|
|
| Autor |
Nachricht |
erik.954 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 12:50:31 Titel: Fachhochschulreife über Gymnasium He - Anerkennung Bay ? |
|
|
Hey liebe Leute,
nach Recherche fand ich heraus, dass die Fachhochschulreife, die ich anstrebe, einst über die sog. "11-Länder-Vereinbarung" geregelt und damit in 11 Bundesländern anerkannt wird, seit 2009 sogar in allen 16.
Weil ich die Fachhochschulreife eben über einen Weg erreicht habe, der zwar durchaus legitim und wie ich finde gerechtfertigt ist, allerdings in Bayern nicht vorkommt (schulischen Leistungen werden nach der 11. Klasse G8 nicht für FHR anerkannt), frage ich mich wie es aussähe wieder zurück nach Bayern zu ziehen. Wird meine FHR anerkannt?
Ich besitze momentan lediglich den schulischen Teil.
Praktikas, für den praktischen Teil der FHR, lassen sich auch mit Absprache der *seufz* Schule überall machen.
Bin zur Hälfte der 9. Klasse G8 von Bayern nach Hessen gezogen und strebe jetzt umgekehrtes wieder an.
Vielen Dank  |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3601
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 12:55:15 Titel: |
|
|
| das zeugnis über die fachhochschulreife wird dir deine letzte schule ausstellen. ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer in bayern dieses anzweifeln wird, weil es in ihrem bundesland etwas derartiges nicht gibt. wahrscheinlich werden die meisten das gar nicht kennen. |
|
 |
erik.954 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 13:09:29 Titel: |
|
|
Danke für die schnelle antwort!
bei normalen arbeitgebern für ausbildungsberufe mag es sein, dass sie das bürokratische schulsystem selber nicht durschauen, bei FHRs halte ich es aber für wahrscheinlicher, dass wenn etwas nicht "korrekt" ist, sie das auch merken
wäre echt mega enttäuschend, wenn das nicht anerkannt wird..
weißt jmd. was genaues oder hat sich genau mit der fragestellung in letzter zeit beschäftigen müssen?  |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3601
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 13:20:41 Titel: |
|
|
ich würde mit keiner antwort rechnen, weil es eine sehr seltene situation ist. letztlich sind die aussagen von irgendwelchen fremden im inet eh nicht verbindlich.
bildung ist ländersache, d.h. in bayern KÖNNTE man das nicht anerkennen, aber das kann ich mir nicht vorstellen. die bundesländer erkennen sich die abschlüsse gegenseitig an. es gibt auch leute, die mit der fachhochschulreife von einer höheren handelsschule aus nordrhein-westfalen, die in bayern studieren, obwohl es diese schulform dort überhaupt nicht gibt.
was ist denn dein konkreter plan? willst du damit studieren? dann frage doch einfach bei den hochschulen nach. |
|
 |
mayainka Newbie


Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 39
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 13:24:30 Titel: |
|
|
hi,
auf welche Quelle berufst du dich denn?
Um ganz sicher zu gehen, kannst du dich ans bayerische Kultusministerium wenden...
https://www.km.bayern.de/ministerium/kontakt/anschrift-und-telefon.html
Viele Grüße
mayainka
PS: Um studieren zu können, o.ä. brauchst du auch den praktischen Teil (mind. 1 Jahr Praxis), damit es eh erst als Fachhochschulreife anerkannt werden kann _________________ Das Leben ist kein Ponyhof!
Abi '08
anschließend Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation |
|
 |
erik.954 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 13:32:16 Titel: |
|
|
Hey Leute
Laut folgenden Paragraphen sollte es anerkannt werden oder?
http://www.verwaltung.bayern.de/portal/appmanager/portal/verwaltung;jsessionid=QvWhQnThDRgcjSMBNg3pDx8pLPQ1PshcQ19G28M1fFPDLJn0wQyg!-2136035391?_nfpb=true&_windowLabel=T12000196501280762807425&wsrp-urlType=blockingAction&wsrp-url=&wsrp-requiresRewrite=false&wsrp-navigationalValues=&wsrp-navigationalState=eJxNy0EKgCAQheHT2K4WRUsXQXSBDhCmEwWjIzpl3T6SiFbv48E-RU0epCUD4yNTpBi8aLpjgySnQMSi6UXd1oOnwAgcS03WkisTzPk3kGdWFwSXiUtkZb5I4b-P3pzG-Q1fV*fKFm8ifjFB&wsrp-interactionState=insertedUrl%3Dhttp%253A%252F%252Fby.juris.de%252Fbyhss%252FQUALV_BY_2007_P24.htm&wsrp-mode=wsrp%3Aview&wsrp-windowState=wsrp%3Anormal&
@mayainka gute idee! hoffentlich geht da sonntags jmd dran 
Zuletzt bearbeitet von erik.954 am 12 Aug 2012 - 13:44:50, insgesamt einmal bearbeitet |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3601
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 13:36:23 Titel: |
|
|
der link funktioniert nicht. du wirst es überleben, wenn du erst morgen jemanden bei der behörde erreichst  |
|
 |
erik.954 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 13:43:49 Titel: |
|
|
| morgen würde mein 3. halbjahr der qualifikationsphase beginnen.. akute krisensitzung bei mir gerade |
|
 |
erik.954 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 12 Aug 2012 - 16:52:43 Titel: |
|
|
Um die "Elf-Länder-Vereinbarung" zu zitieren, die die Annerkennung des schulischen Teils der FHR regelt und mittlerweile auf eine bundesweite Annerkennung seit 2009 ausgedehnt worden scheint ( http://de.wikipedia.org/wiki/Elf-L%C3%A4nder-Vereinbarung )
Wenn ich das richtig verstehe wurde die Anerkennung des schulischen Teils bzw. der FHR an sich überarbeitet und vereinheitlicht, dass müsste doch dann grundsätzlich gelten, also auch für meine über die Oberstufe erreichte FHR ?!
Viele Quellen im Internet bzgl. der FHR behaupten (immer noch), die FHR sei in Bayern, Sachsen und auch Thüringen über diesen Weg aberkannt.
Kann niemand Licht ins Dunkle bringen? Ich wette, das gibts Aufklärungsbedarf.. |
|
 |
erik.954 Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 14 Aug 2012 - 09:16:59 Titel: |
|
|
Nach zich (fehlgeschlagenen) Telefonaten und Verbindungsversuchen im Kultusministerium Bayerns, habe ich dann doch eine Auskunft erhalten:
Bayern erkennt Sie nicht an!! Bin einfach fassungslos, diese bürokratische Rumgewixxe..
da geht man an ein staatliches gymnasium 12 jahre lang, 9 davon in bayern, schlägt sich unter schwersten bedingungen durch und dann heißt es quasi, dass ich (in Bayern) mit nichts dasteh und keine Fachhochschulzugangsberechtigung habe...
 |
|
 |
konstantin87 Senior Member


Anmeldungsdatum: 08.08.2008 Beiträge: 3601
|
Verfasst am: 14 Aug 2012 - 09:55:48 Titel: |
|
|
bewirb dich einfach mit der fachhochschulreife. die werden eh nicht kapieren, wie du die im anderen bundesland erworben hast. genug fachhochschulen werden dir da zusagen.
alternativ könntest du dein studium auch in einem anderen bundesland beginnen und halt nach dem ersten semester nach bayern wechseln. dann wird bestimmt keiner deine hochschulzugangsberechtigung anzweifeln.
oder geh halt erst für den master nach bayern. |
|
 |
Chrischii Senior Member


Anmeldungsdatum: 16.02.2008 Beiträge: 641
|
Verfasst am: 15 Aug 2012 - 16:48:02 Titel: |
|
|
Hat diese Elf-Länder-Vereinbarung, laut wikipedia ja angeblich mittlerweile auf alle 16 Länder ausgedehnt, schon mal jemand gesehen? Also in Textform? Und wo gibts eine offizielle Quelle für die 16-Länder-Vereinbarung? Das geistert schon ewig rum, nur so richtig offizielles findet man nicht... Wurde diese Vereinbarung direkt zwischen den Ländern geschlossen oder im Rahmen einer KMK-Vereinbarung? Was beinhaltet sie konkret? Fragen über Fragen.
Bei der KMK findet man nämlich derzeit bzgl. Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe nur folgende Aussage in der "Oberstufenvereinbarung" (unter Schlussbestimmungen):
| Zitat: |
| 13.2 Die Zeugnisse der Fachhochschulreife werden – außer in den Ländern Bayern und Sachsen – gegenseitig anerkannt. Das gilt auch für den schulischen Teil der Fachhochschulreife. |
_________________ Abitur nachholen Jetzt mit dem einzigartigen ABI Laufbahn-Rechner! |
|
 |
|