nationalen Parlamente ist also an dieser Stelle garnicht erfolderlich. Im Art 10. Abs 1 wird nur die Prüfung und Veränderung des Stammkapitals an eine Prüfung und Abstimmung durch nationale Parlamente gekoppelt, nicht aber die Veränderung des Kreditvolumens. Im vorliegenden Beispiel kann also problemlos das Kreditvolumen durch Einstimmigkeit erhöht werden.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 17:21:00    Titel:

nein ich unterstelle, das es sinnlos wäre Stammkapital aufzuwerten, wenn die Kreditlinie nicht überschritten werden darf. Dies dürfte der Gouverneursrat zwar beschließen, das hilft ihm aber auch nocht nicht weiter, weil zur Erhöhung der Kreditlinie die nationalen Entscheidungen bestätigt sein müssen.

Der ESM hätte, wenn er dies, was Du ihm unterstellst, tun würde keinerlei weitergehende Handlungsbefugnis. Er kann also die Anteile hin und herwerten wie er möchte allerdings kann er nicht mehr abrufen, weil er nicht eigenmächtig die Kreditlinie erhöhen kann. Bei 700 mrd ist nun mal schluss.

Und damit wars das auch in der Diskussion. Du erhebst die Ausnahme zum realistischen Risikofall, bedienst Dich dazu einer einzigen Formulierung und übersiehst wieder und wieder die restlichen Vertragsinhalte. Oder sagen wir lieber Du übersiehst sie nicht, Du ignorierst sie.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 17:33:21    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
nein ich unterstelle, das es sinnlos wäre Stammkapital aufzuwerten, wenn die Kreditlinie nicht überschritten werden darf. Dies dürfte der Gouverneursrat zwar beschließen, das hilft ihm aber auch nocht nicht weiter, weil zur Erhöhung der Kreditlinie die nationalen Entscheidungen bestätigt sein müssen.

Der ESM hätte, wenn er dies, was Du ihm unterstellst, tun würde keinerlei weitergehende Handlungsbefugnis. Er kann also die Anteile hin und herwerten wie er möchte allerdings kann er nicht mehr abrufen, weil er nicht eigenmächtig die Kreditlinie erhöhen kann. Bei 700 mrd ist nun mal schluss.

Und damit wars das auch in der Diskussion. Du erhebst die Ausnahme zum realistischen Risikofall, bedienst Dich dazu einer einzigen Formulierung und übersiehst wieder und wieder die restlichen Vertragsinhalte. Oder sagen wir lieber Du übersiehst sie nicht, Du ignorierst sie.

Nein, nirgends im ESM Vertrag steht, dass zur Anhebung des Darlehenvolumens eine Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich ist. In dem von dir vorgebrachten Artikel geht es um die Angemessenheitsprüfung von Darlehenvolumen und(!) der Höhe des Stammkapitals. Im 2. Satz dieses Artikels steht explizit, dass bei einer Veränderung der Höhe des Stammkapitals eine Zustimmung nationaler Parlamente erforderlich ist. Dort steht gerade nicht, dass auch bei einer Anhebung des Kreditvolumens eine Zustimmung erfolgen muss. Solange die volle Höhe des Stammkapitals nicht erreicht wurde, kann das Kreditvolumen beliebig vergrößert werden, das geht aus Art 5 Abs. 6 hervor. Art 10 Abs 1 schreibt vor, dass eine Prüfung auf Angemessenheit spätestens nach 5 Jahren erfolgen muss. Wird dort festgestellt, dass das Kreditvolumen nicht ausreicht und das Stammkapital bereits vollständig eingezahlt wurde und darauf hin verändert werden muss, ist dies nur über eine Zustimmung durch nationale Parlamente möglich. Solange aber das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt ist, kann das Kreditvolumen ohne die Zustimmung nationaler Parlamente angepasst werden, da keine Veränderung des Stammkapitals notwendig ist. Die Veränderung des Stammkapitals ist zustimmungspflichtig und keine andere an dieser Stelle.
Die Unterstellung restliche Vertragsinhalte zu überlesen ist an dieser Stelle echt mutig. Deine Berufung auf einen Artikels bei gleichzeitigem Ausblenden eines Halbsatzes dieses Artikels sowie die Ignorierung von Art. 5, 8 und 9 spricht nicht gerade für eine detailierte Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des ESM. Es geht hier um die Möglichkeit und nicht um den aktuellen Bedarf. Der ESM Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, d.h. unumkehrbar. Es ist daher im Vorwege zu prüfen ob die Bestandteile gegen unsere Verfassung verstoßen oder nicht. Wenn diese Ausnahmemöglichkeit besteht, beinhaltet das, dass diese Möglichkeit besteht, ob und in welchen Rahmen sie dann genutzt wird, ist erstmal belanglos.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 18:06:09    Titel:

