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Hohen bzw. geringen Gewinn ausweisen
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Foren-Übersicht -> VWL/BWL-Forum -> Hohen bzw. geringen Gewinn ausweisen
 
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betlaser
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Anmeldungsdatum: 15.07.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 14:14:27    Titel: Hohen bzw. geringen Gewinn ausweisen

Guten Tag Very Happy

Ich bräuchte dringend eure Hilfe bei den folgenden Aufgaben:

Mit welchem Buchwert werden die Fertigerzeugnisse erfasst

bei a möglichst geringen Gewinnausweis bei b möglichst hohen Gewinnausweis

Angaben zur Aufgabe

Materialeinzelkosten 20.000 Anteilige Materialgemeinkosten 25.000 Fertigungseinzelkosten 8000 Anteilige Fertigungsgemeinkosten 22.000 Aufwendungen für die Betriebskantine 10.000 Abschreibung der Produktionsmaschine 4000


So meine Überlegung war hier ja, wenn ich einen geringen Gewinnausweis haben möchte, muss ich die Herstellungskostenuntergrenze berechen. Und deswegen muss ich die Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten summieren, weil diese ja angegeben werden MÜSSEN.

Sprich für a wäre mein Lösungsvorschlag:

20.000 Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten 8000= 28000

28000 wäre der Buchwert der Fertigerzeunisse bei einem möglichst geringen Gewinnausweis. Das wäre meine Antwort. Was sagt ihr dazu?


Jetzt zu B

20.000 Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten 8000+ Anteiliege Materialgemeinkosten 25.000+ Anteilige Fertigungsgemeinkosten 22.000+ 4.000 Abschreibungen.= 79000

Also wäre hier der Buchwert 79000.

Verstehe ich das richtig, dass ich die Betriebskantine nicht dazurechnen darf, da diese Kosten zu den sogenannten Vertriebskosten zählen und somit nicht in den Herstellungskosten miteinfließen dürfen.

Aber beide Ergebnisse stimmen leider nicht mit der Lösung ein die Lösung sagt, dass ich b 28.000 rausbekommen müsste und bei a müsste ich 71.800 rausbekommen. Aber das kann doch einfach nicht sein.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

-------------------------------------------------------------------------------------

Da hab ich noch eine zweite Aufgabe und zwar diese.

Die Blitz-gmbh hat am 1.7.2012 ein Darlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Nominalzinssatz von 5% im Nennwert von 100.000 Euro aufgenommen. Die Auszahlung erfolgt unter Abzug eines Disagios von 5%

Wie hoch ist der im Geschäftsjahr 2012 erfassende Zinsaufwand

So da wusste ich erstmal garnicht weiter, aber ich hab mir gedacht, dass es damit etwas zu tun haben könnte, dass man das Disagio aktiviert oder nicht zeigt = abgrenzen?

Aber ich weiß nicht weiter.



Stimmt das weiterhin , dass ich bei einen möglichst geringen Gewinnausweis die lineare Methode zur Abschreibung benutzte und bei hohen Gewinnausweis die leistungsgemäßge Abschreibung?


Diese Jahresabschlussentscheidungen verwirren mich, Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen dank im Voraus!!
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
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BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 17:08:10    Titel: Wahlrechte und Pflichten Herstellungskosten

auf Hinweis anderer Nutzer gelöscht, da sich die folgenden Angaben auf eine Musterlösung bezogen haben, die sich nachweislich als falsch bzw. veraltet herausgestellt hat...

Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:29:36, insgesamt einmal bearbeitet
betlaser
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Anmeldungsdatum: 15.07.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 17:41:49    Titel:

Hallo Very Happy

Danke für deine fixe Antwort !!!

Ja ich schreib morgen eine Klausur im betrieblichen Rechnungswesen und das war eine Musterklausur und die Aufgabe wurde unter dem Thema Jahresabschlussentscheidungen gestellt.


Also bin ich falsch gelegen mit meiner Berechnung?


Vielen Dank für deine Mühe Very Happy
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 18:08:30    Titel: Disagio

auf Hinweis anderer Nutzer gelöscht, da sich die folgenden Angaben auf eine Musterlösung bezogen haben, die sich nachweislich als falsch bzw. veraltet herausgestellt hat...

Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:30:14, insgesamt einmal bearbeitet
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 18:25:57    Titel: Abschreibung und Gewinn

auf Hinweis anderer Nutzer gelöscht, da sich die folgenden Angaben auf eine Musterlösung bezogen haben, die sich nachweislich als falsch bzw. veraltet herausgestellt hat...

Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:30:42, insgesamt einmal bearbeitet
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 18:29:16    Titel: Klärung Herkunft Musterlösung / vom Prof?

Hier stand mal der Austausch von Skript - Originalaufgaben und den Musterlösungen, auf die der Fragesteller hinwollte...

Leider waren die Lösungen absichtlich oder unabsichtlich falsch bzw. für eine Vorbereitung 2012 nicht mehr aktuell.

Nach Klärung hier gelöscht, da es für andere User zu unnötiger Verwirrung führen könnte.


Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:42:49, insgesamt einmal bearbeitet
betlaser
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Anmeldungsdatum: 15.07.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 18:49:40    Titel:

Super für deine Antworten,


Ja das Problem ist die Musterlösung sagt bei der Aufgabe mit dem Disagio

das bei möglichst geringen Gewinnausweis 5000 hingeschrieben wird

und bei einem hohen 4000... . Ich kann nicht mehr, das ist alles so verwirrend.

Dazu kommt das mit der Abschreibung bei der Musterlösung ist es eben so ,dass beim geringen Gewinnausweis die lineare Abschreibemethode genommen wurde und beim hohen eben die leistungsgemäße.


Und wie ist das jetzt mit den Herstellungskosten hatte ich die Aufgabe wenigstens richtig, bis auf die Tatsache , dass Ich die Kantine vergaß?
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 19:24:24    Titel: Vorbereitung Klausur

auf Hinweis anderer Nutzer gelöscht, da sich die folgenden Angaben auf eine Musterlösung bezogen haben, die sich nachweislich als falsch bzw. veraltet herausgestellt hat...

Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:31:23, insgesamt einmal bearbeitet
betlaser
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Anmeldungsdatum: 15.07.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 19:56:50    Titel:

Ich hab dir es per private Nachricht geschickt Very Happy
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 20:55:17    Titel:

auf Hinweis anderer Nutzer gelöscht, da sich die folgenden Angaben auf eine Musterlösung bezogen haben, die sich nachweislich als falsch bzw. veraltet herausgestellt hat...

Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:31:52, insgesamt einmal bearbeitet
betlaser
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Anmeldungsdatum: 15.07.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 21:05:45    Titel:

Buchungssätze machen bei diesem Prof immer etwa die hälfte oder ein wneig mehr aus. Und die Buchungssätze da bin ich relativ fit, was das anbelangt, aber ich brauch eben 45 punkte zu bestehen von 90 . Und würden mir die Punkte vom Jahresabschluss noch recht weiter helfen....
betlaser
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Anmeldungsdatum: 15.07.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 21:09:54    Titel:

Ich glaube,

Du arme musst jetzt auch nicht weiter dich da versuchen ...

Ich muss jetzt nur wissen, ob die Wertuntergrenze der Herstellungskosten beim hohen Gewinn angesetzt wird oder beim geringen Gewinn


Wie war die Aufgabe mit den Abschreibungen , kamst du da auf das Ergebnis. Also die Aufgabe mit dem Drucker?
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 15 Jul 2012 - 22:43:58    Titel:

auf Hinweis anderer Nutzer gelöscht, da sich die folgenden Angaben auf eine Musterlösung bezogen haben, die sich nachweislich als falsch bzw. veraltet herausgestellt hat...

Zuletzt bearbeitet von surfdozi am 17 Jul 2012 - 15:32:28, insgesamt einmal bearbeitet
tst
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Anmeldungsdatum: 11.07.2012
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BeitragVerfasst am: 16 Jul 2012 - 01:18:00    Titel: Re: Wahlrechte und Pflichten Herstellungskosten

surfdozi hat folgendes geschrieben:

Zusammenhang Buchwerte - Gewinnausweis

Je höher die Buchwerte angesetzt werden - desto niedriger ist der Gewinnausweis, weil die Buchwerte ja in ihrer Höhe in der Bilanz aktiviert werden und sich der jeweils verbleibende Rest als Aufwand gewinnmindernd auswirken wird.


Sorry, aber das ist vollkommen falsch! Je höher die Buchwerte angesetzt werden, desto höher ist der Gewinnausweis.

Durch die Aktivierung von Kosten, die normalerweise Aufwand wären, erhöht sich der Gewinn. Der sofort abzugsfähige Aufwand verringert sich! Insofern ist der Gewinn auch höher, weil dem weniger sofort abzugsfähiger Aufwand gegenübersteht. Erst durch die AfA wirken sich die aktivierten Kosten zeitverzögert gewinnmindernd aus.

