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nicom88 Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2007 Beiträge: 41
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Verfasst am: 17 Jun 2012 - 13:37:39 Titel: Gewährleistung |
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Hi, könnt ihr mir bei folgender Konstellation helfen?
Kaufvertrag (zw. Privatleuten) - Bestätigung der Mängelfreiheit + Fahrbereitschaft + Unfallfreiheit - Ausschluss der Sachmängelhaftung außer für grobe Fahrlässigkeit etc...
Wie ist der Umstand zu werten, dass erst eine Bestätigung über die Mängelfreiheit erfolgt, dann aber die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird? Widerspricht sich ja etwas...
Meine Ansicht: Grds. gilt der Gewährleistungsausschluss, aber die Bestätigung der "Beschaffenheit" spricht für arglistige Täuschung (§444), da hier ins Blaue hinein (oder sogar arglistig) etwas bestätigt wurde, was nicht der Beschaffenheit entspricht und erkennbar Relevanz für den Käufer hatte.
Was sagt ihr?
Vielen Dank und liebe Grüße! |
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Flauschi Full Member


Anmeldungsdatum: 30.06.2008 Beiträge: 397
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Verfasst am: 21 Jun 2012 - 20:38:57 Titel: |
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| ich würds nach 133, 157 so auslegen, dass nur ERKENNBARE mängel nicht vorhanden sind bzw. der verkäufer keine kenntnis von mängeln hat. aber theoretisch kanns ja trotzdem sein, dass sich ein versteckter mangel zeigt, und dafür soll dann der haftungsausschluss gelten. |
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