>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig<<

Nein er überprüft nicht die Angemessenheit, sondern das maximale Darlehensvolumen.

schon den ersten Satz beginnst Du mit einer weiteren bewußten Fehlinterpretation. Und er prüft ob das dazu gehörende genehmigte Stammkapital angemessen ist.

Was soll eine Diskussion auf dieser Basis? Bleib beim Wortlaut. Der sagt, dass der Gouverneursrat eine Ausweitung des Kreditvolumens zwar beschließen kann es aber erst in Kraft tritt, wenn es national abgesegnet wurde.

Aber sicher ist der Himmel auch gar nicht blau, weil es nicht im ESM Vertrag steht. Auf jeden Fall wirds immer abtruser, weil Du zum Beispiel eine Kann-Bestimmung, darauf baut Deine ganze Argumentation auf, zur Regel erhebst, die Muß-Bestimmung, die eine Regel ist mit weiten Spielräumen verinterpretierst, was ganz eindeutig nicht der Fall ist.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 18:21:10    Titel:

koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig<<

Nein er überprüft nicht die Angemessenheit, sondern das maximale Darlehensvolumen.

schon den ersten Satz beginnst Du mit einer weiteren bewußten Fehlinterpretation. Und er prüft ob das dazu gehörende genehmigte Stammkapital angemessen ist.

Was soll eine Diskussion auf dieser Basis? Bleib beim Wortlaut.


Gerne und was sagt der 2 Satz dieses Artikels?

Da steht: >>Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.<<

Da steht explizit, dass nur bei einer Veränderung des genehmigten Stammkapitals eine Zustimmung erfolgen muss. Du interpretierst hier regelmäßig rein, dass auch bei einer Veränderung des Kreditvolumens eine Zustimmung erforderlich ist, genau das steht da aber nicht. Es wird dort geschrieben, dass bei Veränderung des genehmigten Stammkapitals eine Zustimmung der Länderparlamente notwendig wird.
Ist das Stammkapital aber nicht vollständig eingezahlt, und kommt die Prüfung lt. Art 10 zu dem Schluss, dass das maximale Kreditvolumen erhöht werden muss, dann bedarf es keiner Zustimmung der nationalen Parlamente.
Es heißt "er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern[...]. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem [...]dem Verfahrer dem Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben."
Der einzige Beschluss, von dem an dieser Stelle gesprochen wird, ist derjenige zur Veränderung des Stammkapitals. Es wird in diesem Artikel nicht von einem Beschluss zur Veränderung des Kreditvolumens gesprochen, sondern nur von der Überprüfung. Die Veränderung des Kreditvolumens wird in Art 5 Abs. 6 angesprochen und eben nicht in Art. 10.
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BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 19:35:59    Titel:

Accounting hat folgendes geschrieben:
koenig_ludwig73 hat folgendes geschrieben:
>>Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig<<

Nein er überprüft nicht die Angemessenheit, sondern das maximale Darlehensvolumen.

schon den ersten Satz beginnst Du mit einer weiteren bewußten Fehlinterpretation. Und er prüft ob das dazu gehörende genehmigte Stammkapital angemessen ist.

Was soll eine Diskussion auf dieser Basis? Bleib beim Wortlaut.


Gerne und was sagt der 2 Satz dieses Artikels?

Da steht: >>Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.<<

Da steht explizit, dass nur bei einer Veränderung des genehmigten Stammkapitals eine Zustimmung erfolgen muss. Du interpretierst hier regelmäßig rein, dass auch bei einer Veränderung des Kreditvolumens eine Zustimmung erforderlich ist, genau das steht da aber nicht. Es wird dort geschrieben, dass bei Veränderung des genehmigten Stammkapitals eine Zustimmung der Länderparlamente notwendig wird.
Ist das Stammkapital aber nicht vollständig eingezahlt, und kommt die Prüfung lt. Art 10 zu dem Schluss, dass das maximale Kreditvolumen erhöht werden muss, dann bedarf es keiner Zustimmung der nationalen Parlamente.
Es heißt "er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern[...]. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem [...]dem Verfahrer dem Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben."
Der einzige Beschluss, von dem an dieser Stelle gesprochen wird, ist derjenige zur Veränderung des Stammkapitals. Es wird in diesem Artikel nicht von einem Beschluss zur Veränderung des Kreditvolumens gesprochen, sondern nur von der Überprüfung. Die Veränderung des Kreditvolumens wird in Art 5 Abs. 6 angesprochen und eben nicht in Art. 10.


