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dakevinh93 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02 Jul 2012 - 15:34:54 Titel: Abi oder Fachabi ?! |
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Heyho,
mal kurz der Hintergrund. Also mir wurde bekannt gegeben das ich das Abitur (Thüringen) nicht bestanden habe, da ich die Prüfung verrissen habe. Eine Ausbildung zum Fachinformatiker habe ich schon in den Händen die am 1. September losgeht, und die würden mich halt auch ohne ABi nehmen.
Meine Frage an euch ist, währe es sinnvoller nochmal das Jahr zu wiederholen?
Oder sollte ich erst die Ausbildung machen und danach das sogenannte Fachabitur.? Welche Vor- und Nachteile hat eig das Fachabitur.?
MfG Kevin |
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konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3609
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Verfasst am: 02 Jul 2012 - 15:40:54 Titel: |
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ich kenne die regelungen in thüringen nicht, aber müsstest du nach der ausbildung nicht die fachhochschulreife erhalten? ich kenne jemanden, der das gymnasium ein jahr früher mit dem schulischen teil der fachhochschulreife verlassen und nach einer ausbildung dann die fachhochschulreife hatte.
erkundige dich dazu bei deiner aktuellen schule und dem internet.
die fachhochschulreife reicht übrigens aus um in hessen oder niedersachsen nach der ausbildung informatik auch an den unis zu studieren. |
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Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4678 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 02 Jul 2012 - 15:48:51 Titel: |
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Erst vielleicht mal eine kurze Frage: Gibt es in Thüringen immer noch die Regel, dass das Nichtbestehen des Abiturs zur Folge hat, dass nur die Mittlere Reife übrig bleibt?
Ich dachte das haben sie nach dem Amoklauf von Erfurt geändert? Zumindest stand es damals zur Diskussion, weil wohl einige Opfer damit um ihr Abitur gebracht wurden.
Ich frage deswegen, weil viele Bundesländer automatisch, wenn man letztlich im Abi versagt, den schulischen Teil der FHR vergeben. Mit einer Ausbildung, wie bei Dir, hätte man sie dann und müsste sie nicht noch machen.
Ob es sinnvoll ist das letzte Jahr zu wiederholen ist eine schwere Frage. Letztzlich macht sich im Lebenslauf ein Abitur immer etwas besser aber nötig wäre es nicht.
Letztlich würde ich sagen, dass es von den persönlichen Zielen abhängt, ob es Sinn macht oder nicht. Wenn Du tendentiell noch einmal an einer Uni studieren möchtest (also kein FH-Studium), dann ist die fbHR oder AHR schon Gold wert, weil Du nicht noch Umwege laufen müsstest. Wenn Du heute sagst, dass es mehr als FH auf keinen Fall wird, dann würde Dir die FHR reichen. Sicherer wäre allerdings immer die AHR. Man weiß nie was noch so alles kommt.
Aufgrund der evtl. thüringischen Besonderheit (s.o.) würde ich allerdings noch einmal eher zur AHR raten, anstatt später die FHR nachzuholen.
...natürlich immer Abhängig davon, dass Du Dir ein Bestehen auch zutraust. Wenn Du sagst, dass Du recht wahrscheinlich wieder scheiterst würde ich es wohl nicht machen.
Das Fachabitur selbst muss erst einmal unterschieden werden. Es gibt die sog. fachbezogene Hochschulreife (fbHR). Im Grunde es grob gesagt ein Abitur ohne zweite Fremdsprache eben mit einem Fachbezug auf bestimmte Richtungen. Mir ihr kann man alles studieren, was FH anbieten aber auch alles an Unis, die dem Fachbezug entsprechen.
Dem gegenüber steht die verbreitetere Fachhochschulreife (FHR). Mit ihr sind alle Studiengänge an den FH zu belegen. Unis bleiben mit wenigen Ausnahmen verschlossen. In Hessen kannst Du damit dich auch - zumindest theoretisch - in alle gestuften Studiengänge an Unis einschreiben lassen, in NDS glaube ich fachbezogen.
Vor- und Nachteile liegen immer sehr stark im Auge des Betrachters. Natürlich lernt man im Abitur schon noch etwas, was zumindest den Studieneinstieg etwas erleichtert aber zwingend nötig wäre es nicht unbedingt.
Der größte Nachteil ist allerdings, dass man eben in der Studiengangswahl eingeschränkt ist. Solltest Du also auf die Idee kommen doch noch einmal Medizin oder Jura zu studieren, wird das mit einer FHR oder einer IT-fbHR u.U. schon recht schwierig oder nur über große Umwege möglich.
Grüße
Gozo |
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Chrischii Senior Member


Anmeldungsdatum: 16.02.2008 Beiträge: 641
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Verfasst am: 30 Jul 2012 - 00:30:20 Titel: |
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Die Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185) wurde mittlerweile geändert und die Möglichkeit zum Erwerb des schulischen Teils der FHR in der Thüringer Oberstufe geschaffen: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulordnungen/schulordnung/#8 §82a _________________ Abitur nachholen Jetzt mit dem einzigartigen ABI Laufbahn-Rechner! |
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