88high Newbie


Anmeldungsdatum: 09.08.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 09 Aug 2012 - 13:11:36 Titel: Minderj. / Kauf von 2 Sachen / Nur eine mit Einwilligung |
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Hi,
obwohl ich diverse Kommentare und Lehrbücher durchsucht habe,
komme ich trotzdem nicht auf eine zufriedenstellende Antwort bzgl.
folgender Frage:
Ein Minderjähriger kauft 2 Sachen in einem Laden, bswp. ein Fahrrad und ein Helm, er besitzt lediglich für das Fahrrad eine Einwilligung.
Sind hier 2 Verträge anzunehmen wobei einer halt wirksam ist und der andere schwebend unwirksam ist?
(Oder ist hier ein einheitlicher Vertrag anzunehmen, fals ja, bräuchte ich unbedingt einen Ansatz, also ob eine teilweise schwebend unwirksame WE möglich ist ect.)
Denk mal das die etwas Fortgeschritteneren mit der Frage keine Probleme haben werden; bin trozdem für jeden Antwort die mir etwas weiter hilft dankbar!!
MFG 88hiGh |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 09 Aug 2012 - 14:44:02 Titel: |
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das hängt wohl davon ab, ob es ein einheitliches geschäft ist
kauft er (objektiv erkennbar) helm und fahrrad zwingend nur zussamen oder bloß zufällig gleichzeitg
helm ohne fahrrad ist nicht sinnvoll und fahrrad ohne helm darf man nicht benutzen
könnte für einheitlich sprechen
andererseits kann man die gegenstände auch anderweitig nutzen oder die erforderlichen zusatzgegestände auch extra kaufen
frage der auslegung
aus verkäufersicht dürfte es egal sein ob zusammen oder einzeln, sofern nicht mengenrabatt oder sonst etwas |
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