|
|
| Autor |
Nachricht |
Persianata Newbie


Anmeldungsdatum: 30.03.2012 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 31 Jul 2012 - 14:58:40 Titel: Hausarbeit Zivilrecht große Übung Hannover, Prof. Meder |
|
|
Na wer hat Lust auf eine zusammenarbeit?? Man kann sich hier ja etwas austauschen  |
|
 |
Jojo22 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.08.2012 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 18 Aug 2012 - 13:30:47 Titel: |
|
|
Huhu,
ich schreibe auch gerade an der Hausarbeit. Also bei Frage 1 habe ich die Zulässigeit des Rechtsbehelfs ( Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO) geprüft.
Bei Frage 2 dann die Begründetheit, wobei hier dann das Vermieterpfandrecht des V gem. § 562 BGB geprüft werden muss. Problematisch ist hier dann ja, dass A ab Februar 2010 Eigentümer der Münzsammlung geworden ist. Für die Miete von Okt - Jan 2009 kann V noch aus dem Vermieterpfandrecht vorgehen, weil A die Sammlung nicht gem. § 936 gutgläugig lastenfrei erwerben konnte. Für die Miete von Feb - März 2010 ist A Eigentümer und V kann das Vermieterpfandrecht hier nach h.M. auch nicht gutgläubig erwerben. V kann dem G also nur das Verm.pfandrecht von Okt - Feb entgegenhalten und i.H.v. 1600 € befriedigt werden. Seht ihr das auch so?
Und bei Frage 3 sind alle möglichen Schadensersatz- und bereicherungsrechtliche Ansprüche zu prüfen, oder? |
|
 |
PPatte Newbie


Anmeldungsdatum: 07.09.2009 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 10 Okt 2012 - 11:16:14 Titel: |
|
|
servus,
bei mir scheitert der gutgläubige lastenfreie erwerb, weil kein unmittelbarer besitz erlangt wurde. oder ist das ein holzweg?
wo seht ihr die schwerpunktmäßigen meinungsstreitigkeiten
grüße! |
|
 |
|