ähem ist ja auch egal, war nicht das auch ein Einwand, dass das einzuzahlende Kapital ohne Zustimmung erhöht werden könnte. Na gut dann kann eben das nicht getan werden. Dann wird das BVG wohl die anhängende Klage abweisen.
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BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 09:26:27    Titel:

koenig_ludwig 73 hat folgendes geschrieben:

ähem ist ja auch egal, war nicht das auch ein Einwand, dass das einzuzahlende Kapital ohne Zustimmung erhöht werden könnte. Na gut dann kann eben das nicht getan werden. Dann wird das BVG wohl die anhängende Klage abweisen.

Wieso? Es wurde ein Stammkapital mit einem Nennwert von 700 Mrd EUR aufgeteilt in 7 Mio Anteile zu je 100.000 EUR Nennwert genehmigt. Es wurde ebenfalls genehmigt, dass der Ausgabekurs vom Nennwert abweichen kann.
Ein Kurs von 200.000 EUR würde nicht zu einer genehmigungspflichtigen Anhebung des Stammkapitals führen
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BeitragVerfasst am: 10 Aug 2012 - 13:35:39    Titel:

cyrix42 hat folgendes geschrieben:

Mal abseits von Kampfbegriffen ("Eurobonds"): Der deutsche Staat ist via der Bundesbank anteilig an den Einlagen der EZB beteiligt. Wenn es dort zu Abschreibungsbedarf kommt, schlägt das entsprechend durch und im Notfall müsste die Bundesbank notwendig werdende Geldreserven nachschießen.

Ist erst einmal dies so richtig?

Wenn ja, in welchem Rahmen wäre die Bundesbank durch Beschlüsse des Bundestags beschränkt? Ich meine, durch gar keine, da sie formal unabhängig ist.


Das ist erst dann ein Problem, wenn die Regeln und Gesetze für die Bundesbank Handlungsspielräume vorsehen, die aus Prinzip unerwünscht sind.

Im Übrigen ist "Eurobond" doch kein Kampfbegriff, sondern eine Eigenbezeichnung derjenigen, die an vom Euroraum emittierte Anleihen denken. Der Begriff wurde nicht von den Gegnern dieser Anleihen erfunden.

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Wenn auch dem so ist, ist mir eine offene Vergemeinschaftung der Schulden unter einer Überwachung durch entsprechende Legislativ-Elemente deutlich lieber...

Cyrix


1. Wer sagt denn, dass wir hier nur diese zwei Auswahlmöglichkeiten haben? Natürlich ist mir Kontrolle auch lieber als keine Kontrolle, aber was nützt etwas mehr Kontrolle an der einen Stelle, wenn dafür die Motivation zur Eigenverantwortung massiv sinkt? Was soll eigentlich alles überwacht werden? Defizite sind unzureichend, im griechischen Fall zwar Indiktator, aber Island und Spanien haben vor ihrer Krise Staats-Überschüsse erwirtschaftet.

2. Zur Vergemeinschaftung von Schulden: Ich glaube, manchem ist hier gar nicht klar, worauf sein persönlicher Wohlstand und der Deutschlands beruhen, die anerkannten Produkte, hohe Sozialstandards, das Gesundheitssystem, die Infrastruktur usw. Das sind nationale Leistungen, letztlich durch Tugenden, Moral, Kultur, Bildung, Mentalität usw. bestimmt, die in Deutschland das Leben prägen.

In alle Ewigkeit für Schulden anderer Länder einzustehen, in denen sich jederzeit Regierungen, Stabilität, Moral und marktwirtschaftliche Orientierung ändern können oder bereits anders sind, die auch mit "Kontrollen" und ein paar gemeinsamen Regeln mehr letztlich immer souverän bleiben und durch ihr jeweiliges Selbstverständnis als Volk auch immer sein wollen, ist doch erst dann zu rechtfertigen, wenn es eine große Verschmelzung gibt, die eine starke neue Identität schafft. Also eine echte politische Union, das heißt einen Staat "Europa". Der ist aber noch weit entfernt und ob es den allein durch die Sprachunterschiede überhaupt jemals geben kann bzw. sollte, ist völlig unklar.

