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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 771 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 17 Jul 2012 - 20:02:12 Titel: Lösung eines Falles bzgl. Anfechtung und Schadensersatz |
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Hallo,
es geht um Folgenden Fall:
http://www.fsjura-augsburg.de/data/files/fcdac942fc/Semesterabschlussklausur_ZR__BGB_AT__WS_00-01_Angabe_und_Loesung.pdf
und vornehmlich um die Lösungs(sbewertung).
Bin ich so blöd oder ist Prüfungspunkt B nicht einfach falsch gelöst?
Man müsste doch zuerst feststellen, dass ein Schaden von 900 € (200-50 je Menü ist der Wert der Menüs und das dann mal 6) durch die Zubereitung und den Verzehr der Speisen durch S entstanden ist.
Dann muss man feststellen, dass durch das Abweisen des L ein Schaden entstanden ist.
Wäre kein Vertrag mit S zustande gekommen, wäre der Tisch für L frei gewesen. Fraglich ist jetzt natürlich, ob L dem R die 3 000 € nur geboten hat, weil kein Tisch mehr frei war (was ja bei Abwesenheit des S gerade nicht der Fall gewesen wäre) oder ob er dies ohnehin bezahlt hätte.
Auf jeden Fall ist deswegen aber ein Schaden i.H.v. regulären Preis von 10 x 200 € = 2 000 € entstanden.
Die Entscheidung hierüber kann aber dahinstehen, weil der Schadensersatz gemäß § 122 I BGB durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird, also durch 1200 €, die dann als Schadensersatz im Ergebnis zu zahlen wären.
So ist das doch richtig, oder?
Und auch ansonsten sind da doch Fehler drin und Sachen zu kurz geraten?
Wie kann das bitte 15 P geben? Das wäre doch deutlich weniger wert? Bei uns könnte man wohl eher mit 5 P rechnen.
Muss man den Schadensersatz Anspruch aus culpa in contrahendo ansprechen? |
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FranzderKanns Newbie


Anmeldungsdatum: 02.07.2012 Beiträge: 34
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 00:33:25 Titel: |
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Ich schätze mal das ist eine 1. Semester Klausur, dafür ist sie auch wirklich sehr gut und damit ist die Punktzahl ok!
Warum sollte man die cic nicht Ansprechen ? Ich finde es sogar sehr gut, das er das tut! |
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Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 771 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 20:34:13 Titel: |
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Ja c.i.c. macht ja schon Sinn. Darum ging es mir nicht vornehmlich.
Es geht mir eher um die erste Frage bzgl. des Schadensersatzes.
Im Übrigen ist mir klar, dass es eine Anfängerklausur ist. |
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FlyingCircus Full Member


Anmeldungsdatum: 05.08.2009 Beiträge: 318
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Verfasst am: 18 Jul 2012 - 22:18:10 Titel: |
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Die Höhe des SEA stimmt wirklich nicht.
Vertrauensschaden = 2000 €
Erfüllungsinteresse = 1200 €
Wenn man bedenkt, dass auch keine Abgrenzung am Ende erfolgt, sind 15 Pkt wirklich sehr wohlwollend bewertet. 8 Pkt wären wohl realistischer. Aber man weiß ja nicht, was der Klausursteller für Anweisungen gegeben hat. |
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