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wolke90 Newbie


Anmeldungsdatum: 21.06.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21 Jun 2012 - 14:51:51 Titel: Betrieb wechseln! |
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Hallo liebe Forenuser,
ich hoffe dieses Thema wurde noch nicht zu häufig gestellt
Also ich bin gerade im ersten Ausbildungsjahr und möchte zum zweiten Ausbildungsjahr mein Betrieb wechseln. Zum meinen Glück habe ich schon einen neuen Betrieb gefunden. Jetzt möchte ich nächste Woche mit meinen Chef darüber reden und einen Aufhebungsvertag mit ihn machen. Jetzt komme ich aber zu meinen Problem. Ich habe noch 20 Urlaubstage. 10 Tage habe ich für den 13.7 bis zum 27.7 schon beantragt. Mein neuer Betrieb würde mich zum 1.8 übernehmen. Wie mache ich dass jetzt mit den Urlaub? Soll ich meinen Chef vorschlagen die letzte Woche im Juni zu Arbeiten und dann meine 20 Tage Urlaub zu nehmen, dass heißt also dass der Aufhebungsvertrag zum 30.7 gültig wird. Oder meint ihr er stellt sich quer, da er so meinen "Urlaub" bezahlen muss. Aber steht mir dieser Urlaub nicht zu?
Ich hoffe ich konnte euch mein Problem darstellen. Vielen Dank schonmal für eure Antworten und leine grüße von wolke90 |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4659 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 21 Jun 2012 - 15:03:03 Titel: |
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Letztlich wird es Verhandlungssache sein, wie ihr das ausgestaltet und wie es am sinnvollsten für den zukünftigen Ex-Chef und Dich ist. Ich würde, wenn es von Deiner Seite geht, einfach offen in das Gespräch gehen und gucken, was er letztlich akzeptiert.
Kleine Anmerkung: 20 Tage stehen Dir sehr sicher nicht zu.
Bei Arbeitgeberwechseln unterjährig, kannst Du auch nur Anspruch auf soviele Urlaubstage erheben, wie dir anteilig von dem Jahresurlaub zusteht.
Beispiel: Wenn Du vertraglich 30 UT im Jahr hast, dann stehen Dir rechnerisch, bei einem Wechsel zum 1.8. anteilig für 7 Monate die UT zu. 30/12*7=17,5 Tage. Wenn Du, dem Beispiel folgend, bereits 10 Tage genommen hast und noch 20 UT des gesamten(!) Jahresurlaubs übrig bleiben, hast Du jetzt nur noch Anspruch auf 7,5 d bis zum Wechsel.
Je nachdem wieviel Du vom aktuellen Jahresurlaub schon hattest, reicht Dein verbleibender Urlaubsanspruch nicht einmal mehr für die 10 beantragten Tage.
Thema Auszahlung: Ich denke darüber solltet ih Einigung erziehlen. Keiner hat erst einmal Anspruch auf Auszahlung. Der Arbeitgeber kann Dich nicht zwingen auf Urlaub zu verzichten und lieber Geld zu nehmen und Du ihn nicht zwingen auszuzahlen, solange er gewillt ist, dir die Tage frei zu geben.
Grüße
Gozo |
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wolke90 Newbie


Anmeldungsdatum: 21.06.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21 Jun 2012 - 16:17:24 Titel: |
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Achso, dann hätte ich also nur anteilig Anspruch auf Urlaub. Wie wirkt es sich eigentlich auf meine Ausbildung aus, wenn ich z.B. zum 30.6 meine Ausbildung aufhebe und dann aber erst zum 1.8 im neuen Betrieb wechsle? Ist dieser Monat nicht weiter dramatisch oder müsste ich ihn nachholen oder sogar noch so weiter in meinen Betrieb arbeiten bis zum 31.7? Eigentlich wollte ich nicht mehr so lange dort arbeiten  |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4659 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 21 Jun 2012 - 16:20:59 Titel: |
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Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, ob das im Ausbildungsverhältnis geht, dass da eine Lücke entsteht. Hier würde ich unbedingt mit der IHK Rücksprache halten, bevor es Dir auf die Füße fällt.
...und so nebenbei, wenn Dein zukünftiger Ex-Chef einem Aufhebungsvertrag für quasi übermorgen nicht zustimmt, wirst Du Dich an Deine Kündigungsfrist halten müssen.
Grüße
Gozo |
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quatsch Moderator


Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 3344
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Verfasst am: 21 Jun 2012 - 18:25:14 Titel: |
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Wenn es für Azubis keine Sonderregelungen gibt, gilt folgendes:
- Sobald man 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist, hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (das kann auch nicht gut anders sein, es ist ja üblich, z. B. im Sommer den ganzen Urlaub zu nehmen, würde der Anspruch nur anteilig entstehen, müsste man ja einen Teil des Urlaubs immer im Dezember nehmen).
- Eine Kündigung steht dem nicht entgegen, es muss die Kündigung ja icht bekannt sein.
- Wechselt man den Arbeitgeber, so erhält man vom bisherigen Arbeitgeber eine Bescheinigung über bereits gewährten Urlaub (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Der neue Arbeitgeber muss dann soviel Urlaub gewähren, dass der Jahresurlaub voll wird. Im Extremfall wechselt man also zum 1. Dezember den Arbeitgeber, hat noch keinen Urlaub genommen -> der neue Arbeitgeber muss einem erstmal den Dezember frei geben. Das mag in der Praxis selten so gehandhabt werden, ist aber der vorgesehene weg.
Fair wäre es aus meiner Sicht, bei jedem Arbeitgeber die anteilige zahl von Urlaubstagen zu nehmen. Und das mit der Unterbrechung würde ich mir von der IHK absegnen lassen, nicht damit dann die ganze Ausbildung flöten ist. |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4659 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 22 Jun 2012 - 07:52:59 Titel: |
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Machen wir es anders, ich würde mich bei der IHK mal erkundigen. Bei allen Betriebswechseln von Azubis die ich bislang mitbekommen habe wurde der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub auch nicht angetastet aber sehr wohl pro rata temporis gerechnet.
Einzig, wenn bereits zum Zeitpunkt der Kündigung bereits mehr Urlaub genommen (ungleich beantragt) war, wurde großzügig darüber hinweggesehen und besagter Wisch ausgestellt. Aber da ist jeder AG anders.
Andere praktizierte Regelungen habe ich zumindest noch nie gesehen oder gehört.
Thema am Rande: Die Kündigung kommt hier gar nicht in Frage, weil ein Azubi lediglich "kündigen" kann, gem. §22 BBiG, wenn er den Ausbildungsberuf wechseln oder aufgeben möchte. Beides ist hier nicht der Fall. Es wird also nicht ohne Aufhebungsvertrag gehen. Hat zumindest den Vorteil, dass keine Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Grüße
Gozo |
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woodstock. Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2007 Beiträge: 2320 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 07 Sep 2012 - 16:49:39 Titel: |
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Liebe Wolke,
bei so etwas krassem, wie einem Betriebswechsel während der Ausbildung würde ich nicht die Urlaubstage nachzählen. _________________ Grüße
woodstock.
der mit dem Punkt |
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