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AMDAthlon Newbie


Anmeldungsdatum: 16.07.2012 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16 Jul 2012 - 17:28:12 Titel: Bafög trotz Vermögen und Ausbildung? |
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Moin,
ich habe vor 1nem Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und möchte nun gerne an einer FH Studieren(vorher noch 1 Jahr Berufsoberschule).
Ich habe allerdings mittlerweile eine größere Geldsumme angespart.
Gibt es trotzdem die Möglichkeit Bafög zu bekommen? Sowas wie Meisterbafög (nur für Studium) oder gibt es eine Sonderregelung für Leute die schon berufstätig waren?
Danke |
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Barney2012 Junior Member


Anmeldungsdatum: 26.06.2012 Beiträge: 64
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Verfasst am: 16 Jul 2012 - 17:58:34 Titel: |
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Gelöscht.
Zuletzt bearbeitet von Barney2012 am 07 Aug 2012 - 12:17:43, insgesamt einmal bearbeitet |
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Chandler Full Member


Anmeldungsdatum: 12.12.2007 Beiträge: 169
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Verfasst am: 16 Jul 2012 - 18:14:43 Titel: |
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Während des Studiums darfst du ein Vermögen von maximal 5200,- haben. Alles darüber wird auf dein Bafög angerechnet.
Der einzige Vorteil von vorher Berufstätigen ist, dass man elternunabhängiges Bafög bekommen kann, also das Einkommen der Eltern bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Dies geht allerdings nur, wenn du nach deiner Ausbildung noch zusätzlich 3 Jahre in dem Beruf gearbeitet hast. Das hast du, wenn ich dich richtig verstanden habe, nicht. Also gilt für dich das ganz normale Bafög. |
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Epimetheus Full Member


Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 192
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Verfasst am: 17 Jul 2012 - 09:36:16 Titel: |
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Wenn du vorher soviel Kohle ausgibst um unter die 5200€ zu kommen, z.B. um bei Umzug deinen Hausstand zu finanzieren, bekommst du Bafög. Hast du deutlich mehr, kriegst du nichts. Bafög ist ja auch dazu da Leuten das Studium zu ermöglichen, die es anders nicht können.
Gruß |
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FH-Spacken Senior Member


 Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 1587
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Verfasst am: 17 Jul 2012 - 10:13:52 Titel: |
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Dass man dann nichts bekommt, ist nicht richtig. Man bekommt nur weniger auf den BWZ bezogen. War bei mir auch so. Hatte in meiner ROA-Zeit einiges an Geld angehäuft. _________________ B.Sc. Wirtschaftsinformatik (7 Semester)
Software-Ingenieur/IT-Consultant
Aktiver Reservist (Oberleutnant d.R.)
Forum Informatiker für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. |
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AMDAthlon Newbie


Anmeldungsdatum: 16.07.2012 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17 Jul 2012 - 12:30:44 Titel: |
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| Barney2012 hat folgendes geschrieben: |
| welchen Beruf kannst du jetzt mit der Ausbildung ausüben? |
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
| Epimetheus hat folgendes geschrieben: |
| Bafög ist ja auch dazu da Leuten das Studium zu ermöglichen, die es anders nicht können. |
Kriegt man das Meister-Bafög nicht sogar vermögensunabhängig?(Oder hab ich was falsch verstanden?) Warum dann nicht auch fürs Studium? |
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Chandler Full Member


Anmeldungsdatum: 12.12.2007 Beiträge: 169
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Verfasst am: 17 Jul 2012 - 13:18:36 Titel: |
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Auch beim "Meister-Bafög" gibt es bestimmte Vermögensgrenzen, allerdings sind diese wesentlich großzügiger als beim Bafög.
Das Bafög ist allein dazu gedacht, allen Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, ein Studium zu ermöglichen. Wer bereits Geld hat, der kann auch ohne Hilfe studieren. |
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Holgerter Newbie


 Anmeldungsdatum: 11.07.2012 Beiträge: 9
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Verfasst am: 17 Jul 2012 - 18:58:29 Titel: |
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der gute alte tipp, dass geld woanders hin zu bringen, das konto auf einen anderen namen umzuschreiben, bringt nichts. nur mal so vorweg, das bafögamt kann bis zu einem halben jahr deine kontobewegungen einsehen, es sei denn du gibst wie oben beschrieben dein geld z.b. für einen lapptop aus, den du fürs studium brauchst, dann aber rechnung aufbewahren.
falls dir das jemand raten sollte. |
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N.N Full Member


Anmeldungsdatum: 19.04.2008 Beiträge: 155 Wohnort: NDS /HH
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 19:42:03 Titel: |
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| Warum fragt denn keiner, warum du überhaupt Bafög brauchst, wenn du ein "Vermögen" hast? |
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tst Full Member