Insofern ist dein Ratschlag an betlaser unbrauchbar.


Zuletzt bearbeitet von tst am 16 Jul 2012 - 04:24:35, insgesamt einmal bearbeitet
tst
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Anmeldungsdatum: 11.07.2012
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 16 Jul 2012 - 01:35:23    Titel: Re: Hohen bzw. geringen Gewinn ausweisen

betlaser hat folgendes geschrieben:

Angaben zur Aufgabe

Materialeinzelkosten 20.000 Anteilige Materialgemeinkosten 25.000 Fertigungseinzelkosten 8000 Anteilige Fertigungsgemeinkosten 22.000 Aufwendungen für die Betriebskantine 10.000 Abschreibung der Produktionsmaschine 4000[/b]



MEK 20.000
MGK 25.000
FEK 8.000
FGK 22.000
AfA 4.000
Wertuntergrenze 79.000 (bei niedrigem Gewinn)
Kantine 10.000
Wertobergrenze 89.000 (bei hohem Gewinn)

Zwecks Buchwertbestimmung ist die Berechnung immer eine Frage des Bilanzrechts, hier § 255 Abs. 2 HGB. Die steuerliche Würdigung außen vor gelassen.

Die Materialeinzelkosten (MEK), Materialgemeinkosten (MGK), Fertigungseinzelkosten (FEK), Fertigungsgemeinkosten (FGK) und der fertigungsbedingte Werteverzehr des Anlagevermögens (AfA) müssen sowohl in die Wertunter- wie -obergrenze einbezogen werden! Diese bilden - sofern keine Wahlrechte (s.u.) in Anspruch genommen werden - die Wertuntergrenze ab. Hier: 79.000 €. Diese ist bei einem möglichst niedrigen Gewinnausweis zu bevorzugen.

Das Wahlrecht wäre im vorliegenden Fall die Aktivierung der Kosten der Kantine, welche ich als soziale Einrichtung des Betriebes einordnen würde. Sofern die Kosten angemessen sind, wovon ich hier ausgehe, wäre die Bewertungsobergrenze 89.000 €. Nur bei möglichst hohem Gewinnausweis zu bevorzugen.
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
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BeitragVerfasst am: 17 Jul 2012 - 13:06:57    Titel: Verbrauchsfolgebewertung

Unter folgendem Link findest du die Berechnung der Lagerbestände:

http://bastelqueen.jimdo.com/rewe

Nicht wundern, Seite war mal für Vorführungszwecke (Erstellen einer Homepage) gedacht... und war noch frei.

Solange drücke ich schon mal den Daumen für das Bestehen.
tst
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Anmeldungsdatum: 11.07.2012
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BeitragVerfasst am: 17 Jul 2012 - 13:25:07    Titel:

@ surfdozi:

Du solltest dir noch einmal meine beiden obigen Posts durchlesen, bevor du weiterhin anderen Usern zu falschen Ansätzen rätst.
surfdozi
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Anmeldungsdatum: 28.04.2012
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 17 Jul 2012 - 14:37:15    Titel:

tst hat folgendes geschrieben:
@ surfdozi:

Du solltest dir noch einmal meine beiden obigen Posts durchlesen, bevor du weiterhin anderen Usern zu falschen Ansätzen rätst.


Ich habe deine Beiträge gelesen... du aber wahrscheinlich die obigen Informationen nicht...

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hatte der Fragesteller leider eine alte Klausuraufgabe mit Lösungen ohne Gewähr auf Richtigkeit vor sich liegen. Irgendwer hatte dann seine Lösungen in das Bewertungsblatt des Profs eingetragen und als Übung hochgeladen...

Bis wir beide erstens die Rechtslage 2005/2006 recherchiert hatten und herausgefunden hatten, dass die Lösungen überhaupt nicht vom Prof stammten, habe ich in meinen Beiträgen auch auf diesen Zusammenhang (...um auf die Musterlösung zu kommen...) hingewiesen. Die Berechnungen waren also auf sein Anliegen abgestimmt, nicht auf die "Belehrung" anderer User.

