Bafög beim Studiengangwechsel in Hagen oder Präsenzuni
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Russian Boy Newbie


Anmeldungsdatum: 15.08.2011 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01 Aug 2012 - 12:56:47 Titel: Bafög beim Studiengangwechsel in Hagen oder Präsenzuni |
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Hallo! Ich entschuldige mich gleich für die vielen Fragen, die hier vorkommen. So bitte, nicht erschrecken!
Ich habe neulich zum 3.Mal versucht, die Zwischenprüfung in einem Fach zu bestehen (Jura, StEx).
Angenommen, ich habe diese ZP bestanden. Dann möchte ich aber trotzdem ein anderes Fach studieren. Dafür bekomme ich, wie es mir jetzt schon klar ist, kein Bafög mehr, da mir ein unabweisbarer Grund fehlt. Das betrifft jedoch nur Bachelor. Beim erfolgreichen Bachelor-Abschluss steht mir beim Master wieder ein Bafög-Anspruch zu?
Wenn ich jetzt irgendwie versuche, ein Doppestudium zu machen, mit dem gewünschten Neufach und dem alten Fach an einer Präsenzuni, muss es unbedingt dieselbe Uni sein? Oder könnte ich gleichzeitig an 2. Unis studieren? Ich habe letztlich von der Enfernung zur Uni etwas gelesen, es ging aber um Auslandstudium+ Inlandstudium.
Schließlich ist es ja möglich, gleichzeitig an einer Präsenzuni und Fernuni Hagen zu studieren. Wenn ich jetzt z.b. die ZP nicht bestehe, dann kann ich es noch versuchen, in Hagen Bachelor of Laws zu machen un die Anrechnung nutzen, um an Bafög zu kommen. Jedoch habe ich nach dem Gespräch mit Hagen erfahren, man wird dort immer zum 1.Semester eingestuft (da StEx und Bachelor verschiedene Studiengänge sind). Drei Module muss ich dort angerechnet bekommen, die 1.Semester entsprechen. Eine Anwältin, die ich diesbezüglich angesprochen habe, meinte, es steht dem §7 Abs. 3 am Ende:
Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
nicht entgegen. In meiner Imma-Bescheinigung muss nicht unbedingt eine höhere Zahl als 1 stehen. Ist es richtig so?
Wird dem Jura-Studium in Hagen nicht mein neues Studium (mit dem gewünschten Fach) im Wege stehen, natürlich, was Bafög angeht?
Wie lange könnte ich im Prinzip die Förderung für Jura noch gebrauchen, um nach dem Wechsel noch den Master gefördert zu bekommen? Meiner (kleinen) Meinung nach, dürfte ich noch 1 Jahr lang Jura studieren (somit werden die 3. Jahre insgesamt einem Bachelor in etwa entsprechen).
Vielen Dank fürs Lesen! |
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rebenmacher Newbie


Anmeldungsdatum: 27.07.2012 Beiträge: 34
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Verfasst am: 02 Aug 2012 - 01:39:32 Titel: |
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| Angenommen, ich habe diese ZP bestanden. Dann möchte ich aber trotzdem ein anderes Fach studieren. Dafür bekomme ich, wie es mir jetzt schon klar ist, kein Bafög mehr, da mir ein unabweisbarer Grund fehlt. Das betrifft jedoch nur Bachelor. Beim erfolgreichen Bachelor-Abschluss steht mir beim Master wieder ein Bafög-Anspruch zu? |
Ja, solange deine einzigen Abschlüsse Bachelors sind und nicht Diplom/Stex/Magister gibt es im Master wieder BaföG. |
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Russian Boy Newbie


Anmeldungsdatum: 15.08.2011 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09 Aug 2012 - 04:25:25 Titel: |
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| Danke, gibt es vielleicht noch Meinungen zu den anderen Fragen? |
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