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Zu alt fürs Abitur?
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inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 16:23:36    Titel: Zu alt fürs Abitur?

Hallo zusammen,

ich bin an einem Punkt in meinem Leben angelangt, an dem ich nicht weiter komme. Ich habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht. Nachdem ich meine Prüfung mit einem guten Ergebnis abgeschlossen hatte, wurde ich aber nicht übernommen. Es kam gleich die nächste Auszubildende. Nunja von da an habe ich eine Zeit lang in einer Tankstelle gearbeitet und nun seit 3 Jahren als Hilfskraft für eine Zeitarbeitsfirma. Ich möchte einfach irgendetwas erreichen in meinem Leben. Damals habe ich davon geträumt Jura zu studieren. Steuerrecht hat mich ebenfalls sehr interessiert.
Nun frage ich mich, ob es schon zu spät ist, dies noch anzugehen? Ich bin mittlerweile 27 Jahre, da ich "nur" die Fachoberschulreife habe müsste ich noch ein Abi voran schieben. Macht das Sinn in meinem Alter? Und wenn wüsste ich ehrlich gesagt auch nicht, wo ich mich melden könnte. An einem normalen Gymnasium würde ich sicher nicht ankommen.

Liebe Grüße, Ines
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3586

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 16:55:09    Titel:

27 ist nicht zu alt. ich habe im studium schon leute gesehen, die erst über 30 angefangen haben und anschließend problemlos arbeit gefunden haben. hauptsache dein lebenslauf ist nicht voller großer lücken und du hast was gemacht. wir müssen eh bis 70 oder länger arbeiten, also hast noch genug jahre vor dir.

du steigst durch die ausbildung direkt in die 12 klasse einer fachoberschule wirtschaft und verwaltung ein. das wird zusätzlich mit schulerbafög gefördert, also beim höchstsatz über 400€, die du niemals zurückzahlen musst. zusätzlich auf 400€-basis arbeiten und man ist versorgt.

alternativ kannst du das die (fach-)hochschulreife auch per fernstudium neben dem job absolvieren.

zunächst solltest du klären, wohin es gehen soll, also ob es wirklich jura (anwalt) sein soll, denn um jura auf staatsexamen zu studieren brauchst du die allgemeine hochschulreife und die dauert länger als die fachhochschulreife.
es gibt z.b. auch wirtschaftsrecht und steuerlastige studiengänge an fachhochschulen, die dich besser auf die steuerberaterprüfung vorbereiten und da würde die fachhochschulreife auch schon ausreichen.
auch gibt es bachelorstudiengänge in richtung recht, die du an den universitäten in hessen auch mit der fachhochschulreife studieren könntest.

hier sind ein paar mögliche wege aufgeführt http://www.fachhochschulreife-nachholen.de/
inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 17:14:25    Titel:

Das Fernstudium ist mir zu teuer, da ich nicht weiß, wie lange ich noch für die Zeitarbeitsfirma einsetzbar bin. In meinem Entleihbetrieb sieht die wirtschaftliche Lage nicht sehr rosig aus. Daher ist mir das Risiko zu hoch, mir diese Kosten monatlich aufzuerlegen.
Wenn ich allerdings die Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung angehen möchte, muss ich mich doch sicherlich an die regulären Schulzeiten orientieren, sprich Schulbeginn zu August/September?! Somit müsste ich noch ein Jahr warten.
Ich hatte doch echt Bedenken jetzt noch damit anzufangen, einige aus meinem Bekanntenkreis meinten ich wäre dann zu alt. Bevor ich vor 3 Jahren zu der Zeitarbeitsfirma kam, war ich eine Zeit lang im Bezug von Arbeitslosengeld1 und meine Sachbearbeiterin meinte damals schon, ich wäre zu alt. Daher habe ich da nicht weiter drüber nachgedacht. Im nachhinein ärgere ich mich...
Danke für die Antwort, LG
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3586

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 17:20:50    Titel:

wie gesagt, ich habe schon einige +30-jährige im studium getroffen. der älteste bisher ist 37 jahre alt, am ende seines bachelor-studiums und glücklich damit.

