|
|
| Autor |
Nachricht |
hilflosimweb Newbie


Anmeldungsdatum: 01.08.2012 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 01 Aug 2012 - 14:11:44 Titel: Darf das Bafög-Amt das? |
|
|
Hallo zusammen,
hier mein Problem. Möchte dieses Jahr ein FSJ machen und gleichzeitig ein Vollzeitfernstudium in Hagen machen, das mich normalerweise zum Bezug von Bafög berechtigen würde. Weder meine FSJ-Stelle noch Hagen haben was dagegen, jedoch das Bafög-Amt. Dieses sagte mir per Telefon, dass eine Vollzeitstelle nicht mit einem Vollzeitstudium kompatibel sei, da ich das ja nicht machen könne (ist doch eigentlich meine Sache). Man sagte mir nun, ob ich Bafög erhalte, hängt von der Anzahl meiner Wochenstunden ab.
Hier nun meine Frage: Ich habe den Bafög Antrag mal durchgekuckt, und habe nirgendwo die Aufforderung entdeckt, einen Arbeitsvertrag einzuschicken, nur die Einkünfte anzugeben, die ich aus der Arbeit erhalte, welche 400 Euro bei weitem unterschreiten würden, also kein Problem da. Sehe ich es also richtig, dass ich keinerlei Probleme haben würde, wenn ich den Antrag ordnungsgemäß versende, und dann einfach mein Geld erhalte?
Würde mich über eure Antwort sehr freuen |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3679
|
Verfasst am: 01 Aug 2012 - 14:26:41 Titel: |
|
|
dem bafögamt gehts wohl darum, dass die meisten die regelstudienzeit schon ohne job nicht schaffen und du einer vollzeit-beschäftigung nachgehen willst. grob geschätzt müsstest du also 40h pro woche arbeiten und dann 40h was fürs studium machen. letztlich wirst du deswegen wahrscheinlich deutlich länger studieren und bafög beziehen bzw. nach dem 4 semester würde dir bafög komplett gestrichen werden, wenn du nicht 75% aller credits der ersten 4 semester gesammelt hast.
wenn du das alles riskieren willst und meinst die doppelbelastung sei kein problem, probiere es. gib einfach den antrag mit den einkünften an und schau was passiert. deklariere es halt als nebenjob, wenn du eh so wenig verdienst. viele studenten jobben nebenbei. |
|
 |
cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
|
Verfasst am: 01 Aug 2012 - 15:03:59 Titel: |
|
|
Da hängt einiges dran, z.B. auch die Krenkenversicherung. Als Student bist du 40h/Woche mit dem Studium beschäftigt, und kannst höchstens noch einer Teilzeittätigkeit von maximal 19h/Woche nachgehen...
Cyrix _________________ Die Wurzel
-- |
|
 |
hilflosimweb Newbie


Anmeldungsdatum: 01.08.2012 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 01 Aug 2012 - 23:54:45 Titel: |
|
|
Was ich aber nicht verstehe ist dieses "kannst nicht". Ich meine, wenn sowohl meine Uni als auch mein Arbeitgeber nichts dagegen haben, wo ist dann das Problem? Wer verbietet es mir denn?
Ist es jetzt so, dass nicht geklärt ist, über wen ich krankenversichert bin? |
|
 |
rebenmacher Newbie


Anmeldungsdatum: 27.07.2012 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 02 Aug 2012 - 01:27:42 Titel: |
|
|
| Zitat: |
| Wer verbietet es mir denn? |
Der Gesetzgeber. |
|
 |
FH-Spacken Senior Member


 Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 1586
|
Verfasst am: 02 Aug 2012 - 10:47:16 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Ich habe den Bafög Antrag mal durchgekuckt, und habe nirgendwo die Aufforderung entdeckt, einen Arbeitsvertrag einzuschicken, nur die Einkünfte anzugeben, die ich aus der Arbeit erhalte, welche 400 Euro bei weitem unterschreiten würden, also kein Problem da. Sehe ich es also richtig, dass ich keinerlei Probleme haben würde, wenn ich den Antrag ordnungsgemäß versende, und dann einfach mein Geld erhalte?
|
Du musst sehr wohl deinen Arbeitsvertrag einsenden und es muss ersichtlich sein
1. Wieviele Stunden du arbeitest und
2. wie hoch der Stundensatz ist.
Nur so kann das Geld richtig verrechnet werden. Bei mehr als 20 Stunden in der Woche wirst du halt nicht mehr als Student gewertet. _________________ B.Sc. Wirtschaftsinformatik (7 Semester)
Software-Ingenieur/IT-Consultant
Aktiver Reservist (Oberleutnant d.R.)
Forum Informatiker für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. |
|
 |
hilflosimweb Newbie


