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kameee Junior Member


Anmeldungsdatum: 03.02.2009 Beiträge: 75
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Verfasst am: 07 Jul 2012 - 18:00:39 Titel: Beispiel zum Abstraktionsprinzip |
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Hallo,
angenommen jemand kauft im Geschäft einen Pulli, bezahlt und nimmt ihn gleich mit. Wieviele Rechtsgeschäfte wurden abgeschlossen?
Meine Idee: Drei Rechtsgeschäfte nämlich Kaufvertrag, Übereignung des Geldes und Übereignung der Hose.
Ist das so korrekt?
Danke |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2114 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 07 Jul 2012 - 22:56:32 Titel: |
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wenn man davon ausgeht, dass man mit einem schein passen zahlt stimmt es grundsätzlich
außer man sieht die tilgungsbestimmungen jeweils auch noch als rechtsgeschäft aber nach h.m. geht es ja nur um die reale leistungsbewirkung |
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Flauschi Full Member


Anmeldungsdatum: 30.06.2008 Beiträge: 397
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Verfasst am: 12 Jul 2012 - 13:50:09 Titel: |
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plus übereignung des kassenbons und der tüte  |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 789 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 14 Jul 2012 - 02:56:28 Titel: |
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| Flauschi hat folgendes geschrieben: |
plus übereignung des kassenbons und der tüte  |
Wie war das mit "nichts dem Sachverhalt hinzudichten"?  |
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Jurasuppe91 Newbie


Anmeldungsdatum: 07.08.2011 Beiträge: 15
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 19:24:52 Titel: |
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Wie war das mit lebensnaher Auslegung des Sachverhalts?  |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 789 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 20:32:11 Titel: |
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| Jurasuppe91 hat folgendes geschrieben: |
Wie war das mit lebensnaher Auslegung des Sachverhalts?  |
Dann hätte man ihm doch bestimmt noch einen Lolli übereignet.  |
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duduS Newbie


Anmeldungsdatum: 11.07.2011 Beiträge: 12
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Verfasst am: 28 Jul 2012 - 20:28:44 Titel: |
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Es könnte ja vielleicht sogar noch ein Dienstvertrag zustande gekommen sein.
Zwischen dem Käufer und der Kassiererin.
Das abkassieren stellt ja eine Dienstleistung da.
Durch das vorhanden sein an der Kasse, bietet die Kassiererin die Leistung des Abkassieren an.
Durch das Verpflichtungs und Verfügungsgeschäft an der Kasse nimmt man diese Leistung in Anspruch.
Die Kassiererin könnte dann über den Kaufpreis entlohnt werden für ihre Leistung |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 789 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 28 Jul 2012 - 20:53:46 Titel: |
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| Demnach ist alles ein Dienst- oder Werkvertrag. Wenn du jemandem etwas verkaufst und das halt noch einpacken und verschicken musst, ist das auch nur ein Kaufvertrag. Es geht um "das, worum es geht"...sozusagen. |
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