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schroedinxer Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2012 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27 Jun 2012 - 20:43:09 Titel: Prädikatsexamen mit Schwerpunkt? |
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Habe im Staatsteil (1.StEx) nur 8,8 Punkte, komme aber mit Schwerpunkt auf 9,2 Punkte in der Endnote.
Ist das jetzt ein Prädikatsexamen und kommt damit das Richteramt noch in Frage, also Endnote ist ja VB, nur Staatsteil ist halt Befriedigend mit 8,8.
(Vorausgesetzt natürlich ich schaffe im 2.StEx auch ein VB)
Danke für eure Hilfe. |
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matze41 Full Member


Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 122
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Verfasst am: 28 Jun 2012 - 09:29:05 Titel: |
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Kann nur für BW sprechen:
Note setzt sich aus 70% Staatsteil und 30 % Schwerpunkt zusammen.
Oder ist das überall so?
Habe aber schon öfter gehört, dass beim Land BW die Schwerpunktnote bei Bewerbungen rausgerechnet wird und die Stellen in der Landesverwaltung und im Justizdienst nur anhand der Staatsteil-Note vergeben werden... |
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FlyingCircus Full Member


Anmeldungsdatum: 05.08.2009 Beiträge: 318
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Verfasst am: 28 Jun 2012 - 11:20:59 Titel: |
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| Entscheidend ist die Note in der ersten juristischen Prüfung und die setzt sich nun einmal aus Staatsteil und Schwerpunkt zusammen. Damit hättest du ein VB. Das kann man aber auch in den Ausbildungsordnungen nachlesen. |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 28 Jun 2012 - 14:59:16 Titel: |
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entscheidend ist was der arbeitgeber als entscheidend ansieht
in der wirtschaft ist es jedenfalls wohl so, dass der schwerpunkt rausgerechnet wird, es also letztlich nur auf den staatsteil ankommt
beim staat könnte es vlt anders sein
aber in es ist ohnehin nicht so, dass man zwingend ein VB für eine richterstelle haben müsste
es kommt immer drauf an, wie der bedarf ist
da geht es dann auch knapp unter vb
Zuletzt bearbeitet von Ronnan am 28 Jun 2012 - 18:49:23, insgesamt einmal bearbeitet |
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schroedinxer Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2012 Beiträge: 4
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Verfasst am: 28 Jun 2012 - 18:42:32 Titel: |
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Okay perfekt, dann hab ich also noch Chancen wenn ich mich im 2.StEx reinhängen werde.
Danke für eure Antworten. |
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Pandur Moderator


 Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 846
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Verfasst am: 13 Jul 2012 - 18:50:53 Titel: |
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| FlyingCircus hat folgendes geschrieben: |
| Entscheidend ist die Note in der ersten juristischen Prüfung und die setzt sich nun einmal aus Staatsteil und Schwerpunkt zusammen. Damit hättest du ein VB. Das kann man aber auch in den Ausbildungsordnungen nachlesen. |
Ist das wirklich so? Meine eigentlich in Erinnerung zu haben, dass es für das Richteramt ausschließlich auf die Note des zweiten Staatsexamens ankommt. Mag sein, dass ich da aber nicht mehr up to date bin!
Gruß Pandur |
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