muenzheinihoch2 Full Member


 Anmeldungsdatum: 21.01.2007 Beiträge: 261
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Verfasst am: 21 Aug 2012 - 11:12:18 Titel: Beschwerdebefugnis |
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| hallo, kurze frage, bei der Urteilsverfassungsbeschwerde gibt es ja einen Punkt der Beschwerdebefugnis heißt und wo der Antragsteller behaupten mus, in einem seiner GR verletzt worden zu sein. Im SV steht aber hier nichts zu. ist das behaupten wirklich streng im Sinne eines Vortrages auszulegen, oder sollte man in jedem Falle eine komplette Möglichkeitsprüfung durchführen, auch wenn er nichts behauptet hat, sondern die Fragestellung einfach lautet, ob die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Aussicht auf Erfolg haben könnte. Grüße |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 21 Aug 2012 - 11:29:55 Titel: |
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ich denke das ist nicht so eng zu sehen
zumal die behauptung in der beschwerdeschrift zu suchen ist, die ja noch nicht vorliegt (da muss man wohl genau das einschlägige grundrecht unter nennung des artikels angeben)
die VB könnte aussicht auf erfolg haben, wenn die beschwerdeschrift korrekt formuliert wird |
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