cabot Junior Member

Anmeldungsdatum: 12.07.2012 Beiträge: 44
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Verfasst am: 13 Jul 2012 - 12:26:33 Titel: |
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Da du noch eine Woche Zeit hast, bevor es überhaupt losgeht, kannst du dir das mal durchlesen: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/hausarbeit_leitfaden.pdf
Zitiert werden müssen stets fremde Gedanken. So insbesondere bei Definitionen oder ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Meinungen und Argumente im Rahmen von Streitigkeiten ebenso.
In der Regel wirst du bei dem Versuch der Gliederung ohnehin in Lehrbüchern nachschlagen - notiere dir, wenn du daraus Gedanken ableitest, um sie später zu zitieren. Auf Urteile und Aufsätze stößt du entweder in den Fußnoten der Lehrbücher oder durch eine gezielte Stichwortsuche bei beck-online.de oder juris.de.
Die jeweiligen übernommenen Gedanken werden in eigenen Worten in der Hausarbeit ausformuliert und durch eine Fußnote (bei bestimmten Wörtern oder am Ende des Satzes) als fremd gekennzeichnet. Im Fußnotenbereich erfolgt dann die Angabe der Quelle (unabhängig ob Lehrbuch, Zeitschrift oder Urteil).
Achte mal bewusst auf die Zitierweise in Lehrbüchern oder Aufsätzen, um ein Gefühl zu bekommen.
Ansonsten gilt: Ergebnis der ersten Hausarbeit nicht so ernst nehmen, dafür sorgfältige Fehleranalyse betreiben (ggfs. in die Korrektorensprechstunde gehen) und beim nächsten Mal besser machen.
Du wirst sehen, wie du dich so von Hausarbeit zu Hausarbeit verbesserst. |
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