Studium, Ausbildung und Beruf
 StudiumHome   FAQFAQ   RegelnRegeln   SuchenSuchen    RegistrierenRegistrieren   LoginLogin

Minderj. / Kauf von 2 Sachen / Nur eine mit Einwilligung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Minderj. / Kauf von 2 Sachen / Nur eine mit Einwilligung
 
Autor Nachricht
88high
Newbie
Benutzer-Profile anzeigen
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.08.2012
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 13:11:36    Titel: Minderj. / Kauf von 2 Sachen / Nur eine mit Einwilligung

Hi,

obwohl ich diverse Kommentare und Lehrbücher durchsucht habe,
komme ich trotzdem nicht auf eine zufriedenstellende Antwort bzgl.
folgender Frage:

Ein Minderjähriger kauft 2 Sachen in einem Laden, bswp. ein Fahrrad und ein Helm, er besitzt lediglich für das Fahrrad eine Einwilligung.

Sind hier 2 Verträge anzunehmen wobei einer halt wirksam ist und der andere schwebend unwirksam ist?

(Oder ist hier ein einheitlicher Vertrag anzunehmen, fals ja, bräuchte ich unbedingt einen Ansatz, also ob eine teilweise schwebend unwirksame WE möglich ist ect.)

Denk mal das die etwas Fortgeschritteneren mit der Frage keine Probleme haben werden; bin trozdem für jeden Antwort die mir etwas weiter hilft dankbar!!

MFG 88hiGh
Ronnan
Senior Member
Benutzer-Profile anzeigen
Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 2107
Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!

BeitragVerfasst am: 09 Aug 2012 - 14:44:02    Titel:

das hängt wohl davon ab, ob es ein einheitliches geschäft ist

kauft er (objektiv erkennbar) helm und fahrrad zwingend nur zussamen oder bloß zufällig gleichzeitg

helm ohne fahrrad ist nicht sinnvoll und fahrrad ohne helm darf man nicht benutzen
könnte für einheitlich sprechen
andererseits kann man die gegenstände auch anderweitig nutzen oder die erforderlichen zusatzgegestände auch extra kaufen

frage der auslegung

aus verkäufersicht dürfte es egal sein ob zusammen oder einzeln, sofern nicht mengenrabatt oder sonst etwas
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Foren-Übersicht -> Jura-Forum -> Minderj. / Kauf von 2 Sachen / Nur eine mit Einwilligung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Chat :: Nachrichten:: Lexikon :: Bücher :: Impressum