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Frankfurt SS 12 Sachenrecht
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Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Frankfurt SS 12 Sachenrecht
 
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Cashews87
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Anmeldungsdatum: 19.03.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18 Jul 2012 - 18:00:29    Titel: Frankfurt SS 12 Sachenrecht

Hi,

wollte mal fragen, wer noch alles zu den Glücklichen gehört, die im schönen Sommer an einer Sachenrechtshausarbeit sitzen dürfen.

Und ob schon jemand ein paar passende Ansätze und Aufsätze gefunden hat und bereit ist diese zu teilen Wink

Grüße
cabot
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Anmeldungsdatum: 12.07.2012
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 18 Jul 2012 - 21:00:44    Titel:

Sachverhalt?
adam85
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Anmeldungsdatum: 20.07.2012
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20 Jul 2012 - 15:07:18    Titel:

Bin mit am Start!
Sachverhalt gibt es auf der unihomepage bei Prof. Tröger.
Horizont
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Anmeldungsdatum: 10.08.2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20 Jul 2012 - 23:38:23    Titel:

wieviel plan von sachenrecht habt ihr?

ich schreibe spontan mit, war nicht in der VL...

hat jemand lust die ha zusammen zu schreiben?
_________________
„Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“

Konrad Adenauer
adam85
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Anmeldungsdatum: 20.07.2012
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23 Jul 2012 - 17:38:16    Titel:

hey horizont,
bin kein sr profi aber bereit meine neuen erkenntnisse zu teilen. wo schreibst du denn? frankfurt? (schreibe manchmal auch in mannheim)
Cool
adam85
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Anmeldungsdatum: 20.07.2012
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23 Jul 2012 - 17:39:50    Titel:

habe zumindest auch gute rep unterlagen die man zusammen durchschauen kann..
Horizont
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Anmeldungsdatum: 10.08.2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26 Jul 2012 - 22:52:23    Titel:

hallo adam85,

habe dir eine nachricht gesendet.

LG
_________________
„Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“

Konrad Adenauer
Atif
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Anmeldungsdatum: 19.04.2009
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 26 Jul 2012 - 23:44:59    Titel: schöne faire HA

ich finde die HA ist eigentlich machbar Very Happy

Zuletzt bearbeitet von Atif am 11 Okt 2012 - 18:34:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
SanZeh
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Anmeldungsdatum: 13.02.2010
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 29 Jul 2012 - 12:15:14    Titel:

Hallo Zusammen,

würde mich gerne an einer Zusammenarbeit anschließen. Meine Kenntnisse sind durchschnittlich im SR. Vielleicht könntet Ihr mir sagen, wann Ihr euch in Frankfurt trefft.

Grüße

SanZeh
luna09
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Anmeldungsdatum: 27.02.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30 Jul 2012 - 08:47:12    Titel:

Hallo ihr,

ich wäre ebenfalls an einer Zusammenarbeit interessiert!

Liebe Grüße
mistdage
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Anmeldungsdatum: 01.08.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 09:06:41    Titel: xxx

Wäre ebenfalls an einer Zusammenarbeit interessiert! Kann allerdings nicht besonderes regelmäßig in die Bib kommen. Trefft ihr euch regelmäßig?

Ich habe eine Frage zur Abtretung ... der A hat ja bereits vor Abtretung 50.000€ an B zurückgezahlt. Geht die Forderung dann trotzdem in voller Höhe an X über oder nur noch zu 50.000€?
Jurissa11
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Anmeldungsdatum: 20.07.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 11:41:13    Titel:

Schreibe auch die HA. Sad

Da es ja keinen gutgläubigen Erwerb einer Forderung gibt (wenn ich mich richtig erinnere) und A auch an den richtigen Gläubiger gezahlt hat, konnte die Forderung nur iHv 50.000 abgetreten werden. Denke ich zumindest.

LG
Sony12
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Anmeldungsdatum: 24.02.2012
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 17:08:33    Titel:

Hallo,
ich mach auch mit.

hat jemand schon eine Idee?

ich also ich denke:
I.1.

X gegen A: Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus §§ 488, 398, 1154. (hier irritiert mich die zweite zahlung, die nach der abtretung erfolg ist, soll ich einfach davon ausgehen, dass die Forderung iHv 50,000 besteht? aber A hat es schon an B bezahlt? also nochmal an X? kann irgendwie nicht sein)

X gegen E: Duldung auf Zwangsvolsstreckung gem. §§ 11191, 1192, 1147.
(als Einrede Nichtvalutierung der Grundschuld??)
I.2.
X gegen A: §§ 488, 398, 1154 (bin mir nicht so sicher)
X gegen E: § 1147

so als grobe Skizze. was denkt ihr?
ich sehe irgendwie die schwerpunkte nicht Sad
ist jemand noch dabei? bitte diskutieren oder seid ihr nicht so weit??
LG
ab187
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Anmeldungsdatum: 11.03.2010
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 17:23:51    Titel:

Ich bin mir unsicher, aber ich denke es könnte ein Fall der Unmöglichkeit vorliegen, da die Forderung untergegangen ist
mistdage
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Anmeldungsdatum: 01.08.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 12:36:04    Titel:

Zu I.1.:

Bei mir geht die Forderung X gg A aus § 488 I 1 wg § 362 unter.