Einen großen Teil haben wir dann auch vor seiner Klausur richtig stellen können (altes Original-Skript und Prüfung vom Prof) - leider nicht alles - dafür war die Zeit zu kurz.
tst
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Anmeldungsdatum: 11.07.2012
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 17 Jul 2012 - 14:50:36    Titel:

surfdozi hat folgendes geschrieben:
tst hat folgendes geschrieben:
@ surfdozi:

Du solltest dir noch einmal meine beiden obigen Posts durchlesen, bevor du weiterhin anderen Usern zu falschen Ansätzen rätst.


Ich habe deine Beiträge gelesen... du aber wahrscheinlich die obigen Informationen nicht...

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hatte der Fragesteller leider eine alte Klausuraufgabe mit Lösungen ohne Gewähr auf Richtigkeit vor sich liegen. Irgendwer hatte dann seine Lösungen in das Bewertungsblatt des Profs eingetragen und als Übung hochgeladen...

Bis wir beide erstens die Rechtslage 2005/2006 recherchiert hatten und herausgefunden hatten, dass die Lösungen überhaupt nicht vom Prof stammten, habe ich in meinen Beiträgen auch auf diesen Zusammenhang (...um auf die Musterlösung zu kommen...) hingewiesen. Die Berechnungen waren also auf sein Anliegen abgestimmt, nicht auf die "Belehrung" anderer User.

Einen großen Teil haben wir dann auch vor seiner Klausur richtig stellen können (altes Original-Skript und Prüfung vom Prof) - leider nicht alles - dafür war die Zeit zu kurz.


Das ist angesichts deiner obigen Aussagen vollkommen irrelevant. Dein Lösungsansatz ist unabhängig von der Rechtslage einfach falsch. Durch hohe Buchwerte bei selbsterstellten Vermögensgegenständen wird der Gewinn nunmal erhöht (s.o.). Durch solche Aussagen wie deine werden andere User in die Irre geführt.
Dörte Fröhlich
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BeitragVerfasst am: 22 Jul 2012 - 10:55:13    Titel: Überblick

Hallo,
vielleicht bin ich zu spät - aber vielleicht hilft es doch noch weiter:

Will man einen möglichst hohen Gewinn ausweisen, sollte
- die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes so hoch wie möglich ausfallen (z.B. maximale Herstellungskosten nach § 255 II HGB)
- die Passivierung von Verbindlichkeiten so niedrig wie möglich erfolgen (kaum Wahlrechte)
- man die Abschreibungen so gering wie möglich halten (i.d.R. lineare AfA)
- man ein Disagio aktivieren (mit linearer Abschreibung)
- man ein GWG aktivieren und linear abschreiben
etc.

Bei einem möglichst niedrigen Gewinn sollte
- die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes so niedrig wie möglich ausfallen (z.B. minimale Herstellungskosten nach § 255 II HGB)
- die Passivierung von Verbindlichkeiten so hoch wie möglich erfolgen (kaum Wahlrechte)
- man die Abschreibungen so hoch wie möglich halten (i.d.R. degressive AfA)
- man ein Disagio nicht aktivieren
- man ein GWG nicht aktivieren (bis 410 € und singulär nutzbar)
etc.

Bis dann
Dörte Fröhlich
_________________
Hilfen für BWL und Mathe unter www.fabianca.de
Barney2012
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Anmeldungsdatum: 26.06.2012
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2012 - 11:46:31    Titel:

Gelöscht.

Zuletzt bearbeitet von Barney2012 am 07 Aug 2012 - 12:15:34, insgesamt einmal bearbeitet
Dörte Fröhlich
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Anmeldungsdatum: 18.07.2012
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2012 - 15:15:29    Titel:

Hallo,

das kann man so vereinfacht nicht sagen. Es kommt immer darauf an, wann ein Gegenstand erworben wurde. Die degressive Afa betrug nach § § 52 Abs. 21a EStG bzw. § 7 Abs. 2 S. 1 EStG

- bis Ende 2000: 30 % bzw. das 2-fache der linearen Abschreibung
- 2001 - 2005: 20% bzw. das 2-fache der linearen Abschreibung
- 2006 - 2007: 30 % bzw. das 2-fache der linearen Abschreibung
- 2008: Keine degressive AfA
- 2009 - 2010: 25 % bzw. das 2-1/2-fache der linearen Abschreibung
- seit 2011: Keine degressive AfA

Wurde also beispielsweise 2010 eine Maschine angeschafft und bisher degressiv abgeschrieben, kann sie auch weiterhin degressiv abgeschrieben werden.

Übrigens: An vielen Unis ist die Abschaffung der degressiven AfA in den Klausuraufgaben noch nicht angekommen Wink)).

