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Newgate Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 20 Aug 2012 - 14:42:59 Titel: Krankenversicherung & 2. Bildungsweg |
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Da es im Bekanntenkreis derzeit aktuell ist und ich bislang keine wirklich klare Antwort darauf gefunden habe, frage ich das hier. Sofern das der falsche Bereich dafür ist, bitte verschieben.
Sofern ein Schüler (unter 25) nach Beendigung seiner Ausbildung die Entscheidung trifft, den zweiten Bildungsweg zu beschreiten und dafür ein Berufskolleg besucht, wie sieht dies bzgl. der gesetzlichen Krankenversicherung aus, wenn er nicht bei den Eltern mitversichert werden kann oder möchte (z.B. weil diese Freiberufler oder Beamte sind und andersweitig versichert sind) und für ihn daher nur die gesetzlichen Krankenversicherungen infrage kommen ... inwieweit besteht für ihn laut SGB die Möglichkeit, vergünstigte Krankenkassentarife für "Studenten, Praktikanten bzw. den zweiten Bildungsweg" bzw. Vergleichbares in Anspruch zu nehmen?
Vielen Dank im Voraus. |
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Newgate Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06 Sep 2012 - 10:38:49 Titel: |
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| Niemand da, der sich damit auskennt? Schade. |
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ricarda07 Full Member


Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 146 Wohnort: Mitten in Deutschland
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Verfasst am: 06 Sep 2012 - 10:52:29 Titel: |
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| Newgate hat folgendes geschrieben: |
| Niemand da, der sich damit auskennt? Schade. |
ich denke, dass ein Anruf bei einer GKV dir Klarheit bringen würde. Ruf doch einfach dort mal an. |
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hbr Senior Member


 Anmeldungsdatum: 03.03.2006 Beiträge: 1851
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Newgate Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06 Sep 2012 - 13:03:53 Titel: |
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| ricarda07 hat folgendes geschrieben: |
| ich denke, dass ein Anruf bei einer GKV dir Klarheit bringen würde. Ruf doch einfach dort mal an. |
Habe ich bereits getan. Der Anruf hat leider nicht wirklich Klarheit gebracht bzw. weitergeholfen - widersprüchliche Informationen.
Dankeschön. Das hilft mir aber leider nur bedingt weiter, da für mich daraus nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die oben geschilderte Situation (Abgeschlossene Ausbildung ... anschließender Besuch von Berufskolleg) darauf zutrifft, sprich die Voraussetzungen dafür (und wenn ja, unter welche gesetzliche Regelung das fällt, sprich als "was" man sich dann versichern lässt) gegeben sind.
Sicher, auf Fälle wie Abendgymnasium oder Wirtschaftsoberschule oder Fachschulen trifft die Einordnung Zweiter Bildungsweg durchaus zu, aber für eben diesen Fall (s. oben) habe ich sowohl im verlinkten Artikel als auch im Internet bislang keine eindeutigen Informationen gefunden. |
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Sylarx Full Member


Anmeldungsdatum: 25.09.2011 Beiträge: 142
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Verfasst am: 07 Sep 2012 - 20:01:40 Titel: |
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Wenn du ein BK besuchst wirst du zum Tarif der studentischen Versicherung versichert , was etwa 77€ sind ?!
Müsste ich mal nachschauen , was ich zahle , so war/bin ich versichert (jetzt Student).
Du lässt dich also einfach als Student versichern, wurde mir sogar vorgeschlagen. Bei mir wars auch Ausbildung , dann 2. Bildungsweg-> jetzt Studium. |
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Infomer Newbie


Anmeldungsdatum: 06.01.2013 Beiträge: 4
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