Allerdings bin ich mir nicht so sicher, was ich bei X gg E machen soll. Der Anspruch aus §§ 1192, 1147 ist ja zunächst entstanden, weil man ja keine zu sichernde Forderung bei der Grundschuld benötigt. Allerdings müsste der Anspruch ja doch irgendwie untergegangen bzw. nicht durchsetzbar sein. Wie macht man das?
Sony12
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Anmeldungsdatum: 24.02.2012
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 16:23:23    Titel:

Hallo Mistdage,

geht dein erster anspruch als ganzes unter oder halb? denn die zweite zahlung ist ja nach der abtretung erfolgt. ??
hast du die abtrtung auch geprüft?

beim §§ 1192, 1147 könnte X aus dem sicherungsvertrag einreden haben bzw. gutglaubenserwerb.

oder?
LG
Sony12
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Anmeldungsdatum: 24.02.2012
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 17:36:02    Titel:

also ich habe immer noch ein Aufbauproblem.
irgendwie klappts bei mir nicht.

LG
danidumm
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 12:03:29    Titel:

schreibt noch jemand?
mistdage
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Anmeldungsdatum: 01.08.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 17:11:37    Titel: I.1.

also die grundschuld wird ihv 100.000€ übertragen, aber X muss sowohl die zahlung vor als auch nach der zession (§ 407) gg sich gelten lassen.

irgendwie muss ja der anspruch auf duldung der zwangsvollstreckung untergehen. das habe ich dann im wege der einrede aus der schuldrechlichen sicherungsabrede gem § 1192 I a, 1157 gemacht. der sicherungszweck entfällt und der e hat einen rückgewähranspruch den er über § 242 (iVm § 1169) geltend machen kann.

hat das jemand so ähnlich?

kann jemand was dazu sagen, wie das bei der I.2. gelöst wird?
Joe2000
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 14 Sep 2012 - 14:16:59    Titel:

Nix mehr los hier?

Seid ihr alle schon fertig?
danidumm
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 17 Sep 2012 - 13:33:48    Titel:

ich bin noch dabei bzw. etwas ratlos. ich finde den schwerpunkt nicht. welche meinungsstreits muss man erwähnen. ist die hausarbeit zu leicht oder zu schwer?
lola90
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Anmeldungsdatum: 17.06.2009
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 24 Sep 2012 - 15:13:28    Titel:

Hallo alle,
ich hätte eine Frage zu Aufgabe I 2 bei der Duldung der Zwangsvollstreckung und zwar bezüglich der Einwendungen.

Ich habe im vorherigen Prüfungspunkt herausgefunden, dass es bezüglich der erst gezahlten 50 000€ herausgefunden, dass es einen gutgläubigen Zweiterwerb gibt.

Jetzt bei den Einwendungen ist die Frage, ob diese Zahlung die X-GmbH gegen sich gelten lassen muss nach § 404 oder dies aufgrund des § 1156 S. 1 ausgeschlossen ist.
Ich denke, dass 1156 erst bei der zweiten zahlung gilt, weil da ja erst der neue Gläubiger ins Spiel kommt
SanZeh
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Anmeldungsdatum: 13.02.2010
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2012 - 13:51:30    Titel:

Hallo,

hat jemand schon eine grobe Skizze aller Fragen. Bin mir nicht sicher, ob meine Erkenntnisse richtig sind. Wäre nett wenn ich einen Vergleich machen könnte.

Grüße SanZeh
lola90
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Anmeldungsdatum: 17.06.2009
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2012 - 21:02:00    Titel: Aufgabe II

Hallo Leute,
also meine obige Frage hat sich erledigt. Aber jetzt verzweifle ich bei Aufgabe II. Ich sehe die Probleme, aber wo thematisiere ich bspw.
--> Verzicht auf Geltendmachung der Forderung und Grundschuld
--> ich hätte gedacht bei der Fälligkeit der Grundschuld??
---> bei der Forderung weiß ich es noch nicht
lola90
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Anmeldungsdatum: 17.06.2009
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2012 - 21:29:34    Titel:

Ps: oder doch eher bei
--> Anspruch durchsetzbar: Einrede
luna09
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Anmeldungsdatum: 27.02.2012
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05 Okt 2012 - 06:55:34    Titel:

Also ich mache es bei Anspruch durchsetzbar, da es, wie du gesagt hast, eine Einrede ist.
Wo bringt ihr das mit der Kündigung der Grundschuld rein?
juramember
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Anmeldungsdatum: 06.10.2012
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06 Okt 2012 - 15:54:04    Titel: Dringend Austausch ! Wer schreibt noch ?

Hallo an alle , da ich erst jetzt erfahren habe dass meine HA einer anderen Uni nicht anerkannt wurde, muss ich ich die HA schnell fertig schreiben.

Ich bitte um Hilfe, kann auch für die Hilfe bezahlen, wenn sich jemand noch kurzfristig bereit dazu erklärt. Kann auch Praktikas als Gegenleistung vermitteln oder Bescheinigen.

LG
adam85
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Anmeldungsdatum: 20.07.2012
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10 Okt 2012 - 20:30:57    Titel:

@ juramember:
lust die arbeit gemeinsam zu schreiben? habe schon einiges zusammen könnte aber auch zeitlich hilfe vertragen
amir
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11 Okt 2012 - 08:47:43    Titel:

hallo wer hat Ahnung von der HA ich suche noch jemanden. mit dem zusammen ich die Ha schreiben kann.
adam85
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Anmeldungsdatum: 20.07.2012
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11 Okt 2012 - 12:06:38    Titel:

hey amir, bin dabei!
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