Porfavor Senior Member


Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 789 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 25 Jul 2012 - 20:06:36 Titel: § 49 II 1 Nr. 4 VwVfG, Anforderungen an die Änderung der RV? |
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Hallo,
ich stelle mir gerade eine Frage zu obiger Norm. Ist es lediglich notwendig, dass eine Rechtsvorschrift geändert wurde und aufgrund dieser der Nichterlass zulässig wäre oder muss er gerade wegen der Änderung zulässig sein (und vorher eben nicht)?
Bsp.: Die Behörde konnte immer schon nach Ermessen handeln, der Nichterlass des VA war also aufgrund jener Rechtsvorschrift zulässig. Nun wird diese geändert und er ist eben immernoch zulässig - darf die Behörde widerrufen?
Ich denke mal nein, oder? Es muss schon die Änderung kausal für die Möglichkeit des Nichterlasses sein, oder? |
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