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Berufsschule, 2x 6 in Zeugnis - noch was zu machen?
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addus29
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Anmeldungsdatum: 23.06.2012
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23 Jun 2012 - 20:58:50    Titel: Berufsschule, 2x 6 in Zeugnis - noch was zu machen?

Eine Freundin macht eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel; hat 2x 6 im Zeugnis;
aufgrund von diversen unentschuldigten Fehltage;

letztes Ausbildungsjahr; welches Fächer diese Note sind, ist mir gerade nicht bekannt; was Besseres als eine 3 ist auch nicht vorhanden;

Kann man die 6 noch ausgleichen?
Zeugnis gefährdet?

Wenn man diese 6 nicht ausgleichen kann, was heißt das im Klartext? Ausbildung wird verlängert und mündliche Prüfung fällt flach?
Oder Ausbildung nicht bestanden?

Betrieb ist das Zeugnis offenbar egal; wurde auch nicht dazu angehalten, das Berichtsheft zu schreiben; ist so ein typischer Abzock-Betrieb, das heißt, stellen Azubis ein, die den Laden 80% alleine bedienen.

Hätte die Berufsschule sie nicht explizit auf diese Notensituation rechtzeitig hinweisen müssen?

Danke fürs Beantworten.
oberhaenslir
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 711

BeitragVerfasst am: 24 Jun 2012 - 06:25:06    Titel: Und fragen kann deine Freundin auch nicht selbst?

Und fragen kann deine Freundin auch nicht selbst?
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 24 Jun 2012 - 15:32:29    Titel: BBS-Zeugnis zu Abschlussprüfung

In der Kurzfassung bedeutet dies noch nicht viel (dazu bräuchte man mehr Informationen)...

Die Noten in der BBS sind von den Regelungen und Prüfungen der Kammer relativ unabhängig.

Probleme wird es aber geben, weil

a) die Noten der BBS auf der Anmeldung zur Prüfung stehen; vielfach auch das letzte BBS-Zeugnis beigefügt werden muss

b) wenn es zu viele Fehltage gibt und die Kammer nach Überprüfung feststellt, das es aufgrund der hohen Fehlzeiten unwahrscheinlich ist, dass der Prüfung alle ausbildungsrelevanten Inhalte hat lernen können bzw. sich beibringen lassen konnte,... wird man tatsächlich nicht zur Prüfung zugelassen ...

c) Ausbildungsnachweis führen ist Angelegenheit des Azubis. Er kennt seine Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag und zudem wohl der einzige Mensch, der weiß, was er den ganzen Tag geleistet hat. Also: so mühsam es auch ist, Alles nachzutragen, - im eigenen Interesse nachholen. Zudem ist das Berichtsheft zu einigen Terminen mitzubringen (Mündl. Prüfung z. B.); das Fehlen führt (ohne Begründung / bekannte zwingende Gründe) zum Nichtbestehen!

d) eine Kritik an der Ausbildung als Grund für die schlechten Noten wird sicherlich strenger überprüft, wenn sie erst kurz vor Ende der Ausbildung geäußert wird. Als Tipp: wenn es da im Betrieb Klärungsbedarf gibt (Arbeitszeiten, mangelnde Betreuung und Anleitung usw.) - alles jetzt aufschreiben und rechtlich klären - Versuch, diese Sachen im Betrieb zu klären - wenn es nicht klappt - den Ausbldungsberater von der Kammer einschalten.

Der wäre dann ja auch gleich informiert, wenn es dann später Probleme im Bereich der Prüfung geben sollte.

Also: insgesamt eine komplizierte Sache. Als Tipp: versuchen, das BBS-Zeugnis noch zu verbessern (Hausarbeit, mündl. Bet.), Fehlzeitenbelege noch nachreichen, Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) aufarbeiten, damit man belegen kann, dass man doch was gelernt hat. Außerdem gibt es zur Vorbereitung auf die Prüfungen und bei schlechten BBS-Noten noch Angebote für Nachhilfe (ausbildungsbegleitende Hilfen); vielleicht bringt da ein Kleingruppenunterricht ja mehr als der übliche BBS-Unterricht...
Olgatux
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Anmeldungsdatum: 11.05.2012
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 26 Jun 2012 - 17:42:13    Titel:

Surfdozi hat Recht, generell ist da noch was drin, aber streng dich jetzt an!
Los, los mach was für deinen Abschluss!
KevMin
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Junior Member


Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 27 Jun 2012 - 22:40:33    Titel:

Wenn die Note "ungenügend" zweimal vorhanden ist, dann ist ein Ausgleich fast nicht möglich. Und wenn, dann müsste die Note "sehr gut" mehrfach vorhanden sein.
_________________
Abitur 2012 RLP - Biologie, Deutsch, Erdkunde, Latein
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