Bis dahin wäre es absolut unverantwortlich, den Deutschen das Risiko riesiger Zwangsanleihen aufzuhalsen, um als kleinen Ausgleich an den volkswirtschaftlichen Fehlern konsumverwöhnter Nachbarländer herumdoktorn zu dürfen und die Fehlkonstruktion einer Einheitswährung, die gewaltige Reibungsverluste und Schieflagen produziert, kosmetisch zu korrigieren.

Ich möchte auch mal konkret wissen, wer denn hier tatsächlich "ok" nicken wird, wenn er in ein paar Jahren vom Staat eine Zwangshypohek in Höhe von 10.000 oder mehr Euro verpasst bekommt, die er dann abzahlen darf oder wenn der deutsche Staat massiv Steuern erhöht und an Krankenpflegern, Polizei, Straßeninstantsetzung, Rente richtig hart sparen muss, weil irgendeine bedeutende Regierung außerhalb Deutschlands Geld verpulvert hat oder beschlossen hat, sich an ihre Verpflichtungen nicht zu erinnern.
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BeitragVerfasst am: 10 Aug 2012 - 20:40:54    Titel:

^^Was man daran sieht, ist doch welche Idiotie es überhaupt ist, die Geldpolitik aus der Hand zu geben und sie einer supranationalen Einrichtung zu überlassen...

Notenbanken sind die potenziell mächtigsten Behörden überhaupt, denn sie steuern die Geldversorgung der Volkswirtschaft. Damit entscheiden sie welches Land in den Genuss eines Geldsegens gelangt und wer am Ende knappsen muss. In einer Währungsunion entscheiden sie damit über die Allokation von Gütern und Wohlstand. Klar dass den anderen Ländern die erfolgreiche Politik der Bundesbank nicht geschmeckt hat, deshalb wurde sie ja auch entmachtet und der EZB unterstellt. Vor der Einführung des Euro in der Bundesrepublik gab kaum nennenstwerte Wirtschaftskrisen, es sei den sie waren angebotsseitig bestimmt (siehe Rohstoffkrise in den 70ern).
cyrix42
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BeitragVerfasst am: 11 Aug 2012 - 09:19:23    Titel:

@heison: Die Konsequenz aus dem von die Beschriebenen ist eben, dass die Kontrolle, d.h. Eingriffe von außen, sich im Eintrittsfall nicht nur auf "Herumdoktoren" beschränken dürfen.

Ich stelle mir da eine ähnliche Regelung, wie es sie durch die deutsche Schuldenbremse in den Bundesländern gibt, vor: Im Fall des Falles, wäre der entsprechende Haushalt verfassungswidrig und damit ungültig. Sollte kein verfassungsgemäßer Haushalt beschlossen werden, wird der alte eben fortgeschrieben; mit allen Nachteilen, die dies hat (z.B., dass Preissteigerungen nicht eingepreist werden können).

Das Fernziel einer deutlichen politischen Annäherung in Europa (analog der der Fürstentümer, Königreiche usw. im heiligen römischen Reich deutscher Nation im 19. Jahrhundert; auch da hat die Einigung der Einzelinteressen fast ein ganzes Jahrhundert gedauert) sollte man m.E. nicht aufgeben; aber realistisch als Voraussetzung für aktuell relevante Maßnahmen aufbauen kann man es nicht.


Cyrix
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BeitragVerfasst am: 11 Aug 2012 - 11:53:00    Titel:

Jetzt hat sich auch Steinbrück, der vielleicht noch konservativste von den möglichen Kanzlerkandidaten der SPD, für Eurobonds bzw. eine gemeinsame Schuldenhaftung ausgesprochen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/steinbrueck-fordert-europaeische-schuldenunion-a-849481.html

Sollte die CDU nicht aufwachen und einen gnadenlosen Wahlkampf gegen diese Volksenteignung starten, bleibt nur noch die Hoffnung, dass Parteien wie die freien Wähler oder andere Gruppierungen bis dahin an Bedeutung gewinnen, dass ein Bundestagseinzug wahrscheinlich wird. Und vielleicht positonieren sich auch die Piraten deutlich gegen diese geplante Wohlstandsvernichtung und Entmachtung Deutschlands, zumindest die ja angeblich so entscheidende Basis dürfte durchaus ziemlich eurokritisch sein.

