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Prädikatsexamen mit Schwerpunkt?
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schroedinxer
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Anmeldungsdatum: 13.06.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27 Jun 2012 - 20:43:09    Titel: Prädikatsexamen mit Schwerpunkt?

Habe im Staatsteil (1.StEx) nur 8,8 Punkte, komme aber mit Schwerpunkt auf 9,2 Punkte in der Endnote.

Ist das jetzt ein Prädikatsexamen und kommt damit das Richteramt noch in Frage, also Endnote ist ja VB, nur Staatsteil ist halt Befriedigend mit 8,8.

(Vorausgesetzt natürlich ich schaffe im 2.StEx auch ein VB)

Danke für eure Hilfe.
matze41
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 09:29:05    Titel:

Kann nur für BW sprechen:
Note setzt sich aus 70% Staatsteil und 30 % Schwerpunkt zusammen.
Oder ist das überall so?

Habe aber schon öfter gehört, dass beim Land BW die Schwerpunktnote bei Bewerbungen rausgerechnet wird und die Stellen in der Landesverwaltung und im Justizdienst nur anhand der Staatsteil-Note vergeben werden...
FlyingCircus
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Anmeldungsdatum: 05.08.2009
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 11:20:59    Titel:

Entscheidend ist die Note in der ersten juristischen Prüfung und die setzt sich nun einmal aus Staatsteil und Schwerpunkt zusammen. Damit hättest du ein VB. Das kann man aber auch in den Ausbildungsordnungen nachlesen.
Ronnan
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 2107
Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!

BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 14:59:16    Titel:

entscheidend ist was der arbeitgeber als entscheidend ansieht

in der wirtschaft ist es jedenfalls wohl so, dass der schwerpunkt rausgerechnet wird, es also letztlich nur auf den staatsteil ankommt


beim staat könnte es vlt anders sein

aber in es ist ohnehin nicht so, dass man zwingend ein VB für eine richterstelle haben müsste

es kommt immer drauf an, wie der bedarf ist
da geht es dann auch knapp unter vb


Zuletzt bearbeitet von Ronnan am 28 Jun 2012 - 18:49:23, insgesamt einmal bearbeitet
schroedinxer
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Anmeldungsdatum: 13.06.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 18:42:32    Titel:

Okay perfekt, dann hab ich also noch Chancen wenn ich mich im 2.StEx reinhängen werde.

Danke für eure Antworten.
Pandur
Moderator
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Moderator


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 846

BeitragVerfasst am: 13 Jul 2012 - 18:50:53    Titel:

FlyingCircus hat folgendes geschrieben:
Entscheidend ist die Note in der ersten juristischen Prüfung und die setzt sich nun einmal aus Staatsteil und Schwerpunkt zusammen. Damit hättest du ein VB. Das kann man aber auch in den Ausbildungsordnungen nachlesen.


Ist das wirklich so? Meine eigentlich in Erinnerung zu haben, dass es für das Richteramt ausschließlich auf die Note des zweiten Staatsexamens ankommt. Mag sein, dass ich da aber nicht mehr up to date bin!

Gruß Pandur
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