Hans222 Newbie


Anmeldungsdatum: 03.08.2012 Beiträge: 12
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Verfasst am: 03 Aug 2012 - 09:52:11 Titel: Führerscheinsache |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre 2004 wurde Person A zu einer Freiheitsstrafe von 3,6 Jahren wegen verstoß gegen das BTMG verurteilt. Person A möchte nun die Fahrerlaubnis der Klasse B erlangen. Jedoch wurde von Seiten des Landratsamtes (Verkehrsamt) eine Überprüfung zur Eignung der Teilnahme im Straßenverkehr veranlasst. Dies geschah in Form von der Anforderung des Führungszeugnisses der Belegart 0. Nach dem die Jugendstrafe selbst im Bundeszentralregister nachweißlich getilgt ist, stellt sich für Person A die Frage, ob trotzdem die weitere Speicherung und Berücksichtigung bei einer Behörde unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Dies bedeutet wiederum das der Behörde das Urteil wegen dem Verstoß gegen das BTMG vorliegt. Person A wurde bei der Behörde zur einer persönlichen Stellungnahme vorgeladen. Dieser hat sich Person A auch unterzogen und wurde weiterhin zur einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert die auch eingereicht wurde. |
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