@cyrix42

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Ich stelle mir da eine ähnliche Regelung, wie es sie durch die deutsche Schuldenbremse in den Bundesländern gibt, vor: Im Fall des Falles, wäre der entsprechende Haushalt verfassungswidrig und damit ungültig. Sollte kein verfassungsgemäßer Haushalt beschlossen werden, wird der alte eben fortgeschrieben; mit allen Nachteilen, die dies hat (z.B., dass Preissteigerungen nicht eingepreist werden können).


Das ist doch völlig unzureichend!! Was nützt ein fortgeschriebener Haushalt, wenn der völlig aufgebläht ist und dringend gekürzt gehört, wie es in den südländischen Euroländern nachweislich der Fall war, siehe Griechenland.

Und was nützt selbst die harte Forderung nach schmerzhafter Kürzung solch eines Haushaltes mit all ihren Konsequenzen, wenn man überhaupt zugelassen hat, dass die jeweilige Regierung diesen so ausufern hat lassen? Denn wenn das Bereinigen einer überflüssigen Schieflage dazu führt, das in einem Land Disziplin und Vernunft einkehrt, in dem anderen aber erstmal ein Generalstreik dem anderen folgt, wird es am Ende wieder so laufen, dass Erstere Letztere alimentieren müssen. Warum kann nicht einfach jedes Volk seines eigenen Glückes Schmied sein?

Weiterhin bleiben immer noch die Nachteile des Einheitszinses erhalten, für das eine Land zu niedrig (Blasenbildung), für das andere zu hoch (Rezession).

Erst wenn Steuern, Streikrecht, Sozialstandards, Unternehmensbedingungen usw. von einer zentralen Instanz gesteuert werden können, sind so etwas wie Euroanleihen überhaupt ansatzweise zu rechtfertigen.

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
Das Fernziel einer deutlichen politischen Annäherung in Europa (analog der der Fürstentümer, [...]


Ich sehe diese Analogie nur teilweise. Es wird immer wieder vergessen, dass die Völker Europas unterschiedliche Sprachen sprechen, teilweise sogar unterschiedliche Sprachfamilien (romanisch/slawisch). Sprache trennt nun mal (leider) Menschen, und zwar erheblich, weil direkt in der Kommunikation. Das hat Auswirkungen auch über lange Zeiträume scheinbaren Zusammenwachsens: In Belgien wurde im Jahr 2010 ein Auseinanderbrechen des Landes gefürchtet [1], am meisten Sitze haben im dortigen Bundesparlament derzeit die flämischen Separatisten, also eine Partei, die das Land wieder aufteilen will. Die Zerissenheit lähmt das Land immer wieder. Belgien besteht aus zwei regional klar abgrenzbaren Sprachgruppen und auch Volksgruppen.

cyrix42 hat folgendes geschrieben:
[...] sollte man nicht aufgeben, [...]


Ja, aber eine weitere Annäherung in Europa kann und darf nur auf einem natürlichen, vom Volk ausdrücklich gewollten Wege erfolgen, muss schrittweise und behutsam kommen, dafür umso fester und nachhaltiger sein. Alles andere wäre ein politische Katastrophe, die noch Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte später für Spannungen und Konflikte sorgen könnte. Das missglückte und fehlerbehaftete Konstrukt des Euro muss ein Lehre und Warnung sein, kein Katalysator für eine angeblich alternativlose, in Wirklichkeit aber ideologische Zwangseinigung Europas mit der Brechstange.


[1] http://www.ftd.de/politik/europa/:spannungen-in-der-euro-zone-belgisches-schuldendesaster-weckt-griechenland-erinnerung/50124172.html
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BeitragVerfasst am: 13 Aug 2012 - 19:46:28    Titel:

"Europa lebt im Ausnahmezustand"

titelt die FAZ in einem lesenswerten Artikel. Und nennt drei Auswege daraus:

1. Ein „Putsch“ einer sich die Macht des Souveräns anmaßenden Institution erfährt in ganz Europa Gefolgschaft. [...]
2. Ein evolutionärer Prozess, der langwierig über Volksabstimmungen und/oder verfassungsgebende Versammlungen in den Mitgliedsländern am Ende die „Vereinigten Staaten von Europa“ zuwege bringt [...] = Zentralismus
3. Eine Stärkung der nationalen Souveränität, verbunden mit einer strikt eingehaltenen Rechtsstaatlichkeit, in deren Zentrum das Nichtbeistandsgebot (No-Bailout) wieder strikt durchgesetzt wird. [...]