du kannst auch noch am ersten schultag bei der fachoberschule auftauchen. kenne leute, die das ähnlich gemacht, und einen platz bekommen haben. das klappt aber nur, wenn angemeldete abspringen. das passiert aber eigentlich immer, viele melden sich nur zur sicherheit an.
ich würde mal anrufen und fragen, ob man mich auf die warteliste setzen kann bzw. wann das schuljahr beginnt.
inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 17:38:26    Titel:

Das werde ich machen! Gute Idee! Danke noch einmal für die Einschätzung. Ich glaube man macht sich selber auch einige Dinge zu schwer. Nun damals bin ich davon ausgegangen, dass die Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt weiß, wovon sie spricht. Macht mir doch wieder etwas Mut Smile
a1
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 17:51:44    Titel:

Hast du dich schon mal über alternative allgemeine Hochschulzugangsberechtigungen informiert?
Heutzutage braucht man längst kein Abitur mehr um zu studieren - auch nicht für Jura.
Solche alternativen HZBs können z.B. sein:
-Fachwirte
-Techniker
-Meister
-Allgemein beruflich Qualifizierte

Ich, selbst Techniker, behaupte auch, dass diese Weiterbildungen auch etwas einfacher sind als das Abitur, schon alleine deswegen weil die 2. Fremdsprache wegfällt. Außerdem können diese Weiterbildungen besser auf das spätere Studium vorbereiten. Letzter Vorteil wäre, dass diese Weiterbildungen auch zeitlich gesehen schneller absolviert sind als das Abitur nachzuholen.

VG
a1
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inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 18:02:52    Titel:

Oh, das könnte auch eine Idee sein. Wo kann ich mich da am besten Informieren, IHK?
Chrischii
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 18:55:06    Titel:

Am besten du schaust dir mal zuerst eine halbwegs aktuelle synoptische Darstellung zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte Bewerber ohne schulische HZB an. Mir sind welche von der KMK (Stand Juli 2011, müsste aber eigentlich demnächst mal ne Aktualisierung rauskommen, kannst ja mal nachfragen) und aus der CHE-Studie von 2012 (Stand März 2012) bekannt.

Die KMK Vereinbarung zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte Bewerber ohne schulische HZB von 2009 wurde nämlich in keinem Bundesland 1:1 umgesetzt, von daher bringt dieser allgemeine Beschluss nicht so viel. Es gibt z.B. Bundesländer, in denen man selbst ohne berufliche Aufstiegsfortbildung oder ähnliches als beruflich Qualifizierter "fachfremd" zugelassen werden kann. Auch das Thema Begabtenprüfung wäre in deinem Fall u.U. ein interessantes...
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Nanette
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Anmeldungsdatum: 09.03.2009
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 19:52:06    Titel:

Hallo,

ich war in der gleichen Situation wie du. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und habe danach im Anschluss mehrere Jahre gearbeitet. Dann habe ich in der Abendschule meinen Fachwirt in Controlling, Finanzierung und Steuerrecht abgeschlossen.

Meine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung habe ich bekommen, da ich eine abgeschlossene Ausbildung und den Fachwirt absolviert habe und mehrere Jahre gearbeitet habe.

Allerdings ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einige verlangen 2 Jahre Berufserfahrung in dem abgeschlossenen Beruf, andere 3 Jahre.

Allerdings gibt es auch die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Hier kannst du nur die Studienfächer studieren, die unmittelbar mit deinem Ausbildungsberuf in Verbindung stehen. Ob du mit dem Ausbildungsberuf "Bürokauffrau" Jura studieren kannst, muss die jeweilige Uni beurteilen. Da solltest du dich gut informieren. Am besten ist, du rufst in den jeweiligen Uni´s an, die dich interessieren. Auch die Homepages der Uni´s unter dem Stichwort: "Studieren ohne Abitur" können dir vielleicht weiterhelfen.
Vielleicht kannst du bei den Uni´s auch einen Beratungstermin vereinbaren.
Viel Glück und Grüße
a1
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 20:05:03    Titel:

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Sachsen und Berlin die einzigen Bundesländer sind, bei denen die Beschlüsse des KMK noch nicht ganz umgesetzt worden sind, sich also noch Probleme ergeben könnten.