Anmeldungsdatum: 11.07.2012 Beiträge: 146
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Verfasst am: 19 Jul 2012 - 01:44:08 Titel: |
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Das Bafögamt hat per Gesetz mittlerweile sogar die Kompetenz, die Summe aller jährlichen Zinserträge, die auf den Namen des Empfängers gutgeschrieben werden, mitgeteilt zu bekommen. Nicht aber vom Empfänger oder Antragsteller selbst, sondern einer zentralen staatlichen Stelle. Eine neue Meldeverordnung für die Banken an die Finanzverwaltung macht es möglich.
Aufgrund des geltenden Basiszinssatzes können dann Rückschlüsse auf das Geldvermögen geschlossen werden. Dieses wird dann gnadenlos angerechnet, falls dieses zu hoch ist.
Wurden dann noch falsche Angaben gemacht, ist sogar noch ein Straftatbestand erfüllt.
Ergo: Tricksen lohnt nicht.
| Holgerter hat folgendes geschrieben: |
der gute alte tipp, dass geld woanders hin zu bringen, das konto auf einen anderen namen umzuschreiben, bringt nichts. nur mal so vorweg, das bafögamt kann bis zu einem halben jahr deine kontobewegungen einsehen, es sei denn du gibst wie oben beschrieben dein geld z.b. für einen lapptop aus, den du fürs studium brauchst, dann aber rechnung aufbewahren.
falls dir das jemand raten sollte. |
Genau so sieht es nämlich aus. |
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frischell1990 Full Member


Anmeldungsdatum: 11.06.2011 Beiträge: 425
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Verfasst am: 19 Jul 2012 - 02:08:26 Titel: |
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| N.N hat folgendes geschrieben: |
| Warum fragt denn keiner, warum du überhaupt Bafög brauchst, wenn du ein "Vermögen" hast? |
Wie viel Kohle kann man den ansparen mit Lehre und 1 Jahr nach der Lehre Arbeiten? Lass es mal 10k sein. Und jetzt fällt der Job weg, weil er Arbeiten geht. Natürlich ist das "Vermögen" nach einem Jahr weg. OP ist zurecht angepisst, denn jetzt hat er einen Nachteil davon, dass er seine Kohle zusammengehalten hat. Hätte er die letzten Jahre mehr Party und Urlaub gemacht, dann würde er jetzt sein Studium vom Staat bezuschußt kriegen. |
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cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
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Verfasst am: 19 Jul 2012 - 02:41:03 Titel: |
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Nun, nen Nachteil hat er nicht: Der zur Verfügung stehende Bedarfssatz bleibt ja erhalten. Nur wird er nicht nur aus staatlichen Geldern (ergo Steuern, die wir alle zahlen) gezahlt, sondern auch aus eigenen Mitteln.
Das BAFöG ist wie z.B. auch die Grundsicherung oder ALG II eine Leistungen, die Bedürftigen zu Gute kommen soll. Das Subsidiaritätsprinzip besagt aber, dass man sich erst selbst helfen sollte, bevor man Hilfe von Anderen erwartet. Dies greift auch hier, und insofern steht das Geld aus dem BAFöG in voller Höhe so nur Personen mit einem bestimmten Maximalvermögen zur Verfügung.
Cyrix _________________ Die Wurzel
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chris555 Newbie


Anmeldungsdatum: 12.06.2010 Beiträge: 9
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Verfasst am: 19 Jul 2012 - 22:10:15 Titel: |
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| cyrix42 hat folgendes geschrieben: |
Nun, nen Nachteil hat er nicht: Der zur Verfügung stehende Bedarfssatz bleibt ja erhalten. Nur wird er nicht nur aus staatlichen Geldern (ergo Steuern, die wir alle zahlen) gezahlt, sondern auch aus eigenen Mitteln.
Das BAFöG ist wie z.B. auch die Grundsicherung oder ALG II eine Leistungen, die Bedürftigen zu Gute kommen soll. Das Subsidiaritätsprinzip besagt aber, dass man sich erst selbst helfen sollte, bevor man Hilfe von Anderen erwartet. Dies greift auch hier, und insofern steht das Geld aus dem BAFöG in voller Höhe so nur Personen mit einem bestimmten Maximalvermögen zur Verfügung.
Cyrix |
diese regelung ist halt der größte quatsch. die sparer werden bestraft, weil sie geld bei seite gelegt haben. die leute, die alles fuer paryts, klamotten, urlaub etc. verzockt haben, bekommen geld in den arsch geblasen. jeder der was von "bedürftigt" labert soll mal vorm studium 3 jahre vollzeit arbeiten - dann kann er gerne mit reden. |
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konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3679
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Verfasst am: 20 Jul 2012 - 00:01:37 Titel: |
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ob du diese meinung auch vertreten würdest, wenn du nicht betroffen wärst?
kauft euch einfach möbel, die eh nötig sind für eine eigene bude. wer trotzdem noch deutlich über 5200€ hat, ist einfach nicht bedürftig. da spielts keine rolle, ob man die "qual" erdulden musste 3 jahre zu arbeiten  |
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