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verkürzen der ausbildung unter diesen umständen möglich
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pusher
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Anmeldungsdatum: 02.08.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02 Aug 2012 - 18:15:03    Titel: verkürzen der ausbildung unter diesen umständen möglich

hey leute,
ich habe da eine sehr wichtige frage. ich möchte meine ausbildung unbedingt verkürzen.
in der schule ist alles soweit in ordnung, habe einen notenschnitt von 1,75.
heute habe ich aber ein bewertungsgespräch mit unserem filialleiter gehalten, welches den worten meiner ausbildungsleiterin zufolge ausschlaggebend für die verkürzung sein soll.
dieses gespräch ist nun folgendermaßen ausgegangen:
5 x erreicht
4 x unterschritten
3 x mittelding zwischen erreicht und unterschritten

meint ihr, das wird das verkürzen verhindern?
Gozo
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 4669
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 03 Aug 2012 - 08:41:05    Titel:

Die notenbedingte Verkürzung hängt eigentlich auch nur von den Noten in der Schule ab, allerdings hat der AG natürlich in sofern etwas mitzureden, dass gewöhnlicherweise er diese Verkürzung beantragt. Ob er sich wehren kann, wenn du an die IHK herantrittst, weiß ich nicht. Ob das klug ist allerdings auch nicht.

Wenn ich Dich korrekt verstanden haben, sind deine internen Bewertungen 5x quasi ausreichend (erreicht ist nicht mehr in meinen Augen), 4x mangelhaft und 3x dazwischen? Oder wie habe ich das zu verstehen? Das wäre ziemlich sch*** und passt aber so gar nicht zum Notenschnitt. Hier hätte ich mit dem Azubi ohnehin ein massives Problem...wenn ich ihn früher in die Prüfungs schicken könnte um ihn früher loszuwerden, ich würde es tun.

Allerdings, selbst umgekehrt, wenn Du mit unterschritten meinst, dass Du die Anforderungen übererfüllt hast ist das nicht die Wucht an Bewertung. Aus meiner Sicht würde ich damit trotzdem die Verkürzung anstoßen, aber ich kenne die internen Kriterien bei euch nicht.

Grüße
Gozo
pusher
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Anmeldungsdatum: 02.08.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 19:35:04    Titel:

Also dieses erfüllt soll 100% darstellen
es gibt dann beispielsweise noch überschritten, aber das habe ich nirgendwo
Der betrieb könnte mir also einen strich durch die Rechnung machen?
Gozo
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 4669
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 15:08:28    Titel:

Wenn erreicht im Grund notentechnsich befriedigend oder ausreichend ist, dann ist die Leistung folglich nicht sonderlich erbauend. Da bliebe für mich die Frage, was Du eigentlich machst bei einem Notenschnitt von 1,75? Wenn Dir die Ausbildung keinen Spaß macht, brich sie ab.

Bei uns läuft bzw. bei mir lief es so, dass der Arbeitgeber in die Leute zur vorzeitigen Prüfung anmeldet. Bei uns richtet sich das aber ausschließlich nach den rechtlichen Aspekten, den Schulnoten.

Als Azubi hat man aber über die IHK recht viel Möglichkeiten solche Dinge in aller Regel auch gegen den Willen des AG durchzusetzen. Ob und in wie weit es hier funktioniert weiß ich nicht. Den Fall hatte ich noch nicht. Wenn jemand in der Berufsschule gut ist, ist er es bislang auch in der Ausbildung gewesen. Höchstens umgekehrt kommt es vereinzelt vor. Das jemand praktisch besser ist als theoretisch.

Ich denke daher nicht, dass der Ausbildungsbetrieb Dich daran letztlich hindern kann, aber er kann es Dir schwer machen und vor allem kann es sein, dass Du Dich dann um einiges (wie Fristeinhaltung etc.) selbst rechtzeitig kümmern musst. Meist gibt es bei solchen Streitigkeiten auch noch einmal Termine zur gütigen Einigung usw. Das sollte man zeitlich berücksichtigen.

Grüße
Gozo
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