|
|
| Autor |
Nachricht |
Depeche24 Full Member


Anmeldungsdatum: 07.11.2008 Beiträge: 278
|
Verfasst am: 12 Jul 2012 - 19:29:58 Titel: Wann ist das Studium beendet? |
|
|
Hallo,
ich habe alle Prüfungsleistungen bestanden und vor circa 2 Wochen meine Abschlussarbeit abgegeben und 2 Tage später meine Verteidigung hinter mich gebracht.
So jetzt meine Frage:
Ist das Studium damit offiziel beendet?
Weil ich muss mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, aber wann bin ich offiziel exmatrikuliert?
Bei Wikipedia steht, dass der Tag der Abgabe des Abschlussarbeit gleichzeitig der Tag des Studiumabschlusses ist.
Oder doch erst wenn die Abschlussarbeit fertig korrigiert wurde?
Wisst ihr da mehr?
Gruss und Danke |
|
 |
Cheater! Senior Member


Anmeldungsdatum: 28.10.2007 Beiträge: 4539 Wohnort: Stuttgart
|
Verfasst am: 12 Jul 2012 - 19:37:49 Titel: |
|
|
| Jap, der Abgabetag ist der Exmatrikulationstag. |
|
 |
-stopfkind- Senior Member


Anmeldungsdatum: 27.02.2010 Beiträge: 1865
|
|
 |
wasp Senior Member


Anmeldungsdatum: 13.01.2007 Beiträge: 2545
|
Verfasst am: 12 Jul 2012 - 19:58:01 Titel: |
|
|
Bei uns war das Studium offiziell an dem Tag zuende, an dem man die mündliche Verteidigung hatte und bestanden hat.
Hat man keine mündliche Verteidigung, dann vermutlich mit Abgabe der Abschlussarbeit ODER erst wenn diese bewertet wurde und es keine 5,0 ist denke ich.
Steht aber in deiner Prüfungsordnung drin. |
|
 |
surfdozi Full Member


Anmeldungsdatum: 28.04.2012 Beiträge: 105
|
Verfasst am: 12 Jul 2012 - 20:09:54 Titel: Exmatrikulation |
|
|
im Normalfall erhält man die Exmatrikulation von der Uni aus
zum Ende des laufenden Semesters (Bestehen wird dem Prüfungsamt gemeldet, Papiere fertig machen, Notenberechnung und -ausstellung) und Abmeldung zum Semesterende.
Sofern man sich früher arbeitslos melden will, muss man selbst einen Antrag auf sofortige Exmatrikulation stellen. Uni oder FH-eigene Regelungen über den Ablauf recherchieren...Stichwort Exmatrikulation; teilweise verlangen die Hochschulen auch Frei-Scheine (keine Bücher mehr ausgeliehen, alle Zugangskarten zurückgegeben, keine ausstehenden Unterlagen mehr usw. )
Unabhängig davon, ob man Arbeitslosengeld 1 (Bedingungen erfüllt) oder Hartz 4 beantragt, erhält man die Leistungen frühestens ab Datum der Antragstellung (persönlich mit vollständigen Unterlagen).
Sich schnell arbeitslos zu melden, hätte dann ggf. auch den Vorteil, dass man die Bewerbungskosten vom Amt erstattet bekommen könnte (Fahrtkosten, schriftliche Bewerbungen usw.) |
|
 |
Gozo Senior Member


Anmeldungsdatum: 11.09.2007 Beiträge: 4659 Wohnort: Mainz
|
Verfasst am: 13 Jul 2012 - 07:46:01 Titel: |
|
|
Grundsätzlich ist das Ende eines Studiums, einer Ausbildung oder was auch immer das Bestehen der letzten Prüfung. Die Abgabe einer Arbeit ist damit nicht gemeint, denn sie ist erst in dem Moment bestanden, wenn die offizielle Note da ist und beim Prüfungsamt eingeht.
Zumindest kenne ich kein Studium wo das anders ist. Unabhängig ob mündliche Prüfung, Thesis oder Klausur.
Ebensowenig ist der Erhalt der Urkunde dafür ausschlaggebend. Dann hätte ich in beiden Fällen gut mehrere Monate noch weiter "studiert". |
|
 |
Ingo30 Senior Member


Anmeldungsdatum: 04.05.2008 Beiträge: 1815
|
Verfasst am: 13 Jul 2012 - 10:51:20 Titel: |
|
|
Normalerweise bekommt man vom Prüfungsamt eine Exmatrikulationsbescheinigung. Einfach dort nachfragen. _________________ "Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..." |
|
 |
Depeche24 Full Member


Anmeldungsdatum: 07.11.2008 Beiträge: 278
|
Verfasst am: 13 Jul 2012 - 22:59:30 Titel: |
|
|
Es muss eigentlich geregelt sein, dass der Abgabetag das Ende des Studiums ist. Weil vor allem die Abschlussarbeit mit 6 Monaten zeitlich sehr eng ins Semester passt, d.h. man gibt ja am Ende des Semesters die Arbeit ab.
Wenn jetzt aber die Korrektur der Prof, das Zusammenstellen des Zeugnisses, Unterschreiben durch den Dekan usw. fast 2 Monate dauert, kann es ja nicht sein, müsste ja der Student zusätzlich ein Semester beantragen. |
|
 |
|