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Hausarbeit BGB - Große Übung
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JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08 Aug 2012 - 20:44:27    Titel: Hausarbeit BGB - Große Übung

Hallo,

ich bin gerade dabei in BGB eine Hausarbeit zu schreiben.


Der Sachverhalt:

Der 17-jährige A zerstreitet sich mit seiner 16-jährigen Freundin F und setzt nach der Trennung einige ungünstige Fotos von ihr in seine Chronik bei Facebook. Zugleich äußert er sich eingehend über Einzelheiten der Trennung. Zugangs¬beschränkungen zu diesen Informationen werden von ihm nicht gesetzt.
F erfährt davon und erzählt die Angelegenheit ihren Eltern. Diese wenden sich an die Eltern des A, die auf dem Standpunkt stehen, „die jungen Leute sollten das unter sich ausmachen“.
Die Nutzungsbedingungen von Facebook, denen sich A bei seiner Registrierung unterworfen hat, enthalten u.a. folgende Bestimmung:


5. Schutz der Rechte anderer Personen
Wir respektieren die Rechte anderer und erwarten von dir, dass du dies auch tust.

1. Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen.
2. Wir können sämtliche Inhalte und Informationen, die du auf Facebook gepostet hast, entfernen, wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen diese Erklärung bzw. unsere Richtlinien verstoßen.


Die Szene-Zeitschrift Z nimmt einige Passagen des Texts von A ohne vorherige Rückfrage in einen Artikel über Trennungsgeschichten auf und veröffentlicht diese sowohl in der Druckausgabe als auch im Online-Angebot der Zeitschrift. Der Name des A und der F werden dabei anonymisiert, über Suchdienste wie Google sind aber sowohl der Beitrag in Z als auch der Text und die Bilder bei Facebook auffindbar.
Die Eltern der F sind außer sich und fragen die Rechtsanwältin R nach Möglichkeiten, gegen diese Vorgänge rechtlich vorzugehen. F dagegen möchte die Angelegenheit lieber auf sich beruhen lassen. Auf Mitteilung der Eltern der F prüft auch die zuständige Abteilung von Facebook den Vorgang.

Wie ist die materielle Rechtslage?






Ich habe jetzt schon einige Ansprüche herausgearbeitet, komme aber teilweise mit den genauen Anspruchgrundlagen nicht klar.

Was hat Facebook denn für einen Vertrag mit dem A geschlossen? Ist das ein Dienstvertrag (aber es ist ja unentgeltlich!!!) oder ein Lizenzvertrag (was ist dafür denn die AGL??)?
Wie ist denn die Anspruchsgrundlage, Facebook gegen A auf Löschung sämtlicher Inhalte gemäß §§....???



Ich freue mich auf die Antworten!!!!
Liebe Grüße.
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 11:51:58    Titel:

hey, also ich tendiere zum lizenzvertrag. bin allerdings auch noch nicht viel weiter. habe eben da auch die gleichen probleme wie du: woraus ergeben sich hier die agl?!
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 12:12:30    Titel:

ps: derzeit bin ich was unterlassung/ beseitigung anbelang ledigl bei 823 ivm 1004
JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 12:31:23    Titel:

Hey,

danke für deine Antwort!
Ich habe auch schon über den Lizenzvertrag nachgedacht, oder halt den Nutzungsvertrag.
Aber wie schreibst du das in den Obersatz, was ist die AGL?
Bei Dienstvertrag oder so ist es ja easy, da nimmst du den 611.. aber bei solchen Verträgen? Ich weiß ja nicht.

Ähm ich habe bei den Unterlassung bzw. Beiseitigung jetzt den 1004 I analog.. als alleinige AGL. Macht das nicht auch so Sinn?

Liebe Grüße Very Happy !
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 12:41:04    Titel:

also, von lizenzverträgen hab ich ja wenig ahnung... aber ich beziehe mich dann da auf das allgemeine sv §241 und dann eben pflichtverletzung aufgrund der verletzung der nurtzungsbedingungen. §1004 analog allein geht sicher auch!
muss man eigentlich das TDG/ MDStG mit einbeziehen? ist ja schon sehr speziell... aber das ist diese ha irgendwie eh Smile
JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 13:05:01    Titel:

Ja das geht mir auch so.. ach so, ja gut das geht natürlich auch Smile !!