In allen anderen Bundesländern siehts hingegen gut aus. Manche Unis verlangen noch ein Beratungsgespräch, was auch nur als solches zu werten ist... also keine Hürde, sondern eher eine formelle Sache.

Wo du dich informieren kannst? Naja... im Netz steht vieles. Aber hier die typischen Eckdaten:
-abgeschlossene Berufsausbildung
-minimum 1 Jahr einschlägige Berufstätigkeit
-Damit kannst du dann den Fachwirt oder Techniker machen. Dauer 1-2 Jahre (vollzeit)
-Du kannst Bafög erhalten, wie viel siehe hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php (Kat. 4 Fachschulen)

VG
a1
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Chrischii
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 22:21:43    Titel:

Nanette hat folgendes geschrieben:
Allerdings ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einige verlangen 2 Jahre Berufserfahrung in dem abgeschlossenen Beruf, andere 3 Jahre.


I.d.R. wird bei der allgemeinen HZB für beruflich Qualifizierte Bewerber ohne schulische HZB keine Berufspraxis gefordert, sondern das "pure Vorhandensein" einer beruflichen Aufstiegsfortbildung oder gleichwertigem. Die Berufserfahrung ist i.d.R. nur relevant für die fachgebundene HZB.

Nanette hat folgendes geschrieben:
Allerdings gibt es auch die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Hier kannst du nur die Studienfächer studieren, die unmittelbar mit deinem Ausbildungsberuf in Verbindung stehen. Ob du mit dem Ausbildungsberuf "Bürokauffrau" Jura studieren kannst, muss die jeweilige Uni beurteilen.


Wie ich in meinem Post schon versucht habe kurz zu erklären, bieten einige Bundesländer auch an, "fachfremd" ohne Aufstiegsfortbildung oder ähnlichem zu studieren. Gemäß der CHE-Synopse bieten das u.a. z.B. Berlin oder Hamburg an.

a1 hat folgendes geschrieben:
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Sachsen und Berlin die einzigen Bundesländer sind, bei denen die Beschlüsse des KMK noch nicht ganz umgesetzt worden sind, sich also noch Probleme ergeben könnten.


Hmm eher im Gegenteil, zumindest für Berlin. Die haben die KMK Vorgaben von 2009 mittlerweile (in der seit 2. 6. 2011 geltenden Fassung des Berliner Hochschulgesetzes) besonders gut umgesetzt, d.h. über dem "geforderten" Maß hinaus Erleichterungen erlassen. Das zeigen auch die Zahlen, Berlin hat eine führende Position in Deutschland bei der OA-Studienanfänger(innen)- und OA-Studierendenquote mit weiterhin ansteigendem Trend, laut CHE-Studie 2012. Vllt. meintest du ja Brandenburg?

Sachsen steht aber in der Tat noch schlecht da, dort wurde die KMK Vorgabe bisher noch nicht umgesetzt, soll aber kommen. Hier gibt es bereits eine Gegenüberstellung einer geplanten Neufassung mit der derzeit gültigen Fassung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Dort finden sich in § 17 entsprechende neue Regelungen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.

a1 hat folgendes geschrieben:
In allen anderen Bundesländern siehts hingegen gut aus. Manche Unis verlangen noch ein Beratungsgespräch, was auch nur als solches zu werten ist... also keine Hürde, sondern eher eine formelle Sache.


