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Beamter bei Steuerverwaltung
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Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 03:02:11    Titel: Beamter bei Steuerverwaltung

Ich überleg schon die ganze Zeit ob ich FOS mach oder nicht, deswegen hab ich eine Frage!!!

Wenn ich Steuerverwalter im mittleren Dienst mach und bis gehobenen Dienst von Steuerverwaltung mich hocharbeite, bekommt man auch des Gehalt wie gehobener Dienst?

Denn die Besoldung is dort von A9 1. Stufe bis A13 8. Stufe (gehobener Dienst)
Und im mittleren Dienst A6 1. stufe bis A9 8. stufe.

Ich würde mich auf viele Antworten freuen!!
Jede Antwort und Meinung von euch ist mir auch wichtig!!


Tobias
Ingo30
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Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1816

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 10:34:55    Titel:

Hi Tobi,

was Du meinst ist der Aufstieg aus dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst. Und ja, nach der 3 jährigen Ausbildung (die Du dann als 30-Jähriger Aufsteiger genauso mitmachen musst, wie die 19 Jährigen, die direkt vom Abi kommen), wirst Du dann auch nach A9 besoldet und kannst dann weiter befördert werden.

Das Problem: Der Aufstieg knüpft meist an lange Tätigkeit im mitteleren Dienst an, dazu musst Du Top-Beurteilungen haben und Dich in einem extra Aufstiegsverfahren qualifizieren.

Also wenn Du in den gD willst, mach erstmal die entsprechende Schullaufbahn, das macht mehr Sinn.
_________________
"Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..."
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 21:48:28    Titel:

Hallo Igno,

ich danke für Deine baldige Antwort!!!

Also wie ich dies jetzt herauslese, schlagen Sie mir vor zur FOS zu gehen und mein Fachabitur machen und dann zum Finanzamt geh und mein gD mach.

Doch ich hab vieles gehört, wie z. B. man hat die Chance zum gD zu kommen. Also denk ich mir dabei, dass ich wenn ich Pech hab von ganz unten, also vom mD anfangen muss.

Ich würde mich auf Deine Antwort freuen!

Liebe Grüße

Tobias
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 21:49:07    Titel:

ups sry. Mein Hallo Ingo Embarassed
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3601

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 22:06:25    Titel:

der aufstieg in den gehobenen dienst ist in der steuerverwaltung sehr selten. dazu musst du die zweijährige ausbildung im mittleren dienst mit guten bis sehr guten noten abschließen. das klingt zunächst nicht schwierig, denn in vielen ausbildung ist eine 2 nichts besonderes, aber ganz anders im finanzamt. in welcher zeit man in höhere besoldungsstufen aufsteigt hängt maßgeblich von der ausbildungsnote ab und sie hängt einem diese das ganze berufsleben an. natürlich sind auch beurteilungen wichtig, aber damit man in den gehobenen dienst oder schnell in den besoldungsstufen aufsteigt muss beides passen.
bei uns in niedersachsen war die mit abstand am meisten vergebene note eine 4, obwohl die leute sich meist gegen 150-200 andere bewerber bei dem jeweiligen finanzamt durchsetzten und in der realschule gute bis sehr gute noten hatten. ich zum beispiel war anschließend beim fachabi mit 1,6 zweitbester von 120 schülern im jahrgang, aber hab die ausbildung mit mäßiger mühe mit 8 notenpunkten (=3) von 15 möglichen abgeschlossen. mit der note gehörte ich jedoch schon zum oberen drittel, weil die meisten echt 5 oder 6 notenpunkte hatten (mit 5 notenpunkten besteht man gerade so). trotzdem wurden auch alle mit einer 4 übernommen. das passt dem amt natürlich gut, denn so können die mit langsamen aufstiegen in der besoldungstabelle und einem geringeren haushalt planen (zitat einer dozentin). so bleibt am ende vielleicht sogar genug freiraum im haushalt um weitere beamte auszubilden.

ich spreche jetzt für niedersachsen, aber du hier gibts viele die mit über 50 jahren noch auf A8 rumhängen. A9 schafft heutzutage in seinem ganzen berufsleben bei weitem nicht jeder mehr. da kann der sprung in eine höhere besoldungsstufe schon mal 10-20 jahre dauern.

die bezüge liegen übrigens bei etwa 1300 netto nach der ausbildung im mittleren dienst und 1700 netto nach der im gehobenen dienst (bei steuerklasse 1). frauen etwas weniger, weil sie mehr für die private krankenversicherung bezahlen müssen (können schwanger werden).

vorteile sind halt wie gesagt übernahme, weil die finanzämter nach bedarf ausbilden und die ausbildung sehr teuer für das amt ist. die arbeit ist chillig, also kein leistungsdruck. ab 27 bist du beamter auf lebenszeit, d.h. die kriegen dich da kaum mehr raus. du kannst die stelle auf 75%, 50%, 25% reduzieren und dich bis 12 jahre für kindererziehung beurlauben lassen. die private krankenversicherung hat auch noch ein paar vorteile.
letztlich entscheidet nicht leistungsfähigkeit, sondern ausbildungsnote über aufstieg und das kann je nach ansicht ein vor- oder auch nachteil sein. die ausbildung im mittleren dienst ist übrigens nur beim finanzamt anerkannt, d.h. es gibt keine einsatzmöglichkeiten in der wirtschaft, ausser vielleicht als steuerfachangestellter beim steuerberater, aber da gibts eher weniger geld für mehr arbeit.

