Lodidodi Newbie


Anmeldungsdatum: 27.08.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27 Aug 2012 - 01:53:08 Titel: Kleine Hausarbeit Strafrecht SS2012 Uni Köln |
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Hallo, ich hätte mal eine kurze Frage zu meiner aktuellen Hausarbeit. Der Sachverhalt lautet so: Prof. T ist Spezialist für Toxikologie und wird abends um 22 uhr von einem krankenhaus aus angerufen: Man habe soeben einen Patienten eingeliefert bekommen der von einer Giftschlange gebissen wurde und keiner der anwesenden Ärzte wisse weiter, der T müsse sofort kommen. Dieser antwortet darauf dass er schon mehrere Gläser wein getrunken habe und nicht mehr fahren könne. Daraufhin wird ihm gesagt dass jede Minute zähle und der Patient ohne die Hilfe des T hoffnungslos verloren sei. Daraufhin stellt T seine bedenken zurück, schnappt seine arzttasche und fährt mit seinem Auto um 22.10 los. er erreicht das krankenhaus um 22:30. dort wird ihm mitgeteilt dass der Patient bereits um 22:20 verstorben sei.
Meine Frage nun: Ist das kurze Zögern, also die Erwiderung beim Telefonat schon grund genug Töten durch Unterlassen/ Unterlassene Hilfeleistung kurz anzuprüfen?
Vielen Dank |
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