Nun ja, kann man so oder so sehen Wink Gibt immer noch 16 unterschiedliche Regelungen in den Ländern. Von daher weiterhin Chaos. Neben einem Beratungsspräch fordern einige auch entsprechende Eingangsprüfungen und weiteres...
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a1
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 23 Aug 2012 - 22:46:37    Titel:

Dass es in den anderen Bundesländern gut aussieht weiß ich daher, dass ich mich vor 2 Wochen bei hochschulstart bezüglich Medizin und Techniker informiert habe.
Da wurde mir für jedes Bundesland geschildert was zu beachten ist und das waren i.d.R. nur Beratungsgespräche. Außer eben Berlin und Sachsen, da sollte ich mich selbst informieren, weil da eben (angeblich) die KMK-Beschlüsse noch nicht ganz übernehmen sind.
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 01:00:54    Titel:

Ich glaub die von hochschulstart.de sind da etwas "fehlinformiert", keine Ahnung. Für Berlin sehe ich aber ehrlich kein Problem (BerlHG § 11 Absatz 1 ist für mich eindeutig), weißt du Details (mit Verweis auf die Rechtsgrundlage)? Kann man denen aber auch nicht übel nehmen, bei 16 unterschiedlichen Regelungen. Da kann ja keiner alle Einzelheiten parat haben Rolling Eyes Das schöne an der KMK-Synopse ist btw, dass es dort auch explizit Aussagen zu den Studienmöglichkeiten als beruflich Qualifizierter in den "hochschulstart-Studiengängen" Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie gibt. Sieht eigentlich überall so aus, dass es dort keine Abweichungen von den normalen Regelungen des Landes für die beruflich Qualifizierten gibt.

Achso, der Techniker ist aber schon ne Aufstiegsfortbildung, die TE hat aber eine solche Qualifikation noch nicht, zumindest stand davon nix. Und ihr Studienziel war jetzt auch nicht Medizin?!?
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a1
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 01:53:26    Titel:

Chrischii hat folgendes geschrieben:
Achso, der Techniker ist aber schon ne Aufstiegsfortbildung, die TE hat aber eine solche Qualifikation noch nicht, zumindest stand davon nix. Und ihr Studienziel war jetzt auch nicht Medizin?!?

Nee, aber Jura und da kommste mit FHSR nicht weit. Deswegen stand die Frage wegen Abitur um Raum und eben, dass es noch andere Möglichkeiten gibt...
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inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 07:52:19    Titel:

Das sind ja schon einige Informationen, die ich verwerten kann. Ich danke!!! Hatte wirklich nicht damit gerechnet, dass man noch so viele Möglichkeiten haben kann. Tja, das hat wohl was mit persönlicher Aufgabe zu tun. Man muss nur die richtigen Leute fragen Smile Find ich klasse! Mir hatte mal ein unabhängiger Berater gesagt ich könnte nur weiter kommen, wenn ich eine selbst finanzierte Fortbildung mache. Aber mit Leiharbeitslohn kommt man nicht weit... Daher ist der Weg den ich Richtung Abitur/Studium einschlagen möchte sicher der sinnvollere.
Achso um die Diskussion mit dem Bundesland, ich wohne in NRW. Da gibt es sicherlich einige Möglichkeiten...

Liebe Grüße!
Bart0815
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 08:11:38    Titel:

Moin,

der Tipp mit der Weiterbildung die Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten ist gut. Ich habe den staatl. gepr. Betriebswirt absolviert und werde nun auf Lehramt studieren, bin auch schon 27.
Der Vorteil ist erstens das du schon etwas in der Hand hast falls es mit dem Studium warum auch immer nicht klappen sollte. Außerdem konkurrierst du nicht direkt mit den Abiturienten, da es immer ein gewisses Kontingent für beruflich qualifizierte gibt. Meistens sind das ca. 2 - 4 % der Studienplätze. Da sich aber nur sehr wenige beruflich
qualifizierte bewerben, kommst du damit fst überall sofort rein.

Ach so, komme auch aus NRW
Chrischii
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Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 11:59:05    Titel:

Bart0815 hat folgendes geschrieben:
Außerdem konkurrierst du nicht direkt mit den Abiturienten, da es immer ein gewisses Kontingent für beruflich qualifizierte gibt. Meistens sind das ca. 2 - 4 % der Studienplätze.


Ist aber auch nicht überall so, siehe CHE-Synopse Punkt 7. Das ist dann das Thema Zulassung, ich hatte bisher nur das Thema Zugang angesprochen.