ich würde dir deshalb empfehlen die fachhochschulreife zu erwerben und dann eine ausbildung im gehobenen dienst zu machen. die möglichen tätigkeiten sind für beamte im gehobenen dienst vieeeel interessanter (mehr aussendienststellen usw.), während du im mittleren dienst meist aktenablage machst und eher sekretärin bist, vorallem direkt nach der ausbildung auf der A6-stelle. falls man nicht in der kasse landet und dort die zahlungen verwaltet, nimmt umsatz- oder lohnsteueranmeldungen an oder bearbeitet 0815-steuererklärungen, d.h. von durchschnittlichen arbeitnehmern, wo sich nicht viel ändert und quasi immer das gleiche drin ist. die "interessanteren" steuererklärungen werden vom gehobenen dienst bearbeitet, also z.b. selbstständige, ärzte, landwirte, kapitaleinkünfte usw. . die ausbildung im mittleren dienst ist meiner meinung zu komplex für die tätigkeiten, die man im anschluss macht. das steuerrecht ist sehr trocken und bis man 20 jahre später auf einer besoldungsstufe ist, wo man auch mal steuererklärungen bearbeitet, hat man die meisten ausbildungsinhalte vergessen bzw. haben sich die gesetze bereits einige mal geändert.
noch ein großer vorteil ist, dass du nach 10 jahren im gehobenen dienst dann in der freien wirtschaft als steuerberater arbeiten kannst, OHNE eine entsprechende prüfung dafür ablegen zu müssen (hohe durchfallquote). die unternehmen stellen auch gern mal diplom finanzwirte ein.

ich finde das beamtendeutsch auch recht nervig. du lernst in der ausbildung gesetze zu subsumieren, d.h. jedes gesetz verfügt über einige tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen, damit es zur anwendung kommt. jedenfalls sind viele gesetze so geschrieben, dass du den satz 2-3 mal lesen musst, bevor du kapierst, was er bedeutet.
hier ein beispiel: http://dejure.org/gesetze/UStG/3c.html
man überprüft die ersten beiden absätze (1) und (2) denkt "gut, kommt zur anwendung", dann liesst du genervt (5), wo steht "Absätze 1 bis 4 kommen nicht zur Anwendung, WENN...".
generell sind die gesetze unnötig kompliziert geschrieben. es könnte viel einfacher sein, aber dann würde man wohl viele steuerberater unnötig machen. am ende der ausbildung hat man es dann aber raus, also wenn man den faden gefunden hat, wie man sich durch so ein gesetz hangelt.
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 22:52:01    Titel:

Danke konstantin87 für deine ausführliche antwort. Du hast mir wirklich weitergeholfen. Also ich wohn in Bayern da sind die Gehälter glaub ich anders.

Also gibt es eine Wahl für mich FOS!!!

Liebe Grüße

Tobias

PS. Hier kannst du dein Grundgehalt sehen.......
http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungstabellen.html[/b]
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 22:52:41    Titel:

sry ein b is mir reingerutscht. Dies is der richtige link

http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungstabellen.html
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3601

BeitragVerfasst am: 04 Aug 2012 - 23:17:10    Titel:

so groß ist der unterschied zwischen bayern und niedersachsen nicht (siehe http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17833&article_id=68435&_psmand=111 ). zum beispiel gibts für A6 in niedersachsen 1838,78€ zum einstieg und in bayern 1911,11€. in niedersachsen sind die lebenshaltungskosten günstiger. das sind aber brutto-werte. da kommen noch steuern runter und die private krankenversicherung muss auch bezahlt werden.

übrigens kann man hier beiträge editieren, so dass du nicht mehrere hintereinander machen musst.
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 20:30:31    Titel:

Mal ne Frag is die Allgemeinwissensprüfung schwer, muss man da ankreuzen oder Sätze schreiben?

Ist die Prüfung über die drei Jahre Ausbildung schwer??

Was verdient man nach der Ausbildung im gD mit 22/23 Jahren (Netto)?

Ich würde mich auf Deine Antworten freuen!!

Liebe Grüße

Tobias
Ingo30
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Anmeldungsdatum: 04.05.2008
Beiträge: 1816

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 21:43:55    Titel:

Die Einstellungstests werden heute in der Regel von großen Testveranstaltern (meist DGP oder IfP) durchgeführt und dauern ca. 5 Stunden. Je nach Anbieter sind die Tests von "machbar" bis "schwer" (DGP). Bei DGP kommt noch eine halbjährliche Sperre bei allen Behörden, die auch mit DGP testen dazu. Also eine richtig "spassige" Veranstaltung.
_________________
"Sozialamt Dechernich, Schmitz mein Name..."
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 22:42:08    Titel:

ah ok danke ingo ^^
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3601

BeitragVerfasst am: 05 Aug 2012 - 22:49:43    Titel:

setz dich etwas mit aktuellen nachrichten in europa auseinander, wozu das finanzamt da ist, warum und welche steuern es gibt und generell etwas mit politik/staatskunde. dann packt man das ganz locker.

wenn du die 3jährige ausbildung mit 18 beginnst, also mit 21 durch bist, und dann 2 jahre arbeitest, wirst du mit 23 als single bei steuerklasse 1 UNGEFÄHR 1800€ netto verdienen.
Tobias R. B.
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Anmeldungsdatum: 04.08.2012
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 08:14:02    Titel:

Ok danke konstantin ^^.

Naja mit der Ausbildung wäre ich mit meinem alter von 22 1/2 fertig! ^^
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3601

BeitragVerfasst am: 06 Aug 2012 - 11:02:42    Titel:

dann halt 1750€ netto monatlich bei steuerklasse 1. so stark springen die bezüge im öffentlichen dienst nicht, vor allem nicht in den ersten jahren, ausser du heiratest und kriegst kinder (zuschläge).
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