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Beschwerdebefugnis
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muenzheinihoch2
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Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 21 Aug 2012 - 11:12:18    Titel: Beschwerdebefugnis

hallo, kurze frage, bei der Urteilsverfassungsbeschwerde gibt es ja einen Punkt der Beschwerdebefugnis heißt und wo der Antragsteller behaupten mus, in einem seiner GR verletzt worden zu sein. Im SV steht aber hier nichts zu. ist das behaupten wirklich streng im Sinne eines Vortrages auszulegen, oder sollte man in jedem Falle eine komplette Möglichkeitsprüfung durchführen, auch wenn er nichts behauptet hat, sondern die Fragestellung einfach lautet, ob die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Aussicht auf Erfolg haben könnte. Grüße
Ronnan
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Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 2107
Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!

BeitragVerfasst am: 21 Aug 2012 - 11:29:55    Titel:

ich denke das ist nicht so eng zu sehen

zumal die behauptung in der beschwerdeschrift zu suchen ist, die ja noch nicht vorliegt (da muss man wohl genau das einschlägige grundrecht unter nennung des artikels angeben)

die VB könnte aussicht auf erfolg haben, wenn die beschwerdeschrift korrekt formuliert wird
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