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wintersonne826 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2012 Beiträge: 19
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Verfasst am: 30 Jul 2012 - 18:18:13 Titel: § 823 I BGB "positives Tun und Unterlassen" nur ei |
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Ich habe mal eine kurze Frage...
Wenn ich den § 823 I Schadenersatzpflicht prüfe, und unter dem Prüfungspunkt Verletzungshandlung das "positive Tun" bejahe. Muss ich dann trotzdem noch das "Unterlasen" prüfen?
Oder kann man das dann weglassen?
Danke  |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 30 Jul 2012 - 20:08:52 Titel: |
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kommt wohl auf den fall an
wenn es eigenständig neben dem tun steht sollte man es vlt auch noch ansprechen |
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wintersonne826 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2012 Beiträge: 19
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Verfasst am: 30 Jul 2012 - 20:25:43 Titel: |
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Ok danke
Dann prüfe ich es lieber mal mit, nicht das es dann fehlt und Punktabzug gibt... |
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wintersonne826 Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2012 Beiträge: 19
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Verfasst am: 30 Jul 2012 - 22:18:56 Titel: |
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Ich muss nochmal blöd nachfragen...
in meinem Fall geht es darum das A auf eine Geburtstagfeier eingeladen wird. Jeder darf sich was alkoholisches zu trinken nehmen, aber der Gastgeber (G) weißt darauf hin das sich niemand betrinken soll. Dennoch ist A plötzlich betrunken und beschädigt G seine Möbel.
Jetzt bin ich angelangt beim Prüfungspunkt "Verletzungshandlung" (ich prüfe grad Schadenersatz § 823 I).
Was genau meinen die mit "positives Tun"?? Also die Definition habe ich, aber ich verstehe nicht wie ich sie anwenden soll.
Bezieht sich das positive Tun jetzt auf die Sachbeschädigung oder auf das zu viele Trinken oder auf "A hat die Geburtstageinladung des G angenommen, somit liegt ein positives Tun vor".
Ich weiß nicht wie ich das zuordnen soll Und wie es richtig ist.
Bin über jeden Tipp dankbar! |
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cabot Newbie


Anmeldungsdatum: 12.07.2012 Beiträge: 44
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Verfasst am: 31 Jul 2012 - 16:27:23 Titel: |
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Zitat: "... und beschädigt G seine Möbel".
Wie beschädigt er sie? Tritt er mit dem Fuß dagegen? Das Fußtreten wäre die Verletzungshandlung. Wirft er sie aus dem Fenster? Dann ist das Rauswerfen die Verletzungshandlung. Schüttet er Wein drüber? Dann ist das Drüberschütten die Verletzungshandlung.
Eigentlich ganz einfach... |
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