Dörte Fröhlich
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Barney2012
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Anmeldungsdatum: 26.06.2012
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2012 - 15:24:18    Titel:

Gelöscht.

Zuletzt bearbeitet von Barney2012 am 07 Aug 2012 - 12:15:45, insgesamt einmal bearbeitet
tst
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Anmeldungsdatum: 11.07.2012
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2012 - 15:43:25    Titel: Re: Überblick

Dörte Fröhlich hat folgendes geschrieben:
Hallo,
vielleicht bin ich zu spät - aber vielleicht hilft es doch noch weiter:

Will man einen möglichst hohen Gewinn ausweisen, sollte
- die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes so hoch wie möglich ausfallen (z.B. maximale Herstellungskosten nach § 255 II HGB)
- die Passivierung von Verbindlichkeiten so niedrig wie möglich erfolgen (kaum Wahlrechte)
- man die Abschreibungen so gering wie möglich halten (i.d.R. lineare AfA)
- man ein Disagio aktivieren (mit linearer Abschreibung)
- man ein GWG aktivieren und linear abschreiben
etc.

Bei einem möglichst niedrigen Gewinn sollte
- die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes so niedrig wie möglich ausfallen (z.B. minimale Herstellungskosten nach § 255 II HGB)
- die Passivierung von Verbindlichkeiten so hoch wie möglich erfolgen (kaum Wahlrechte)
- man die Abschreibungen so hoch wie möglich halten (i.d.R. degressive AfA)
- man ein Disagio nicht aktivieren
- man ein GWG nicht aktivieren (bis 410 € und singulär nutzbar)
etc.

Bis dann
Dörte Fröhlich


Hallo Dörte, das ist zwar alles schön und richtig was du schreibst. Aber vielleicht ist dir aufgefallen, dass zum einen die Frage des TE bereits geklärt wurde. Zum anderen ist hier die steuerliche Würdigung vollkommen uninteressant. Die Aufgabenstellung bezog sich auf das betriebliche Rechnungswesen. Über eine handelsrechtliche Beurteilung kann das gar nicht hinausgehen.

Dörte Fröhlich hat folgendes geschrieben:
Hallo,

das kann man so vereinfacht nicht sagen. Es kommt immer darauf an, wann ein Gegenstand erworben wurde. Die degressive Afa betrug nach § § 52 Abs. 21a EStG bzw. § 7 Abs. 2 S. 1 EStG

- bis Ende 2000: 30 % bzw. das 2-fache der linearen Abschreibung
- 2001 - 2005: 20% bzw. das 2-fache der linearen Abschreibung
- 2006 - 2007: 30 % bzw. das 2-fache der linearen Abschreibung
- 2008: Keine degressive AfA
- 2009 - 2010: 25 % bzw. das 2-1/2-fache der linearen Abschreibung
- seit 2011: Keine degressive AfA

Wurde also beispielsweise 2010 eine Maschine angeschafft und bisher degressiv abgeschrieben, kann sie auch weiterhin degressiv abgeschrieben werden.

Übrigens: An vielen Unis ist die Abschaffung der degressiven AfA in den Klausuraufgaben noch nicht angekommen Wink)).

Dörte Fröhlich


Den Leichenparagraphen kannst du in einer Hausarbeit ausführlichst behandeln, wenn nach der degressiven AfA gefragt ist. A propos, wenn du die degressive AfA schon ansprichst - wo ist die degressive Gebäude-AfA?

Zum einen ist das ebenfalls die steuerliche Behandlung, die hier nicht gefragt war, zum anderen führen deine Aussagen wieder nur zur Verwirrung, wie du an der vollkommen berechtigten Frage von Barney2012 feststellen kannst. In diesem Thread sind schon zu viele verwirrende Aussagen getroffen worden.
tst
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Anmeldungsdatum: 11.07.2012
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 22 Jul 2012 - 15:44:40    Titel:

Barney2012 hat folgendes geschrieben:
Hallo,

interessant zu wissen. Mein Wirtschaftslehrer hat mir nur gesagt, dass die degressive AfA abgeschafft wurde. Aber anscheinend ist das ja nur gefährliches Halbwissen. Laughing Smile Danke für die Antworten.

BTW: Ich bin (noch) nicht Uni-Student. Aber es ist verwunderlich, dass das immer noch nicht angekommen ist.

Grüße,
Barney2012


Dein Lehrer hat Recht - die degressive AfA IST abgeschafft worden.
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