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jurastudent1990 Full Member


Anmeldungsdatum: 14.03.2011 Beiträge: 134
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Verfasst am: 22 Aug 2012 - 11:00:13 Titel: Ende des Hilfsgutachtens |
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Hallo,
schreibe gerade meine Zivilrechtshausarbeit für Fortgeschrittene, in der ich hilfsgutachterlich prüfe.
Meine Frage jetzt:
Muss ich das Ende des Hilfsgutachtens irgendwie kenntlich machen oder ist es sozusagen mit Ende der Prüfung des Anspruchs offensichtlich beendet?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!=) |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 22 Aug 2012 - 11:49:51 Titel: |
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ist das hilfsgutachten direkt im anschluss an den fraglichen komplex oder erst ganz am ende der arbeit?
bei letzterem muss man das nicht extra kenntlich machen
bei ersterem sollte man es vlt kenntlich machen, wobei ich zumindest die hilfsgutachten immer erst am ende gemacht habe und das auch üblich war |
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jurastudent1990 Full Member


Anmeldungsdatum: 14.03.2011 Beiträge: 134
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Verfasst am: 22 Aug 2012 - 21:05:30 Titel: |
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Da Gutachten ist direkt im Anschluss, danach kommen noch weitere Anspruchsgrundlagen. Es geht um 812 I 1 Var. 1, der einschlägig ist, eine Leistung ohne rechtlichen grund liegt also vor. Danach will ich aber hilfsgutachterlich noch eine Anfechtung (und evtl eine Kündigung, einen Rücktritt) prüfen.
Das ganz ans Ende zu stellen, wäre ja vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen, oder?
Wenn ich es so lasse, wie mache ich das dann am besten kenntlich, schreiben ich einfach "Ende des Hilfgutachtens", oder..? |
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Ronnan Senior Member


Anmeldungsdatum: 09.09.2008 Beiträge: 2107 Wohnort: Karlsruhe, Residenz des Rechts!
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Verfasst am: 22 Aug 2012 - 23:11:03 Titel: |
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je nachdem kann man die anfechtung bei der frage nach dem rechtsgrund stellen
einen anspruch aus rücktritt muss man da nicht unbedingt im zusammenhang mit prüfen
die frage ist auch, ob es überhaupt hilfsgautchlich ist
so kann man zumindest das widerufsrecht und anfechtung auch bei nichtigem vertrag ausüben |
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