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HA Schuldrecht Urteile finden - wie vorgehen?
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wintersonne826
Junior Member
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Anmeldungsdatum: 13.07.2012
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13 Jul 2012 - 10:54:32    Titel: HA Schuldrecht Urteile finden - wie vorgehen?

Ich muss ab nächster Woche eine Hausarbeit in Zivilrecht schreiben (Thema Schuldrecht).
Ich habe noch nie eine juristische Hausarbeit geschrieben und frage mich wie ich überhaupt vorgehen soll.
Erstmal werde ich die Klausur gründlich lesen und dann eine Lösungsskizze anfertigen.
Danach schreibe ich die Hausarbeit einfach so als wäre es eine Klausur.
Soweit alles klar Smile

Nur jetzt beginnen die Probleme...
- Was genau muss ich aus Büchern zitieren?
Wenn ich ein Schuldrechtfall habe, zb Kaufrecht... muss ich dann sämtliche "Begriffe" zitieren? Zb. "Angebot und Annahme" dann schau ich in Büchern und sehe aha da steht eine Definition und die zitiere ich und setze unten meine Fußnote.
Dann zitiere ich zb wieder den Begriff "Willenserklärung" da such ich in sämtlichen Büchern bis ich eine Definition irgendwo finde und zitiere die.

Ist das richtig so?? Confused Ich bin mir unsicher ob die das wirklich so wollen bzw was genau soll ich denn alles zitieren... alle möglichen Begriffe die jetzt da auftauchen?!

- Meinungen disktukieren
Bitte gebt mir da ein Tipp wie ich das machen soll.
Nämlich: Was ist zu diskutieren?? Also wenn ich zb ein Schuldrechtfall habe über Kaufverträge soll ich da alle "Schwerpunkte" diskutieren? Ich verstehe überhaupt nicht wie ich das machen soll.
UND wo bzw wie finde ich die entsprechenden Urteile? Wie geht man da vor?
Ich verstehe das mit den Urteilen überhaupt nicht Sad Ich weiss überhaupt nicht was ich da machen soll und wo ich die unterbringen soll, am Ende der HA erst oder immer mittendrin?

Bin echt verzweifelt und über jeden Tipp dankbar!
cabot
Junior Member
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Anmeldungsdatum: 12.07.2012
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13 Jul 2012 - 12:26:33    Titel:

Da du noch eine Woche Zeit hast, bevor es überhaupt losgeht, kannst du dir das mal durchlesen: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/hausarbeit_leitfaden.pdf

Zitiert werden müssen stets fremde Gedanken. So insbesondere bei Definitionen oder ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Meinungen und Argumente im Rahmen von Streitigkeiten ebenso.

In der Regel wirst du bei dem Versuch der Gliederung ohnehin in Lehrbüchern nachschlagen - notiere dir, wenn du daraus Gedanken ableitest, um sie später zu zitieren. Auf Urteile und Aufsätze stößt du entweder in den Fußnoten der Lehrbücher oder durch eine gezielte Stichwortsuche bei beck-online.de oder juris.de.

Die jeweiligen übernommenen Gedanken werden in eigenen Worten in der Hausarbeit ausformuliert und durch eine Fußnote (bei bestimmten Wörtern oder am Ende des Satzes) als fremd gekennzeichnet. Im Fußnotenbereich erfolgt dann die Angabe der Quelle (unabhängig ob Lehrbuch, Zeitschrift oder Urteil).

Achte mal bewusst auf die Zitierweise in Lehrbüchern oder Aufsätzen, um ein Gefühl zu bekommen.

Ansonsten gilt: Ergebnis der ersten Hausarbeit nicht so ernst nehmen, dafür sorgfältige Fehleranalyse betreiben (ggfs. in die Korrektorensprechstunde gehen) und beim nächsten Mal besser machen.

Du wirst sehen, wie du dich so von Hausarbeit zu Hausarbeit verbesserst.
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