Faktisch hat sich seit geraumer Zeit der Druck auf die Zentralisierung Europas verstärkt. [...] 'Wer glaubt, dass nach einer solchen Zentralisierung Europas die Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungskraft verschwinden, wenn Staaten wie Italien, Belgien oder Spanien schon jetzt ihre regionalen Unterschiede nicht bewältigen können?', fragt ungläubig der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio.

[...] In Wirklichkeit ist der Zentralismus teuer, und er zementiert die Unterschiede, anstatt sie anzugleichen. [...] Was soll das für ein Europa werden, dessen Zusammenschluss geboren wurde aus der Not einer ökonomischen Fehlkonstruktion? Es wird mehr Desintegration, aber nicht mehr Integration geben."

Noch selten waren Volk und Führung so weit auseinander wie heute. Noch selten auch waren die europäischen Nationen so weit auseinander wie heute: Trotz oder eher wegen der permanenten Euro-Rettung der vergangenen Jahre. Selbst wenn man ein glühender Anhänger eines europäischen Bundesstaates wäre, müsste man es eine schändliche Ironie der Geschichte nennen, dass als sein Motor nur das eklatante Versagen der Währungsunion im Schuldensumpf fungiert. [...]"


Der Artikel vergleicht bzw. wertet die beiden gegensätzlichen Konzepte für Europa:

Einerseits

- die klassisch-liberale Vision - der Gründer der Union, Adenauer, Schuman, de Gasperi: Freiheit als höchster Wert Europas. Folgend -> private Eigentumsrechte, freie Marktwirtschaft, offenen Grenzen -> Freiheit des Güteraustausches, des Dienstleistungsangebots, der Kapitalbewegung und der Niederlassung. Aber nicht mehr. "Jedes Land behält seine Einzigartigkeit und seine Souveränität. Die Menschen dieser Länder sind neugierig aufeinander, lernen die Sprachen voneinander, reisen und treiben Handel."

Andererseits

- "Das sozialistische Modell Europas (Jean Monnet, Jacques Delors, Sigmar Gabriel) bläst den (französisch-etatistischen) Staat solange auf, bis er ganz Europa unter sich fasst. Der Euro ist ein politisches Projekt im Interesse der Zentralisierung, keines des Marktes. [...] die Krise befördert den Zentralismus, der auch schon am Ausgangspunkt der Euroeinführung stand.

Viel wäre schon gewonnen, wenn es gelänge, die politische Rhetorik wegzubringen von der Alternative, „mehr Europa“ sei der Weg zur Einheit des Bundesstaates, demgegenüber es nur ein „Zurück“ in den Egoismus der Kleinstaaterei und des „monetären Nationalismus“ (Jürgen Habermas) gäbe."


Der Autor fordert des Weiteren: Eine Reform Europas bzw. der Euros "müsste sich zwingend auch Regeln für den Ausnahmezustand geben, damit nicht im Falle des abermaligen Regelbruchs, mit dem immer zu rechnen ist, wieder ein zwanghafter, mit Erpressung durchgesetzter und zugleich unkontrollierbarer Rettungsmechanismus in Gang gesetzt würde. Die Arbeiten für solch ein europäisches 'Notstandsgesetz' stecken erst in den Anfängen.

Notwendig sind Exitregeln für den Austritt eines Mitgliedslandes aus der Eurozone [...]
Damit einhergehen müssten Regeln für die Insolvenz eines Staates [...]

Damit wäre zwingend vorgeschrieben, dass Haftung und Verantwortung zusammengehören und in einer Krise Schuldner (Staaten) und Gläubiger (Banken) den Konflikt untereinander lösen. [...]"


http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schuldenkrise-der-ausnahmezustand-europas-11852316.html


In einem zweiten, ebenfalls sehr interessanten Artikel wird gefragt, wie die Euro-Staaten aus der "Bailout-Spirale" entkommen können. Zurück zum Maastricht-Vertrag oder vorwärts in den Einheitsstaat?