Anmeldungsdatum: 01.08.2012 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 03 Aug 2012 - 15:43:03 Titel: |
|
|
Die Sache ist, dass ich da mal gerne den Gesetzestext sehen würde.
Und so schwarz-weiß kann die Sache auch nicht sein, da mir die Dame vom Amt gesagt hat, dass sie ab einer Stundenzahl von 30Std kein Bafög mehr vergeben, jedoch darunter von Fall zu Fall entscheiden.
Im Bafög Neuantrag steht bei den geforderten Anlagen eben nicht der Arbeitsvertag, zumindest so weit ich richtig gelesen habe. |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3679
|
Verfasst am: 03 Aug 2012 - 15:53:49 Titel: |
|
|
es muss auch nicht zwangsläufig der arbeitsvertrag sein, aber das bafögamt hat eben ein anrecht auf eine bestätigung deiner angaben zum verdienst. sonst kann jeder 0€ eingeben und die würden die wahrheit nie rausfinden. diese bestätigung ist in der regel nun mal der arbeitsvertrag. du kannst ja andere teile des vertrages schwärzen, wenn du nicht willst, dass die andere dinge erfahren.
das wird auch irgendwo im gesetz stehen, aber keine lust zu suchen. du wirst ohne kein bafög kriegen, also nimm es hin oder nimm den langen weg über eine klage und studier halt erst 2-3 semester später.
es gibt nicht umsonst teilzeit-studiengänge für leute die einer vollzeit-beschäftigung nachgehen, und selbst die haben häufig probleme. |
|
 |
hilflosimweb Newbie


Anmeldungsdatum: 01.08.2012 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 03 Aug 2012 - 16:00:23 Titel: |
|
|
Das ist ja kein Problem. Ich verdiene ja auch nicht so viel, dass es irgendwelche Auswirkungen auf den Erhalt von Bafög hätte. Theoretisch wäre doch auch eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber ausreichend. Es geht ja um die reine Stundenzahl.
Mal angenommen, ein normaler Präsenzuni Vollzeitstudent sitzt ständig nachts ehrenamtlich an einer Beratungsstelle, wo es nicht allzuviel zu tun gibt, so dass er dort ganz normal fürs Studium lernen kann. Obwohl er dort auch auf eine Anzahl von 20+ kommt, hätte doch niemand etwas dagegen, oder sehe ich das falsch? |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3679
|
Verfasst am: 03 Aug 2012 - 16:41:08 Titel: |
|
|
| cyrix42 hat folgendes geschrieben: |
Da hängt einiges dran, z.B. auch die Krenkenversicherung. Als Student bist du 40h/Woche mit dem Studium beschäftigt, und kannst höchstens noch einer Teilzeittätigkeit von maximal 19h/Woche nachgehen...
|
doch, wie oben erwähnt z.b. die krankenversicherung. du bist sicher familienversichert und das ist mit einer vollzeit-stelle nicht vereinbar. der grund, warum du in der versicherung deiner eltern bleiben DARFST, wäre nämlich das vollzeitstudium. |
|
 |
cyrix42 Valued Contributor


 Anmeldungsdatum: 14.08.2006 Beiträge: 22669
|
Verfasst am: 03 Aug 2012 - 16:50:06 Titel: |
|
|
Die Gesetze stehen im Internet.
Für dich relevant sind unter anderem BAFöG §2 (5) Satz 1:
| Zitat: |
(5) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. |
Eine weitere Vollzeittätigkeit ist damit unvereinbar.
Cyrix _________________ Die Wurzel
-- |
|
 |
hilflosimweb Newbie


Anmeldungsdatum: 01.08.2012 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 03 Aug 2012 - 18:58:12 Titel: |
|
|
| @cyrix: Dankeschön. |
|
 |
|