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oioi00 Newbie


Anmeldungsdatum: 06.07.2011 Beiträge: 23
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Verfasst am: 28 Jun 2012 - 22:05:56 Titel: Kündigungsfrist - wichtig! |
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Hallo,
möchte zum 31.07.2012 kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Wann ist der letzte Tag an dem ich die Kündigung persönlich abgeben kann? Muss ich schon morgen abgeben oder reicht es spätestens am 03.07.2012, also genau vier Wochen vorher?
Besten Dank! |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 771 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 29 Jun 2012 - 01:40:23 Titel: |
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§ 622 I BGB sagt vier Wochen, das wäre also dann der 03.07. (31.07 wird gemäß § 187 II BGB mitgerechnet). Aber im Zweifel machst du es einfach früh genug. Wozu denn warten?
Und ich möchte noch anmerken: Das ist hier keine Rechtsberatung und nur eine unverbindliche und schon gar nicht sehr qualifizierte Aussage!
Ich habe nur geantwortet, weil es noch keiner hat. |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4659 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 29 Jun 2012 - 10:20:37 Titel: |
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Wenn Du kündigen willst, tu es doch einfach sofort. Die paar Tage bringen Dir jetzt wahrlich nichts mehr aber ein Streit ob die Kündigung im Zweifel einen Tag zu früh oder spät abgegeben wurde kann einfach niemand gebrauche.
Grüße
Gozo |
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schroedinxer Newbie


Anmeldungsdatum: 13.06.2012 Beiträge: 4
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Verfasst am: 29 Jun 2012 - 10:36:33 Titel: |
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Hallo, die Kündigung muss am 02.07.2012 zugehen, damit die 4-Wochen Frist zum 31.07.2012 gewahrt ist.
Zugang bedeutet, dass sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Kenntnisnahme des Empfänger zu rechnen ist.
Also entweder am 02.07.2012 persönlich abgeben oder morgens in den Briefkasten werfen. Denn Fristbeginn wäre 03.07.2012 0:00 Uhr, Fristende 31.07.2012 24:00 Uhr.
§§187 I, 188 II, 130 BGB (analog)
mfg |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 771 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 29 Jun 2012 - 22:27:44 Titel: |
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29 Tage, merkst du was?
Müsste eigentlich, da der 31.07. mitzählt, am 03.07. reichen, Fristbeginne 04.07., 0 Uhr -> Fristende 01.08. 0 Uhr bzw. 31.07, 24 Uhr (24 gibt es übrigens nicht...überlegt mal)
Kann mich aber auch irren. |
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