Es wird zunächst an den EWS erinnert:

"Nach dem Zusammenbruch des Festkurssystems von Bretton Woods lernte man aus dessen Mängeln und einigte sich auf den „Standard“ des Europäischen Währungssystems (EWS), das heißt eine Erklärung der Staaten, ein Wechselkursband einzuhalten. Verfehlte ein Staat diesen Standard über längere Zeit, so wurde seine Erklärung unglaubwürdig; er fiel (wie Großbritannien 1992) aus dem EWS-Standard heraus."

Warum wurde der funktionierende EWS abgeschafft?

"Die Ursache lag vor allem in Frankreichs Unzufriedenheit mit der Führungsrolle der Bundesbank im EWS. Die Bundesbank hatte mit 30 Prozent der Währungen das größte Gewicht im EWS.

Weil sie eine Politik der Preisstabilität verfolgte und den ECU, den gewichteten Mittelkurs der EWS-Währungen, gegenüber dem damals schwachen Dollar nach oben drückte, mussten die anderen EWS-Staaten mit der Bundesbank Schritt halten. Was in Frankfurt beschlossen worden war, wurde tags darauf in Amsterdam, Brüssel, Wien und Paris nachvollzogen. Frankreich hasste das von der Bundesbank ausgeübte „diktat allemand“. Paris wollte daher die Bundesbank entmachten, die Geldpolitik vergemeinschaften und den Primat der Politik durchsetzen. [...]"


"Um Frankreich entgegenzukommen, dachten sich die deutsche Bundesregierung und die Bundesbank den Euro aus. Frankreich solle mit dem EZB-Rat sein politisches Gremium erhalten. [...] Wenn [Bundesbank-]Strukturprinzipien definiert sind, dachte Deutschland, kann der EZB-Rat nicht davon abweichende Beschlüsse fassen. Diese Hoffnung trug, solange sich EZB-Direktorium und -Rat an diese Strukturprinzipien hielten.

Unter dem seit EWS-Zeiten bewährten Team von Wim Duisenberg, nun als EZB-Präsident, und Otmar Issing als Chefvolkswirt war das gewährleistet. Als dann 2003 der Franzose Jean-Claude Trichet an die Spitze kam und als vor allem mit der Bankenkrise die Mehrheit der Peripheriestaaten geldhungrig wurde, fielen aber die Strukturprinzipien. Trichet und sein Nachfolger Mario Draghi interpretieren seither die Schranken des Vertrags auf ihre Weise [...]

Mit Käufen von Staatsanleihen und Zulassung von Target2-Krediten (aus dem EZB-Zahlungsverkehrssystem) subventioniert die EZB Banken der Problemstaaten, die ihrerseits Staatsanleihen kaufen [...]"


Daraus folge nun ein "staatsfinanzindustrieller Komplex", der systemrelevant sei und der Vorgabe des Lissabonvertrags zuwiderlaufe, der eine Fiskalpolitik der EZB nicht zulasse.

"[...] anders als im EWS-Standard erfolgt bei der Währungsunion der Ausschluss nicht automatisch, sondern er erfordert Einstimmigkeit. Dies erlaubt es den finanziell schwachen Staaten, die starken Staaten zu erpressen und sie - wie am 7./8. Mai 2010 geschehen - dazu zu bringen, die Nichtbeistandsklausel preiszugeben. Das löst die Bailout-Spirale aus. [...]"

[i]"Nachdem die No-Bailout-Klausel im Brüsseler Gipfel vom Mai 2010 fallengelassen worden ist, dachte die Bundeskanzlerin, Budgetdisziplin stattdessen durch die Schuldenschranken des Stabilitäts- und Wachstums- sowie des Fiskalpaktes zu erreichen. Diese Mittellösung existiert jedoch nicht.

Wird nämlich auf den No-Bailout als ultimative Sanktion verzichtet, so wird nicht nur dieser, sondern es werden auch die vorgelagerten Stufen der Schuldenschranken mit ihren Sanktionen unglaubwürdig. Relevant ist nur der letzte Zug des Spiels. [...]

No-Bailout und Schuldenschranken sind nicht substitutiv, sondern nur komplementär sich ergänzend. [...]"



http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/schuldenkrise-die-euro-zauberlehrlinge-11853410.html

(Der Autor gehört zu den 155 deutschen Wirtschaftsprofessoren, die im Februar 1998 den Aufruf starteten: "Der Euro kommt zu früh.“)


Tabelle - Übersicht über vier verschiedene Währungsregime:;

http://tinyurl.com/cz4vlg3 (führt zu faz.net)
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