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2Pir² Newbie


Anmeldungsdatum: 06.04.2010 Beiträge: 26
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Verfasst am: 16 Aug 2012 - 20:59:18 Titel: Befreiung von der Versicherungspflicht |
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Hallo zusammen,
brauche ich, um eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei der AOK bekommen zu können, einen schriftlichen Zulassungsbescheid (habs bis jetzt nur online) oder reicht der Nachweis einer privaten Versicherung über die Eltern?
danke schonmal
2Pir² |
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quatsch Moderator


Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 3344
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Verfasst am: 16 Aug 2012 - 22:54:00 Titel: |
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| Weder noch. Die Befreiung kann bereits vor Beginn des Studiums beantragt werden und man muss auch nicht privat versichert sein, um sich befreien zu lassen. Klingt merkwürdig, ist aber so - letztlich ist die studentische "Versicherungspflicht" ein Recht auf studentische Versicherung, das man wahrnehmen kann oder auch nicht. |
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Feneriumpower Senior Member


Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 513
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Verfasst am: 17 Aug 2012 - 10:27:32 Titel: |
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| Moment, jetzt muss ich hier auch mal was fragen. Studentisch versichert sind all diejenigen Studenten/Studentinnen, die bereits 25 Jahre alt sind und noch an einer Hochschule immatrikuliert sind. In diesem Fall MUSS man doch ca 78 € für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Seit was ist das freiwillig geworden? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es eine Pflicht ist. |
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FH-Spacken Senior Member


 Anmeldungsdatum: 20.04.2009 Beiträge: 1525
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Verfasst am: 17 Aug 2012 - 11:25:09 Titel: |
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Als Student muss man nicht krankenversichert sein. _________________ B.Sc. Wirtschaftsinformatik (7 Semester)
Software-Ingenieur/IT-Consultant
Aktiver Reservist (Oberleutnant d.R.)
Forum Informatiker für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. |
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2Pir² Newbie


Anmeldungsdatum: 06.04.2010 Beiträge: 26
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Verfasst am: 17 Aug 2012 - 11:54:13 Titel: |
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Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen  |
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quatsch Moderator


Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 3344
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Verfasst am: 17 Aug 2012 - 12:04:57 Titel: |
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| Feneriumpower hat folgendes geschrieben: |
| Moment, jetzt muss ich hier auch mal was fragen. Studentisch versichert sind all diejenigen Studenten/Studentinnen, die bereits 25 Jahre alt sind und noch an einer Hochschule immatrikuliert sind. In diesem Fall MUSS man doch ca 78 € für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Seit was ist das freiwillig geworden? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es eine Pflicht ist. |
Also: _Wenn_ man studentisch versichert ist, muss man auch den Beitrag zahlen, das ist richtig. Man kann sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen (Antrag ist bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen, bei der man versichert ist, bzw. bei der AOK, so man aktuell nicht gesetzlich versichert ist). Wie gesagt, ist die studentsiche "Versicherungspflicht" nur dem Namen nach eine Pflicht, tatsächlich ist es das Recht, sich zum günstigen studentischen Tarif zu versichern, mann muss das aber nicht. |
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Infomer Newbie


Anmeldungsdatum: 06.01.2013 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15 März 2013 - 19:48:54 Titel: |
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Srry, wenn ich dieses Thema wieder aufwerfe. Aber bei mir ist das Thema gerade ziemlich aktuell.
Ich habe neben meinem Studium ein Nebengewerbe. Vorher war ich über meine Eltern mitversichert, doch nach einem Jahr hat die Krankenkasse AOK rückwirkend meine Einkünfteübersicht bekommen. Nun haben Sie festgestellt, dass ich wohl zu viel verdient habe, um Familienversichert zu sein. Jetzt haben die mir vorerst geschrieben, dass ich die Kosten vom 1.08.12-30.09.12 selber tragen müsse.
ab dem 01.10.2012 ungefähr habe ich mein Studium angefangen. Können die da auch noch Kosten einfordern? Weil hier kam ja durch, dass man nicht Studentisch versichert sein muss.
Jedoch schreiben die in dem Brief: Ab dem 01.10.2012 sind Sie in der Studentischen Krankenverischerung bei uns verischert (Jedoch habe ich diesbezüglich noch nichts unterschrieben) Kann ich mich nicht einrach am dem Märzmonat versichern lassen?
Hoffe ihr könnt mein Anliegen nachvollziehen und mir helfen. |
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Sarkoidose Newbie


Anmeldungsdatum: 20.01.2013 Beiträge: 19 Wohnort: BaWü
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Verfasst am: 15 März 2013 - 22:20:52 Titel: |
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| Infomer hat folgendes geschrieben: |
Srry, wenn ich dieses Thema wieder aufwerfe. Aber bei mir ist das Thema gerade ziemlich aktuell.
Ich habe neben meinem Studium ein Nebengewerbe. Vorher war ich über meine Eltern mitversichert, doch nach einem Jahr hat die Krankenkasse AOK rückwirkend meine Einkünfteübersicht bekommen. Nun haben Sie festgestellt, dass ich wohl zu viel verdient habe, um Familienversichert zu sein. Jetzt haben die mir vorerst geschrieben, dass ich die Kosten vom 1.08.12-30.09.12 selber tragen müsse.
ab dem 01.10.2012 ungefähr habe ich mein Studium angefangen. Können die da auch noch Kosten einfordern? Weil hier kam ja durch, dass man nicht Studentisch versichert sein muss.
Jedoch schreiben die in dem Brief: Ab dem 01.10.2012 sind Sie in der Studentischen Krankenverischerung bei uns verischert (Jedoch habe ich diesbezüglich noch nichts unterschrieben) Kann ich mich nicht einrach am dem Märzmonat versichern lassen?
Hoffe ihr könnt mein Anliegen nachvollziehen und mir helfen. |
Wenn Du über einen bestimmten Betrag im Monat kommst (Einkünfte), der liegt glaube ich bei 450€, musst Du Abgaben an die Versicherung leisten.
Die Monate wo das der Fall war, wirst Du wohl zahlen müssen. Oder bin ich da jetzt falsch informiert?  |
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Infomer Newbie


Anmeldungsdatum: 06.01.2013 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15 März 2013 - 22:34:50 Titel: |
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Aber komischerweise wollen die nur die Beiträge vom 01.08.12-30.09.12 haben. Oder verstehe ich das falsch?
Ich glaub ich geh da mal nächste Woche hin und informiere mich mal dort. |
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quatsch Moderator


Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 3344
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Verfasst am: 16 März 2013 - 00:11:20 Titel: |
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| Infomer hat folgendes geschrieben: |
| ab dem 01.10.2012 ungefähr habe ich mein Studium angefangen. Können die da auch noch Kosten einfordern? Weil hier kam ja durch, dass man nicht Studentisch versichert sein muss. |
Schon, nur muss man die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Und der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (hier Aufnahme des Studiums) zu stellen. Ohne Antrag ist man versicherungspflichtig. Geh zur Krankenkasse und informiere Dich dort, das ist das beste. |
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