@inesh84

Möchtest du denn in NRW bleiben und dort studieren? Jura steht als Studienwunsch fest, ja? Muss es die "echte" Rechtswissenschaft sein, oder geht auch so ne Art Bindestrich-Studiengang (bspw. Informationsrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, etc.)? Wärst du flexibel auch in ein anderes Bundesland zu ziehen, ... Wie gesagt, davon hängt jetzt alles ab. Dann müsstest dich genauer mit den Bedingungen auseinandersetzen und für dich entscheiden, ob lieber erst schulische HZB nachholen und dann studieren, oder wenn möglich sofort (sprich so schnell wie möglich).

@ai

FHSR = Fachhochschulreife? Wird i.d.R. mit FHR abgekürzt, daher etwas verwirrend Wink Die TE hat bisher btw. die Fachoberschulreife, also noch gar keine Fachhochschulreife. In Niedersachsen und Hessen könnte man zwar mit der FHR an Unis studieren, in Hessen wird aber Rechtswissenschaft nur als Staatsexamen angeboten und das geht halt leider nicht. Für Niedersachsen gibt es ja den Passus des fachgebundenen Zugangs bei der FHR.
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inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 12:44:36    Titel:

In NRW würde ich schon gerne bleiben. Allerdings könnte ich mir auch Nachbarbundesländer wie Niedersachsen oder auch Hessen vorstellen. Alles andere eher nicht. Es muss auch nicht zwingend die "echte" Rechtswissenschaft sein, Sozialrecht oder auch Steuerrecht als Schwerpunkte würden mich da sehr interessieren...
konstantin87
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3586

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 12:54:03    Titel:

ich würde mich dann auf die suche nach fachhochschulen bzw. universitäten in nrw, nds und hessen machen, die einen speziellen studiengang in richtung steuerlehre anbieten (z.b. http://www.fh-worms.de/Bachelor-Studiengang-Steuerleh.1602.0.html ). die namen können hier stark variieren, also es gibt da nichts einheitliches, evtl. auch auf englisch. am ende ist das auch nur ein bwl studiengang mit spezialisierung auf steuern, d.h. du würdest mit z.b. einer weiterbildung zum staatlich geprüften betriebswirt zugelassen, den man häufig kostenlos an fachschulen machen kann. fachabi würde dir nämlich nichts bringen, wenn du mit dem scheitern solltest. deshalb würde ich eher eine weiterbildung als hochschulzugangsberechtigung empfehlen.
inesh84
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Anmeldungsdatum: 23.08.2012
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24 Aug 2012 - 15:05:26    Titel:

Das macht Sinn. Kann ich denn bei Weiterbildungen beispielsweise bei der IHK irgendwelche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen? Das wäre echt perfekt...
Rafael HB
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Anmeldungsdatum: 28.07.2012
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 25 Aug 2012 - 00:10:28    Titel:

Was für eine Tätigkeit möchtest du denn später mal ausüben?
hbr
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 1851

BeitragVerfasst am: 25 Aug 2012 - 20:02:29    Titel:

Du bist zu alt......für den ersten Bildungsweg über diverse Gymnasien. Aber es gibt ja genug Alternativen, doch noch das Abi zu machen. Als da wären:

- Berufsoberschule
- Abendgymasium
- Fernkurs
- Kolleg

Wenn du meinst du seist generell zu alt, nein, bist du nicht. Gibt genug Leute, die erst mit 25 - 35 die Kurve zum studium kriegen
_________________
Gegen Extremisten - Links und Rechts!

Was ist der Unterschied zwischen Objektiv und Subjektiv? Eine Meinung ist subjektiv, meine Meinung jedoch immer objektiv^^
konstantin87
Senior Member
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 3586

BeitragVerfasst am: 25 Aug 2012 - 21:20:57    Titel:

wenn du die voraussetzungen für eine förderung erfüllst, kannst du diese natürlich auch kriegen. warum auch nicht? das es gibt es ja extra für solche situationen. bedenke, auch der staatlich geprüfte betriebswirt, techniker, meister etc. können gefördert werden, also IHK ist kein muss.
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