XrussakX Newbie


Anmeldungsdatum: 08.07.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 08 Jul 2012 - 23:52:22 Titel: Kündigung und viele Fragen.. |
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Hallo ich bin neu hier und habe viele fragen.. ich hoffe das man mir weiterhelfen kann.
Kenne mich indem Gebiet nicht so aus
Es geht darum ich hab nun seit über 2 jahre einen Minijob beim Toom Markt, bei mir um die Ecke als Verkaufshilfe. Nun habe ich seit dem 1 April 2012 noch einen Teilzeitjob als Komissionierer/Lagerarbeiter (nicht Zeitarbeit) welches 20km entfernt ist. Ich wollt mal was neues Probieren und bin auch zufrieden was neues erfahren zu haben. Jedoch gibts da einpaar hacken weswegen ich nun kündigen will.
Es ist viel zu viel arbeit da ich arbeite normalerweise von 18:00 - 22:00 5 mal die woche. meistens wirds aber bis 00:00 und manche tage bis 3 nachts.
ausserdem habe ich einen Teilzeitjob angebot bekommen vom Toom Markt.
Ich hab 2 Monate zeit zu kündigen bis der neue Job anfängt.
Ich habe in meiner Abteilung 3 Mitarbeiter. Jetzt bekommt einer nach dem anderen Urlaub. die letzte ab dem 30 Juli 2 wochen lang. normalerweise wollte ich sofort kündigen, da aber wir soviel arbeit haben und ich jetzt kündige, meine kollegen zuviel arbeit bekommen wenn ich wegfalle. Ich komme mit dennen gut klar und will das nicht zumuten.
Also hatte ich vor erst zu kündigen wenn die letzte urlaub hat, sprich in 3 Wochen.
Ich weiss das ich in der Probezeit 2 wochen kündigungsfrist habe.
folgendes steht im Vertrag und ich verstehe es nicht so ganz "Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen zum Wochenende gekündigt werden." ich verstehe das alles bis auf "zum wochenende" zusätzlich steht da "eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen" heisst das nur das ich nach dem Dienst kündigen kann??
Ich kann entweder überraschend kündigen oder so fair sein und es dem Chef sagen damit er sich einstellen kann. ich wähle letzteres.
jedoch habe ich noch über 60 überstunden seit dem 1 April. im Vertrag steht das die abgefeiert werden. Was ist aber wenn es wegen der Kündigung von der zeit her nicht mehr mit dem abfeiern klappt?? muss es der Arbeitgeber dann auszahlen??
die überstunden sind dienstlich gewesen + sind festgehalten mit einer elektronischen sozusagen stechuhr. ich hab auch den auszug immer per post erhalten!!!!
könnt ihr mir weiterhelfen??
lieben Gruß |
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