Puh also ich würde mal schauen wie viele Seiten du nachher hast ^.^.. mindestens ja 20, aber wenn du nachher schon bei 25 bist würde ich das glaube ich weglassen.
Und den Bearbeiterhinweis nicht übersehen!!

Hast du noch weitere Ansprüche wie jetzt?
Hast du schon Obersätze?
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 14:30:08    Titel:

außer 823 nicht... bin ein wenig ratlos. auch was die obersätze anbelangt. zumindest was eventuelle ansprüche aus 241 anbelangt.
prüfst du eigetnlich auch, ob die nutzungsbedingungen wirksam sind bzw. bilden die eigetnlich die vertragsgrundlage und mit welcher art vertrag arbeitest du denn jetzt?
nagut, dann lass ich den kram erstmal raus. gibt ja auch immerin noch die zusatzfrage Sad
JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 14:37:33    Titel:

Ja mir geht es ganz genauso! Also halt 823 und den 241, genau.. und 249 denke ich noch.. und halt 1004!
Ja also das sind die AGBs, daher MUSS es ein Vertrag sein! Das ist die Vertragsgrundlage.. von Facebook.
Ja also.. mit welchem Vertrag ich arbeite kann ich leider noch nicht sagen, denn ich weiß es wirklich nicht.. habe bis jetzt versucht das zu umgehen. Hast du denn nun schon einen Plan?

Also von den Ansprüchen her dachte ich:

F-> A
Facebook -> A
und dann
F -> Facebook
F -> Presse

Hast du das auch so? Oder noch andere Kombinationen?
Ziehst du Google noch mit rein?
Ja mache ich denke ich auch so. Zusatzfrage, stimmt.. aber ich denke man sollte erstmal das andere auf die Reihe bekommen bevor man sich daüber Gedanken macht Wink , oder?
Oder hast du da schon eine Idee?
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
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BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 14:51:55    Titel:

genua das ist auch mein plan. an google hab ich auch gedacht, aber das überlege ich mir dann nochmal spontan, wenn ich weiß wieviele seiten ich dann habe. könnte uU den umfang sprengen.
zusatzfrage bleibt bei mir auch bis zum ende offen. aber meine ersten idee beim lesen waren einsweilige verfügung und abmahnung. muss mich da aber auf jeden fall nochmal einlesen, wenn es so weit ist.
schreibst du inner uni?
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 14:54:37    Titel:

ach, noch ne frage. bringst du irgendwo mit ein, dass f eigentlich gar nichts machen will, sondern nur ihre eltern agieren?
JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 15:27:56    Titel:

Ok, also die Ansprüche hast du auch so wie ich? In welcher reihenfolge machst du die? Also womit fängst du an?
Ja also Google werde ich denke ich mal rauslassen.. ichw eiß nicht, ich denke das wird nachher einfach zu viel.. die Korrektoren haben bestimmt wenig Lust nachher 50 seiten oder so zu lesen Very Happy!!
Ok. Ja einstweilige Verfügung habe ich auch gedacht.. Abmahnung hört sich auch vernünftig an. Oft wird ja noch der Arrest damit verbunden, den sehe ich darin aber nicht.. oder was meinst du?
Richtig, jetzt ist ja erstmal das andere wichtig, an der Zusatzfrage (das sagt ja auch schon das Wort "Zusatz") sollte es nicht hängen.. denke ich.
Nein, ich schreibe zur Zeit nicht in der Uni. Du?

Hast du denn schon mit Kommilitonen von uns gesprochen? Und wenn ja, was sagen die denn so?

Ja also ich denke schon dass das da mit rein muss.. da kann man ja irgendwie über den 1626 drauf kommen.
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 15:50:05    Titel:

bin ab nächster woche inner uni, allein wegen der literatur... diese lästigen fußnoten Very Happy
habe noch nicht mit anderen gesprochen. muss mir immer erstmal selber ein bild machen, sonst bin ich völlig verwirrt, hehe.
also den arrest sehe ich auch nicht. hab übrigens noch ne idee: §§22 ff KUG. wegen des veröffentlichten bildes oder bleibt das auch wegen drs urheberrechts außer acht?
reihenfolge... achte ich erstmal nicht großartig drauf. delikt kommt ja nunmal nicht unbedingt am anfang... aber das schreibt sich so gut runter. prüfst du 823II ivm 186 stgb?
JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 15:56:41    Titel:

Ach so okay.. oh ja das stimmt wohl :-/ Wink!
Ja ich habe schon mit einigen gesprochen, vielleicht ist das auch ein Fehler.. na ja, aber man will halt Informationen sammeln und sich selbst bestätigen, das kennst du ja sicherlich auch Very Happy Razz !! Ja du hast recht, das verrisst einen tatsächlich!!! Also ich bin wirklich verwirrt.. Question Exclamation !!
Gut, dann sehen wir den Arrest ja beide schonmal nicht, sehr beruhigend Very Happy Wink! Hm ich würde das nicht prüfen.. genau wie eine Gegendarstellung, das ist zu weit hergeholt, dass hat nichts mehr mit dem BGB zu tun.
Ja ich wollte es eben schon in der Reihenfolge machen, na mal sehen.. das ist ja aber auch das Problem im BGB, es gibt ja auch keine richtigen Schemata, so wie in Strafrecht.. das ist alles so schwammig und das neeerrvvvttt!!! Ja das prüfe ich auch.. also ich hatte aber an § 185 stgb gedacht.. oder meinst du doch eher § 186?
Ja also ich wollte halt mit dem 1004 anfangen weil die deliktischen aus 823 dahinter komnen, wie du schon sagst.. und mehr ist da ja auch nicht!! Cool !

Ist das deine erste Hausarbeit? Oder hast du schon einge geschrieben? Wenn ja, welche?
1622stefanie
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Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 18:28:24    Titel:

oha, was haben denn die anderen gesagt, wenn die vewirrung dadurch so schlimm geworden ist? das mit der bestäigung kenne ich nur zu gut. werde ich mir kommende woche in der uni wohl auch holen. immer diese angst den falschen ansatz zu verfolgen... super ätzend Confused
kann auch 185, muss mich da auch nochmal ein wenig reinlesen Wink blödes kurzzeitgedächtnis.
ist meine erste bgb ha. mit strafR bin ich aber durch und meinen schwerpunkt habe ich auch erledigt. wie du siehst bin ich nicht so die, die inner reihenfolge arbeitet Very Happy wie siehts bei dir aus?
lg
JuraStudentin2010
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Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 20:31:32    Titel:

Na ja jeder halt was anderes und mit dem Vertrag hat irgendwie niemand 'ne Ahnung.. aber Anspruchsgrundlagen hat jeder bis jetzt irgendwie anders (wenn überhaupt) und das hilft mir persönlich so irgendwie gar nix!! Ja mein Reden. Ja aber wie gesagt, hole dir nicht zu viel, sonst bist du nachher wirklich nur komplett verwirrt und machst dir selber noch mehr Stress. Ja die Angst habe ich auch.. doof Sad!!
Ja also ich denke halt 185, aber sicher bin ich mir auch nicht, aber daran habe ich so zuerst gedacht.. Wink, na mal schauen. Na ja aber Strafrecht ist ja nochmal was ganz anderes.. ich finde das persönlich um einiges einfacher und es liegt mir auch mehr.
Ach so.. ja es ist auch meine erste im BGB, das ist auch die einzige kleine Übung die ich nicht besucht habe, ich sage nur die Personen da....!!! Smile also Strafrecht habe ich auch schon.. hast du das letztes Semester gemacht? Oh cool, welchen Schwerpunkt hattest du denn? Jetzt bin ich daran ja mal interessiert^^. Na ja Reihenfolge, was heißt das schon.. man kann ja auch das Examen vor dem Schwerpunkt machen, soviel zu Reihenfolge. ^.^ ja zu mir siehe ja nun schon oben Wink! Obwohl ich noch am überlegen bin jetzt auch noch Öff.Recht zu schreiben..?!
Auch lG.
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